Frage: Anhänger hinter PKW + Anhängelast

Technische Fragen rund ums Motorrad
Papa Heinrich

Re: Frage: Anhänger hinter PKW + Anhängelast

Beitrag von Papa Heinrich »

Hier ein Beispiel unseres T4s:
Er hat ein zulässiges Gesamtgewicht von 2730 kg, eine maximale Anhängelast von 2000 kg.
Ergo 4730 kg. Denkste!!!!
Das zulässige Gesamtzuggewicht darf 4500 kg nicht überschreiten!!!
IMG_8878 (002).jpg

Das geht noch besser: Bei unserem 3,5 t Sprinter steht drin, das sich das Gesamtgewicht bei Anhängerbetrieb um 100 kg (der zul. Stützlast) erhöht. Der hat dann 3,6 t ist ist das C1E-Pflichtig.

Heinrich
Jeder Mensch hat das Recht auf eine eigene Meinung.
Es sei denn, er ist männlich und verheiratet!
Friedo

Re: Frage: Anhänger hinter PKW + Anhängelast

Beitrag von Friedo »

Hallo zusammen,
bei meinem Wohnmobil mit werkseitig montierter AHK ist kein zul. Gesamtzuggewicht in den Papieren vermerkt. :roll:
Was nun?

Gruß Friedo
Nimm Dir das Leben und lass es nicht mehr los,
denn alles was Du hast, ist dieses eine bloß.
(Lyrics von „Das Leben“ von Udo Lindenberg)

seit November 2020 BMW R1250 RT in Mineral Grau matt, Prod.-Datum 11.06.2020, bisher ca. 23.150 Kilometer
Oktober 2015 bis Oktober 2020, BMW R1200RT LC in San Marino Blau, 47.000 km
2006 - 2015, BMW K1200RS in schwarz,129.000 km
1991 - 2006, Suzuki GSX600F in weiß, blau und rot, 99.000 km
BMW Gerd
Herr Hefeweizen

Re: Frage: Anhänger hinter PKW + Anhängelast

Beitrag von BMW Gerd »

moin frido,
da kann dir sicher der hersteller oder der verkaufsstützpunkt weiterhelfen
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CBR 900 RR, R 1200 RT LC
Ivocel

Re: Frage: Anhänger hinter PKW + Anhängelast

Beitrag von Ivocel »

Danke für die Aufklärung :)
Das wusste ich bisher nicht :)
:R1200RT_-_granitgrau: R1250 RT MÜ 2021 Elegance in Twilight Purple :R1200RT_-_granitgrau:
UU80

Re: Frage: Anhänger hinter PKW + Anhängelast

Beitrag von UU80 »

Friedo hat geschrieben: ↑08.02.2023, 00:18 Hallo zusammen,
bei meinem Wohnmobil mit werkseitig montierter AHK ist kein zul. Gesamtzuggewicht in den Papieren vermerkt. :roll:
Was nun?

Gruß Friedo
Hallo Friedo,

hast du mal in die CoC- Bescheinigung geschaut? Da sollte es stehen. Bei unserem findet man es dort.
Grüße, Uli

Neben der RT gibt es noch die R 1100 S und eine Royal Enfield Classic 500.
Friedo

Re: Frage: Anhänger hinter PKW + Anhängelast

Beitrag von Friedo »

UU80 hat geschrieben: ↑08.02.2023, 10:56
Friedo hat geschrieben: ↑08.02.2023, 00:18 Hallo zusammen,
bei meinem Wohnmobil mit werkseitig montierter AHK ist kein zul. Gesamtzuggewicht in den Papieren vermerkt. :roll:
Was nun?

Gruß Friedo
Hallo Friedo,

hast du mal in die CoC- Bescheinigung geschaut? Da sollte es stehen. Bei unserem findet man es dort.
Hallo Uli,
vielen Dank für die Info.
Hallo zusammen,
habe zwei Dokumente gefunden.
1. EG Übereinstimmungsbescheinigung für vervollständigte Fahrzeuge in dem für die „Technisch zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination“ 6.000 kg steht
6CAC562C-49A9-422A-8ED6-A2F266B30B63.jpeg
und 2. EC certificate of conformity in dem 6.500 kg „technically permissible maximum mass of the combination“ steht.

