Frage: Anhänger hinter PKW + Anhängelast

Technische Fragen rund ums Motorrad
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Frage: Anhänger hinter PKW + Anhängelast

Beitrag von Tourenfahrer »

Wenn im Fahrzeugschein des PKW "gebremste Anhängelast" 750 kg stehen
der Anhänger 1000 KG Gesamtgewicht haben darf.
Der Anhänger gebremst ist und eine 100 km/h Zulassung hat.
darf man den hinter einem oben genannten PKW hängen.

Zur Info
neuere Hybrid Fahrzeuge haben nur 750 kg gebremste Anhängelast :wallb:
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Udo
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Stau ist nur hinten blöd - vorne gehts
RT1250 Tourer

Re: Frage: Anhänger hinter PKW + Anhängelast

Beitrag von RT1250 Tourer »

Du darfst den Hänger am PKW anhängen, aber die Last inkl. Hänger darf nicht größer(schwerer) als die 750kg sein, welche im Fahrzeugschein stehen. Bei einem 1000kg Hänger bleibt da als Zuladung nicht wirklich viel übrig.
Grüße vom RT1250 Tourer Wilfried
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Tourenfahrer
Chefnavigator

Re: Frage: Anhänger hinter PKW + Anhängelast

Beitrag von Tourenfahrer »

Für den Transport einer RT wäre das aber möglich und das würde mir auch reichen.
lHzG
Udo
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Repsol-Bird

Re: Frage: Anhänger hinter PKW + Anhängelast

Beitrag von Repsol-Bird »

Grundsätzlich: Ja, du darfst ihn ziehen und der Hänger plus Ladung darf maximal 750kg tatsächliches Gesamtgewicht haben. 100km/h darfst du damit auch fahren. Was er theoretisch an zulässigem Gesamtgewicht haben darf, ist irrelevant. Du darfst z.B. auch einen gebremsten Zweiachser Autotransport Anhänger mit 600kg Leergewicht ziehen, der eigentlich 2800kg zulässiges Gesamtgewicht bzw. 2200kg Nutzlast hätte. Es dürfen dann aber halt nur 150 kg zugeladen werden. Also ein Auto dürfte nicht draufstehen, ein 125er Motorrad mit unter 150 Gewicht aber schon.

Was für die RT eher interessant wird, ist der Zusatz "gebremst". Wenn du nur 750kg gebremst ziehen darfst, was darf das Auto denn dann ungebremst ziehen? Bei einem ungebremsten Anhänger wäre es schwierig. Die 1250er RT hat ca. 280kg fahrfertig. Wenn du also einen ungebremsten Anhänger hast, dann darf der bei 500kg zulässiger ungebremster Anhängelast maximal 220kg Leergewicht haben. Mit der RT drauf, wärst du dann bei 500kg ungebremster Anhängelast und somit zulässig unterwegs. Ist aber wie gesagt nur eine Mutmaßung, da ich nicht weiß, wie viel Anhängelast dein Auto ungebremst ziehen darf. In der Regel gilt dort: Die ungebremste Anhängelast darf nicht Größer als die Hälfte des Leergewichts des Zugfahrzeugs + 75kg sein. Da dein Auto aber sicherlicht über 1,1 Tonnen Leergewicht haben dürfte, erübrigt sich das und 500kg ungebremste Anhängelast dürften realistisch und zulässig sein.

Bei einem gebremsten Anhänger ist das aber überhaupt kein Problem.

EDIT: Hab nochmal bisschen unnötiges Gelaber entfernt. :D
Zuletzt geändert von Repsol-Bird am 06.02.2023, 20:08, insgesamt 4-mal geändert.
Mobilitätsmotto: Alt, aber bezahlt... 8)
Fuhrpark:
-1999er Honda Super Blackbird (ganzjährig)
-2002er BMW 520iA (Winterauto, 10-04)
-2003er BMW 530i Edition Sport (Sommerauto, 03-10)
-2005er BMW R1150RT-P U.S. Police Authority (Spaßmopped, ganzjährig)
-2007er BMW 520d Touring Ex Polizei (Spaßauto & Zugfahrzeug, ganzjährig)
Franko23

Re: Frage: Anhänger hinter PKW + Anhängelast

Beitrag von Franko23 »

