50.000 Inspektion RT
- Paddy
50.000 Inspektion RT
Hallo Leute, ich habe eine Frage bezüglich einer Inspektion zu einer 1100 RT.
Vor 4 Wochen habe ich mir meinen Traum erfüllt und diese bei dem des Vertrauens erworben. Mündlich und auch schriftlich wurden die Absprachen bezüglich der Inspektion getätigt.
Vor 1 Woche fuhr ich das gute Stück nach Bayern holen. Nach dessen Angaben des Händlers wurde die 50.000 Inspektion durchgeführt.Nun stellte ich zu Hause jedoch fest, dass das Öl offensichtlich nicht gewechselt die Batterie nicht gewartet und auch der Ölfilter nicht getauscht wurde. Auch die hintere Bremsscheibe ist runter ebenso die Bremsbeläge. Da ich jedoch ein Leie bin, stellte ich diese Mängel nicht vor Ort fest, sondern erst gestern zu Hause, als ein Bekannten mich darauf aufmerksam machte.
-Kann mir jemand sagen, was genau von dieser Inspektion umfasst wird.
Ich werde mich natürlich wehren, da dies als eine Umverschämtheit empfinde.
Gruß Paddy
Vor 4 Wochen habe ich mir meinen Traum erfüllt und diese bei dem des Vertrauens erworben. Mündlich und auch schriftlich wurden die Absprachen bezüglich der Inspektion getätigt.
Vor 1 Woche fuhr ich das gute Stück nach Bayern holen. Nach dessen Angaben des Händlers wurde die 50.000 Inspektion durchgeführt.Nun stellte ich zu Hause jedoch fest, dass das Öl offensichtlich nicht gewechselt die Batterie nicht gewartet und auch der Ölfilter nicht getauscht wurde. Auch die hintere Bremsscheibe ist runter ebenso die Bremsbeläge. Da ich jedoch ein Leie bin, stellte ich diese Mängel nicht vor Ort fest, sondern erst gestern zu Hause, als ein Bekannten mich darauf aufmerksam machte.
-Kann mir jemand sagen, was genau von dieser Inspektion umfasst wird.
Ich werde mich natürlich wehren, da dies als eine Umverschämtheit empfinde.
Gruß Paddy
- Mischa
- Mod im Ruhestand
Du müßtest bei der RT ein Handbuch haben, wo die Prüfpunkte der Inspektion drin stehen. Auch müßte nachprüfbar sein, ob alle Inspektionen bisher gemacht wurden. Ein Ölwechsel ist immer bei einer Inspektion eingeschlossen. Manches, z.B. Luftfilter, wird geprüft und nur bei Bedarf ersetzt. Gleiches gilt für die Bremsen.
Viele Grüße
Thomas
Da es sehr förderlich für die Gesundheit ist, habe ich beschlossen, glücklich zu sein! ( Voltaire )
Thomas
Da es sehr förderlich für die Gesundheit ist, habe ich beschlossen, glücklich zu sein! ( Voltaire )
- Bartl
Hallo Paddy,
ich habe gerade nachgesehen. Die Bremsscheibe hinten hat als Verschleißgrenze 4,6 mm. Obwohl ich hinten relativ viel bremse ist bei mir die Verschleißgrenze noch nicht erreicht.
Ölfilter und Öl hätten auf jeden Fall getauscht werden müssen. In diesem Fall ist eine Reklamation auf jeden Fall angebracht.
ich habe gerade nachgesehen. Die Bremsscheibe hinten hat als Verschleißgrenze 4,6 mm. Obwohl ich hinten relativ viel bremse ist bei mir die Verschleißgrenze noch nicht erreicht.
Ölfilter und Öl hätten auf jeden Fall getauscht werden müssen. In diesem Fall ist eine Reklamation auf jeden Fall angebracht.
- BeeMWe
- a fellow
Hallo Patrik,
hast Du die RT bei einem BMW-Händler gekauft, wenn ja, dann hast Du die Möglichkeit bei Deinem BMW-Händler vor Ort nachschauen zulassen, wann und was bei der Inspektion gemacht wurde. Die Daten werden nämlich zentral bei BMW gespeichert. Ich war vor ca. 3 Jahren in Norddeutschland auf einer Tour in der Werkstatt und die hatten Mist gebaut und mein Händler vor Ort schaute nur in die Anlage und konnte sehen, daß nicht alles was hätte sein müssen, erledigt worden ist.
