Zündspulen defekt - Gewährleistungsfall?

Technische Fragen rund ums Motorrad
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xxx

Zündspulen defekt - Gewährleistungsfall?

Beitrag von xxx »

Hallo RT'ler,
habe mal wieder ein knifflige Frage...

Ich habe Anfang März die 1150 RT gebraucht bei einem (Honda-)Händler gekauft, der diese selbst in Zahlung genommen hatte.
Er musste mir 12 Monate Gewährleistung geben. In den ersten 6 Monaten liegt die Beweislast bei ihm, wenn er behauptet, dass das Teil nicht schon vor dem kauf defekt war. Danach liegt die Beweislast bei mir. Für beide ist es unmöglich einen solchen beweis anzutreten. Also sid 12 Monate Gewährleistung faktisch wie 6 Monate zu verstehen.

Jetzt in den wärmeren Tagen ist mir aufgefallen, dass die Q Leistungslöcher bekam, im Stand ausging, überhaupt ein sehr unruhiges Standgas hat (800-1400 Touren, bei 800 geht sie fast aus).
Durch die letztlich durchgeführte 40.000er Inspektion ist es nicht besser geworden, bzw. das Problem nicht in den Griff bekommen worden.

Wir hatten schließlich die Zündspulen in Verdacht. Ich habe die Q heute bei BMW probefahren lassen und auf Verdacht bei Symptomatik die Zündspulen austauschen lassen. Und siehe da, die Q schurrt wie ein Kätzchen.

Auf den Honda-Händler bin ich im Zuge der Gewährleistung mit diesem Problem (noch) nicht zugegangen, weil er
- 100 km weit weg ist
- erklärter Weise von BMW keine Ahnung hat
- sich an keinerlei versprochene Kulanzen (wie z.B., dass er das Moped abholt, wenn was dran ist) erinnern will. So war es beim Kauf mündl. vereinbart
- ein agressiver, unangenehmer Mensch ist, der rumschreit und den Gesprächspartner nicht u Wort kommen lässt.

Korrekter weise hätte ich im ersten Step mit dem Fehler jetzt auf ihn zu kommen müssen, so dass er ihn behebt.

Jetzt stellt sich mir die Frage, inwieweit er im Zuge der Gewährleistung für den Defekt hafte MUSS.
Die erste Frage. Gehört die Zündspule zu einem zu gewährleistenden Bauteil, oder stellt sie eher ein Verscheleißteil wie Reifen dar?
Die Zweite Frage wäre, muss er wenigstens für die Zündspulen selbst aufkommen?
Wenn er die Arbeit der BMW-Werkstatt moniert, wäre das für mich mich zumndest nachvollziehbar.

Dank und Gruß
Micha
xxx

Re: Zündspulen defekt - Gewährleistungsfall?

Beitrag von xxx »

scanline hat geschrieben:Hallo RT'ler,
habe mal wieder ein knifflige Frage...

Ich habe Anfang März die 1150 RT gebraucht bei einem (Honda-)Händler gekauft, der diese selbst in Zahlung genommen hatte.
Er musste mir 12 Monate Gewährleistung geben. In den ersten 6 Monaten liegt die Beweislast bei ihm, wenn er behauptet, dass das Teil nicht schon vor dem kauf defekt war. Danach liegt die Beweislast bei mir. Für beide ist es unmöglich einen solchen beweis anzutreten. Also sid 12 Monate Gewährleistung faktisch wie 6 Monate zu verstehen.

Jetzt in den wärmeren Tagen ist mir aufgefallen, dass die Q Leistungslöcher bekam, im Stand ausging, überhaupt ein sehr unruhiges Standgas hat (800-1400 Touren, bei 800 geht sie fast aus).
Durch die letztlich durchgeführte 40.000er Inspektion ist es nicht besser geworden, bzw. das Problem nicht in den Griff bekommen worden.

Wir hatten schließlich die Zündspulen in Verdacht. Ich habe die Q heute bei BMW probefahren lassen und auf Verdacht bei Symptomatik die Zündspulen austauschen lassen. Und siehe da, die Q schurrt wie ein Kätzchen.