B403E03C-EF4B-4FB7-AA15-320281B8BB4F.jpeg
Beide Dokumente sind versehen mit dem Kommentar „Zulassungsbescheinigung Teil II Nr. GC128959 ausgefertigt 21.6.2021 Kreis Lippe Detmold.

Wer weiß, was korrekt ist?

Gruß Friedo
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
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RT-Runner

Re: Frage: Anhänger hinter PKW + Anhängelast

Beitrag von RT-Runner »

Hallo Friedo,

So, wie ich deine COC-Dokumente lese, ist die deutschsprachige Variante von Dettleffs, die englische scheint von Fiat zu sein.
In diesem Fall gilt für dein Womo die COCvon Dettleffs (also die neueste) und somit hast du, wie nahezu alle Fiat-Womos ab Werk nur 6000kg zul. Zuggesamtgewicht.

Wenn du mehr brauchst, hilft ein Sondergutachten, ein Iveco oder Sprinter als Basis.
Zuletzt geändert von RT-Runner am 08.02.2023, 16:51, insgesamt 1-mal geändert.
Gruß aus Hildesheim
Arnd


2010-2018 R1200RT ..... Bj. 2009
2018 - .... R1200RT LC .. Bj. 2018
UU80

Re: Frage: Anhänger hinter PKW + Anhängelast

Beitrag von UU80 »

Hallo Friedo,
die beiden Dokumente haben unterschiedliche Angaben zur zulässigen Gesamtmasse deines Fahrzeuges (4250 kg/ 4400 kg). Was steht im Fahrzeugschein? Wenn es 4250 kg sind und man addiert die Anhängelast (1750 kg) dazu, kommt man auf die 6000. Daran würde ich mich dann halten.
Grüße, Uli

Neben der RT gibt es noch die R 1100 S und eine Royal Enfield Classic 500.
Friedo

Re: Frage: Anhänger hinter PKW + Anhängelast

Beitrag von Friedo »

Hallo Uli, hallo Arnd.
Vielen Dank für Eure Antworten. Ich habe mein WoMo über ein „Gutachten“ von Goldschmitt wegen der nachträglich eingebauten Luftfederung von 4.250 kg auf 4.500 kg auflasten lassen. Die zulässige Anhängelast wurde in diesem Zusammenhang nicht von 1.750 kg auf 1.500 kg gesenkt. In Der Zulassungsbescheinigung Teil I (siehe Foto) ist kein zulässiges Gesamtzuggewicht angegeben. Ich habe auch mal parallel in einem Wohnmobilforum nachgefragt. Dort wurde mir gesagt, dass es die Angabe von dem zulässigen Gesamtzuggewicht nicht mehr gibt. Wir haben nur noch das zulässige Gesamtgewicht des Wohnmobils und des Anhängers separat zu betrachten. Da mein WoMo erst 6/21 zugelassen wurde, kann es sein, dass bei mir die Angabe des zulässigen Gesamtzuggewichts fehlt.
DE9151B9-C12C-4A01-B1D3-5F6745A68565.jpeg
Gruß Friedo
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Der Niederrheiner

Re: Frage: Anhänger hinter PKW + Anhängelast

Beitrag von Der Niederrheiner »

[media][/meMoin Friedo,

mit Verlaub, da ist dein Womoforum mit schädlichem Halbwissen unterwegs.
Das zulässige Gesamtzuggewicht ist unter anderem von der der Leistung des Motors abhängig und das Getriebe des ziehenden Fahrzeugs muss der Gesamtmasse gewachsen sein.
Unser neuer Vito hat deshalb 240 PS mit Allrad (das soll nicht als Angeberei verstanden werden!) und darf deshalb tatsächlich 2500 kg ziehen.
Zuletzt geändert von Der Niederrheiner am 08.02.2023, 18:46, insgesamt 1-mal geändert.
Beste Grüße Stefan
Glücklich ist, wer vergisst, was nicht mehr zu ändern ist.
BMW Gerd
Herr Hefeweizen

