Vor / Nachteil der Reifenbindung

Technische Fragen rund ums Motorrad
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sir footloose

Vor / Nachteil der Reifenbindung

Beitrag von sir footloose »

:o
ich habe das gerade gefunden und möchte es gerne weiterreichen, damit jeder bescheid weiß und sich darüber klar ist das die reifenbindung von bmw nicht umsonst ist bzw auch von vorteil ist....haftungsmäßig......
und für manch eine diskusion dürfte der sachverhalt auch gut sein....an die kehrseite der reifenbindungsfreiheit hat bisher keiner gedacht bzw .....mir ist erstmals heute dieser aspekt gezeigt worden... :?


Reifenfreigaben für das Bike noch nötig?
Mit dem Verzicht der Fabrikatsbindung für Motorradreifen verunsichern einige Hersteller aktuell die Motorradfahrer. Ermöglicht wurde das durch Änderungen der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO). Bislang war es so, dass der Fahrzeughersteller eine Reifen-Empfehlung bzw. -bindung inklusive Freigabe in den Fahrzeugpapieren vorgab. Wollte der Halter einen anderen Reifen fahren, benötigte er eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Reifenhersteller, der eben diesen Wunschreifen zuvor bereits ausgiebig auf dem entsprechenden Fahrzeugtyp geprüft und für gut befunden hat. Daran hat sich grundsätzlich auch nichts geändert.
Was aber, wenn sich ein Fahrzeughersteller von der Reifenbindung distanziert? Auf den ersten Blick sieht es dann so aus, als ob sich der Fahrzeughalter nach Herzenslust auf dem Markt umschauen und bedienen könne, ohne auf irgendwelche Freigaben achten zu müssen. Das aber ist ein Trugschluss. Denn nach wie vor fordert der Gesetzgeber vom Halter eine ausgewiesene Reifenfreigabe. Im Fall von Aprilia / Benelli / Suzuki schenkt sich der Fahrzeughersteller allerdings die aufwändigen und kostenintensiven Tests und gibt die Verantwortung damit automatisch an den Kunden bzw. die Reifenhersteller weiter. Auf diese Art umgeht der Fahrzeughersteller ganz nebenbei auch die Produkthaftung - zumindest was die eng miteinander gekoppelten Bereiche Fahrsicherheit und Reifen betrifft.
Hintergründe Das Kraftfahrtbundesamt (KBA) ist zuständig für die Erteilung von Betriebserlaubnissen (ABE) und Typgenehmigungen nach nationalen bzw. internationalen Rechtsvorschriften.
Reifenfabrikats- oder sonstige Bindungen der Reifen, wie sie bislang in im alten Fahrzeugschein bzw. -brief unter der Zeile 33 (Bemerkungen) eingetragen waren, auch bei den neuen Fahrzeugpapieren (Änderung der straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften vom 25. April 2006, Zulassungsbescheinigung Teil I und II, Feld 22) geführt werden. Grundlage dafür waren in der Vergangenheit entsprechende Einschränkungen in der jeweiligen ABE nach den Vorschriften der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO), die mittlerweile in der EG-Typgenehmigung nach EG-RL 92/61/EG und 2002/24/EG verankert sind. Soviel erst mal aus dem Amts-Chinesisch des erfreulich kooperativen Kraftfahrtbundesamtes.
Nach Auffassung des BMVBS ist in jenen Fällen, in denen aufgrund der komplexen physikalischen Zusammenhänge ein sicheres Führen von Krafträdern nur mit einer vom Fahrzeughersteller genannten Reifen möglich und dieses in den Genehmigungsunterlagen in Form einer Beschränkung ausgewiesen ist, der ausgewiesene Fahrzeughalter / Fahrer von diesem Sachverhalt ausdrücklich zu informieren. Diese Interpretation wurde im Übrigen daraufhin auch so mit der Europäischen Kommission abgestimmt. Maßgeblich war an diesem Entscheid die Tatsache, dass auch Fahrzeughersteller vor dem Hintergrund der fahrdynamischen Besonderheiten von Einspurfahrzeugen keine Alternative zu der eingeschränkten Verwendung von Reifen haben. Sprich: Im Vordergrund der geänderten Rechtsvorschriften standen von vornherein Fahrzeugsicherheit und Stabilität, sodass die in den Fahrzeugdokumenten genannten Fabrikatsbindungen - sowie sonstigen Einschränkungen - auch in Zukunft das Maß der Dinge sind.