Auf den Honda-Händler bin ich im Zuge der Gewährleistung mit diesem Problem (noch) nicht zugegangen, weil er
- 100 km weit weg ist
- erklärter Weise von BMW keine Ahnung hat
- sich an keinerlei versprochene Kulanzen (wie z.B., dass er das Moped abholt, wenn was dran ist) erinnern will. So war es beim Kauf mündl. vereinbart
- ein agressiver, unangenehmer Mensch ist, der rumschreit und den Gesprächspartner nicht u Wort kommen lässt.

Korrekter weise hätte ich im ersten Step mit dem Fehler jetzt auf ihn zu kommen müssen, so dass er ihn behebt.

Jetzt stellt sich mir die Frage, inwieweit er im Zuge der Gewährleistung für den Defekt hafte MUSS.
Die erste Frage. Gehört die Zündspule zu einem zu gewährleistenden Bauteil, oder stellt sie eher ein Verscheleißteil wie Reifen dar?
Die Zweite Frage wäre, muss er wenigstens für die Zündspulen selbst aufkommen?
Wenn er die Arbeit der BMW-Werkstatt moniert, wäre das für mich mich zumndest nachvollziehbar.

Dank und Gruß
Micha
Michael,

eigentlich ist das alles sehr einfach: Sprich mit Deinem Anwalt und bitte ihn, Dir die Taler für die Zündspulen zurück zu holen...

Du hast das richtig erkannt; die zweiten sechs Monate der Gewährleistung nutzen Dir gar nichts. Du befindest Dich aber noch in den ersten sechs Monaten. Die Zündpsulen sind "garantiert" nicht bei Dir kaputt gegangen. Du hast schon über unruhiges Laufverhalten geklagt, als wir zusammen gefahren sind. Darum kannst Du getrost davon ausgehen, daß dieser Mangel bereits bei der Übergabe der Maschine vorgelegen hat - und von dem Händler zu tragen ist.

Wenn der Händler sich windet, weil Du ihm keine Gelegenheit zur Behebung gegeben hast, wirkt ein Brief vom Anwalt Wunder ...

Grüß Gott
und Glückauf
Fritz
xxx

Beitrag von xxx »

Hi Fritz,
ja, Du hast völlig Recht. das Problem: ich habe keine Rechtschutzvers.
Bei Selbstständigen Privatleuten ist die etwas teurer...
Auf den Kosten des anwaltl. Schreiben bleibt man sitzen.
Diese überschreiten schnell die Streitsumme (in diesem fall 180 EUR), wenn es noch 2 x hin und her geht. Allerdings gehe ich davon aus, dass der Händler ebenfalls nicht versichert ist. Denn eine Berufsrechtschutz ist unbezahlbar.
Wird am Ende wohl ein Kuhhandel werden.
Ich wollte nur vorab meine Karten besser kennen lernen, deswegen meine Bitte hier um Einschätzung.

Dank und Gruß
Micha
Colonel

Beitrag von Colonel »

stell doch die Frage mal in einem Anwalts- / Rechtsforum ...


und du hast ein paar fachkundige Zeugen, die diesen bestehenden Mangel bestätigen könnten ...
Erst Zündung einschalten, dann starten und losfahren ... Bremsen nicht vergessen ;-)

Grüße aus Witten - haRTmut ...
RhoihesseRT

Beitrag von RhoihesseRT »

Ich bin der Meinung, das Du zuerst dem Hondahändler die Möglichkeit der Schadenbehebung geben mußt, ansonsten hast Du ihm gegenüber keinen Anspruch.
MuDel

Beitrag von MuDel »

Hallo, Micha,

eine ärgerliche Angelegenheit.

Da ich kein Jurist bin, habe ich mit unserer Rechtsabteilung über einen solchen Fall unterhalten. Sie haben mir dazu folgendes erklärt:

"Da in der Regel eine Zündspule ohne Fremdeinwirkung länger als 6 Monate hält, liegt hier wohl ein Sachmangel vor, da sie nicht die üblichen Eigenschaften aufweist.