Wenn ich es nicht verwechsel, war es problematisch mit kleinem
Hänger ungebremst und 100 Schild . Hier musste das Zugfahrzeug
eine Größe mindestens eines Womo oder Landrower haben!
Also meiner Meinung nach alles gut.
Repsol-Bird

Re: Frage: Anhänger hinter PKW + Anhängelast

Beitrag von Repsol-Bird »

Franko23 hat geschrieben: ↑06.02.2023, 19:02 Wenn ich es nicht verwechsel, war es problematisch mit kleinem
Hänger ungebremst und 100 Schild . Hier musste das Zugfahrzeug
eine Größe mindestens eines Womo oder Landrower haben!
Also meiner Meinung nach alles gut.
Kann man hier berechnen:
https://www.humbaur.com/de/wissenswerte ... -regelung/

Um einen gebremsten Anhänger mit 750kg ziehen zu dürfen, muss das Zugfahrzeug mindestens 682kg haben und ich denke das wird hier in dem Fall zutreffen. :lol:

Um einen ungebremsten 750kg Anhänger mit 100 km/h ziehen zu dürfen, muss das Zugfahrzeug mindestens 2500kg haben. Also wie du schon sagst ist das nur was für große SUVs oder Wohnmobile. Ansonsten muss man den Hänger ablasten lassen, um die 100er Zulassung zu bekommen. In der Praxis interessiert es allerdings normalerweise keinen Menschen, sofern das Gespann "unauffällig" aussieht, denn ein auf 450kg abgelasteter Motorradtransport Anhänger sieht genauso aus, wie einer mit 750kg, weil das nur eine Papiergeschichte ist. Ich denke nicht, dass die Polizei dich rauszieht, wenn du mit einem Gespann aus Mittelklasseauto und ungebremsten Anhänger mit 100er Schild auf der Autobahn 100 km/h fährst und ein einzelnes Motorrad hinten drauf hast. Denn der Hänger könnte ja z.B. von 750kg auf 450kg abgelastet sein, dafür müsste man aber erstmal eine Kontrolle durchführen und die Papiere prüfen. Sofern die Ladung vorschriftsmäßig gesichert ist, schauen die in der Regel nur im vorbeifahren nach der 100er Plakette und gut ists. Das ist das, was ich aus meiner Anhänger Erfahrung berichten kann.

:hiding: ...und selbst wenn, was will die Polizei denn machen? Hält man sich an das ausgeschilderte Tempolimit, kann man nicht geblitzt werden. Also einzige Möglichkeit: Sie tauchen im uniformierten Streifenwagen oder im zivilen Messfahrzeug hinter dir auf. Dann fährst du 100 km/h laut Tacho, das sind abzüglich Tachotoleranz echte 95 km/h, abzüglich 5km/h Messtoleranz bei Messung durch Provida, dann sind es 10 km/h zu viel die sie dir vorwerfen können. Da lohnt sich der Papierkram nicht mal. Bei Messung durch einen ungeeichten Streifenwagentacho gehen sogar 20% Messtoleranz runter und da ist nicht mal mehr ein Tempoverstoß vorwerfbar. :D Auf der Autobahn ziehen sie in der Regel eh nur die raus, die mit dem Tempo im Punktebereich sind. Oder halt im Anhängerfall die, bei denen das Gespann auffällig aussieht (z.B. Kleinwagen mit zwei RTs auf ungebremstem 100er Hänger), schlecht gesicherte Ladung oder Tempo 100 ohne 100er Schild am Anhänger.
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BMW Gerd
Herr Hefeweizen

Re: Frage: Anhänger hinter PKW + Anhängelast

Beitrag von BMW Gerd »

moin frank,
wenn du einen ungebremsten anhänger mit 100 km/h zulassung an deinen pkw anhängen möchtest , kannst du dies einfach ausrechnen. du nimmst das gewicht deines zugfahrzeuges und multiplizierst das mit dem faktor 0,3. das ergebnis ist der zulässige ungebremste gesamtmasse von hänger + ladung die du anhängen darfst. der hänger muss auch stoßdämpfer haben und die reifen dürfen nicht älter sein als 6 jahre , sonst keine zulassung auf 100 km/h.
für gebremste anhänger mit radstoßdämpfer ist der faktor 1,1 und für gebremste anhänger mit radstoßdämpfer und antischlingerkupplung 1,2
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CBR 900 RR, R 1200 RT LC
Der Niederrheiner