Re: Frage: Anhänger hinter PKW + Anhängelast

Beitrag von BMW Gerd »

eigendlich gings hier auch um pkw anhänger, es ist aber wie des öfteren vom "ursprungsfred" abgedriftet :wink:
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Der Niederrheiner

Re: Frage: Anhänger hinter PKW + Anhängelast

Beitrag von Der Niederrheiner »

Das sehe ich nicht ganz so.
Udo wollte doch wissen was er ziehen darf mit einem Hybrid?
Beste Grüße Stefan
Glücklich ist, wer vergisst, was nicht mehr zu ändern ist.
Tourenfahrer
Chefnavigator

Re: Frage: Anhänger hinter PKW + Anhängelast

Beitrag von Tourenfahrer »

Ja, und dabei ging es ursprünglich um PKW und Anhänger
Aber das abdriften bringt auch einige Erkenntnisse.
Ich habe alles wissenswerte erfahren. Danke an die vielen Schreiber.
Und jetzt könnt ihr gerne weiter schreiben, ist doch alles mega interessant.
lHzG
Udo
--------------------------------------------
Stau ist nur hinten blöd - vorne gehts
BMW Gerd
Herr Hefeweizen

Re: Frage: Anhänger hinter PKW + Anhängelast

Beitrag von BMW Gerd »

dann drifte ich mal mit, wir suchen ja auch noch ein womo :D :prost:
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Repsol-Bird

Re: Frage: Anhänger hinter PKW + Anhängelast

Beitrag von Repsol-Bird »

Der Niederrheiner hat geschrieben: ↑07.02.2023, 08:01 Also, ich mache es kurz.
Meines Wissens ist nur Folgendes wichtig: Das zulässige Gesamtzuggewicht!!!! Das steht im Brief.
Darf das Auto z.B. 2 Tonnen ziehen, tatsächliches Gewicht des ziehenden Fahrzeugs ist z.B. 2 Tonnen und in den Papieren steht ein Gesamtzuggewicht von 3 Tonnen, dann darf man nur 1 Tonne anhängen!!!
Das zulässige Gesamtzuggewicht berücksichtigt kaum einer, weil es die wenigsten wissen.
Der Niederrheiner hat geschrieben: ↑07.02.2023, 18:34 Wenn dein Fahrzeug einen Anhänger ziehen darf, muss das Gesamtzuggewicht vermerkt sein!!!!
Und das liest sich immer schön: Anhängelast 2000 kg, das löst sich manchmal in Luft auf.
Mercedes bleibt da ehrlich, bei Ford sollte man besser nachfragen und auch bei VW.
Wo steht, dass das Gesamtzuggewicht im Brief vermerkt sein MUSS? Ich habe beim BMW E61 nur die zulässige Anhängelast im Schein stehen, mit dem üblichen "wahlweise" Zusatz, da ab Werk keine AHK verbaut war. Im Schein steht auch nichts zum Gesamtzuggewicht. Habe eine Westfalia AHK nachgerüstet (identisch mit der original BMW AHK) und die ist eintragungsfrei, eben weil ja generell bei allen E61 ob mit oder ohne AHK bereits der Zusatz "Wahlweise AHK laut EG Typengenehmgung" im Schein steht. Ein Gesamtzuggewicht im Schein/Brief ist somit entweder nicht verpflichtend oder in meinem Fahrzeugschein wurde etwas vergessen. Letzteres bezweifle ich aber, denn das ist ein Ex-Streifenwagen der Polizei und ich glaube die hätten das schon gemerkt, wenn eins ihrer Autos falsche Papiere hat. Denn dass das Auto Anhänger ziehen darf, steht ja im Schein. Das Gesamtgewicht der Kombination aus Zugfahrzeug und Anhänger steht in meinem Fall auch nur in der EG-Übereinstimmungsbescheinigung, aber sonst nirgendwo.