Daher ist davon auszugehen, dass bereits vor der Übergabe des Moppeds ein Mangel an den Zündspulen bestanden hat."

Versuch' doch den Sachverhalt einmal so dem Händler beizubringen. Vielleicht hast du ja Glück. Ansonsten könnten deine Mitfahrer deine Ausführungen ja noch unterstützen.

Ich wünsche dir viel Glück ...
hubi85120

Beitrag von hubi85120 »

RhoihesseRT hat geschrieben:Ich bin der Meinung, das Du zuerst dem Hondahändler die Möglichkeit der Schadenbehebung geben mußt, ansonsten hast Du ihm gegenüber keinen Anspruch.
ein eindeutiges Jein - ausgehend davon, dass die Probleme eine Panne verursacht haben - zB Motor geht laufend aus und lässt sich kaum starten/fahren - also einem s.g. Liegenbleiber und damit zur unmittelbaren Reparatur zwingt, ist bei der Entfernung zum gewährleistung gebenden Händler für den Kunden ein Transport zu diesem Händler nicht zumutbar.
Die Reparaturkosten müssen dann vom Händler im Rahmen seiner Gewährleistungspflicht getragen werden. Du solltest dir aber vom Reparatur-ausführenden BMW-Betrieb bestätigen lassen, dass eine Weiterfahrt nur eingeschränkt möglich war, weil zB Gefahr für KAT wegen unverbranntem Frischgas bestand

Recht haben und bekommen ist auch wenns eindeutig ist, sicherlich nicht einfach, aber ´kostenfreie Hilfestellung erhältst du dazu beim ADAC (als Mitglied) bzw. bei den zuständigen Schiedsstellen des KFZ-Handwerks. Wo diese zu finden sind, sagt dir entweder die nächste Innungswerkstatt oder der Rechtspfleger in deinem Wohngebiet.
xxx

Beitrag von xxx »

RhoihesseRT hat geschrieben:Ich bin der Meinung, das Du zuerst dem Hondahändler die Möglichkeit der Schadenbehebung geben mußt, ansonsten hast Du ihm gegenüber keinen Anspruch.
Ich fürchte das ist das Problem. Ich würde sagen das ist Lehrgeld.

Und kaufe nie ein gebr. Motorrad ohne Garantieversicherung (CarGarantie).

Dann noch keinen Rechtsschutz, da bist du natürlich zweimal gearscht :(

Vielleicht geht er bei einer freundlichen Anfrage auf eine 50% Kostenbeteilung ein ? Das wäre einen Versuch wert.

Franz
xxx

Beitrag von xxx »

scanline hat geschrieben:das Problem: ich habe keine Rechtschutzvers.
... das mußt Du dem Hondahändler ja nicht verraten.

Ich denke, Du hast gute Aussichten, zumindest einen großen Teil der Kosten erstattet zu bekommen. Die zwischenzeitlichen Beiträge geben da einige Hinweise für ein gut zu strukturierendes Gespräch ...

Grüß Gott
und Glückauf
Fritz
xxx

Beitrag von xxx »

Vielleicht übernimmt er wenigstens die Kosten für die Zündspule, denn die hätte es auf jeden Fall erneuern müßen. Auch wenn man ihm die Chance zur Schadensbehebung gegeben hätte.

Franz
hubi85120

Beitrag von hubi85120 »

Ich fürchte das ist das Problem. Ich würde sagen das ist Lehrgeld.

Und kaufe nie ein gebr. Motorrad ohne Garantieversicherung (CarGarantie).