LG Heiko
hast Du die RT bei einem BMW-Händler gekauft, wenn ja, dann hast Du die Möglichkeit bei Deinem BMW-Händler vor Ort nachschauen zulassen, wann und was bei der Inspektion gemacht wurde. Die Daten werden nämlich zentral bei BMW gespeichert. Ich war vor ca. 3 Jahren in Norddeutschland auf einer Tour in der Werkstatt und die hatten Mist gebaut und mein Händler vor Ort schaute nur in die Anlage und konnte sehen, daß nicht alles was hätte sein müssen, erledigt worden ist.
LG Heiko
Servus Paddy,
normalerweise ist das 50t Service eine BMW-Pflegedienstwartung, wobei man bei Neuankauf eines gebrauchten Fahrzeuges durchaus eine Inspektion erwarten müsste.
Das 50t Service umfassst:
Motoröl in betriebswarmem Zustand wechseln, Ölfilter erneuern
Ansaugluftfilter erneuern (bei starkem Schmutz- od. Staubanfall)
Bremsflüssigkeit vorne/hinten prüfen
Bremsbeläge und -scheiben auf Verschleiß prüfen, ggf. erneuern
Kupplungsflüssigkeitsstand prüfen
Seitenständerschalter auf Funktion prüfen
Lagerung Seitenständer schmieren
Zündkerzen prüfen
Ventilspiel prüfen, ggf. einstellen
Gasseil auf Leichtgängigkeit, Scheuer- und Knickstellen prüfen, ggf. erneuern
Seilzugspiel prüfen
Synchronisation prüfen, ggf. einstellen
Endkontrolle mit Prüfung auf Verkehrs- und Funktionssicherheit:
Zustand Reifen/Räder
Reifendruck
Beleuchtungs- und Signalanlage
Warn- u. Kontrollleuchten
Instrumente
Kupplung, Schaltung
Hand- und Fußbremse, Lenkung
ggf. Sonderausstattung
Probefahrt
aus der Wartungsanleitung für die R 1150 RT - bei der 1100 wirds nichts Anderes sein.
Ich würde den Händler mit der mitgelieferten Wartungsanleitung konfrontieren und den vertraglich vereinbarten Übergabezustgand einfordern.
normalerweise ist das 50t Service eine BMW-Pflegedienstwartung, wobei man bei Neuankauf eines gebrauchten Fahrzeuges durchaus eine Inspektion erwarten müsste.
Das 50t Service umfassst:
Motoröl in betriebswarmem Zustand wechseln, Ölfilter erneuern
Ansaugluftfilter erneuern (bei starkem Schmutz- od. Staubanfall)
Bremsflüssigkeit vorne/hinten prüfen
Bremsbeläge und -scheiben auf Verschleiß prüfen, ggf. erneuern
Kupplungsflüssigkeitsstand prüfen
Seitenständerschalter auf Funktion prüfen
Lagerung Seitenständer schmieren
Zündkerzen prüfen
Ventilspiel prüfen, ggf. einstellen
Gasseil auf Leichtgängigkeit, Scheuer- und Knickstellen prüfen, ggf. erneuern
Seilzugspiel prüfen
Synchronisation prüfen, ggf. einstellen
Endkontrolle mit Prüfung auf Verkehrs- und Funktionssicherheit:
Zustand Reifen/Räder
Reifendruck
Beleuchtungs- und Signalanlage
Warn- u. Kontrollleuchten
Instrumente
Kupplung, Schaltung
Hand- und Fußbremse, Lenkung
ggf. Sonderausstattung
Probefahrt
aus der Wartungsanleitung für die R 1150 RT - bei der 1100 wirds nichts Anderes sein.
Ich würde den Händler mit der mitgelieferten Wartungsanleitung konfrontieren und den vertraglich vereinbarten Übergabezustgand einfordern.
LG aus der Steiermark!
Rudolf
On the road again, I just can't wait to get on the road again.... (Willie Nelson)
Rudolf
On the road again, I just can't wait to get on the road again.... (Willie Nelson)
- BigBike
- Administrator
hallo,a fellow hat geschrieben:Hallo Patrik,
hast Du die RT bei einem BMW-Händler gekauft, wenn ja, dann hast Du die Möglichkeit bei Deinem BMW-Händler vor Ort nachschauen zulassen,
meines Wissens kaufte Patrick das gute Stück bei keinem BMW-Händler.
