Navi mit Blitzer POIs in der Schweiz verboten

Alles über Navigationssysteme
Gesperrt
sir footloose

Navi mit Blitzer POIs in der Schweiz verboten

Beitrag von sir footloose »

Jetzt ist es amtlich:
Das Bundesgericht in der Schweiz hat erstmals in dieser Streitfrage entschieden.
Auch GPS-Geräte mit Blitzer-POIs, die keine Radarwarner im engeren Sinn sind, da sie keine Blitzer aufspüren können, sind verboten!!!! :cop:
Einzug und Vernichtung der Geräte ist rechtens!!!!! :shock:

Künftig die Blitzer-POIs also besser löschen, bevor man in die Schweiz fährt, sonst ist dümmstenfalls das Navi weg. Ein teurer Spass, und dazu kommt noch das fällige Bußgeld.......... :oops:

http://www.20min.ch/news/schweiz/story/ ... e-21702788
RT oeli

Beitrag von RT oeli »

Das hatte ich auch schon gelesen gehabt. Nur ist mir nicht klar ob das für alle gilt oder nur für die Einwohner der Schweiz. Wenn zb in einem Land aus dem ich komme der Radarwarner legal ist und ich mit diesem Gerät mit der entsprechenden Software in die Schweiz einfahre. Hab ich dann bereits ein illegales Gerät in Betrieb bzw wie sieht es aus wenn ich Blitzersoftware draufhabe aber nicht die Schweiz darin enthalten ist. Wie verhält sich die Schweizer Polizei in einem solchen Fall??
Beim Zumo gibt es ja eine einfache möglichkeit wie die Poi Blitzer nicht angezeigt werden wenn man in die Schweiz fährt das gilt auch für andere Länder wo es so ist. Ich denke die meisten wissen wie es geht wenn nicht erkläre ich es gerne aber nur wenn die mods bzw der admin es erlauben. Ansonsten erkläre ich es den Leuten die es wissen wollen es gerne im Pm
BravoZulu

Beitrag von BravoZulu »

Hallo RT oeli,
schick mir doch bitte mal eine PM bzgl des o.g. Thema.
Danke
RhoihesseRT

Beitrag von RhoihesseRT »

Hallo Volker,

mir kannst Du es bitte auch mal schicken.

Danke.
XXX

Beitrag von XXX »

Hallo Volker,

würde mich auch Interessieren.
Bitte über PM
sir footloose

Beitrag von sir footloose »

also in dem artikel steht eigentlich klar das das vorhanden sein einer solchen liste/ datei bereits ausreicht um in schweizer landen belangt zu werden.....das gilt für alle benutzer des schweizer bodens....unabhängig der herkunft und des glaubens....und wer ein bischen was von datentechnik versteht kann das Gerät daraufhin untersuchen.......ob das jeder schweizer polizist kann ist da schon eher die frage...was aber wenn er aufgrund eines verdachts das gerät beschlagnahmt und überprüfen läßt?.......die folgen einer positiven suche sind ja beschrieben.....ich hab aber mal von einem kleinen tool ( für TT ) gehört das im notfall sämtliche disbezügliche daten löscht..........
RT oeli

Beitrag von RT oeli »

Beim zumo kann man da was machen mit der Speicherkarte bzw der möglichkeit ne Speicherkarte einzusetzen
sir footloose

Beitrag von sir footloose »

...wenn dich die kontrolle auf dem moped anhält ....dann wirste kaum die karte schnell genug verschwinden lassen können denke ich
BeeMWe

Beitrag von BeeMWe »

Ich glaube hier gilt immer uneingeschränkt das Landesrecht.

Strafbarkeit

Die Rechtslage ist ziemlich eindeutig: Technische Hilfsmittel, die vor Geschwindigkeitsüberwachungen warnen oder diese stören können, sind im deutschen Straßenverkehr auch nicht zugelassen.

Das war die schechte Nachricht.

Die gute ist, dass die Verwendung dieser Hilfsmittel kein Straftatbestand ist, sondern nur mit einer Ordnungswidrigkeit geahndet wird.

Mit anderen Worten:

Man ist nicht vorbestraft, im Extremfall kann aber dennoch der Führerschein weg sein, weil man ein Fahrverbot - zumindest für einige Zeit - erhält.

Hierbei sind Radarwarner schlimmer als Blitzdatenbanken.

In anderen Ländern (z.B. Holland) sind die Blitzdatenbanken dagegen erlaubt.

Ebenfalls erlaubt es ebenfalls (auch in Deutschland), sich vor der Fahrt die Orte mit Blitzern und häufigen Radarfallen (mobile Blitzer) im Navigationsgerät anzeigen zu lassen.

Ist schon nicht einfach hier immer das richtige falsch zu machen.