Bleibt wie immer die Frage: Wie will das die Polizei vor Ort kontrollieren? Es gibt keine Pflicht, die EG-Übereinstimmungsbescheinigung dabei zu haben. Bei den meisten Gebrauchtfahrzeugen existiert die wahrscheinlich gar nicht mehr in der Bordmappe. Kann die Polizei das über ihr System für jedes Fahrzeug einsehen? Denke eher nicht, denn wenn in diversen TV Dokus wieder Gespanne kontrolliert werden, hat da noch nie jemand vom Gesamtgewicht des Zuges geredet. Und wenn, dann nur über die besagte 3,5t+3,5t Regel. Die gehen auch immer nur nach zulässigem/tatsächlichem Gesamtgewicht von Zugfahrzeug und Anhänger und nach der zulässigen/tatsächlichen Anhängelast.

Das ist auch wieder so eine Geschichte mit Theorie und Praxis. Wie schon gesagt juckt es in der Praxis im Regelfall auch niemanden, wenn man einen ungebremsten 750kg Hänger mit 100er Zulassung an einem Mittelklasseauto hängen hat und damit 100 km/h fährt, obwohl das aufgrund des Leergewichts vom Zugfahrzeug gar nicht sein dürfte. Aber welcher Polizist zieht denn bitte so ein Gespann raus, nur um in den Papieren nachzuschauen, ob der Hänger abgelastet ist? Das einzige vorwerfbare in so einem Fall wären doch 10 km/h zuviel nach Toleranzabzug, weil man trotz 100er Schild nur 80 km/h fahren dürfte? Wo fängt man an, wo hört man auf...
Mobilitätsmotto: Alt, aber bezahlt... 8)
Fuhrpark:
-1999er Honda Super Blackbird (ganzjährig)
-2002er BMW 520iA (Winterauto, 10-04)
-2003er BMW 530i Edition Sport (Sommerauto, 03-10)
-2005er BMW R1150RT-P U.S. Police Authority (Spaßmopped, ganzjährig)
-2007er BMW 520d Touring Ex Polizei (Spaßauto & Zugfahrzeug, ganzjährig)
Papa Heinrich

Re: Frage: Anhänger hinter PKW + Anhängelast

Beitrag von Papa Heinrich »

Repsol-Bird hat geschrieben: ↑08.02.2023, 23:01 Wie schon gesagt juckt es in der Praxis im Regelfall auch niemanden, wenn man einen ungebremsten 750kg Hänger mit 100er Zulassung an einem Mittelklasseauto hängen hat und damit 100 km/h fährt, obwohl das aufgrund des Leergewichts vom Zugfahrzeug gar nicht sein dürfte. Aber welcher Polizist zieht denn bitte so ein Gespann raus, um nachzuschauen, ob der Hänger abgelastet ist? Das einzige vorwerfbare in so einem Fall wären doch 10 km/h zuviel nach Toleranzabzug? Wo fängt man an, wo hört man auf...
Nun, es sind bei 100 km/h nicht 10, sondern 14 km/h, die man zu schnell ist (3km/h für den Tacho und bis 100 km/h werden 3 km/h als Messtoleranz abgezogen, darüber 3%). Diese kosten dann bei einem PKW mit Anhänger außerorts mal eben 140 € Plus Gebühren und als Dreingabe noch einen Punkt. Innerorts sind es bei mehr als 14 zu schnell 160 €, die Gebühren und der Punkt. Das ist nicht so billig, als wenn man mit dem Moped zu schnell ist :lol:

Heinrich
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Papa Heinrich

Re: Frage: Anhänger hinter PKW + Anhängelast

Beitrag von Papa Heinrich »

Repsol-Bird hat geschrieben: ↑06.02.2023, 18:59 Grundsätzlich: Ja, du darfst ihn ziehen und der Hänger plus Ladung darf maximal 750kg tatsächliches Gesamtgewicht haben. 100km/h darfst du damit auch fahren. Was er theoretisch an zulässigem Gesamtgewicht haben darf, ist irrelevant. Du darfst z.B. auch einen gebremsten Zweiachser Autotransport Anhänger mit 600kg Leergewicht ziehen, der eigentlich 2800kg zulässiges Gesamtgewicht bzw. 2200kg Nutzlast hätte.
Vorsicht! Die Führerscheinklasse B spricht von dem Gesamtgewicht, nicht dem tatsächlichen. Bei deiner angegebenen Zugkombination darfst du nicht über das max. zul. Gesamtgewicht von 4250 kg kommen. Deshalb hat man die Klasse BE eingeführt. Wer noch den 3er hat, da ist das egal, aber alle anderen müssen aufpassen.

