100 kmh Zulassung für Hänger

Technische Fragen rund ums Motorrad
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Wolf62

100 kmh Zulassung für Hänger

Beitrag von Wolf62 »

Hallo RT Freunde,

habe mir vor kurzem einen Stema 0750 Motorradanhänger gekauft.
Ich war leider der Meinung eine 100 kmh Zulassung wäre ein kein so großes Problem, fasch gedacht, scheinbar ist dies doch nicht möglich.
Nun Frage ich hier mal im Forum , gibt es eine Möglichkeit eine 100 kmh
Zulassung zu bekommen ?
Hänger ist ungebremst

Über Informationen wäre ich euch sehr dankbar.

Gruß
Michael
Fole
Kick-Tipp Sieger 2020

Beitrag von Fole »

Hallo Michael,

soweit ich informiert bin, gibt es für einen ungebremsten Anhänger keine 100km/h Zulassung.
Gruß aus dem schönen Kraichgau.
Leo

Das Leben besteht aus vielen Höhen und Tiefen - man darf nur nicht im Tief steckenbleiben.
• :bike1: :bike1: :bike1: :bike1: •
Thomas der Boxer
Mod im Ruhestand

Beitrag von Thomas der Boxer »

Servus Michael,

das geht schon.
Schau mal
http://www.fahrtipps.de/verkehrsregeln/anhaenger.php
Gruss Thomas
---------------------------
R 100RT / R1200RT LC

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Wolf62

Beitrag von Wolf62 »

Hallo Thomas,

würde bedeuten, 0,3 x 1590 kg Leergewicht meines PKW

= 477
der Hänger hat ein zulässiges gesamtgewicht von 75o kg

also nicht machbar ? oder habe ich die Rechnung falsch verstanden ?

Gruß Michael
Mic 50

Beitrag von Mic 50 »

Hallo Michael,

auf der Seite vom TÜV gibt es eine Formel für die Berechnung und Angaben was Dein Anhäng und Auto alles haben müßen.

http://www.tuev-nord.de/de/100kmh-Zulassung_2618.htm
Thomas der Boxer
Mod im Ruhestand

Beitrag von Thomas der Boxer »

Stimmt Michael,

du könntest dann deinen leeren Hänger mit 100 km/h über die Autobahn jagen.

Obwohl, mit einer RT könnte es gerade noch gehen.
Gruss Thomas
---------------------------
R 100RT / R1200RT LC

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Wolf62

Beitrag von Wolf62 »

sorry, aber irgendwie schnall ich die ganze sache nicht....
Thomas der Boxer
Mod im Ruhestand

Beitrag von Thomas der Boxer »

Servus Michael,

versuchs mal da mit.

http://www.bootstechnik.de/?page_id=9
Gruss Thomas
---------------------------
R 100RT / R1200RT LC

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Wolf62

Beitrag von Wolf62 »

das beste wird sein ich fahr mit meinem golf v und dem hänger zum tüv
und lasse er prüfen , dann werde ich wohl ein wenig schlauer sein.
sollte es nicht möglich sein , eventuell die reisegeschwindigkeit etwas ausreizen
würde bedeuten ca 90 km/H zu fahren , da müsste ich dann noch im erträglichen
bereich sein :cop:
sir footloose

Beitrag von sir footloose »

falsch tdb........es geht um die zulässige masse....und die beträgt 750kg.....also ist entweder der hänger zu schwer/ groß oder das auto zu leicht.......d.h. man könnte den hänger ablasten auf 475kg wenns dann noch mit der nutzlast für die rt reicht.....oder den pkw auf 2500kg leergewicht bringen.......

mit ungebremsten hänger tempo 100 ist nicht leicht.....
mit gebremsten und gefederten hänger wäre ein 1700kg hänger mit 100 kmh möglich........

drumm hab ich einen 400kg hänger mit 320 kg nutzlast......fürs schnelle fahren mit rt im schlepptau

drum prüfe wer sich anhängt.....oder so ähnlich
Zuletzt geändert von sir footloose am 08.03.2010, 21:26, insgesamt 2-mal geändert.
Thomas der Boxer
Mod im Ruhestand