Dann noch keinen Rechtsschutz, da bist du natürlich zweimal gearscht

Vielleicht geht er bei einer freundlichen Anfrage auf eine 50% Kostenbeteilung ein ? Das wäre einen Versuch wert.
so krass sehe ich das nicht - Händler ist Händler und ob der seine Gewährleistungspflicht per Garanztieversicherung abdeckt oder nicht ist sein Vergnügen. Gesetzlich ist er nunmal das erste Halbjahr in der umgekehrten Beweislast.
Klar muss er normalerweise eine Chance zur Selbstreparatur oder Nachbesserung bekommen, aber wenn ein Notfall vorlag ist der Kunde zur Schadensminderung (Vermeidung von Folgeschäden wie KAT etc.) verpflichtet. Da dein Händler zudem die Abholung abgelehnt hat, hat er ganz schlechte Karten hier einen Reparaturversuch durchzusetzen.

Entscheidend ist die Beweissicherung, dass die Reparatur bei dem BMW-Händler notwendig im Sinne der Schadensbegrenzung war. Dann ist das nur noch eine Zeitfrage bis der Hondahändler bezahlen muss.

Zumal ihm ja auch das Risiko des Rechtsstreites droht.

Btw - ich gehe davon aus, dass du einen Kaufvertrag in Papierform für den Verkauf von Handel an Privat hast; oder hast du dir so einen Vertrag zur Vermittlung eines Kaufes von privat an priva andrehen lassen?
xxx

Beitrag von xxx »

Erst einmal vieln Dank für die vielen "sachdienlichen Hinweise" :-)!

Ich fang mal hinten an:
Der Kaufvertrag ist Händler-Privat.

Ich habe eigentlich nur im Hinterkopf, den Sachwert ersetzt zu bekommen, also die Zündspulen. Im schlimmsten Fall wird der Händler (verständlicheweise) auf seinen Einkaufspreis pochen. Gut dann kriege ich etwas weniger. Vllt. rechnet er auch gegen, dass er keinen Aufwand hatte. er hätte die Karre slebst zu BMW birngen müssen (sagt er selbst). Und wenn nicht, pfeife ich auf die 36 € für den Einbau. Da stelle ich Nerven/Nutzen ganz leidenschaftslos gegenüber.

Danke auch für euer "Zeugen-Angebot". Genau dafür schätze ich dieses Forum!

Im Moment überwiegt emotional die Freude über ein völlig neues Motorrad. habe sie gerade eben abgeholt. Die hat indestens 30 PS mehr als vorher bzw. als sie jemals hatte!! Und Überhlvorgänge bei tempo 80/100 gleichem keinem russischen Roulette mehr.
Ich habe sie ja schon mit defekten Zündspulen übernommen im März. Und da ich keinerlei Vergleichsmöglichkeiten hatte bislang, dachte ich dass sich 98 PS eben so anfühlen müssen. Das Stottern und Ausgehen kam erst jetzt mit den warmen Temperaturen ans Tageslicht.

So, dann werde ich jetzt mal mein Plädoyer vorbereiten und mich in die Höhle des Löwen begeben.

Werde später wieder berichten...

Dank und Gruß!
Micha
XXX

Beitrag von XXX »

@Micha,


98 PS?????

Hast du einen Chip drinne???
xxx

Beitrag von xxx »

@ eddy
95 ,98, 100 PS keine Ahnung, aaaaber gefühlte 1000PS! :banana: :banana: :banana:
xxx

Beitrag von xxx »

So, die erste Tuchfühlung mit dem Händler habe ich hinter mir. Wie erwartet / befürchtet mal wieder ein wenig freundliches oder gar konstruktives Gespräch mit abrupten Ende. Er wollte nur auf schriftlichem Wege den Namen der Werkstatt haben, die behauptet, die Zündspule sei defekt, und dann war das Gespräch auch schon zu Ende.

Naja, wenn nix auf dem guten Wege geht, dann eben schriftlich. Habe auch direkt einen Brief aufgesetzt mit Bitte um Stellungsnahme zum Gewährleistugsfall aufgesetzt, den ich ihm morgen zufaxe.

Ich halte euch auf dem Lfd.

Gruß
Micha
Micha D

Beitrag von Micha D »

Hallo Micha!

Hauptsache die RT läuft jetzt wieder vernünftig. Da hast Du schonmal ein Problem weniger.