Heinrich
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Repsol-Bird

Re: Frage: Anhänger hinter PKW + Anhängelast

Beitrag von Repsol-Bird »

Papa Heinrich hat geschrieben: ↑08.02.2023, 23:13 Nun, es sind bei 100 km/h nicht 10, sondern 14 km/h, die man zu schnell ist (3km/h für den Tacho und bis 100 km/h werden 3 km/h als Messtoleranz abgezogen, darüber 3%). Diese kosten dann bei einem PKW mit Anhänger außerorts mal eben 140 € Plus Gebühren und als Dreingabe noch einen Punkt. Innerorts sind es bei mehr als 14 zu schnell 160 €, die Gebühren und der Punkt. Das ist nicht so billig, als wenn man mit dem Moped zu schnell ist :lol:
Heinrich
Hab das Rechenbeispiel auf Seite 1 schon erläutert, die Tachotoleranz beim Zugfahrzeug geht ja auch noch runter. :hiding: Bei 100 km/h auf dem Tacho sinds ja in den meisten Fällen auch nur 95 km/h. Bei Provida oder Vidista Messung gehen unterhalb von 100 km/h sogar 5km/h Toleranz weg und das dürfte mit dem Anhänger die einzige Möglichkeit sein, wo man wirklich Ärger kriegen könnte, wegen 10 km/h zu viel. Denn anders bekommt das ja eh niemand mit. Wenn man das ausgeschilderte Tempolimit beachtet, wird man nicht mit Hänger im Schlepptau geblitzt. Provida und Vidista gibts aber auch nur in einigen ausgewählten Messfahrzeugen (in der Regel zivil, selten auch uniformiert) und ansonsten bleibt da nur die Messung durch Nachfahren und ungeeichten Tacho, was aber auf der Autobahn bei 100 km/h zur Nullnummer wird, denn nach den 20% Messtoleranz Abzug bleibt bei 100 km/h nichts mehr vom Verstoß übrig. :lol:

Ein Punkt und 140€ bei 14 km/h zuviel? Bist du sicher? :shock: Laut bussgeldkatalog.org gelten mit Anhängern im Prinzip die gleichen Regelungen wie ohne, also Punkt erst ab 31 km/h. Die 10 km/h zuviel mit dem Anhänger würden 58,50€ kosten. https://www.bussgeldkatalog.org/anhaeng ... serortsneu

Papa Heinrich hat geschrieben: ↑08.02.2023, 23:25 Vorsicht! Die Führerscheinklasse B spricht von dem Gesamtgewicht, nicht dem tatsächlichen. Bei deiner angegebenen Zugkombination darfst du nicht über das max. zul. Gesamtgewicht von 4250 kg kommen. Deshalb hat man die Klasse BE eingeführt. Wer noch den 3er hat, da ist das egal, aber alle anderen müssen aufpassen.
Ist natürlich korrekt, ich bin als 90er Kind schon in den Genuss gekommen, für den BE-Führerschein eine extra Püfung machen zu dürfen. Bei der Antwort an @Tourenfahrer bin ich aber jetzt mal davon ausgegangen, dass er seine Fahrerlaubnis vor 1999 erworben hat, als der BE-Führerschein noch automatisch in der Klasse 3 mit beinhaltet war.
Mobilitätsmotto: Alt, aber bezahlt... 8)
Fuhrpark:
-1999er Honda Super Blackbird (ganzjährig)
-2002er BMW 520iA (Winterauto, 10-04)
-2003er BMW 530i Edition Sport (Sommerauto, 03-10)
-2005er BMW R1150RT-P U.S. Police Authority (Spaßmopped, ganzjährig)
-2007er BMW 520d Touring Ex Polizei (Spaßauto & Zugfahrzeug, ganzjährig)
Tourenfahrer
Chefnavigator

Re: Frage: Anhänger hinter PKW + Anhängelast

Beitrag von Tourenfahrer »

