Reifenfreigabe

Technische Fragen rund ums Motorrad
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nichtsnutz2006

Reifenfreigabe

Beitrag von nichtsnutz2006 »

frage an die spezialisten
da mann mir diese tage das nummerschild geklaut hat, musste ich ein neues nummerschild beantragen. im rahmen dieser aktion bekam ich auch die neue europäische zulassungsbescheinigung teil 1 und teil 2.
kann mir einer sagen warum die reifenfreigabe nicht mehr eingetragen ist.
an der stelle der reifenfreigabe steht ( reifenfabrikatsbindung gem.betriebserlaubnis beachten )
was heißt das genau?
muss ich jetzt ständig die agb für reifen mit mir rumschleppen?
früher konnte ich ja die reifenfreigabe in den papieren eintragen lassen.
ralf64

Beitrag von ralf64 »

Hallo Fred,

m.E. siehst Du das ganz richtig. Du mußt immer die Freigabe mit Händler-Stempel mit Dir führen.
xxx

Re: Reifenfreigabe

Beitrag von xxx »

nichtsnutz2006 hat geschrieben:früher konnte ich ja die reifenfreigabe in den papieren eintragen lassen.
Dank der EU sollte alles einheitlich werden und somit ist die Eintragungspflicht auch entfallen.

Wenn du Erstausrüstung fährst musst du nichts mitführen, nur bei anderen Marken.

Ich nehme lieber ein Blatt Papier mit, als immer die Prozedur des Eintragens plus Kosten. Es wäre jedesmal eine neue Zulassungsbescheinigung Teil 1 fällig, da hier nichts mehr dazu getragen wird.

Es gibt übrigens sogar Zulassungsbescheinigungen in denen überhaupt keine Reifengrößen stehen. Dazu sind die COC Papiere heutzutage da und die müssen aufgehoben werden (nicht mitgeführt) und beim Verkauf mitgegeben, genau wie HU Bescheinigungen.

Soll doch alles einfacher werden :wink:
mrdiesel

Beitrag von mrdiesel »

Ich hoffe, Du hast den alten Brief behalten?! Im Zweifel (vor der Polizei) ist der nämlich Gold wert. Ansonsten bleibt Dir wirklich nur die Möglichkeit, die Freigabebescheinigung mitzuführen. Alles andere verursacht nur unnütze Kosten.
mike 62

Beitrag von mike 62 »

mrdiesel hat geschrieben:Ich hoffe, Du hast den alten Brief behalten?! Im Zweifel (vor der Polizei) ist der nämlich Gold wert. Ansonsten bleibt Dir wirklich nur die Möglichkeit, die Freigabebescheinigung mitzuführen. Alles andere verursacht nur unnütze Kosten.
Hallo Markus,

ob du nun den alten Fahrzeugbrief mitführst oder die Freigabebescheinigung für die aktuell aufgezogenen Reifen, macht doch keinen Unterschied.
Und außerdem fährst du doch wohl kaum noch mit der eingetragenen Erstbereifung rum, oder ?
Bisher wurde ich nur beim TÃœV-Termin nach der Freigabebescheinigung gefragt.
Und da hat mir der Prüfer ( ist shon ein parr Jahre her ) diese sogar noch ausgedruckt weil ich keine hatte!

-
:BMW_R1100RT_-_blau:
-
Gruß aus der Nordeifel

Michael

R 1100 RT Bj. 2000
R 100 RT Bj. 1980
R 90 S Bj. 1976
IB12

Beitrag von IB12 »

Hallo Fred,
die Freigabebescheinigung kanst Du dir ausdrucken lassen.
Gehe im Web auf Deine Reifenmarke, suchst unter BMW1100 RT die Freigabe für Dein Reifen, Drucke es aus und führe es mit.
Nach meines wissen reicht das aus.
Gruss Hans
mrdiesel

Beitrag von mrdiesel »

mike 62 hat geschrieben: Und außerdem fährst du doch wohl kaum noch mit der eingetragenen Erstbereifung rum, oder ?
Bisher wurde ich nur beim TÃœV-Termin nach der Freigabebescheinigung gefragt.
Hi Mike,

das ist natürlich richtig. Aber weißt Du, welche Daten noch so auf dem alten Brief vermerkt sind, die "sie" sich bei den Euro-Papieren gespart haben? Ich gehe da lieber auf Nummer sicher. Bei PKW werden bei dieser Umstellung häufig auch die Zweit-Reifengrößen weggelassen. Und dann stehst Du da in einer Kontrolle, wenn Du die Originalreifen nicht mehr fahren darfst!
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