Dennoch müßte sich auch diese Werkstatt bzw. der Händler an den BMW-Wartungsplan halt, oder sehe ich das falsch?
viele RT-Grüße
Ewald
Es lebe die Sommerzeit
Gib mir den Mut Dinge zu ändern, die ich ändern kann.
Gib mir Geduld zu ertragen, was ich nicht ändern kann.
Gib mir die Weisheit das Eine vom anderen unterscheiden zu können.
32.Forentreffen, 31.5. bis 2.6.24, Wendland
Ewald
Es lebe die Sommerzeit
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32.Forentreffen, 31.5. bis 2.6.24, Wendland
- Paddy
- BigBike
- Administrator
Paddy hat geschrieben:Ja vielen Dank, hab mit dem Händler gesprochen,
.....notfalls fahren einige RT-Freunde mal bei dem Händler vorbei.... :hurt:
viele RT-Grüße
Ewald
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Ewald
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- Gast
- BigBike
- Administrator
servus,BigBike hat geschrieben:
meines Wissens kaufte Patrick das gute Stück bei keinem BMW-Händler.
Dennoch müßte sich auch diese Werkstatt bzw. der Händler an den BMW-Wartungsplan halt, oder sehe ich das falsch?
weiß hierauf keiner eine Antwort, würde mich interessieren.
viele RT-Grüße
Ewald
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Ewald
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- BeeMWe
Re: 50.000 Inspektion RT
Hallo Ewald,Paddy hat geschrieben:Hallo Leute, ich habe eine Frage bezüglich einer Inspektion zu einer 1100 RT.
Vor 4 Wochen habe ich mir meinen Traum erfüllt und diese bei dem des Vertrauens erworben.
Mündlich und auch schriftlich wurden die Absprachen bezüglich der Inspektion getätigt.
Vor 1 Woche fuhr ich das gute Stück nach Bayern holen.
Nach dessen Angaben des Händlers wurde die 50.000 Inspektion durchgeführt.
ich lese das so, das er bei einem freundlichen die Maschine erworben hat.
Mündlich und schriftlich wurde die Inspektionsvereinbarung getroffen.
Hier spielt es meiner meinung keine Rolle ob es sich um einen freundlichen oder nichtfreundlichen Händler handelt.
Wenn es sich verpflichtet diese vereinbarte Inspektion durchzuführen muß er sie nach den Angaben des Herstellers erledigen, als freundlicher sowiso.
Zuletzt geändert von BeeMWe am 13.01.2008, 09:02, insgesamt 1-mal geändert.
- BigBike
- Administrator
servus Gerald,
ich meine, daß auch ein Händler einer anderen Motorradmarke, wenn er einen Service für BMW anbietet, den KD an einer RT nach den BMW-Vorgaben abarbeiten muß!
ich meine, daß auch ein Händler einer anderen Motorradmarke, wenn er einen Service für BMW anbietet, den KD an einer RT nach den BMW-Vorgaben abarbeiten muß!
viele RT-Grüße
Ewald
Es lebe die Sommerzeit
Gib mir den Mut Dinge zu ändern, die ich ändern kann.
Gib mir Geduld zu ertragen, was ich nicht ändern kann.
Gib mir die Weisheit das Eine vom anderen unterscheiden zu können.
32.Forentreffen, 31.5. bis 2.6.24, Wendland
Ewald
Es lebe die Sommerzeit
Gib mir den Mut Dinge zu ändern, die ich ändern kann.
Gib mir Geduld zu ertragen, was ich nicht ändern kann.
Gib mir die Weisheit das Eine vom anderen unterscheiden zu können.
32.Forentreffen, 31.5. bis 2.6.24, Wendland
- Mischa
- Mod im Ruhestand
Dass sehe ich auch so. Wenn man nicht weiß, was zu prüfen oder wechseln ist, muss "man" sich erkundigen. Wenn aber noch nicht einmal ein Öl- und Filterwechsel gemacht wurde, ist vielleicht eine "Schulung" angebracht.BigBike hat geschrieben:servus Gerald,
ich meine, daß auch ein Händler einer anderen Motorradmarke, wenn er einen Service für BMW anbietet, den KD an einer RT nach den BMW-Vorgaben abarbeiten muß!
Also dran bleiben und Druck machen, denn schließlich hat man es ja mit Leuten aus dem Fach zu tun, denen man das Einmaleins nicht mehr beibringen muss.