Ähm, ich denke, das ich mir im Bezug auf Führerschein keine Sorgen machen muss. Ich bin noch im Besitz aller Klassen, ausgenommen Personen Beforderungsschein.
Ich müsste tatsächlich mal nachschauen, was das zu schnell fahren heute kostet. 🙄
Mit Anhänger darf ich 100, gestehe aber auch, das ich die 3 km/h Regel auch nutze.
lHzG
Udo
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Papa Heinrich

Re: Frage: Anhänger hinter PKW + Anhängelast

Beitrag von Papa Heinrich »

Repsol-Bird hat geschrieben: ↑08.02.2023, 23:44
Papa Heinrich hat geschrieben: ↑08.02.2023, 23:13 Nun, es sind bei 100 km/h nicht 10, sondern 14 km/h, die man zu schnell ist (3km/h für den Tacho und bis 100 km/h werden 3 km/h als Messtoleranz abgezogen, darüber 3%). Diese kosten dann bei einem PKW mit Anhänger außerorts mal eben 140 € Plus Gebühren und als Dreingabe noch einen Punkt. Innerorts sind es bei mehr als 14 zu schnell 160 €, die Gebühren und der Punkt. Das ist nicht so billig, als wenn man mit dem Moped zu schnell ist :lol:
Heinrich
Hab das Rechenbeispiel auf Seite 1 schon erläutert, die Tachotoleranz beim Zugfahrzeug geht ja auch noch runter. :hiding: Bei 100 km/h auf dem Tacho sinds ja in den meisten Fällen auch nur 95 km/h. Bei Provida oder Vidista Messung gehen unterhalb von 100 km/h sogar 5km/h Toleranz weg und das dürfte mit dem Anhänger die einzige Möglichkeit sein, wo man wirklich Ärger kriegen könnte, wegen 10 km/h zu viel. Denn anders bekommt das ja eh niemand mit. Wenn man das ausgeschilderte Tempolimit beachtet, wird man nicht mit Hänger im Schlepptau geblitzt. Provida und Vidista gibts aber auch nur in einigen ausgewählten Messfahrzeugen (in der Regel zivil, selten auch uniformiert) und ansonsten bleibt da nur die Messung durch Nachfahren und ungeeichten Tacho, was aber auf der Autobahn bei 100 km/h zur Nullnummer wird, denn nach den 20% Messtoleranz Abzug bleibt bei 100 km/h nichts mehr vom Verstoß übrig. :lol:

Ein Punkt und 140€ bei 14 km/h zuviel? Bist du sicher? :shock: Laut bussgeldkatalog.org gelten mit Anhängern im Prinzip die gleichen Regelungen wie ohne, also Punkt erst ab 31 km/h. Die 10 km/h zuviel mit dem Anhänger würden 58,50€ kosten. https://www.bussgeldkatalog.org/anhaeng ... serortsneu
Wieso schaust du bei der Konkurrenz? :lol: :lol:
Es gibt doch auf der ADAC-Seite einen Bussgeldrechner, wo man alles eingeben kann. Da habe ich die Daten her.
Übrigens gilt die 100er-Regelung nur auf Autobahnen und Autobahnähnlich ausgebauten Kraftfahrstraßen.
Dann müsst ihr mal in eure Zulassungsbescheinigung schauen, was da für eine Höchstgeschwindigkeit eingetragen ist. Bei meinem (ohne 100er-Regelung) sind das 130 km/h. Hier darf ich die zwar nicht fahren, aber in Frankreich. Wenn ich das ändern lasse, darf ich dort auch nur noch 100 fahren!
Papa Heinrich hat geschrieben: ↑08.02.2023, 23:25 Vorsicht! Die Führerscheinklasse B spricht von dem Gesamtgewicht, nicht dem tatsächlichen. Bei deiner angegebenen Zugkombination darfst du nicht über das max. zul. Gesamtgewicht von 4250 kg kommen. Deshalb hat man die Klasse BE eingeführt. Wer noch den 3er hat, da ist das egal, aber alle anderen müssen aufpassen.
Repsol-Bird hat geschrieben: ↑08.02.2023, 23:44 Ist natürlich korrekt, ich bin als 90er Kind schon in den Genuss gekommen, für den BE-Führerschein eine extra Püfung machen zu dürfen. Bei der Antwort an @Tourenfahrer bin ich aber jetzt mal davon ausgegangen, dass er seine Fahrerlaubnis vor 1999 erworben hat, als der BE-Führerschein noch automatisch in der Klasse 3 mit beinhaltet war.
Da ist bei mir noch ein Fehler drin, man darf einen 3,5 t mit einem 750 kg Anhänger mit der Klasse B fahren, wenn das Zugfahrzeug leichter ist (z.B. 2800 kg) dann darf der Anhänger nur noch 700 kg haben, dann gilt das Höchstgewicht von 3,5 t für die Kombination.

