Garmin ZUmo 660 gestohlen /unterschlagen

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Sunnyboy

Garmin ZUmo 660 gestohlen /unterschlagen

Beitrag von Sunnyboy »

Hallo RT-Freunde,
eigentlich wollte ich euch von meinem Zumo 660 berichten,leider etwas anderst als ich es jetzt machen muß.
Vierzig Jahre ohne Navi wollte ich ändern. Also habe ich mir bei Louis ein Zumo 660 per Internet bestellt und auch gleich bezahlt.
Louis teilt mir per Mail ein Versanddatum mit.Die Erwartung ist groß.Jeden Tag in den Briefkasten geschaut ,nix drin .Nach vier Tagen bei louis angerufen.
Paket ist raus und einen Tag später ausgeliefert worden !!Können Sie bei DHL unter der Paket NR. unter Sendungsverfolgung nachsehen.
Ich sehe nach.Ok Paket wurde an meine Add. ausgeliefert. Nur nicht an mich.Bei DHL angerufen. Ja Paket wurde ausgeliefert.Unterschrift Herr XXX.Leider wohnt diese Mensch nicht in unserem Haus !! Kann es der Postbote sein ?? ( Ich wohne in einem 5 Parteien Haus ) Sie Haben einen Garagenvertrag.!!! Ich ?? mit DHL ???
Garagenvertrag besagt.Der Postbote kann das Paket überall hinlegen
SUUPER !!
Ich in die Papiertonne geschaut.Toll da liegt ja mein Paket.Leider offen und LEEEER !!
Ich zur Polizei und Anzeige erstattet.
Wir ermitteln den Täter (Hoffentlich ) Wir sorgen nicht für Schadenerstz.
Jetzt meine Frage an Euch .
Wem ist soetwas schon passiert??
Kann ich Louis dafür haftbar machen??
Kann ich DHL dafür haftbar machen ??
Bekomme ich mein Geld zurück ??
oder kann ich 599,- abschreiben.
Wie ist es bei euch ausgegangen ??
Zuletzt geändert von Sunnyboy am 07.06.2009, 19:31, insgesamt 2-mal geändert.
xxxx

Beitrag von xxxx »

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Zuletzt geändert von xxxx am 01.07.2010, 12:46, insgesamt 1-mal geändert.
Sunnyboy

Beitrag von Sunnyboy »

Ich bin Privtmann und Empfänger der Warensendung.

1 ) Ich habe keinen Vertrag mit DHL :Jedenfalls nicht wissendlich.
oder muß ich das Ihrgentwo beim Postministerium grundsätzlich ausschließen.

2) Kann ich als Empfäner bei lous bestimmen mit wem ich meine Pakete geliefert bekommen möchte :UPS,Hermes, per reitenden Boten oder Brieftaube ??
Zuletzt geändert von Sunnyboy am 07.06.2009, 16:23, insgesamt 1-mal geändert.
witzi

Beitrag von witzi »

servus Joachim,

auf jeden Fall würde ich es Louis wissen lassen, von denen ist meiner
Meinung nach die meiste Hilfe zu erwarten.
.......................The best is yet to come...........................
Gruß von Peter, Stumpi und Blacky (R1250RT) Tiefenbach/Oberpf.
rtadler

Beitrag von rtadler »

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Zuletzt geändert von Anonymous am 23.10.2010, 12:36, insgesamt 1-mal geändert.
Sunnyboy

Beitrag von Sunnyboy »

Das Paket war ein normales kleines braunes Paket mit Absender und meiner Add. Es konnte nicht auf den Inhalt geschlossen werden .Nur das es von Louis war.
xxx

Re: Am Ball bleiben

Beitrag von xxx »

rtadler hat geschrieben:Halt dich an DHL. Die sind verpflichtet bei Abgabe an "Fremde" die Personalien festzuhalten.
Außerdem ist der Paket- Versand versichert. Laß dich da nicht abspeisen!!
Genau so und nicht anders, hatten wir in der Firma auch schon ein paar Mal, letztendlich hat DHL gezahlt (und dann wohl den Zusteller rausgeschmissen den seitdem kommt ein anderer Fahrer).
xxxx

Beitrag von xxxx »

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Zuletzt geändert von xxxx am 01.07.2010, 12:46, insgesamt 1-mal geändert.
sir footloose