Worauf sollte der Motorradfahrer bei der Reifenwahl also besonders achten? Die Antwort ist einfacher als es die auf den ersten Blick verstrickt anmutende Rechtslage vermuten lässt. Wer sich auf nicht getestete Reifen ohne Freigaben bzw. Unbedenklichkeitsbescheinigung einlässt, darf sich später nicht beschweren, wenn er sich um Kopf und Kragen fährt. Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Reifenherstellers muss laut Gesetzgeber dennoch mitgeführt werden. Selbst wenn in den Fahrzeugpapieren keine Reifenbindung besteht. Dass der Polizeibeamte vor Ort die Freigaben in der Regel gar nicht nachprüfen kann, steht auf einem anderen Blatt. Dazu wäre eine Vernetzung mit einer TÜV- oder Hersteller-Datenbank erforderlich, die zumindest im Moment noch nicht existiert. Im Fall einer Mängelkarte hat der Halter dann eine Woche Zeit, um sich eine gültige Unbedenklichkeitsbescheinigung zu besorgen (Reifenhersteller, Internet, Foren) und diese auf einer Polizeiwache vorzulegen.
Bikersjournal.de sprach dazu mit Thomas Decke, Pressesprecher Polizei Mettmann / NRW: "Grundsätzlich ist es so, dass der Halter, der mit nicht freigegebenen Reifen unterwegs ist, eine Ordnungswidrigkeit begangen hat, die zum Erlischen der Betriebserlaubnis führt. Laut Bußgeldkatalog werden somit 50 Euro fällig. Gratis gibt's 3 Punkte in Flensburg dazu. Allerdings ist es für die Beamten vor Ort nicht immer einfach überhaupt festzustellen, welche Reifen denn nun tatsächlich für das betreffende Fahrzeug freigegeben sind. Hat der Fahrer nicht die in den Fahrzeugpapieren vorgesehenen Reifentyp montiert und keine dazugehörigen Freigabe vom Reifenhersteller dabei, kommt es schlimmstenfalls zu einer Mängelkarte und somit zu einer schriftlichen Aufforderung, das entsprechende Papier innerhalb einer Woche bei einer Wache vorzulegen. Ob nun eine Freigabe erforderlich ist oder nicht, ist es doch so oder so der sicherste Weg, nur ausdrücklich freigegebene Reifen zu montieren. Das sagt einem der gesunde Menschenverstand."
Jürgen Frank vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS): "Es gibt für den Motorradhersteller keine rechtliche Verpflichtung, eine Beschränkung in der Typgenehmigung in Form einer Fabrikatsbindung für Reifen vorzunehmen. Die Notwendigkeit, eine Beschränkung in Form einer Fabrikatsbindung vorzunehmen, ergibt sich aus den Fahreigenschaften des jeweiligen Motorradtyps. Die Verantwortung dafür, dass alle auf dem Markt befindlichen typgenehmigten Reifen in den für den Motorradtyp vorgegeben Reifengrößen zu keinen fahrdynamischen Sicherheitsproblemen führen, trägt der Hersteller selbst. Werden jedoch die notwendigen Fahreigenschaften nur mit bestimmten Fabrikaten erreicht und somit in der Typgenehmigung-Genehmigung aufgeführt, sind diese Beschränkungen für den Verbraucher bindend."
Verzichtet ein Fahrzeughersteller auf sicherheitsrelevante Reifenfreigaben, ist es naheliegend, dass in diesem Fall wirtschaftliche Interessen im Vordergrund stehen könnten. Allein im Jahr 2007 präsentierte der japanische Motorradhersteller Suzuki mindestens sechs neue Motorräder. Das komplette Programm zwischen 400 und 1.800 ccm umfasst zu diesem Zeitpunkt 22 straßenzugelassene Modelle (Quelle: 'MOTORRAD Katalog 2007'). Klar hingegen die Frage, wer bei einem Unfall durch Reifenschaden haftet, wenn der Fahrzeughersteller keinerlei Bindung mehr vorgibt oder nur eine, die vielleicht nicht mehr produziert wird. Dann nämlich geht der 'Schwarze Peter' an den Halter des Fahrzeugs. Es sei denn, der Reifenhersteller hat von sich aus das jeweilige Fahrzeug mit dem betreffenden Reifen ausgiebig getestet
und folglich eine offizielle Freigabe erstellt. In diesem Fall würden die Kosten zu Prüfung und Erstellung des Gutachtens bei den Reifenherstellern hängen bleiben.
Keine Reifenbindung vom Fahrzeughersteller heißt nicht, dass man nach gut dünken Reifen montieren kann, sprich: es ist nach wie vor ein Gutachten erforderlich. Keine Vorgaben vom Fahrzeughersteller heißt auch keine Haftung durch den Hersteller. Schließlich hat dieser den Reifen ja nicht empfohlen. Und wenn der eventuell in der Betriebsanleitung empfohlene Reifen in der schnelllebigen Zeit von Heute vielleicht schon bald nicht mehr angeboten wird? In diesem Fall ist der Fahrzeughersteller haftungsmäßig ebenfalls fein raus - und hat sich obendrein die Kosten für Freigaben gespart. So gesehen handelt es sich also um rein betriebswirtschaftliche Aspekte und kein Mehr an Freiheiten für den Biker. Eher um ein Mehr an Eigenhaftung.
Quelle Biker Journal 03.10.2007
xxxx

