Blinkerzusatzbeleuchtung oder Positionsleuchten

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BigBike
Administrator

Blinkerzusatzbeleuchtung oder Positionsleuchten

Beitrag von BigBike »

hallo,

ich habe mittels einem kleinen 3-Watt-Birnchen meine vorderen Blinker zusätzlich beleuchtet. Angeschlossen über das Standlicht. Sieht m.E. nicht nur gut aus, man wird "vielleicht" (besonders nachts) auch besser im Verkehr wahrgenommen!?

Bei Tageslicht sind die "Positionsleuchten" jedoch nur sehr schlecht zu erkennen. Deshalb währe mir eine effektivere Lösung lieber.

Hat jemand von Euch eine bessere Lösung parat?
Wie verhält es sich beim TÜV bzw. sind Positionslichter am Motorrad zugelassen?
viele RT-Grüße :bay:
Ewald

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Gib mir Geduld zu ertragen, was ich nicht ändern kann.
Gib mir die Weisheit das Eine vom anderen unterscheiden zu können
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32.Forentreffen, 31.5. bis 2.6.24, Wendland
Rauhreiter

Beitrag von Rauhreiter »

Hallo Ewald,

deine Fragen kann ich leider nicht beantworten. Aber ein Bild vom Umbau würde mich schon interessieren. Stellt du bitte mal eines zur Verfügung?

Danke&LG

Willi
no risk, no fun
no brain, no gain


Viele Wutausbrüche wären vermeidbar wenn gewisse Menschen einfach lernen würden ihre Dämlichkeit unter Kontrolle zu bekommen (Quelle: unbekannt)
Joey K.

Beitrag von Joey K. »

Hallo Ewald,

ich kann Dir leider keine TÃœV Bestimmungen nennen, aber als ich Deinen Beitrag gerade gelesen habe, hatte ich schon ein wenig Bauchweh dabei.

Ich habe mir die Blinker dabei als Positionslichter leuchtend vorgestellt, und dachte mir das dieses schnell ins Auge gehen kann, wenn z.B. Du auf einer Vorfahrtsstraße fährst und rechts aus einer Seitenstraße ein anderes Fahrzeug kommt, dieser Fahrzeugführer könnte meinen das Du durch das leuchten den Blinker rechts gesetzt hast und auch rechts abbiegen willst, da dieser evtl. die linke Seite Deiner Q ( linken Blinker ) nicht richtig sehen kann und somit nur die rechte leuchtende Seite sieht und denkt sich " Der will ja rechts weg, dann kann ich ja auch aus der Seitenstraße herausfahren" nur da war kein blinken, sondern es waren die Positionslichter, und Deine Q will nicht rechts abbiegen sondern gerade aus weiter.

Nur wer wird hier im Streitfall recht bekommen, ich denke hier währen die besseren Karten beim Anderen, und ob hier die Zulassung + Versicherungsschutz Deiner Q nicht erlischt währe ich mir nicht so sicher, ebenso würde ich da sicherlich an meine noch heilen Knochen denken, die hier doch sehr in Gefahr währen.

Darum würde ich ein Positionslicht lieber an einem Boot anbringen, so das man durch die beiden verschiedenen Farben die Position des Bootes bei Nacht gut erkennen kann, und das der andere Schipper weiß auf welcher Seite dieser vorbeifahren muß.

Bau Dir lieber an die Gabel ein paar Katzenaugen an und an die Koffer Reflektoren, dann ist man auch bei Nacht besser zu erkennen und ich denke die Zulassung erlischt auch nicht.
Zuletzt geändert von Joey K. am 23.10.2007, 17:32, insgesamt 3-mal geändert.
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es Grüßt euch: Joachim
RT oeli

Beitrag von RT oeli »