Was weiter oben mit dem Gesamtzuggewicht stand, es wird bei bestimmten Fahrzeugen eingetragen, wenn z.B. die Motorleistung nicht ausreicht, um ein höheres Gesamtgewicht den Berg hinauf (oder auch runter! Bremsleistung!) zu bekommen, dazu gehört auch die Anfahrleistung an der Steigung und das Fahrzeuggespann muss auch sicher in der Steigung stehen bleiben können.

Heinrich
Jeder Mensch hat das Recht auf eine eigene Meinung.
Es sei denn, er ist männlich und verheiratet!
AKL44

Re: Frage: Anhänger hinter PKW + Anhängelast

Beitrag von AKL44 »

Tourenfahrer hat geschrieben: ↑09.02.2023, 07:52 Ähm, ich denke, das ich mir im Bezug auf Führerschein keine Sorgen machen muss. Ich bin noch im Besitz aller Klassen, ausgenommen Personen Beforderungsschein.
Ich müsste tatsächlich mal nachschauen, was das zu schnell fahren heute kostet. 🙄
Mit Anhänger darf ich 100, gestehe aber auch, das ich die 3 km/h Regel auch nutze.
Nur noch mal in aller Deutlichkeit. Wenn Du nur 750 KG darfst wie Du schreibst, dann darfst Du mit einem ungebremsten 750 KG Anhänger - der wird dann wohl in Frage kommen - so gut wie nie 100 fahren, auch wenn da eine 100 Plakette dran pappt. Dafür müsste Dein PKW ein Leergewicht von 2500 KG haben, und das hat praktisch kein PKW, mal abgesehen von riesen G Klassen usw. Selbst ein X5 Diesel wiegt "nur" 2300.

Und nur zur Vollständigkeit. Ein Wohnmobil größer 3500 KG darf natürlich auch keine 100 damit
Mit Grüßen aus der Wesermarsch
Andi

Zucker ist gut gegen Zähne
Tourenfahrer
Chefnavigator

Re: Frage: Anhänger hinter PKW + Anhängelast

Beitrag von Tourenfahrer »

in meinem Fall geht es nicht um ungebremst.
Beispiel Hybrid.........
Ich darf einen 1000 kg Anhänger ziehen, er darf aber nur ein Gesamtgewicht von 750 kg haben.
Bedeutet - mein Anhänger plus RT drauf kommt auf ein Gesamtgewicht von 602 kg
und das darf ich :mrgreen: sogar 100km/h
Die Frage hatte ich gestellt weil einige Hybriden nur 750 kg im Schein stehen haben, gebremst.
Mittlerweile habe ich mich aber vom Hybriden verabschiedet, es gibt keine, die mir gefallen, und aktuell auf dem deutschen Markt zu kaufen sind, beziehungsweise ausgeliefert werden . :wallb:
Einen plug in Hybrid, danke an Markus, der mich erst drauf gebracht hat, wäre eine Alternative.
Findet man aber auch nicht unbedingt zum bezahlbaren preis, der dann auch noch gefällt. Fahre mein ganzes Leben Honda. Der neue Civic gefällt mir extrem gut, ist aber nur ein Hybrid mit den von mir geschilderten Gewichten.
Wenn man sich jetzt vorstellt, man möchte mal einen Wohnwagen dahinter hängen, geht ja gar nicht :shock:
Für ein WOMO fehlt mir das Interesse und das Kleingeld.
lHzG
Udo
--------------------------------------------
Stau ist nur hinten blöd - vorne gehts
Ivocel