Beitrag von xxxx »

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Zuletzt geändert von xxxx am 03.07.2010, 05:23, insgesamt 1-mal geändert.
Gremlin

Beitrag von Gremlin »

Klar hingegen die Frage, wer bei einem Unfall durch Reifenschaden haftet, wenn der Fahrzeughersteller keinerlei Bindung mehr vorgibt oder nur eine, die vielleicht nicht mehr produziert wird. Dann nämlich geht der 'Schwarze Peter' an den Halter des Fahrzeugs.
Ist beim Auto ganz normal. Alleine wenn man auf die Billigstreifen schaut.
Damit fliegt man trocken ab, wo ich Nass noch nicht mal rutsche.
Wer bei der Feuerwehr ist möge mal auf die Reifen schauen mit denen die Leute bei Schlechtwetter oft tödliche Abflüge machen.

Das Argument "Sicherheit" halte ich beim Thema Reifenbindung für unangemessen. So richtig üble Reifen gibts kaum noch, aber selbst Stollenreifen könnten auf ner RT ein Sicherheitsplus bringen (denkt mal an harte Winterfahrer).
Für alte Motorräder gibts oft den vorgeschriebenen Reifen nicht mehr. Oder aber er ist SO schlecht, dass man entweder das Mopped verkauft oder ne Einzelabnahme macht um zeitgemässes Gummi verwenden zu dürfen.
Kann sich noch jemand an den Macadam 90X erinnern? War neben Dunlop (auch nicht viel besser) das einzige erlaubte Gummi an der Deauville. Obwohl gescheite Reifen verfügbar waren durften wir die Anfangs nicht fahren. Das nenn ich Sicherheitsdenken!
Und beim Auto? Da kann ich vier unterschiedliche Reifen draufhaben (hab ich auch schon gesehen). Munter in den Gegenverkehr gedreht....