Beitrag von sir footloose »

also als erstes mal haftet der gewerbliche verkäufer......in deinem fall die fa.louis.
dort reklamierst du die bestellte ware. fertig.....
louis muß nun nachweisen das du die ware bekommen hast....was ja nicht der fall ist ...
daraufhin wird sich louis bei versichertem versand an die post / dhl wenden/ halten. die müssen nachweisen wann sie die ware an dich übergeben haben.....
das können sie nicht und nachdem kein schriftlicher garagenvertrag besteht haftet dhl für den verbleib der ware.....
ansprüche gegenüber der dhl kann jedoch nur der versender ( fa. louis ) stellen.....und nicht du als empfänger/ käufer.
am besten du telefonierst nochmal mit louis wegen der ware.
sollten die sich bedeckt geben mußt du sofort handeln und schriftlich per einschreiben eine lieferfrist setzen damit louis in verzug ist und du weitere schritte einleiten kannst ( nachfristen,mahnungen oder rücktritt vom kauf/ geld zurück ) lass dich nicht durch mündliche versprechungen zu lange hinhalten.....
wenn du rechtsschutz hast geh sofort zum anwalt wenn man versucht dich um dein gutes recht ( geld ) zu bringen





lt bgb ist das so geregelt:

Ein gewerbl. VK haftet für die Ware bis sie beim Kunden im vereinbarten Zustand ankommt.
Gewerbl. wären daher nicht klug unversichert (also ohne Nachweis was an xyz abgeschikt zu haben) zu versenden.

Privat haftet nur bis zum Postschalter wenn
A) die Ware ordnungsgemäß vepackt ist (also vom Tisch fallen kann ohne kaputt zu gehen, wobei die Post hier sehr eigen ist), und
B) er einen Zeugen hat die Ware im vereinbarten Zustand (nicht nur nen Karton mit irgendwas drin) auch an xyz abgeschickt zu haben
nur dann ist ein Privatverkäufer auf der sicheren Seite. Dann gehen Risiken (Transportschäden und Verlust) auf den Käufer über.
BeeMWe

Beitrag von BeeMWe »

Hallo,

aus lauter Neugierde fragte ich heute unseren seit etwa 10 Jahre bekannten GLS Auslieferungsfahrer, der so ca. 2 x die Woche, so wie heute, ein Packet o. ä. ausliefert "Was ist ein Garagenvertrag" ?

Zu meiner (und ich staunte nicht schlecht) Verwunderung, sagt er - ach sie wollen Ihren mal sehen.

Da war ich erst einmal platt.

Hat doch meine damalige heisgeliebte Freundin, jetzt natürlich Ehefrau, auch vor Jahren schon, einen solchen Vertrag unterschrieben.

Er zeigte mir eine Liste, worauf steht: Bei Abwesenheit wird die Lieferung an der Stelle XXXXX abgelegt.

Auf meine Frage, was ist jetzt, wenn man ohne so einen Vertrag, einfach ein Paket vor die Türe legt und es ist verschwunden ?

Er antwortete, wenn ich das einmal mache, gibt es eine Verwarnung vom Chef, beim zweiten mal bin ich arbeitslos.

Es geht nur mit einem sog. Garagenvertrag.

Wieder was gelernt, G-Vertrag bei uns ist natürlich gekündigt, die Frau habe ich behalten.

Bild
xxx

Beitrag von xxx »

...
Zuletzt geändert von xxx am 19.09.2010, 07:28, insgesamt 1-mal geändert.
rtadler

Beitrag von rtadler »

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Zuletzt geändert von Anonymous am 23.10.2010, 12:37, insgesamt 1-mal geändert.
Sunnyboy

Beitrag von Sunnyboy »

Hallo Rt-Freunde ,
vielen Dank für die Antworten.

Nachdem ich am Samstag mit Louis und DHL tel.habe ,habe ich es am Montag nochmal versucht.
Heute mit DHL telefoniert.Es tut Ihnen furchtbar leid aber wir werden den Sachverhalt prüfen.
Absender muß Wiederspruch gegen die Unterschrift einlegen.

Also wieder mit Louis tel.Bei Louis kommt mann immer nur in die Bestellhotline.Ich gebe es an die Frau XXX weiter .Es tut uns furchtbar leid aber wir bemühen uns um eine lösung.
Prima nur ich habe kein Navi. :(
Soweit so gut alle wollen Helfen mal sehen was dabei rauskommt.