Bild

..... denn " In dubio pro reo " Im Zweifel für den Angeklagten, werden die Ordnungshüter nicht kennen.
RT oeli

Beitrag von RT oeli »

Kann sein das man nich schnell genug ist die Karte verschwinden zu lassen. Man kann natürlich vorher die Karte entfernen und nach Bedarf wieder einsetzen. Jeder so wie er denkt. Ich kann mir beim TT auch nich vorstellen das man da eben das Tool starten kann und dann alle Daten weg sind. Da find ich die Lösung einer entnehmbaren Speicherkarte besser. Den da wird nichts auf dem gerät selber gespeichert
hajma

Beitrag von hajma »

@all,

auch in Deutschland sind mobile Navigationsgeräte als Radarwarner unzuläsig. Siehe Ausführungen unter Recht und Gesetz hier im Forum.
Ich hatte da vor einiger Zeit einen Artikel aus der Neuen juristischen Wochenschrift einstellen lassen.

In der Schweiz ist es nicht anders als in Deutschland


Gruß
Hans-Jürgen
RT oeli

Beitrag von RT oeli »

Ich habe mir die Ausführungen mal eben überflogen. Da steht ja was von installierter Software. Dieses ist aber zb beim Zumo gar nicht nötig weil sich die dateien nicht auf dem Gerät befinden sondern in der Speicherkarte die man optional in das Gerät stecken kann. Dabei wird immer noch nichts auf das Gerät installiert. Aber da wir hier ja in DE sind ist wahrscheinlich auch das schon verboten. Also jeder wie er denkt
BeeMWe

Beitrag von BeeMWe »

Hallo,

Hans Jürgen hat recht.

gefunden:

Rechtstipp: Sind Radarwarner erlaubt?

In Zusammenarbeit mit ARAG Allgemeine Rechtsschutz-Versicherungs-AG wurde erarbeitet:

Radarwarner sind in Deutschland verboten.

Sobald Blitzerdaten mit dem Navigationssystem verknüpft sind, ist nicht nur der aktive Betrieb, sondern auch das bloße Mitführen des Gerätes laut Straßenverkehrsordnung rechtswidrig (§ 23 Abs. 1b StVO).

Darin heißt es: "Dem Führer eines Kraftfahrzeugs ist es untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören.

Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen." Verstöße gegen das Verbot werden entsprechend geahndet:

Wer erwischt wird, muss mit einem Bußgeld von 75 Euro und vier Punkten in Flensburg rechnen.

Die Polizei darf nach einem Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs auch Radarwarngeräte sicherstellen oder sogar vernichten, ohne eine Entschädigung zu zahlen.



..... im Ausland:

http://www.radarfalle.de/technik/warn_s ... usland.php
sir footloose

Beitrag von sir footloose »

also um mal etwas klarzustellen....es geht hier zu beginn des threads darum das in der schweiz letztinstanzlich entschieden wurde das alle elektronischen geräte die einen hinweis auf tempokontrollen ....damit ist einwandfrei festgelegt worden das es in der schweiz rechtens ist wenn ein polizist das navi oder sonstiges warngerät sicherstellt. und wenn bei einer genauen überprüfung durch ein polizeilabor eine entsprechende software oder datei nachgewiesen wird ist mit einer entsprechenden strafe zu schweizer tarifen/ bedingungen zurechnen. ausserdem kann die enteignung und vernichtung des korpus delikti angeordnet werden.....


im gegensatz dazu sind in deutschland meines wissens nur aktive radarscanner verboten und vom einzug betroffen........( eine höchstrichterliche entscheidung zu navis fehlt noch meines wissens )
bei zunehmender laser und lichtschrankentechnik helfen diese scanner eh nix....
auch bei filmaufnahmen mit messtrecken sind sie eher wirkungslos

beim tt mit diesem schnellöschtool wird gelöscht,....auf die schnelle hilft das schon, aber bei einer genauen überprüfung des datenträgers kann man die gelöschten daten mit sicherheit nachweisen......auch wann gelöscht wurde....

ich werde einfach ohne solche dateien einreisen.......tt sei dank kann man ja beim rider alles nach bedarf ausrichten
BeeMWe

Beitrag von BeeMWe »

sir footloose hat geschrieben:also um mal etwas klarzustellen....es geht hier zu beginn des threads darum das in der schweiz letztinstanzlich entschieden wurde das alle elektronischen geräte die einen hinweis auf tempokontrollen ....damit ist einwandfrei festgelegt worden das es in der schweiz rechtens ist wenn ein polizist das navi oder sonstiges warngerät sicherstellt. und wenn bei einer genauen überprüfung durch ein polizeilabor eine entsprechende software oder datei nachgewiesen wird ist mit einer entsprechenden strafe zu schweizer tarifen/ bedingungen zurechnen. ausserdem kann die enteignung und vernichtung des korpus delikti angeordnet werden...





ich werde einfach ohne solche dateien einreisen..
..... hast schon recht, Christian.