Fabrikatsbindung macht nur Sinn bei extremen Fahrzeugen. Bei normalen Maschinen nicht. Ich finds eh schon befremdlich wenn ich auf einem Motorrad, dass 184 (oder jetzt 203) Sachen fährt einen Reifen aufziehen muss für "über 240km/h".

Übrigens: der Pressesprecher hat nicht recht. Die Betriebserlaubnis erlischt eben nicht grundsätzlich! Da gibts mehrere Gerichtsurteile, sowohl bei Motorrad wie auch bei Auto, und auch die StVZO ist da ziemlich Eindeutig.

CU Ralf
Mischa
Mod im Ruhestand

Beitrag von Mischa »

Hallo Chris,

wenn man das alles so liest, dann ist man, wenn es keine Reifenbindung für "mein" Motorrad gibt, immer der Gekniffene.

Dann bin ich froh, dass es für die RT Reifenbindungen gibt, somit die Haftungsfrage bei Verwendung der empfohlenen Reifen auch im Sinne des Halters geklär ist, auch wenn man vielleicht manchmal, vor allem bei neuen Reifen, zuwarten muss, bis die Freigabe vorliegt.
Viele Grüße
Thomas


Da es sehr förderlich für die Gesundheit ist, habe ich beschlossen, glücklich zu sein! ( Voltaire )
sir footloose

Beitrag von sir footloose »

Hallo Mischa.....den vorteil haben wir aber bis jetzt nicht bewußt wahrgenommen....

das thema kam in einem anderen forum auf, 2 besitzer einer honda cb1000r müßen ihren reifen wechseln, aber es gibt nur 5 reifen mit freigabe.......und ausgerechnet der benötigte reifen ist zur zeit nicht lieferbar....also müssen sie entweder komplett neubereifen mit einem fabrikat das sie nicht wollen, oder eben warten bis der reifen lieferbar ist.....und das mitten in der saison. sie dachten dann eben das andere fahrer ohne markenbindung besser drann sind....dem ist aber nicht so.......

fazit ist einfach das man einen reifen mit freigabe braucht......egal ob der mopedhersteller oder der reifenhersteller diese freigabe bereitstellt

die angesprochene einzelabnahme ist wohl zu teuer.....
bmwjacky

RE-Reifen

Beitrag von bmwjacky »

:wink: Hallo Chris

Hatte hier auch meine Erfahrung gemacht,mein Reifenhändler der mir meine Motorradreifen wechselt (Kennt sich aus) ,der auch ein Super Preis/Leistungsverhältins hat.

Hier habe ich mir ein Kostenvoranschlag geben lassen für mein Pajero (Auto) :wink: Er hat die Fahrzeugpapiere genommen die Reifenangabe überprüft und dann meine alten Reifen auf dem Pajero kontrolliert 8)

Jetzt der Hammer ich hatte vier Reifen auf dem Pajeo die von der Reifenbreite nicht zulässig waren,diese hatte ich 2005 durch meine Autofachwerkstätte montieren lassen :mrgreen:

In der Zwischenzeit bekam mein Pajero auch den Segen vom TÃœV(neue Abnahme 2-Jahre ) Auch wurde meine Frau Ronny in einer Fahrzeugkontrolle (Polizei) gecheckt. :mrgreen:

Alles ohne Beantstandung 8) jedoch laut meinen Reifenhändler hätten wir bei Unfall kein Versicherungsschutz :mrgreen: denn durch falsche Reifen auf dem Kfz hast du die A----Karte gezogen.

