Zusatzscheinwerfer

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bmw2007

Zusatzscheinwerfer

Beitrag von bmw2007 »

Hallo, guckt euch mal die Zusatzleuchten an und sagt mir dann mal eure Meinungen dazu. Ãœberlege ob ich mir diese bestellen soll! Bei Wunderlich kostet der Satz knapp 130 Euro und der Autoswitch noch mal extra.MFG

http://www.mv-motorrad.de/lshop,showdet ... 26249,.htm
peternrw

Beitrag von peternrw »

Hi,

habe die gleichen und bin recht zufrieden damit.

Das erscheinungsbild der RT von vorne wird doch sehr auffällig,

und darauf kommt es mir an.
BigBike
Administrator

Beitrag von BigBike »

tja Sebastian,

sicherlich eine günstige Alternative.
Es sind halt Nebellichter, d.h. sie leuchten die Fahrbahn lediglich einige Meter vor dem Vorderreifen aus.
Aber besser gesehen wirst damit auf alle Fälle.

Bitte meine Meinung nicht überbewerten. Ich bin halt mit meinen Piaas sehr zufrieden u. deshalb wohl etwas voreingenommen. :wink:
viele RT-Grüße :bay:
Ewald

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Es lebe die Sommerzeit



Gib mir den Mut Dinge zu ändern, die ich ändern kann.
Gib mir Geduld zu ertragen, was ich nicht ändern kann.
Gib mir die Weisheit das Eine vom anderen unterscheiden zu können
.


Bild

32.Forentreffen, 31.5. bis 2.6.24, Wendland
XXX

Beitrag von XXX »

Hallo ich habe gerade von Conrad einen Satzgekauft der nur ein drittel von den Wunderlichteilen kostet.

Das sind Projetionsleuchten mit einer höhe von 7cm die ander gleichen Stelle wie im bild gezeigt montiert werden können, ohne das der Federweg eingeschränkt ist. Und ide haben auch eine EC zulassung.

sobald ich eingebaut habe stelle ich mal ein paar bilder ein.

viele Grüße rolf
Hans RT

Beitrag von Hans RT »

Hallo zusammen,
nach längerer Überlegung möchte ich mir auch an meiner 1200RT unter der Niere Zusatzscheinwerfer montieren. Folgende zwei Ausführungen sind jetzt bei mir in der engeren Wahl, die ersten bei http://www.motobozzo.com/ und die zweiten Scheinwerfer sind von http://www.noldengmbh.de/ in der 70er oder 87er Ausführung. Diese sind sehr kompakt und dazu juckt es in den Fingern, einen Xenonbrenner einzubauen.
Dazu habe ich eine Frage: Hat zufällig jemand am Moped oder am Auto die Hella DE mit Xenon verbaut, und wie stark ist die Wärmeentwicklung?

Gruß Hans
BigBike
Administrator

Beitrag von BigBike »

hallo Hans,

danke für die links....kannte ich bis dato noch nicht!
viele RT-Grüße :bay:
Ewald

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Es lebe die Sommerzeit



Gib mir den Mut Dinge zu ändern, die ich ändern kann.
Gib mir Geduld zu ertragen, was ich nicht ändern kann.
Gib mir die Weisheit das Eine vom anderen unterscheiden zu können
.


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32.Forentreffen, 31.5. bis 2.6.24, Wendland
michael

Beitrag von michael »

Hallo Sebastian und Hans,

danke für die Link's, jetzt muß ist mich nur noch endscheiden!
Ich frag mich nur noch wie die das mit den Ein/Ausschalten meinen und was die Graukittel dazu sagen. Den von Tüv hab ich noch nichts gelesen... oder hab ich was übersehn. Den ohne ist das ein Problem bei der Rennleitung!!!
Es grüßt, Der Michael :bike1:
Qdiver

Beitrag von Qdiver »

Hai Hans,
meinst Du die Nebel oder Fernscheinwerfer ?
Wobei,was meinen die mit Fernscheinwerfer ? Richtiges Fernlicht das sich einschaltet wenn ich am Motorrad Fernlicht einschalte, oder ist das ein Zusatz-Abblendlicht ?
Hast Du 'ne Ahnung ?
Mischa
Mod im Ruhestand

Beitrag von Mischa »

Ich habe mir jetzt mal die Wunderlichen bestellt. Mal sehen, ob die überhaupt liefern können. Bisher habe ich 2x in diesem Jahr in die Röhre gekuckt. :?
Viele Grüße
Thomas


Da es sehr förderlich für die Gesundheit ist, habe ich beschlossen, glücklich zu sein! ( Voltaire )
Gast

Beitrag von Gast »

Hallo Sebastian ,
der Preis geht auf Grund der Tatsache , das in dem Lieferumfang Autoswitch ect. enthalten sind in Ordnung .
Wenn du Scheinwerfer suchst die zugelassen sind und durch die du besser gesehen werden möchtest , ist das sicher die richtige Wahl .
Allerdings finde ich die Links von Hans auch sehr interessant .
Danke Hans , die kannte ich auch noch nicht . 8)
pebo

