Was Autofahrer 2011 erwartet
Stuttgart (dpa/tmn) - Im Jahr 2011 müssen sich Autofahrer in Deutschland auf viele neue Gesetze und Regelungen einstellen: Tagfahrleuchten werden zur Pflicht und EU-Knöllchen auch hierzulande vollstreckbar. Der Auto Club Europa (ACE) gibt einen Überblick über die Neuerungen.
Winterreifen: Seit dem 4. Dezember 2010 sind bei Schnee, Eis und Matsch Winterreifen Pflicht. Die Neuregelung gilt für alle Kraftfahrzeuge, also auch für Motorräder. Die Bußgelder werden verdoppelt. Wer mit Sommerreifen erwischt wird, muss 40 statt bisher 20 Euro bezahlen. Dabei wird der Fahrer belangt, nicht der Halter. Behinderungen im Winterverkehr durch unpassende Reifen werden mit 80 Euro und einem Punkt in der Verkehrssünderkartei in Flensburg geahndet.
Ralph
Winterreifen für Motorräder !
- ralf64
- eagle01
Motorrad und Roller im Winter zu bewegen ist nicht nur eine mitunter riskante Angelegenheit: Neben Eis und Schnee kann aber auch die Straßenverkehrsordnung (StVO) Zweirad-Piloten Probleme bringen, schließlich sind Reifen mit M+S Kennzeichnung für Einspurfahrzeuge immer noch dünn gesät bzw. werden für reine Straßenmaschinen keine tauglichen Winterreifen angeboten.
Im Jahr 2006 wurde die StVO bekanntlich um den entscheidenden Passus ergänzt: „Bei Kraftfahrzeugen ist die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen. Hierzu gehört insbesondere eine geeignete Bereifung.“ Laut Bundesverkehrsministerium gilt diese Verordnung auch für Motorräder und Roller. Seit dem 29. November 2010 gelten in Deutschland neue Regeln für den Einsatz von Winterreifen. Mit der Änderung der Straßenverkehrsordnung wird eine seit Jahren geltende Bestimmung abgelöst, die für Rechtsunsicherheit sorgte. Kritikpunkte an der bisherigen Verordnung: Es war für den Einzelnen nicht erkennbar, bei welchen Wetterverhältnissen Winterreifen verwendet werden müssen und welche Eigenschaften der Reifen besitzen muss, um als geeignet zu gelten. Hier haben wir die wichtigsten Aspekte für Motorrad- und Rollerfahrer zusammengefasst.
Die Neuregelung "Bei Schneeglätte, Schneematsch, Reifglätte oder Glatteis darf ein Kraftfahrzeug nur mit Reifen gefahren werden, deren Laufflächenprofil, Laufflächenmischung oder Aufbau für die genannten winterlichen Straßenverhältnisse ausgelegt sind (Winterreifen)" stellt eine Verhaltensvorschrift dar, die alle motorisierte Verkehrsteilnehmer auf deutschen Straßen verpflichtet, bei den genannten Wetterverhältnissen mit Winterreifen zu fahren; erfasst sind damit auch alle Motorräder und Roller. Es besteht - wie bisher - keine generelle Winterreifenausrüstungspflicht; der Gesetzgeber hat sich explizit in der Gesetzesbegründung gegen eine Ausrüstungsvorschrift ausgesprochen, die an ein bestimmtes Datum anknüpft. Die Neuregelung bewirkt also auch künftig eine situative Winterreifenpflicht oder - anders ausgedrückt - ein Benutzungsverbot für Sommerreifen bei winterlichen Straßenverhältnissen.
Ralph
Im Jahr 2006 wurde die StVO bekanntlich um den entscheidenden Passus ergänzt: „Bei Kraftfahrzeugen ist die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen. Hierzu gehört insbesondere eine geeignete Bereifung.“ Laut Bundesverkehrsministerium gilt diese Verordnung auch für Motorräder und Roller. Seit dem 29. November 2010 gelten in Deutschland neue Regeln für den Einsatz von Winterreifen. Mit der Änderung der Straßenverkehrsordnung wird eine seit Jahren geltende Bestimmung abgelöst, die für Rechtsunsicherheit sorgte. Kritikpunkte an der bisherigen Verordnung: Es war für den Einzelnen nicht erkennbar, bei welchen Wetterverhältnissen Winterreifen verwendet werden müssen und welche Eigenschaften der Reifen besitzen muss, um als geeignet zu gelten. Hier haben wir die wichtigsten Aspekte für Motorrad- und Rollerfahrer zusammengefasst.
Die Neuregelung "Bei Schneeglätte, Schneematsch, Reifglätte oder Glatteis darf ein Kraftfahrzeug nur mit Reifen gefahren werden, deren Laufflächenprofil, Laufflächenmischung oder Aufbau für die genannten winterlichen Straßenverhältnisse ausgelegt sind (Winterreifen)" stellt eine Verhaltensvorschrift dar, die alle motorisierte Verkehrsteilnehmer auf deutschen Straßen verpflichtet, bei den genannten Wetterverhältnissen mit Winterreifen zu fahren; erfasst sind damit auch alle Motorräder und Roller. Es besteht - wie bisher - keine generelle Winterreifenausrüstungspflicht; der Gesetzgeber hat sich explizit in der Gesetzesbegründung gegen eine Ausrüstungsvorschrift ausgesprochen, die an ein bestimmtes Datum anknüpft. Die Neuregelung bewirkt also auch künftig eine situative Winterreifenpflicht oder - anders ausgedrückt - ein Benutzungsverbot für Sommerreifen bei winterlichen Straßenverhältnissen.
Ralph
- BeeMWe
Hallo,
war da nicht schon mal was gepostet worden über Sinn oder Unsinn dieser Regelung:
http://www.rt-freunde.de/viewtopic.php? ... nterreifen
war da nicht schon mal was gepostet worden über Sinn oder Unsinn dieser Regelung:
http://www.rt-freunde.de/viewtopic.php? ... nterreifen
- HansQ
moin Gerald,BeeMWe hat geschrieben:Hallo,
war da nicht schon mal was gepostet worden über Sinn oder Unsinn dieser Regelung:
http://www.rt-freunde.de/viewtopic.php? ... nterreifen
Du bist doch lange genuch dabei ---- was hier nicht mindestens drei Mal auftaucht .....
- Mischa
- Mod im Ruhestand
Hallo Gerald und Hans,HansQ hat geschrieben:moin Gerald,BeeMWe hat geschrieben:Hallo,
war da nicht schon mal was gepostet worden über Sinn oder Unsinn dieser Regelung:
http://www.rt-freunde.de/viewtopic.php? ... nterreifen
Du bist doch lange genuch dabei ---- was hier nicht mindestens drei Mal auftaucht .....
Ihr habt ja Recht.
Ralph hat aber den Thread in dem anderen Unterforum wohl nicht verfolgen können, mit Eurem Link ist das ja jetzt möglich.
Ich schließe daher diesen Thread.
Viele Grüße
Thomas
Da es sehr förderlich für die Gesundheit ist, habe ich beschlossen, glücklich zu sein! ( Voltaire )
Thomas
Da es sehr förderlich für die Gesundheit ist, habe ich beschlossen, glücklich zu sein! ( Voltaire )