Mit dem Händler würde ich nicht mehr telefonieren sondern alles schriftlich regeln. Setze ihm eine Frist zur Beantwortung deines Schreibens und zur Bezahlung der Rechnung. Mit dem Anwalt kannst Du ja zumindest mal drohen. Vielleicht zeigt es ja auch Wirkung, wenn Du dich an die Innung wendest. So wie der Händler sich verhält, ist es schon möglich, dass es bereits mehrere Beschwerden gab.

Die Jahresgarantie bei Kauf eines Gebrauchtfahrzeugs bei einem Händler ist eine gesetzliche Regelung. Daher hat er den Preis beim Ankauf der BMW vom Vorbesitzer sicher gedrückt und bei dir als Käufer noch was draufgerechnet. Dann kann er jetzt nicht so tun, als wäre er nicht in der Pflicht.

Ob das alles ein Umdenken beim Honda-Händler bewirkt ist dann die Frage. Aber letztendlich hast du nichts zu verlieren. Du kannst nur gewinnen.

Michael
xxx

Beitrag von xxx »

So, es gibt wieder ein wenig neues...

Der Honda-Händler hat mit BMW telefoniert. Die haben im den Schaden bestätigt.
Er will die Zündspulen dennoch nicht bezahlen, weil ich diese bereits gekauft habe und er keine Rechnung von BMW über diese bekommt, die er absetzen könne. Meine Rechnung akzeptiert er nicht wie er sagt. Auf diesem Wege möchte er garnichts bezahlen. Er ist sich seiner Aussage nach sicher, dass ich vor Gericht schlechte Karten habe.

Er brüllte direkt wieder herum, kurzes Gespräch, das übliche.

Bevor ich dem schlechten Geld gutes hinter her werfe, muss ich vorab erkundigen, ob ich eine Chance habe. Im ersten Step stelle ich ihm erst einmal eine Rechnung mit Frist und Bitte um schriftliche Stellungahme. All das was er heute vom Stapel gelassen hat, soll er erstmal verschriftlichen.

Fortsetzung folgt.

Gruß
Micha
Joey K.

Beitrag von Joey K. »

Hallo Micha,

sei mir jetzt nicht böse, aber ich glaube Du bist zu Gut zu diesem Honda Schreier.

Also alles was ich bis jetzt gelesen habe, war unterm Strich das der Honda Händler nur herumbrüllt.

Ich würde Ihn mal fragen warum er herumbrüllt, denn man sollte eigentlich von einem Verkäufer oder Händler erwarten können, das man mit diesem ein vernünftiges Gespräch führen kann, da meiner Meinung nur diese Menschen brüllen, die sich verbal nicht richtig ausdrücken können, oder meinen sich nur mit Gebrüll durchsetzen zu können.

Somit hätte ich vor so einem Typen keine Achtung, da ich diesen auch gleich fragen würde ob er nur mit mir so umgeht, oder auch ebenso mit seinen anderen Kunden, und noch gleich eins drauf geben, da wenn er mit allen Kunden so umspringt ich mich Frage wie so ein Händler überhaupt noch Kunden hat oder überhaupt Umsatz macht, da sich dieses doch herumsprechen muß oder auch wird.

Ebenso sehe ich das Herausgerede mit der Rechnung, da Du diese Zündspulen bereits gekauft hast, und er die Rechnung deshalb nicht absetzen könne als dumme Anmache bzw. er will dich für blöd verkaufen.

Hier hätte ich diesem auch gleich wieder den Wind aus den Segeln genommen, und Ihm vorgeschlagen, er solle doch " neue " Zündspulen bei einem BMW Händler bestellen, so das diese auf seine Rechnung lauten, die er mir wiederum kostenlos geben könne. Diese erhaltenen Zündspulen könntest Du ja dann für Dich selbst aufheben, oder ( auch wieder verkaufen was er ja nicht gleich wieder wissen muß ).