Beitrag von Thomas der Boxer »

Servus Chris,
ich glaub jetzt zwar nicht ganz was du da schreibst, aber Michael wird bestimmt berichten wenn er beim TÃœV war.
Gruss Thomas
---------------------------
R 100RT / R1200RT LC

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mrdiesel

Beitrag von mrdiesel »

Soweit ich das noch recht in Erinnerung habe, muß zur 100 Km/h Zulassung der Anhänger gebremst sein und über mindestens eine gefederte Achse verfügen.

Wie gesagt, alles aus der Erinnerung, also ohne rechtliche Belege.
HansQ

Re: 100 kmh Zulassung für Hänger

Beitrag von HansQ »

Wolf62 hat geschrieben: Über Informationen wäre ich euch sehr dankbar.
Gruß
Michael
moin Michael,

das www ist doch voll mit Informationen, z.B. hier
oder auf der STEMA - HP
Zuletzt geändert von HansQ am 09.03.2010, 07:16, insgesamt 2-mal geändert.
Herbie42

Beitrag von Herbie42 »

...
Zuletzt geändert von Herbie42 am 11.04.2010, 14:38, insgesamt 1-mal geändert.
xxx

Beitrag von xxx »

Hallo Michael,

alles kein Problem. Gewichtsfaktor 0,3 zum Leergewicht Zugfahrzeug, im Zweifelsfall nachwiegen, da stecken beim Golf schnell mal 50 KG extra drin, immer mit Fahrer und vollem tank messen. Der Golf V hat bei originaler AHK auch ein Anhänger ESP. Die Reifen am Stema dürfen nicht älter wie 6 Jahre laut DOT Nummer sein. Geschwindigkeitsindes mindesten bis 120 Km/h, meist T/oder H Reifen verbaut.

Das Leergewicht des Stemas liegt um die 130 KG, die RT wiegt gute 280 KG, zusammen bist Du mit ca. 410 KG dabei, wobei die Stützlast des Anhängers dem Zugfahrzeug zugeschlagen wird (ca- 35-50KG) beim Motorradanhänger.

Für die Tempo 100 Genehmigung benötigst Du nur ein Schreiben des Stema Herstellers, das Ihr Produkt für Tempo 100 gefertigt wurde, dann brauchst Du noch nicht mal zum TüV. Für die Einhaltung des Zuladungsgewichtes bis Gesamtgewicht von den geschriebenen 410 bist Du als Fahrer und Halter verantwortlich, überschreitest Du z.B das Gewicht, ist halt die Tempo 100 hinfällig.

alles nicht so schlimm. Mit meinen barthau und meinen Golf Plus muß ich leider auch auf die Kilos achten, bei der vorherigen E Klasse T-Modell war das Eigengewicht schon etwas volumiger...

Gruß aus Bremen
Frank
xxx

Beitrag von xxx »

Da braucht man ja schon ne verdammt schwere Kiste um den 750kg Hänger mit normaler Kupplung mit 100 Fahren zu dürfen. Habs gerade mit meiner Karre nachgerechnet da komme ich gerade noch auf die 750kg Anhängerlast mit 100 km/h. Ich möchte mir ja schon gerne mal einen Hänger für zwei RT´s zulegen, wenn mal wieder Geld über bleiben sollte.

Franz
Wolf62

Beitrag von Wolf62 »

hallo zusammen,

komme gerade vom tüv und habe folgende info.
eine 100 km/h zulassung bekomme ich nicht :x:
da mein 5 er golf nur eine leermasse von 1356 kg aufweist!
selbst wenn ich den hänger ablasten würde käme ich nicht hin
wie schon oben beschrieben lautet die formel

0,3 x 1356 ( leermasse kfz ) = 406,8

135 kg hänger + 280 kg bmw + 45 kg stützlast hänger = 460 kg

ich kann machen was ich will da komme ich leider nicht hin.