Ich hab die Dinger als Positionsleuchten oder wie man es auch immer nennen mag.Tüv kann ich noch nich sagen ich muß aber im März eh dahin und dann frag ich mal ob es erlaubt ist bzw ob man es eintragen lassen kann. Wenn nicht fahr ich auch so weiter auch wenn es keinen Tüv segen hat bzw bekommt. Mir geht meine Sicherheit vor. Dieses Jahr sind hier im Nachbarkreis so viele verunglückt wie noch nie weil sie schlicht übersehen wurden. Ich hab auch meistens meine Nebelscheinwerfer an so das die Lichtfront insgesamt breit ist und das doch eher auffällt ebenso hab ich meine Scheinwerferbirne gegen die Motovision von Phillips getauscht. Die hat im unteren Bereich noch eine Art orangenen Schein so das man damit auch noch mehr auffällt desweiteren leuchtet diese Birne etwas Heller und Weiter wie das Original.Ich bin so wie es jetzt ist zufrieden. Habe auch noch was fürs Rücklicht gesehen eine Glühbirne oder LED weiß ich noch nicht so genau die erst mal bis zu 5mal aufblinkt bevor sie Dauerleuchtet ich denke dieses trägt auch für die Sicherheit bei.Ich werde mal schreiben wenn ich sie habe und eingebaut ist wie es damit ist
RT oeli

Beitrag von RT oeli »

Nochwas zu meinen Leuchten diese sind in zwei Stufen schaltbar also ziemlich schwach dann so wie hier oder ganz aus.Bei den Amerikanern sind diese Lampen ja schon seit jahren so geschaltet. Ausserdem stand in der Zeitung Tourenfahrer Ausgabe 10/2007 Seite 69 oben das von Harley jetzt wohl ein Model für Europa rausbringt das in dem Sinne auch kein rücklicht mehr hat sondern eine Schaltung wie oben erwähnt Blinker sind an die dann wohl auch noch gleichzeitig irgendwie das Kennzeichen mitbeleuchten sollen.
xxxxx

Beitrag von xxxxx »

Hallo zusammen,

also zum Thema TÃœV kann ich ein wenig beisteuern.

Bei jeglicher Änderung an Beleuchtungseinrichtungen erlischt die EG-/ECE-Zulassung der Beleuchtungseinrichtung. In der EG-/ECE-Genehmigung ist der Verwendungszweck und das zu verwendende Leuchtmittel beschrieben.

Rein theoretisch reicht hierfür schon eine falsche Birne aus.

Also besser Finger weg von der Beleuchtung.

LG

Daniela
RT oeli

Beitrag von RT oeli »

Wenn ich das von Daniela richtig verstehe erlicht die Zulassung der Beleuchtungseinrichtung also nicht der Maschine. Dann müßte es doch auch möglich sein das eintragen zu lassen. Somit wäre dann ja alles wieder ok. Oder seh ich das falsch? aber da ja auch die Positionslichter auch auszuschalten sind fällt das im normalbetrieb nicht auf wenn sie nicht an sind und zum TÜV braucht man nichts um bzw rückbauen. Da fällt mir grad noch was ein. Wie ist es denn bei Importen aus den USA die hier zugelassen werden? Normalerweise sollten die auf EU bzw deutschen Standard umgerüstet werden. Wenn dies aber technisch nicht möglich ist weil es dieses Modell zb hier in europa gar nicht gibt?dann müßte es doch per einzelabnahme doch möglich sein das einzutragen.Ich habe auch schon einige fahrende Wohnzimmer (Honda Gold Wing) gesehen bei dennen auch die Blinker an waren als Positionlicht kann mir nicht denken das die alle illegal hier rumfahren
Zuletzt geändert von RT oeli am 23.10.2007, 18:04, insgesamt 1-mal geändert.
Andras

Beitrag von Andras »

Hallo Daniela

Wie sehe war das Dein erster Beitrag. Herzlich :welcome1:
Stellst Du Dich auch noch vor?
xxxxx

Beitrag von xxxxx »

@RT oeli

Klar, könnte man. Die Einheit muss zum Lichttechnischen Institut und eine neue Genehmigung erhalten. Kleine Änderungen schlagen mit ca. 900,- Teuronen zu Buche. Dabei ist die Prüfung aber ohne Garantie auf Zulassung. Die Kohle ist in jedem Fall weg. Ausserdem müssen die entsprechenden Vorschriften eingehalten sein. Und da happert es.

@Andras
Klar, mach ich auch noch.