Hätte der Händler aber Anstand bewiesen, hätte er z.B. aus einem Regal: ein Paar Motorradhandschuhe, ein Visier , oder sonst was herausgezogen, und hätte Dir diese als Ausgleich angeboten. Ich denke darüber wärst Du auch mit einverstanden gewesen, und die Sache hätte für beide vor allem für den Händler eine überschaubare Schadensabwicklung mit einem zufriedenen und werbenden Kunden bedeutet.

Also das ganze würde ich ohne Anwalt durchziehen, und dem Händler meine Stacheln zeigen, da ich in solchen Situationen immer zum Igel werde. :x:
_____________________________
es Grüßt euch: Joachim
xxx

Beitrag von xxx »

Hi Joachim.
reden geht mit ihm nicht. Er lässt Dich gar nicht erst zu Wort kommen. Und wenn es ihm zu blöd wird, legt er auf. Da wird der Igel keine Wirkung zeigen.
Ich fürchte das geht nur schriftlich / juristisch / mit viel Nervenkrieg.
Wobei ich momentan immernoch bei der frage bin, wie viel Sinn das macht.

Gruß
Micha
xxx

Beitrag von xxx »

Ist schon ärgerlich wenn so ein Type damit durch kommt. Natürlich muß man ihm normal die Chance geben, das Motorrad abzuholen, und den Schaden selbst zu reparieren. Aber auch wenn das nicht geschehen ist, müßte man es schaffen, daß er die Zündspulen ersetzen muß, da diese ja nach Auskunft der Fachwerkstatt eindeutig defekt waren. Dann soll er eben wie Joey bereits ausführt, die beiden Zündspulen auf seine Rechung besorgen, und dir aushändigen. Dann hat er seine Rechung die er absetzten kann. Was du dann damit machst, z.B. in der Bucht verkaufen, ist ja dann deine Sache.

Franz

Andererseits ist die Gesundheit wichtiger als die Zündspulen, und man muß eben abwägen, ob einem dieser Blödmann die grauen Haare wert ist. Vielleicht kann man ihn ja an geeigneter Stelle im Internet dankend erwähnen, so daß ihm vielleicht so mancher Kunde durch die Lappen geht. Die Welt ist klein, besonders im Internet :mrgreen:
Zuletzt geändert von xxx am 22.06.2010, 17:12, insgesamt 2-mal geändert.
xxx

Beitrag von xxx »

Ja, auf diese Idee wäre ich selbst gar nicht gekommen.
Ich werde ihn damit konfrontieren.

Schade, das kein Jurist hier im Forum ist, der die Sache mal eben bewerten könnte. Denke, das ist eine Standardsituation.

Gruß
Micha
hubi85120

Beitrag von hubi85120 »

Ich fürchte das geht nur schriftlich / juristisch / mit viel Nervenkrieg.
Wobei ich momentan immernoch bei der frage bin, wie viel Sinn das macht.
für mich betrachtet würde ich das von einer anderen Warte sehen - mir würde es tierisch Spaß bereiten, so einen Menschen juristisch auf die Gabel zu spießen. Und ich würde ihm unter vier Augen sehr deutlich zu verstehen geben, dass es mir dabei nur um den Spaß geht, ihm Rechtsverständnis aufzuzwingen und seine Grenzen zu zeigen

Schwein sein ist schön :mrgreen:
Joey K.

Beitrag von Joey K. »

Hallo Micha,

war dieser Honda-Händler auch schon so wie Du bei Ihm die RT gekauft hast.


Ps. wenn der Händler einfach auflegt, wozu gibt es denn die WW-Taste auf dem Telefon, ich meine diese Wahlwiederholungstaste.

Ich bin auch selbst und ständig, was glaubst Du was würde passieren wenn bei mir ein Lieferant einfach so auflegen würde.
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Ich würde die WW- Taste drücken, und Ihn nett fragen, ob gerade die Leitung zusammen gebrochen ist, da wir getrennt wurden, Vielleicht auch durch Überlastung weil er so geschriehen hat.