Viele Grüße
Thomas
Da es sehr förderlich für die Gesundheit ist, habe ich beschlossen, glücklich zu sein! ( Voltaire )
Thomas
Da es sehr förderlich für die Gesundheit ist, habe ich beschlossen, glücklich zu sein! ( Voltaire )
- BeeMWe
Hallo,
so in etwa ist dies auch bei uns geregelt.
Wir haben in unserer Werkstatt unter der Erde etwa 50 oder mehr verschiedene Hersteller mit ihren unterschiedlichsten Fahrzeugen zu betreuen.
Dies wird durch unser eigenes, natürlich sehr dafür geschultes technisches Personal erledigt.
In ganz wenigen Fällen wird dies durch Servicepersonal der entsprechenden Firmaen selbst erledigt.
Da wir in Eigenregie diese Wartungs und Inspektionsintevalle gegenüber den Vorgaben der Hersteller, eher noch verschärfen bzw. verkürzen, halten wir uns strikt nach deren Vorgaben.
Geht doch auch gar nicht anders.
Hier aber im vorliegenden Fall geht es aber um einen Tatbestand der Nichterfüllung bzw. Schlechtleistung im Rahmen der Mängelgewährleistung und verlangt nach einer Nacherfüllung laut BGB.
Der Vertag ist da (hier ist natürlich das geschriebene relevant), steht da z.B. eine Inspektion der Maschine bei der Fahrleistung 50 000 km wird im Zuge der Kaufabwicklung bzw. ist Bestandteil des Kaufvertrages, ist er verpflichtet dieses nach den Herstellerangaben der zu veräuserten Maschine zu tun.
so in etwa ist dies auch bei uns geregelt.
Wir haben in unserer Werkstatt unter der Erde etwa 50 oder mehr verschiedene Hersteller mit ihren unterschiedlichsten Fahrzeugen zu betreuen.
Dies wird durch unser eigenes, natürlich sehr dafür geschultes technisches Personal erledigt.
In ganz wenigen Fällen wird dies durch Servicepersonal der entsprechenden Firmaen selbst erledigt.
Da wir in Eigenregie diese Wartungs und Inspektionsintevalle gegenüber den Vorgaben der Hersteller, eher noch verschärfen bzw. verkürzen, halten wir uns strikt nach deren Vorgaben.
Geht doch auch gar nicht anders.
Hier aber im vorliegenden Fall geht es aber um einen Tatbestand der Nichterfüllung bzw. Schlechtleistung im Rahmen der Mängelgewährleistung und verlangt nach einer Nacherfüllung laut BGB.
Der Vertag ist da (hier ist natürlich das geschriebene relevant), steht da z.B. eine Inspektion der Maschine bei der Fahrleistung 50 000 km wird im Zuge der Kaufabwicklung bzw. ist Bestandteil des Kaufvertrages, ist er verpflichtet dieses nach den Herstellerangaben der zu veräuserten Maschine zu tun.
- BeeMWe
Hier der BGB Text.
§ 434 Sachmangel
(1)
Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat. 2Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist die Sache frei von Sachmängeln,
1. wenn sie sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet, sonst
2. wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann.
Zu der Beschaffenheit nach Satz 2 Nr. 2 gehören auch Eigenschaften, die der Käufer nach den öffentlichen Äußerungen des Verkäufers, des Herstellers (§ 4 Abs. 1 und 2 des Produkthaftungsgesetzes) oder seines Gehilfen insbesondere in der Werbung oder bei der Kennzeichnung über bestimmte Eigenschaften der Sache erwarten kann, es sei denn, dass der Verkäufer die Äußerung nicht kannte und auch nicht kennen musste, dass sie im Zeitpunkt des Vertragsschlusses in gleichwertiger Weise berichtigt war oder dass sie die Kaufentscheidung nicht beeinflussen konnte.
(2)
Ein Sachmangel ist auch dann gegeben, wenn die vereinbarte Montage durch den Verkäufer oder dessen Erfüllungsgehilfen unsachgemäß durchgeführt worden ist.
Ein Sachmangel liegt bei einer zur Montage bestimmten Sache ferner vor, wenn die Montageanleitung mangelhaft ist, es sei denn, die Sache ist fehlerfrei montiert worden.
(3)
Einem Sachmangel steht es gleich, wenn der Verkäufer eine andere Sache oder eine zu geringe Menge liefert.
§ 434 Sachmangel
(1)
Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat. 2Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist die Sache frei von Sachmängeln,
1. wenn sie sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet, sonst
2. wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann.