Re: Frage: Anhänger hinter PKW + Anhängelast

Beitrag von Der Niederrheiner »

Also, ich mache es kurz.
Meines Wissens ist nur Folgendes wichtig: Das zulässige Gesamtzuggewicht!!!! Das steht im Brief.
Darf das Auto z.B. 2 Tonnen ziehen, tatsächliches Gewicht des ziehenden Fahrzeugs ist z.B. 2 Tonnen und in den Papieren steht ein Gesamtzuggewicht von 3 Tonnen, dann darf man nur 1 Tonne anhängen!!!
Das zulässige Gesamtzuggewicht berücksichtigt kaum einer, weil es die wenigsten wissen.
Beste Grüße Stefan
Glücklich ist, wer vergisst, was nicht mehr zu ändern ist.
Ivocel

Re: Frage: Anhänger hinter PKW + Anhängelast

Beitrag von Ivocel »

Tourenfahrer hat geschrieben: ↑06.02.2023, 18:00

Zur Info
neuere Hybrid Fahrzeuge haben nur 750 kg gebremste Anhängelast :wallb:
Mein Hybrid hat 1500 kg gebremste Anhängelast.
:R1200RT_-_granitgrau: R1250 RT MÜ 2021 Elegance in Twilight Purple :R1200RT_-_granitgrau:
Netto

Re: Frage: Anhänger hinter PKW + Anhängelast

Beitrag von Netto »

P1050139.JPG
Moin,
Ich habe meinen ungebremsten 750 kg Hänger auf 400 kg Zuladung ablasten lassen ´, gezogen wird dieser von einem VW Tiguan, 100er Zulassung problemlos
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
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Jörg

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Tourenfahrer
Chefnavigator

Re: Frage: Anhänger hinter PKW + Anhängelast

Beitrag von Tourenfahrer »

Ivocel hat geschrieben: ↑07.02.2023, 11:10
Tourenfahrer hat geschrieben: ↑06.02.2023, 18:00

Zur Info
neuere Hybrid Fahrzeuge haben nur 750 kg gebremste Anhängelast :wallb:
Mein Hybrid hat 1500 kg gebremste Anhängelast.
darf ich fragen was du fährst, welchen Hybrid und Baujahr
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Ivocel

Re: Frage: Anhänger hinter PKW + Anhängelast

Beitrag von Ivocel »

Klar:
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ungebremst hat der 750 kg.
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Tourenfahrer
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Re: Frage: Anhänger hinter PKW + Anhängelast

Beitrag von Tourenfahrer »

ja, da hat sich in den vergangenen 2 Jahren einiges getan.
Du kannst auch noch an der Steckdose laden.
Das geht bei der neuen aktuellen Generation nicht mehr, bzw. brauch man nicht mehr.
Allerdings gibt es die Ladevariante natürlich immer noch.
lHzG
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BMW Gerd
Herr Hefeweizen

Re: Frage: Anhänger hinter PKW + Anhängelast

Beitrag von BMW Gerd »

Netto hat geschrieben: ↑07.02.2023, 11:41 Ich habe meinen ungebremsten 750 kg Hänger auf 400 kg Zuladung ablasten lassen ´, gezogen wird dieser von einem VW Tiguan, 100er Zulassung problemlos
dann dürfte dei hänger aber nur um die 100 kg wiegen, ich darf meinen HP 500 umbau ( 120 kg leergewicht also 380 kg zuladung ) gerade so an meinen tiguan hängen. wir haben aber auch beide die werksseitige antischlingerreglung , da geht ein wenig mehr :wink: :up:
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Harti
Moderator

Re: Frage: Anhänger hinter PKW + Anhängelast

Beitrag von Harti »

Der Niederrheiner hat geschrieben: ↑07.02.2023, 08:01 Also, ich mache es kurz.
Meines Wissens ist nur Folgendes wichtig: Das zulässige Gesamtzuggewicht!!!! Das steht im Brief.
Darf das Auto z.B. 2 Tonnen ziehen, tatsächliches Gewicht des ziehenden Fahrzeugs ist z.B. 2 Tonnen und in den Papieren steht ein Gesamtzuggewicht von 3 Tonnen, dann darf man nur 1 Tonne anhängen!!!
Das zulässige Gesamtzuggewicht berücksichtigt kaum einer, weil es die wenigsten wissen.
Da verwechselst du leider etwas die Werte.
Das zulässige Gesamtgewicht eines PKW spielt hier nur eine Rolle im Verhältnis zur möglichen Anhängelast. Die dafür geltenden Werte hat Gerd weiter oben bereits benannt.