Ich würde sagen mit einem blauen Auge davon gekommen.Deshalb halte ich mich an ein altes Sprichwort: VERTRAUEN ist gut,KONTROLLE ist besser!! Gruss aus dem Allgäu bmwjacky :R1200RT_-_granitgrau:
a fellow

Beitrag von a fellow »

Hallo Freunde,
es ist wirklich wahr, nicht jeder Reifen ist gut für jedes Moped !
ich mußte mir ja in Südfrankreich neue Sohlen aufziehen, da meine Z6 Interact schon nach kurzer Zeit glatt wie ein Kinderpopo waren. Habe dort vor Ort Dunlop Sportmax Race Replica D 208 F RR bekommen (In D darf ich der Reifenbindung wegen diese nicht fahren, weiß ich!).
So jetzt nach meiner Pyrénéés-Tour habe ich genug Erfahrungen mit diesem Typ sammeln können. Fazit : Haltbarkeit liegt über dem Interact, bei 6.500 immer noch Restprofil vorhanden, reichte für die Rennleitung.
Gripp in den Kurven vom Allerfeinsten, Schräglagen bis zum Gehtnichtmehr, alles super, der Gummiverbrauch ist auch ok für so einen Sportreifen, ist ja gedacht für R1 & Co.
Aber dann auf der Rückfahrt kam die Überraschung auf der Autobahn - über 160 km/h wurde es bei den hellen Betonbelägen mordsgefährlich, die Fuhren fing derart zu pendeln an, daß es einem Angst und Bange wurde. Bei neuen schwarzen Belägen spurte er ruhig bis 190 km/h, mehr Mut hatte ich nicht !
Vor ab, der nächste ist wieder ein Z6, keine Experimente.
Wie man sieht, nicht jeder Reifen klappt auf jedem Moped in allen Situationen, und offensichtlich hat unsere Reifenbindung was wirklich sinnvolles und sicherheitrelevantes auf sich.
Gruß Heiko
Michl

Beitrag von Michl »

Hallo Moppedfahrer,

in NL gibt es keine Reifenbindung und doch habe ich noch keine RT mit Enduroreifen gesehen. (meine hat derzeit Pilot Road vorne und PR2 hinten) Auch hierzulande schaut man entweder was die anderen aufgezogen haben und fragt um Erfahrungen, man glaubt seinem Freundlichen, oder schaut auf den Hersateller-Websites. Natürlich kann man auch manchmal die Reifenfreigaben der (wie es hier heisst) Oosterburen zu rate ziehen. ;-)

Gruss aus der Region Rotterdam,

Michl
SofaCruiser

Beitrag von SofaCruiser »

@bmwjacky

Hallo Chris,

Na ja, ich würde mich hier fragen, wem ich glauben sollte und bei Deinem neuen Reifehändler hätte ich da so meine Bedenken...

In den Fahrzeugpapieren stehen schon lange nicht mehr alle vom Hersteller zugelassenen Reifenbreiten drin, eine entsprechende Liste kannst Du von Deinem Freundlichen erhalten, was zu Beginn der gesetzlichen Neuregelung auch sinnvoll war, weil die Rennleitung auch nicht mehr durchblickte was erlaubt war und was nicht.
Ich durfte damals mit meinem neuen AUDI zweimal auf der Wache antraben um Strafandrohungen zu beenden. In den letzten drei Jahren wurde ich zweimal kontrolliert, die Reifen wurden aber nicht mehr angeschaut.

Bei meinem neuen Auto brauche ich die Freigabeliste auch nicht mehr, weil freundlicherweise genau die Reifen montiert sind ab Werk, die auch in den Papieren stehen (anders als bei AUDI üblich). Erst wenn ich Winterreifen (etwas schmalere) aufziehe, werde ich mir die Liste von meinem Händler holen, sicher ist sicher. Eingetragen bei mir ist eine Mischbereifung mit 205/55 vorne und 225/50 hinten, zulässig ist aber alles von 205er bis 245er und von 16 Zoll bis 19 Zoll Rädern.
Bernd Almstedt

Bild

BMW R1200RT - EZ: 23.03.2009 - aktuell 119.200km
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