Auf jeden Fall will ich am Donnerstag mit Railli meine neue Tour planen, mit oder ohen Navi, die am 19.09.2009 wieder startet . Diesmal Treff bei MC Donald an der A3 ,In Richtung Westerwald ,am Seeweiher Mittagessen.
Höhlenbesichtigung,Kleiner Feldberg,Kaffee und Kuchen,Rhein in Flammen. mal sehen was uns noch einfällt.Wer im Vorjahr dabei war wird sich erinnern.
rtadler

Beitrag von rtadler »

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Zuletzt geändert von Anonymous am 23.10.2010, 12:37, insgesamt 1-mal geändert.
HansQ

Beitrag von HansQ »

rtadler hat geschrieben:
Sunnyboy hat geschrieben:Ich gebe es an die Frau XXX weiter .Es tut uns furchtbar leid aber wir bemühen uns um eine lösung.
Soweit so gut alle wollen Helfen mal sehen was dabei rauskommt.
Machs bitte einmal schriftlich, dann können auch keine Fristen verstreichen!
Siehe: sir footloose
Fax reicht auch aus, aber mit angemessener Fristsetzung !
Der Pu

Beitrag von Der Pu »

BeeMWe hat geschrieben: Wieder was gelernt, G-Vertrag bei uns ist natürlich gekündigt, die Frau habe ich behalten.
Hallo Gerald,
Wie kann ich in Erfahrung bringen ob ich so einen Garagenvertrag habe und wo kann ich diesen Kündigen?


Bereichte bitte weiter Sunnyboy was nun weiter wird mit dem Zumo!!
BeeMWe

Beitrag von BeeMWe »

Hallo Marcus,

der Fahrer hat mir eine Liste gezeigt, wo jeder, der mal eine solche Unterschrift geleistet hat, mit Namen und Adresse gelistet ist.

Bei dem Fahrer habe ich gleich dieses gekündigt, habe dies aber auch noch bei GLS per Fax getan.

Wenn du dann aber bei Anlieferung nicht zu Hause bist, nimmt er das Paket wieder mit und hinterläßt eine Nachricht, wann er wieder vorbeikommt.
GW59

Beitrag von GW59 »

Hallo Joachim,
Du must an beide beteiligten ein Haftbarhaltung schicken, mit Hinweis auf die div. Telefonate am.....
sonst kommst Du mit der Reklamationszeit in Verzug, am besten heute noch.

Du hast Post.

Grüße
Günter
jeder ist für das verantwortlich was er tut, und für das, was er nicht tut!
Sunnyboy

Beitrag von Sunnyboy »

Hallo Rt-Freunde ,
heute war der Briefträger da,hat von seinem Chef schon eine Zigarre verpasst bekommen.Er hat das Paket bei mir vor die Wohnungseingangstüre gelegt und dann eigenmächtig Garagenvertrag angegeben. :shock: Er war zimlich kleinlaut.Er sagt er muß persönlich haften ???.Werde mich danach erkundigen .war es grob fahrlässig ???
Polizei hat noch nicht ermittelt. mal sehen wie es weiter geht.!
XXX

Beitrag von XXX »

Sunnyboy hat geschrieben:Hallo Rt-Freunde ,
heute war der Briefträger da,hat von seinem Chef schon eine Zigarre verpasst bekommen.Er hat das Paket bei mir vor die Wohnungseingangstüre gelegt und dann eigenmächtig Garagenvertrag angegeben. :shock: Er war zimlich kleinlaut.Er sagt er muß persönlich haften ???.Werde mich danach erkundigen .war es grob fahrlässig ???
Polizei hat noch nicht ermittelt. mal sehen wie es weiter geht.!

@Joachim,

dann drück ich dir mal ganz fest die Daumen, dass es zu deinem gunsten aus geht!!! :up:
rtadler

Beitrag von rtadler »

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Zuletzt geändert von Anonymous am 23.10.2010, 12:37, insgesamt 1-mal geändert.
xxxx

Beitrag von xxxx »

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Zuletzt geändert von xxxx am 01.07.2010, 12:46, insgesamt 1-mal geändert.
Mischa
Mod im Ruhestand

Beitrag von Mischa »

Hallo Joachim,

dass ist aber auch ein starkes Stück, wie der Austräger da agiert hat....und dann auch noch falsche Angabe gemacht, dass kann ihm den Job kosten.
Viele Grüße
Thomas


Da es sehr förderlich für die Gesundheit ist, habe ich beschlossen, glücklich zu sein! ( Voltaire )
sir footloose

Beitrag von sir footloose »

Hans1949 hat geschrieben:
Fax reicht auch aus, aber mit angemessener Fristsetzung !
fax oder email haben vor deutschen gerichten keine beweiskraft, der nachweis führt unweigerlich über einen einschreibebrief

aber die suppe kocht ja schon.....ich denke das neue navi wird schnell nachgeliefert....hoffentlich mit einem zuverlässigen konkurenzversandunternehmen.......

den restlichen bürokram überlass mal getrost tante louise, das geht dich nichts an wie die sich einigen......
xxx

Beitrag von xxx »

sir footloose hat geschrieben:der nachweis führt unweigerlich über einen einschreibebrief
Dazu kann ich sagen das im "Ernstfall" nicht mal ein Einschreibebrief mit Rückschein zählt, weil den kann auch wieder jeder annehmen!
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