LG

Daniela
Lutz_K

Beitrag von Lutz_K »

Ich bin mir sicher das solche dauer beleuchten Blinke die Zulassung der ganzen Maschine zunichte machen. Hatte solche Blinker auch an meiner Kawa, da ich sie aus den Staaten mitgebracht habe. Alle zetern beim Tüv brachte keinen Erfolg.
Gerade bei den Blinkern habe ich Bauchschmerzen. Ich hätte sonst schon längst welche in Weiß oder Schwarz eingebaut, aber die gibt es ja nun mal nicht mit Zulassung.

Ich denke mal Joachim hat mit seiner Vermutung recht, das es im Falle eines Falles zu ernsten Problemen kommt...Versicherungstechnischer art.
Gruß

Lutz
michael

Beitrag von michael »

... man sieht es aber immer öfters und bei den Volvo (V40 Kombi vorletztes Modell) waren Positionsleuchten (NICHT Blinker) Serie!!!
Wenn es soetwas mit TÜV gibt würd ich es an meiner Q verbauen!

Michael
Mischa
Mod im Ruhestand

Beitrag von Mischa »

@Daniela:
Danke für die allgemeinen Hinweise wegen Änderungen an der Beleuchtung. Wer Du richtig anmerkst, kann man an der Q alles ändern, egal ob mit oder ohne ABE, Abnahme etc.
Wer alles legal halten will, muß viel Geld und Geduld einsetzten. :?
Zum Glück ist das alles "Geschmackssache", denn wirklich notwendig ist manches Zubehör an der RT nun wirklich nicht. :|
Viele Grüße
Thomas


Da es sehr förderlich für die Gesundheit ist, habe ich beschlossen, glücklich zu sein! ( Voltaire )
BigBike
Administrator

Beitrag von BigBike »

Rauhreiter hat geschrieben: Aber ein Bild vom Umbau würde mich schon interessieren.
servus Willi,

im Anhang das gewünschte Foto!
Bei Tageslicht sind die kleinen 2,3Watt-Birnchen etwas schlecht zu erkennen, nachts jedoch völlig ausreichend!

@Volker:
Deine Idee gefällt mir, so stelle ich es mir vor!
eine Frage:
sind die Blinkerbirnen vorne u. hinten seperat dimmbar, oder ist nur eine Einstellung für alle 4 Blinker vorgesehen?
viele RT-Grüße :bay:
Ewald

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hajma

Beitrag von hajma »

Hallo Beleuchtungsfans,

schaut euch mal den § 49a StVZO :book: an, damit dürfte alles gesagt sein

" Abs. 1. An Kraftfahrzeugen dürfen und ihren Anhängern dürfen nur
die vorgeschriebenen und die für zulässig erklärten lichttechnischen
Einrichtungen angebracht sein.

Abs. 3. Lichttechnsiche Einrichtungen müssen so beschaffen und
angebracht sein, dass sie sich gegenseitig in ihrer Wirkung nicht
mehr als unvermeidbar beeinträchtigen, auch wenn sie in einem
Gerät vereinigt sind. :captain: :smartass:

Aber jeder ist für sich selbst und sein Moped verantwortlich.


Grüße aus Dreieich
Hans-Jürgen :censored:
Gast

Beitrag von Gast »

Ich hab an der RT die beiden Zusatzscheinwerfer (Micro Floater, danke Peter) von Wunderlich dran. Und zwar jederzeit an. Wie man im Schwarzwald sehen konnte, wird man damit wirklich wesentlich besser erkannt als nur mit dem Hauptscheinwerfer.
Und wenn's halt mal die 20EUR Bussgeld (s.u.) kosten sollte, sei's drum, soviel ist mir die zusätzliche Sicherheit wert.

Bussgeldkatalog
An Fahrzeug oder Anhänger andere als vorgeschriebene oder zugelassene Lichter und Leuchten angebracht 20 EUR, Punkte: keine

§17StVO/Beleuchtung
http://www.jusline.de/index.php?cpid=f9 ... 57&paid=17

TÜV Süd, Thema Motorradbeleuchtung
http://www.tuev-sued.de/uploads/images/ ... /1_112.PDF
Zuletzt geändert von Gast am 24.10.2007, 14:34, insgesamt 1-mal geändert.
BigBike
Administrator

Beitrag von BigBike »

servus Hans-Jürgen,

ja ich weiß, am §49 scheiden sich die Geister.