Zu der Beschaffenheit nach Satz 2 Nr. 2 gehören auch Eigenschaften, die der Käufer nach den öffentlichen Äußerungen des Verkäufers, des Herstellers (§ 4 Abs. 1 und 2 des Produkthaftungsgesetzes) oder seines Gehilfen insbesondere in der Werbung oder bei der Kennzeichnung über bestimmte Eigenschaften der Sache erwarten kann, es sei denn, dass der Verkäufer die Äußerung nicht kannte und auch nicht kennen musste, dass sie im Zeitpunkt des Vertragsschlusses in gleichwertiger Weise berichtigt war oder dass sie die Kaufentscheidung nicht beeinflussen konnte.
(2)
Ein Sachmangel ist auch dann gegeben, wenn die vereinbarte Montage durch den Verkäufer oder dessen Erfüllungsgehilfen unsachgemäß durchgeführt worden ist.
Ein Sachmangel liegt bei einer zur Montage bestimmten Sache ferner vor, wenn die Montageanleitung mangelhaft ist, es sei denn, die Sache ist fehlerfrei montiert worden.
(3)
Einem Sachmangel steht es gleich, wenn der Verkäufer eine andere Sache oder eine zu geringe Menge liefert.
- XXX
Hallo Gerald,
das hast du zwar schön zitiert - leider wird das nicht viel nützen.
Ich hatte gleiches probelm - Markenfremde Händler haben nun mal nicht die Erfahrungen von BMW-Fachleuten.
Ich hatte mir sogar schriftlich versichern lassen , dass alle Verschleissteile die weniger als 40% zur Verschleissgrenze haben vor Ãœbergabe getauscht werden. Glaubst du wirklich das die da auch z.B. in die kupplung geguckt haben,
Fazit bei mir musste auch einiges gemacht werden - bis zu einem defekten Hauptbremszylinder und falschen Glühbirnen in der Rückleuchte.
Ich habe auch teilese ersatz bekommen, aber ich wollte auch nicht unbedingt mehrfach fast 300km zum händler in die Werkstatt - und da geht es los - der Händler hat das recht noch zweimal versuche der Nachbesserung zu machen. Ich wollte da nicht nochmal murks bekommen.
Das Problem ist der Ärger und dass du meist viel mehr Geld einsetzen musst um dein recht durchzusetzen.
viele Grüße rolf
das hast du zwar schön zitiert - leider wird das nicht viel nützen.
Ich hatte gleiches probelm - Markenfremde Händler haben nun mal nicht die Erfahrungen von BMW-Fachleuten.
Ich hatte mir sogar schriftlich versichern lassen , dass alle Verschleissteile die weniger als 40% zur Verschleissgrenze haben vor Ãœbergabe getauscht werden. Glaubst du wirklich das die da auch z.B. in die kupplung geguckt haben,
Fazit bei mir musste auch einiges gemacht werden - bis zu einem defekten Hauptbremszylinder und falschen Glühbirnen in der Rückleuchte.
Ich habe auch teilese ersatz bekommen, aber ich wollte auch nicht unbedingt mehrfach fast 300km zum händler in die Werkstatt - und da geht es los - der Händler hat das recht noch zweimal versuche der Nachbesserung zu machen. Ich wollte da nicht nochmal murks bekommen.
Das Problem ist der Ärger und dass du meist viel mehr Geld einsetzen musst um dein recht durchzusetzen.
viele Grüße rolf
- BeeMWe
Hallo Rolf,
Recht haben und Recht bekommen sind natürlich zwei verschiedene Dinge.
Kämpfen du ich immer nur um Dinge die sich auch lohnen.
Man muß so eine Sache abchecken und sich rechtlichen Beistand holen wenn es sich lohnt, sonst verblemberst du nur deine Zeit und Nerven wegen ein paar Kröten.
Ich bin auch deshalb, wenn mein Bike oder mein Auto Inspektion hat, in der Regel immer dabei und schau zu ohne zu stören.
Recht haben und Recht bekommen sind natürlich zwei verschiedene Dinge.
Kämpfen du ich immer nur um Dinge die sich auch lohnen.
Man muß so eine Sache abchecken und sich rechtlichen Beistand holen wenn es sich lohnt, sonst verblemberst du nur deine Zeit und Nerven wegen ein paar Kröten.
Ich bin auch deshalb, wenn mein Bike oder mein Auto Inspektion hat, in der Regel immer dabei und schau zu ohne zu stören.