gruß
michael
Brummer Klaus

Beitrag von Brummer Klaus »

Wolf62 hat geschrieben:
da mein 5 er golf nur eine leermasse von 1356 kg aufweist!
.... das heißt, neues Auto kaufen. :lol: :wink:
BildGrüße aus dem Bergischen Land,
Bild"Fahren und fahren lassen" Bild
Wolf62

Beitrag von Wolf62 »

nö, ich fahre einfch 100km/h mit einem 80 ziger hänger :banana:
Brummer Klaus

Beitrag von Brummer Klaus »

Wolf62 hat geschrieben:nö, ich fahre einfch 100km/h mit einem 80 ziger hänger :banana:
Das ist allerdings einfacher. :wink: Mach ich auch. :oops:
BildGrüße aus dem Bergischen Land,
Bild"Fahren und fahren lassen" Bild
Fole
Kick-Tipp Sieger 2020

Beitrag von Fole »

Hallo Michael,

oder fahr nach Frankreich; dort darfst du auf der Autobahn dein Gespann mit 130km/h bewegen.

Aber die Rechnung mit der Stützlast kann ich nicht nachvollziehen? Warum muss man die noch mal addieren?
Gruß aus dem schönen Kraichgau.
Leo

Das Leben besteht aus vielen Höhen und Tiefen - man darf nur nicht im Tief steckenbleiben.
• :bike1: :bike1: :bike1: :bike1: •
Wolf62

Beitrag von Wolf62 »

Hallo Leo,

das ganze hin und her gerechne versteh ich überhaupt nicht , leider.
Diese Formel hat mir der Mensch vom TÃœV so mitgeteilt
Wenn Du jemaden kennst der den Rechenschieber anderst benutzt gíb mir Bescheid

Gruß
Michael
xxx

Beitrag von xxx »

Ich dachte eigentlich die Stürzlast kommt dem Leergewicht des Autos zugute, da sie ja auf der Hinterachse des Autos lastet. Auf keinen Fall kommt sie zum Gesammtgewicht des Anhängers, da diese Stützlast ja wohl im Gesammtgewicht des Anhängers schon enthalten ist.

Also 0,3x(1356+45)=420.
Anhänger mit RT = 415
Das würde in meinen Augen Sinn machen.
sir footloose

Beitrag von sir footloose »

Fole hat geschrieben:Hallo Michael,

oder fahr nach Frankreich; dort darfst du auf der Autobahn dein Gespann mit 130km/h bewegen.

Aber die Rechnung mit der Stützlast kann ich nicht nachvollziehen? Warum muss man die noch mal addieren?
vorsicht.......im ausland gelten zwar andere tempolimits.........aber deine versicherung klammert sich im fall des falles an die deutsche zulassung die auf 80KM/h lautet........
sir footloose

Beitrag von sir footloose »

Wolf62 hat geschrieben:hallo zusammen,

komme gerade vom tüv und habe folgende info.
eine 100 km/h zulassung bekomme ich nicht :x:
da mein 5 er golf nur eine leermasse von 1356 kg aufweist!
selbst wenn ich den hänger ablasten würde käme ich nicht hin
wie schon oben beschrieben lautet die formel

0,3 x 1356 ( leermasse kfz ) = 406,8

135 kg hänger + 280 kg bmw + 45 kg stützlast hänger = 460 kg

ich kann machen was ich will da komme ich leider nicht hin.

gruß
michael
ich würde den golf nachwiegen lassen, das tatsächliche leergewicht in die papiere eintragen lassen, den hänger ablasten auf 400 -450 kg.....wenn du wirklich überladen sein solltest weil du mit der vollgetankten rt mit eingebauter batterie fährst.....trifft dich folgendes:

Ãœberschreiten der Achslast, zul GGW:

ab 5% 10€

ab 10% 30€

ab 15% 35€

ab 20% 50€

nachzulesen in der heiligen bußgeldbibel

und das eine streife eine überbeladung von 20kg mit dem auge sieht glaube ich nicht......aber du wärst auf der sicheren seite.....
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