Beitrag von pebo »

Hallo namenloser Einsteiger,
ich habe die Wunderlichen seit einigen Jahren in Betrieb. Von der Lichtausbeute bin ich begeistert. Die Scheinwerfer sind ständig angeschaltet. Bisher keine Beanstandung durch die Rennleitung. Der TÜV schaut nur auf das (vorhandene) Prüfzeichen. Der Einbau klappt hervorragend.
Ich habe übrigens den mitgelieferten Schalter verwendet. Den Einbauort kannst du bei meinem Foto vom Navianbau sehen. Kontrolllicht ist aber nicht vorgeschrieben.
Wenn du noch Fragen hast, melde dich.
XXX

Beitrag von XXX »

Hallo,

ich habe die Conradlampen mal probeweise angesteckt. bilder findet Ihr im Album unter Zubehör/Änderungen.

Der Federweg von 120mm wird allerdings bei dieser anbauposition um ca. 30mm eingeschränkt - oder das Schutzblech hat kratzer.

Mir gefällt es so und ich gehe das risiko ein.

Wenn fertig eingebaut werde ich meine Erfahrungen berichten.

viele grüße rolf
Hans RT

Beitrag von Hans RT »

Qdiver hat geschrieben:Hai Hans,
meinst Du die Nebel oder Fernscheinwerfer ?
Wobei,was meinen die mit Fernscheinwerfer ? Richtiges Fernlicht das sich einschaltet wenn ich am Motorrad Fernlicht einschalte, oder ist das ein Zusatz-Abblendlicht ?
Hast Du 'ne Ahnung ?
Hallo Holger,

ich werde sehr wahrscheinlich zwei Nebel verbauen. Ich überlege aber noch
die Kombination Fern/Nebel evt. den Einbau von Xenonbrennern.
Ich überprüfe zur Zeit noch die Einbauoptionen.
Die Fernscheinwerfer werden mit dem Fernlicht der RT gekoppelt oder als Ersatz verbaut.

Gruß Hans
pebo

Beitrag von pebo »

Hallo,
habe soeben die Wunderlich Lampen hochgeladen. Das Bild steht unter Zubehör. Die Lampen stören beim einfedern nicht und sind außerdem gut geschützt angebracht.
Qdiver

Beitrag von Qdiver »

Hans,
Hab erstmal Dank für Deine Info. :up:
Ich weiß noch nicht so genau was ich machen soll.
Evtl. fahre ich mal beide Hersteller an, sind ja in der Nähe, und schau mir die Lampen mal an.
Qdiver

Beitrag von Qdiver »

@HansRT: Hai Hans, hast du in Sachen Scheinwerfer schon was unternommen ? :lol:
Sunnyboy

Beitrag von Sunnyboy »

Hallo RT-Freunde ,

Hier habe ich mal einige Bestimmungen für die lichttechnische Ausrüstung an Fahrzeugen, Anbauhinweisen und Gestzestexte.Auch in der Rubrick sehen und gesehen werden sind so einige Folien die hart an der Grenze des Erlaubten liegen .Oder schon die Grenze Überschritten haben :captain: :wink:

http://www.tuev-sued.de/uploads/images/ ... /1_112.PDF
Sunnyboy

Beitrag von Sunnyboy »

Hier habe ich noch ein paar Bestimmungen.Interessant sind die letzten Seiten

http://bmw.jh-service.net/images/umbau/ ... riften.pdf

Die Scheinwerfer dürfen nicht das Sinnbild einer Lockomotive ergeben.Alle Fahrzeuge müssen auch im Dunkeln als Einspurig oder Mehrspurig erkannt werden. PKW,LKW,Lock oder Zweirad
Gast

Beitrag von Gast »

Hallo Sunnyboy ,
danke für die Links , interessant zu lesen .

"Es ist bei einem Krad nur ein Nebelscheinwerfer erlaubt" .
Hat die 1150er nicht 2 ? Einen links und einen rechts vom Abblendlicht ? Oder zählt das als einer , weil alles in einem Scheinwerfergehäuse ist ?
Fragen über Fragen :roll: ..........................
Wundermilch schreibt in dem Verkaufstext über die Nebel- bzw. Zusatzscheinwerfer das sie an einer 1150er nicht montiert werden dürfen , weil die schon serienmäßig mit Nebelscheinwerfer ausgestattet ist . :(
Ich würde mir evtl. auch Zusatzscheinwerfer montieren , wobei es mir nicht vorrangig um eine bessere Ausleuchtung der Strasse geht , sondern mehr darum , besser gesehen zu werden . :wink: Ich bin nur sehr selten bei Dunkelheit unterwegs .
Welche Lampen sind nun erlaubt und welche nicht ?
Herbie42

Beitrag von Herbie42 »

...
Zuletzt geändert von Herbie42 am 27.12.2009, 11:17, insgesamt 1-mal geändert.
peternrw

Beitrag von peternrw »

Guten Abend @all,

an meiner 1150'er sind die Lampen von Wunderlich seit 2001 verbaut.