Unterm Strich sehe ich das aber genau so wie die anderen RT-Freunde, das wichtigste ist das Deine RT wie eine Neue läuft. Aber wenn der Händler trotzdem so ein Blödmann sein sollte, würde ich Ihn schon noch ein wenig :x: auch wenn Du schon die Zündspulen abgeschrieben hast. :mrgreen: :mrgreen:
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es Grüßt euch: Joachim
xxx

Beitrag von xxx »

Hi Joachim.
Nein, vor dem Kauf war er lieb und nett und machte vollmundige Versprechungen, an die er sich nicht mehr erinnern wollte, als es zu dem ersten (möglichen) Gewährleistungsfall kam. Ich hatte ein Problem mit der Bremsanlage. Er wollte die Karre nicht abholen. Brüllte auch direkt rum. Ich könne mit der Reparatur bis zum Winter warten, vorher hätte er keine Zeit usw. Wenn Du mich fragst, hat der noch nie so richtig schlechte Erfahrungen mit verärgerten Kunden gemacht :-)

Die WW-Taste scheue ich, sweil ich kotzen könnte, wenn ich mit ihm sprechen muss / will sagen mir sien geschrei anhören muss.
Ich bin hier vllt. einfach zu zart besaitet.
Da kommt mir die Schriftform besser zu Pass. Außerdem ist sie substanzieller.

Ich ärgere ihn also gerade schriftlich. Da muss er mir zuhören. Habe ihn mit 10 Tage Frist aufgeforder, zu meinem bitter bösen Brief Stellung zu nehmen, die Rechnung anteilig zu begleichen, und den Gewährleistungsfall zunächst mal schriftlich anzuerkennen, da man sich auf sein Wort nicht verlassen kann. Alternaiv habe ch ihm einen Vorschlag unterbreitet, mir neue Zündspulen zu zu schicken (mit Rechnung) :-)

Darüber hinaus habe ich ihm unseriöses Geschäftsgebahren vorgerworfen und ihm generell eine juristische Auseinandersetzung in Aussicht gestellt, wenn er sich weiterhin quer stellt.

Mal schaun, was er mir schreiben wird. Jedenfalls MUSS er jetzt schriftlich reagieren. Das wird ihn zur disziplin zwingen.

Mica
Joey K.

Beitrag von Joey K. »

Hallo Micha,

na dann ist doch alles bestens und am laufen.

Da fällt mir gerade ein:

Bevor ich meine neue RT im Jahre 2003 bei einem BMW Händler kaufte, sah ich zuvor ein Jahr früher eine R 1150 RT mit 1500 km Laufleistung bei einem Honda-Händler in meiner Nähe. Also zu diesem gefahren und mir das Prachtstück angesehen. Hätte die RT auch sofort weg gekauft wenn mir der Händler noch ein Paar Euros entgegengekommen währe. machte er aber nicht. Somit kaufte ich die RT eben nicht.

Ein paar Wochen später traf ich auf einem heimischen Volksfest einen Autoverkäufer der selbst eine größere Harley fährt und wir kahmen durch Zufall auf diese RT die ich kaufen wollte. Dieser erzählte mir dann, das eben diese RT von einem Freund von ihm neu bei einem BMW Händler gekauft wurde und dieser seit Übergabe mit der RT nur Probleme hätte da die RT vom Motor her nicht trocken währe und ständig Öl verlieren würde. Deshalb war die RT auch schon beim BMW Händler, welcher das Problem aber nicht beheben konnte, und bei Versuch einen neuen Termin zu bekommen um das Problem zu beheben, wurde dieser auf eine wochenlange Warteliste gesetzt.

Da dieser RT Fahrer aber keine Lust hatte zu warten, machte er kurzen Prozess und gab die RT + einer Honda VFR dem Honda-Händler in Zahlung und holte sich eine Goldwing.

Irgendwie war ich damals sehr froh, das ich d i e s e RT nicht gekauft hatte, trotzdem mußte aber eine RT her, was ich bis Heute nicht bereut habe.
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es Grüßt euch: Joachim
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