..... ich bestimmt auch, da die dort keine Aldipreise haben und auch in Verkehrsdelikten keinerlei Spass verstehen.
xxxx

Beitrag von xxxx »

Hallo RT-Freunde,
ich schlage vor ganz einfach vernünftig und regelkonform zu fahren. Das erledigt die gesamte Diskussion. In die Schweiz fahren wir ja glaube ich schließlich alle, weil sie so phantastisch schön ist und nicht, um Geschwindigkeitsrekorde aufzustellen.

:wink: :D
Michael
DL4VBJ

Beitrag von DL4VBJ »

rtcaptain hat geschrieben:Hallo RT-Freunde,
ich schlage vor ganz einfach vernünftig und regelkonform zu fahren. Das erledigt die gesamte Diskussion. In die Schweiz fahren wir ja glaube ich schließlich alle, weil sie so phantastisch schön ist und nicht, um Geschwindigkeitsrekorde aufzustellen.

:wink: :D
Michael
Hallo ,

sehe das wie Michael.

Ich kann auch ehrlich gesagt, dieses Hin und wieder, dass sich in den letzten Trades hier abzeichnet nicht so ganz nachvollziehen.

Auch die Frage, "gilt das für auch für außer Schweizer Bürger "?

Erstens, nur weil ich den USA mit einer 45 Magnum frei rumlaufen darf, darf ich das auch als außer deutscher Staatsbürger genau wie jemand der hier wohnt , hier noch lange nicht. Ergo erübrigt sich diese Endlosdiskussion was den Navi mit nicht legaler Software für die Schweiz betrifft.

Zweitens, geh es hier in der letzten Zeit eigentlich nur noch darum, wie ich mich regelunkonform verhalten kann ? Dieser Eindruck macht sich so langsam breit, wenn ich diesen Trade, als auch andere im Hinblick auf gewisse Anbauteile für die "Q"so lese.

Klar ist es ärgerlich, 30 Teuros und mehr abzudrücken, wenn ich zu schnell war; aber habe ich das letztlich nicht mir selbst und meinem Fahrstil zuzuschreiben?
Sicher sind nicht alle Regeln für jeden von uns nachvollziehbar und auch einsichtig; aber irgendwo werden sie ihre Begründung gehabt haben.
Mischa
Mod im Ruhestand

Beitrag von Mischa »

Hallo RT-Freunde,

ich möchte noch einmal daran erinnern, dass dieser Thread

" Navi mit Blitzer POIs in der Schweiz verboten "

heist und dass es um die Entscheidung des Schweizer Bundesgerichtes geht, keine Radarwarngeräte mehr zuzulassen.

Wie Christian und Bernd schon geschrieben haben, geht es weder um Regelungen in anderen Länder noch um sonstige Radarwarngeräte.
Zu diesem Ergebnis kann man aber leicht kommen, wenn man manchen Beitrag in diesem Thread liest.

Auch ich sehe es wie Michael, wer die Augen auf hat und sich an die Verkehrsregeln hält, der braucht kein Radarwarngerät, auch nicht in der Schweiz.
Viele Grüße
Thomas


Da es sehr förderlich für die Gesundheit ist, habe ich beschlossen, glücklich zu sein! ( Voltaire )
RT oeli

Beitrag von RT oeli »

Dann schließt doch bitte dieses thema. Wir wissen jetzt das es in der schweiz verboten ist. Genauso wie In einigen anderen Ländern. Was jeder daraus macht muß er selber wissen bzw wie er sich verhält wenn er solche Software auf dem Navi hat. Was mich nur wundert das zb Navigon TomTom und auch einige andere in ihrer Werbung öffentlich für die Radarwarner bzw POi Werben und das ja wieder legal ist. Auch gibt es Navi mit dieser "verbotenen" Software ganz normal im Handel zu kaufen. Also bin ich in dem Fall ob ich die Software benutze oder nicht der Arsch bei einer Kontrolle obwohl der Hersteller das Gerät ja so verkauft. Schon alles etwas seltsam. Aber egal.
Wir wissen jetzt das es nicht zulässig ist genauso wie manche Anbauteile die meines erachtens sehr gut sind aber leider den Deutschen Vorschriften nicht genüge tun. Da hier im Forum ja einige der Rennleitung sowie höherer Stellen auch Vertreten sind werd ich nun nix weiter hierzu sagen. Jeder soll selber verantworten was und wie er es macht. 8)
DL4VBJ

Beitrag von DL4VBJ »

RT oeli hat geschrieben:Dann schließt doch bitte dieses thema. Wir wissen jetzt das es in der schweiz verboten ist. Genauso wie In einigen anderen Ländern. Was jeder daraus macht muß er selber wissen bzw ......
Jeder soll selber verantworten was und wie er es macht. 8)
@ Volker

genauso sehe ich das auch. Wir sind alle alt genug um zu wissen was wir tun und ggfs dafür auch gerade zu stehen.

Im Übrigen werde ich diese Trade damit schließen.
Gesperrt