Scheinbar gab es TÃœV technisch keine Probleme
xxxxx

Beitrag von xxxxx »

-Andy- hat geschrieben:Hallo Sunnyboy ,
danke für die Links , interessant zu lesen .

"Es ist bei einem Krad nur ein Nebelscheinwerfer erlaubt" .
Hat die 1150er nicht 2 ? Einen links und einen rechts vom Abblendlicht ? Oder zählt das als einer , weil alles in einem Scheinwerfergehäuse ist ?
Fragen über Fragen :roll: ..........................
Wundermilch schreibt in dem Verkaufstext über die Nebel- bzw. Zusatzscheinwerfer das sie an einer 1150er nicht montiert werden dürfen , weil die schon serienmäßig mit Nebelscheinwerfer ausgestattet ist . :(
Ich würde mir evtl. auch Zusatzscheinwerfer montieren , wobei es mir nicht vorrangig um eine bessere Ausleuchtung der Strasse geht , sondern mehr darum , besser gesehen zu werden . :wink: Ich bin nur sehr selten bei Dunkelheit unterwegs .
Welche Lampen sind nun erlaubt und welche nicht ?
Vorsicht, jetzt wirds kompliziert. Bitte langsam lesen :wink:
Es ist unerheblich, ob Leuchten zu einer Einheit zusammengefasst sind. Sie werden in jedem Fall gezählt.

Die Straßenverkehrszulassungsordnung erlaubt in der Tat nur einen Nebelscheinwerfer und einen zusätzlichen Fernscheinwerfer.

Die EG-Vorschriften sind hier anders. Es sind dort immer paarweise angebrachte Leuchten mit Ausnahme des Bremslichtes zugelassen.

Welche Vorschriften nun für das konkrete Motorrad gelten, ergibt sich aus der Betriebserlaubnis des Fahrzeugs. Ist das Fahrzeug mit einer nationalen ABE in Verkehr gebracht worden, und die Beleuchtung entspricht den nationalen Vorschriften, gilt die StVZO. Wenn die Beleuchtungsanlage vollständig nach EG zugelassen ist, obwohl das Fahrzeug mit einer nationalen ABE in Verkehr gekommen ist, kann ich mir aussuchen, ob die nationalen oder die EG-Vorschriften gelten sollen.

Will ich also die EG-Vorschriften nutzen, um zwei Nebelscheinwerfer anzubauen, muss die Beleuchtungsanlage den EG-Vorschriften entsprechen. Auch die Prüfungen der einzelnen Leuchten müssen dann EG- oder ECE-Prüfzeichen aufweisen. Und an dieser Stelle klemmt es bei der einen oder anderen Leuchte. Weist die Leuchte eine Wellenlinie als Bestandteil des Prüfzeichens auf, handelt es sich um ein nationales Prüfzeichen und damit ist das EG-Recht tabu. Sind alle Leuchten mit einem "E" im Kreis oder "e" im Viereck gekennzeichnet ist der Weg für das EG-Recht frei.

Bei Fahrzeugen, die mit einer EG-Betriebserlaubnis in Verkehr gekommen sind, können immer die EG-Richtlinien herangezogen werden.

Ich hoffe, dass dieses doch recht komplexe Thema verständlich erklärt ist. Ansonsten bitte einfach nochmal nachfragen.

Für alle, die die EG-Vorschrift nachlesen möchten, guckst du hier:
Richtlinie 93/92/EWG des Rates vom 29. Oktober 1993 über den Anbau der Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen an zweirädrigen oder dreirädrigen Kraftfahrzeugen
http://eur-lex.europa.eu/smartapi/cgi/s ... hett&lg=de
Aber Vorsicht, das ist noch komplizierter zu lesen als mein Text :mrgreen:
Zuletzt geändert von xxxxx am 30.11.2007, 21:49, insgesamt 2-mal geändert.
Qdiver

Beitrag von Qdiver »

Donnerwetter.......Hut ab vor diesem Fachwissen :up:
Andras

Beitrag von Andras »

Hallo Daniela

du kennst ja die Gesetze sehr gut, gratulation. Weiss dies die Polizei auch? Ich nehme an in der Schweiz ist es nicht einfacher.
a fellow

Beitrag von a fellow »

Ich nehme doch besser den Discoblitzer von meinem kleinen Sohn, der ist auf jedem Fall verboten, aber unschlagbar inpunkto Erkennbarkeit, und zum besseren Fortkommen im täglichem Großstadtverkehr kommt noch eine blaue Scheibe davor. Ist doch auch noch eine Option. :D :cop: :cop: und sehen tut man mich sicherlich beim Staatsanwalt.

Heiko
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