M.E. ist das alles Auslegungssache. Ich glaube nicht, daß eine seperate oder gedimmte zusätzliche Blinkerbeleuchtung die eigentliche Blinkfunktion aufhebt.
Meines Wissens sind "Positionsleuchten" an Pkw`s doch auch erlaubt!?
viele RT-Grüße :bay:
Ewald

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32.Forentreffen, 31.5. bis 2.6.24, Wendland
pebo

Beitrag von pebo »

Hallo Ewald,
an meiner RT habe ich die Micro Floater von Wunderlich unter dem Ölkühler angebracht. Die beiden brennen Tag und Nacht. Das sind m.E. die bestmöglichen und auch vom TÜV und der Rennleitung akzeptierten Positionslampen. Ein weiterr Vorteil ist, dass man in der Dunkelheit ein gut ausgeleuchtetes Vorfeld hat.
RT oeli

Beitrag von RT oeli »

Die Blinker haben vorne wie hinten die gleiche Lichtstärke sind also nicht separat dimmbar. Es mag sein das das mit den Positionslichter noch nicht zugelassen ist aber wie gesagt Harley bringt wohl ein Modell heraus in dem Blinker und Rücklicht vereint sind also kein separates Rücklicht mehr vorhanden das Kennzeichen Beleuchten die mit einer kleinen Lampe bzw LED extra. Also wird es wohl nur eine Frage der Zeit sein bis es eine endgültige Zulassung auch dafür in der EU bzw Deutschland gibt. Beeinträchtigung der Lampen gegenseitig in ihrer Wirkung sehe ich nich weil ja immer noch eine sehr deutliche Unterscheidung zwischen Positionslicht und Blinkerlicht gegeben ist. Aber wie hajma schrieb jeder ist selbst verantwortlich für das was er macht. Ich lass mich überraschen wann ich das erste mal angehalten werde weil die Lichtanlage "Nicht in Ordnung" sein soll. Mir gehts aber mehr ums gesehen werden. Aber auch da scheiden sich die Geister was gut und was Blödsinn ist. Am Sonntag bei Schneefall sind mir noch einige RT"s von Titisee-Neustadt nach der Großen Brücke entgegen gekommen die man nicht so leicht als Motorradfahrer erkannt hat man hätte auchn meinen können es wären Rollerfahrer weil diese trotz ja vorhandenen Nebelscheinwerfer der 1150er nur mit Standardbeleuchtung gefahren sind.Also man durchaus als Autofahrer rauszieht weil man da bei diesem Wetter halt nicht mehr mit Motorrädern rechnet deswegen hab ich Lieber ein paar Lampen mehr an damit ich zumindest mehr auffalle.Das manche meinen durch die Blinker also Positionslicht das ich abbiegen will die Befürchtung hab ich eigentlich nicht weil wenn die anderen aufmerksam "sind" bzw "wären" würden sie zwar einen Blinker sehen der An ist aber der nicht taktet also keinen Blinkimpuls gibt. Wenn ich dafür mal bestraft werden sollte weil ich für mich selber was für die Sicherheit gemacht habe werde dann soll es so sein.

Nachtrag: Positionslichter haben jetzt einige Pkw zb Volvo V40/50/70 der BMW 5er mit einigen LED oben am Scheinwerfer. Unsere Gesamte LKW Flotte die haben zusätlich sogar noch welche an der Seite sowie Begrenzungsleuchten vorne und Hinten. Also kann nicht alles illegal sein
xxxxx

Beitrag von xxxxx »

Um ein wenig Licht in den dunkeln Dschungel zu bringen.

Die "Positionslichter" sind entweder Begrenzungsleuchten oder Umrissleuchten. An Anhängern nennen sie sich Umriss- bzw. Spurhalteleuchten (hinten angebracht aber nach vorne leuchtend).

Die StVZO erläutert in den Vorschriften ab §49a und folgende die Grundsätze der Beleuchtungseinrichtungen und deren Anbringung im besonderen.