Alles Wissenswerte zu diesem Thema ist im § 42 der StVZO festgeschrieben und weitere Infos dazu findest man hier:
https://www.juraforum.de/gesetze/stvzo/ ... eergewicht
Gruß aus Braunschweig

HaRTmut

Lachen sorgt dafür, dass die Bösartigkeit des Lebens uns nicht ganz und gar überwältigt. (Ch.Chaplin) :R1200RT_-_granitgrau:
Ivocel

Re: Frage: Anhänger hinter PKW + Anhängelast

Beitrag von Ivocel »

Tourenfahrer hat geschrieben: ↑07.02.2023, 13:00 ja, da hat sich in den vergangenen 2 Jahren einiges getan.
Du kannst auch noch an der Steckdose laden.
Das geht bei der neuen aktuellen Generation nicht mehr, bzw. brauch man nicht mehr.
Allerdings gibt es die Ladevariante natürlich immer noch.
"Neue Generation" ist es ja nicht.... siehe Toyota Prius Hybrid.... da war das Konzept schon drin :)

Edit:
Deswegen halte ich PHEVs für sinnvoller, da die auch genauso arbeiten, aber zusätzlich von Außen geladen werden können.
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BMW Gerd
Herr Hefeweizen

Re: Frage: Anhänger hinter PKW + Anhängelast

Beitrag von BMW Gerd »

moin markus,
dein bmw wiegt 1,9 t, er dürfte ungebremst eigendlich nur 570 kg ziehen aber durch das elektronische antischlingergedöns sind es wohl 750 kg,
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Ivocel

Re: Frage: Anhänger hinter PKW + Anhängelast

Beitrag von Ivocel »

Habe ja nicht nachgerechnet, sondern nur aus den Papieren abgelesen und da sind 1500 bis 12% Steigung gebremst und 750 kg ungebremst eingetragen :)
Weswegen hat mich in dem Moment nicht interessiert :D
:R1200RT_-_granitgrau: R1250 RT MÜ 2021 Elegance in Twilight Purple :R1200RT_-_granitgrau:
Ivocel

Re: Frage: Anhänger hinter PKW + Anhängelast

Beitrag von Ivocel »

Harti hat geschrieben: ↑07.02.2023, 15:18
Der Niederrheiner hat geschrieben: ↑07.02.2023, 08:01 Also, ich mache es kurz.
Meines Wissens ist nur Folgendes wichtig: Das zulässige Gesamtzuggewicht!!!! Das steht im Brief.
Darf das Auto z.B. 2 Tonnen ziehen, tatsächliches Gewicht des ziehenden Fahrzeugs ist z.B. 2 Tonnen und in den Papieren steht ein Gesamtzuggewicht von 3 Tonnen, dann darf man nur 1 Tonne anhängen!!!
Das zulässige Gesamtzuggewicht berücksichtigt kaum einer, weil es die wenigsten wissen.
Da verwechselst du leider etwas die Werte.
Das zulässige Gesamtgewicht eines PKW spielt hier nur eine Rolle im Verhältnis zur möglichen Anhängelast. Die dafür geltenden Werte hat Gerd weiter oben bereits benannt.

Alles Wissenswerte zu diesem Thema ist im § 42 der StVZO festgeschrieben und weitere Infos dazu findest man hier:
https://www.juraforum.de/gesetze/stvzo/ ... eergewicht
Ich denke was er meint ist die Gesamtmasse, welche bei Klasse B 3,5 t nicht überschreiten darf (B96 4,25t).
Man darf ja ohne die Klasse BE Anhänger ziehen bis 750 kg, aber nur Fahrzeuge/GEspanne bis 3,5t insgesamt fahren.