Re: Frage: Anhänger hinter PKW + Anhängelast

Beitrag von Ivocel »

Tourenfahrer hat geschrieben: ↑09.02.2023, 10:47
Einen plug in Hybrid, danke an Markus, der mich erst drauf gebracht hat, wäre eine Alternative.
Meiner wäre ab Ende November zum Erwerb frei :D :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen:
:R1200RT_-_granitgrau: R1250 RT MÜ 2021 Elegance in Twilight Purple :R1200RT_-_granitgrau:
eluisepellmoe

Re: Frage: Anhänger hinter PKW + Anhängelast

Beitrag von eluisepellmoe »

AKL44 hat geschrieben: ↑09.02.2023, 10:15

Nur noch mal in aller Deutlichkeit. Wenn Du nur 750 KG darfst wie Du schreibst, dann darfst Du mit einem ungebremsten 750 KG Anhänger - der wird dann wohl in Frage kommen - so gut wie nie 100 fahren, auch wenn da eine 100 Plakette dran pappt. Dafür müsste Dein PKW ein Leergewicht von 2500 KG haben, und das hat praktisch kein PKW, mal abgesehen von riesen G Klassen usw. Selbst ein X5 Diesel wiegt "nur" 2300.

Andi, das ist so nicht richtig....mein T Roc hat hat eine Leermasse von 1451 kg...mein Airtrailer (150 kg Leermasse ungebremst) hat ein zulässiges Gesamtgewicht von 600 kg, welches auf 435 kg abgelastet wurde. Damit kann ich nun auf jeder deutschen oder internationalen Autobahn, mit einer für Gespanne zugelassenen Mindestgeschwindigkeit von 100 km/h auch 100km/h fahren...genau deshalb habe ich das gemacht, damit ich wenigstens auf Autobahnen vorwärts komme. Auf normalen und Bundesstraßen darf ich nach wie vor nur 80 fahren...Das ganze hat mich keine 40,-€ gekostet.
Beste Grüße aus Nordhessen
Volker

Man muß keine Kuh kaufen, wenn man ein Glas Milch trinken will, wenn man RT fahren will schon!!!
UU80

Re: Frage: Anhänger hinter PKW + Anhängelast

Beitrag von UU80 »

eluisepellmoe hat geschrieben: ↑09.02.2023, 11:46
AKL44 hat geschrieben: ↑09.02.2023, 10:15

Nur noch mal in aller Deutlichkeit. Wenn Du nur 750 KG darfst wie Du schreibst, dann darfst Du mit einem ungebremsten 750 KG Anhänger - der wird dann wohl in Frage kommen - so gut wie nie 100 fahren, auch wenn da eine 100 Plakette dran pappt. Dafür müsste Dein PKW ein Leergewicht von 2500 KG haben, und das hat praktisch kein PKW, mal abgesehen von riesen G Klassen usw. Selbst ein X5 Diesel wiegt "nur" 2300.

Andi, das ist so nicht richtig....mein T Roc hat hat eine Leermasse von 1451 kg...mein Airtrailer (150 kg Leermasse ungebremst) hat ein zulässiges Gesamtgewicht von 600 kg, welches auf 435 kg abgelastet wurde. Damit kann ich nun auf jeder deutschen oder internationalen Autobahn, mit einer für Gespanne zugelassenen Mindestgeschwindigkeit von 100 km/h auch 100km/h fahren...genau deshalb habe ich das gemacht, damit ich wenigstens auf Autobahnen vorwärts komme. Auf normalen und Bundesstraßen darf ich nach wie vor nur 80 fahren...Das ganze hat mich keine 40,-€ gekostet.
Er geht ja von einem 750 kg Anhänger aus. Und dann ist das schon richtig. Bei deinem leichteren Anhänger geht es natürlich auch mit einem Fahrzeug mit kleinerem Leergewicht.
Grüße, Uli

Neben der RT gibt es noch die R 1100 S und eine Royal Enfield Classic 500.
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