Betrifft natürlich alle alten Klasse 3 Scheine nicht, da da sowieso BE, als auch C1E eingetragen ist. :)

Edit;
https://www.adac.de/verkehr/rund-um-den ... rerschein/
:R1200RT_-_granitgrau: R1250 RT MÜ 2021 Elegance in Twilight Purple :R1200RT_-_granitgrau:
Der Niederrheiner

Re: Frage: Anhänger hinter PKW + Anhängelast

Beitrag von Der Niederrheiner »

Mmmmmh, kann sein das ich etwas anderes meine.
Beispiel: Ein Transporter hat ein zulässiges Gesamtgewicht von 3,5 t. Eine Anhängelast von 3,5 t. Theoretisch dürfte das ziehende Fahrzeug mit Ladung 3,5 t maximal wiegen, der Anhänger ebenfalls 3,5 t. Wenn aber im Brief ein zulässiges GESAMTZUGGEWICHT (das heißt von beiden zusammen!!!) beispielsweise 6 t eingetragen ist, dürfte man bei voll beladenem Anhänger nichts mehr in das ziehende Fahrzeug laden.
Umgekehrt, ist das ziehende Fahrzeug voll beladen, darf der Anhänger mit Ladung nur noch 2,5 t wiegen, obwohl er von der Zulassung her 3,5 t dürfte und auch das ziehende Fahrzeug 3,5 t ziehen dürfte.
Manche Hersteller machen damit Werbung wie viel ihr Fahrzeug ziehen darf, schaut man näher hin dann.......
Bei einem PKW wird es nicht anders sein.
Beste Grüße Stefan
Glücklich ist, wer vergisst, was nicht mehr zu ändern ist.
Ivocel

Re: Frage: Anhänger hinter PKW + Anhängelast

Beitrag von Ivocel »

Der Niederrheiner hat geschrieben: ↑07.02.2023, 18:07 Wenn aber im Brief ein zulässiges GESAMTZUGGEWICHT (das heißt von beiden zusammen!!!) beispielsweise 6 t eingetragen ist,
Unter WELCHER Schlüsselnummer soll denn das Bitte in den Papieren stehen?
Da ist nichts eingetragen.
:R1200RT_-_granitgrau: R1250 RT MÜ 2021 Elegance in Twilight Purple :R1200RT_-_granitgrau:
Der Niederrheiner

Re: Frage: Anhänger hinter PKW + Anhängelast

Beitrag von Der Niederrheiner »

Dann hat dein Fahrzeug wahrscheinlich keine Kupplung montiert?
Das wird im Brief unten in den Bemerkungen eingetragen.
Beste Grüße Stefan
Glücklich ist, wer vergisst, was nicht mehr zu ändern ist.
Der Niederrheiner

Re: Frage: Anhänger hinter PKW + Anhängelast

Beitrag von Der Niederrheiner »

Hier ein Beispiel unseres T4s:
Er hat ein zulässiges Gesamtgewicht von 2730 kg, eine maximale Anhängelast von 2000 kg.
Ergo 4730 kg. Denkste!!!!
Das zulässige Gesamtzuggewicht darf 4500 kg nicht überschreiten!!!
IMG_8878 (002).jpg
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
Beste Grüße Stefan
Glücklich ist, wer vergisst, was nicht mehr zu ändern ist.
Der Niederrheiner

Re: Frage: Anhänger hinter PKW + Anhängelast

Beitrag von Der Niederrheiner »

Wenn dein Fahrzeug einen Anhänger ziehen darf, muss das Gesamtzuggewicht vermerkt sein!!!!
Und das liest sich immer schön: Anhängelast 2000 kg, das löst sich manchmal in Luft auf.
Mercedes bleibt da ehrlich, bei Ford sollte man besser nachfragen und auch bei VW.
Beste Grüße Stefan
Glücklich ist, wer vergisst, was nicht mehr zu ändern ist.
Der Niederrheiner

Re: Frage: Anhänger hinter PKW + Anhängelast

Beitrag von Der Niederrheiner »

Also bevor man ein Auto kauft, und man möchte damit einen Anhänger ziehen, sollte man nach dem zulässigem Gesamtzuggewicht fragen, damit man keinen Reinfall erlebt.

(Jetzt werden bestimmt einige zu ihren Fahrzeugpapieren eilen).
Beste Grüße Stefan
Glücklich ist, wer vergisst, was nicht mehr zu ändern ist.
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