Und "Auslegung oder Interpretation" von Vorschriften...
Diese Vorschriften sind in Juristendeutsch verfasst. Vermeintlich eindeutig formuliert und daher auch schwer zu lesen und zu verstehen, aber keine Bange, dass kann man lernen.

In dem Moment, wo es darum geht, die begehrte Plakette auf das Kennzeichen zu bekommen, werden alle in die reale Welt zurückkehren müssen. Denn auch für die aus den USA importierten Fahrzeuge gilt, dass die Beleuchtungsanlagen an den EU-Standard anzupassen sind.

Bei einem nicht selbst verschuldeten Unfall braucht euer Unfallgegner nur zu Äußern, dass Zweifel an der Vorschriftsmäßigkeit eures Fahrzeugs bestehen und mit dem Finger auf die Beleuchtung zeigen (Ich war ja soooo irritiert!) , dann dürfte es wohl nur noch um die Höhe der Mitschuld gehen.
Joey K.

Beitrag von Joey K. »

Das Harley so eine Maschine mit Blinker/Rücklicht bauen wird, will ich gar nicht bestreiten, denn da kenne ich mit den Harley´s zu wenig aus. Was aber erst sicher ist, ob diese Harley auch bei uns in Deutschland so ausgeliefert wird oder ob vielleicht ein anderers Rücklicht / Blinker dran gebaut wird ist erst sicher wenn das Ding bei uns auf den Straßen fährt.

Allerdings sehe ich das ganze an der Harley auch ein wenig anders, denn an dieser handelt es sich um ein "Rücklicht", das normal die ganze Zeit so oder so eingeschalten ist ( bei uns ist aber der Blinker normalerweise ausgeschalten ). Nun kann ich mir vorstellen das die eine hälfte des Harley Rücklichtes weiter brennt und die andere hälfte dann zu blinken anfängt. Oder das die Harley ein weißes Rücklichtglas hat und sich unter dem Gals rote LED´s und links und rechts orange LED´s bedinden.

Zudem kommt noch dazu, das bei uns ein Rücklicht die Farbe rot hat und die Blinker orange gehalten sind. Aus US Filmen konnte ich schon an PKW´s sehen das hier auch die Rücklichter so wie auch die Blinker die Farbe rot haben und ich auch glaube das es sich auch um die gleiche Lampe handelt, also das Rücklicht dann zu blinken anfängt.

Nur an Deiner Q verwendest Du den orangen Blinker als Positionslicht, also eine Anzeigeleuchte die normalerweise ausgeschalten ist um jemanden anzuzeigen das jetzt etwas geschieht ( also ein Abbiegevorgang ). Nur bei Deiner Q leuchten die Blinker als Positionslichtfunktion immer, und somit wurde der Blinker zu einer teils anderen Funktion umgebaut.

Wie oben schon geschrieben darf jeder machen was er für richtig hält, nur meine Meinung mehr Sicherheit " JA ", nur nicht das der Schuß evtl. nach hinten los geht, und nach einem Unfall kann man auch streiten ob geblinkt wurde oder auch nicht, nur einfach etwas einzubauen obwohl ich mir nicht sicher bin ob ich dadurch meinen Versicherungsschutz oder Zulassung verliere währe mir zu Gefährlich.

Darum würde ich dies erst vor einem Einbau beim TÜV abklähren, denn nach einem Verstoß ist eine Nachfrage sicherlich zu spät.
_____________________________
es Grüßt euch: Joachim
Mischa
Mod im Ruhestand

Beitrag von Mischa »

@pebo1: hallo peter, genau darum überlege ich mir auch, die Wundersamen zu kaufen. :|
Wie ist der Einbau? Was taugt die Beschreibung? Passen die Teile? :)
Viele Grüße
Thomas


Da es sehr förderlich für die Gesundheit ist, habe ich beschlossen, glücklich zu sein! ( Voltaire )
a fellow

Beitrag von a fellow »

Hallo Leute, bei der Harley Rocker + Nightster übernehmen die Blinker die Funktion von Rück- und Bremslicht. HD hat für diese beiden Typen eine Sonderlocke genehmigt bekommen. Berlin will das aber in ihr dünnes Büchlein aufnehmen, siehe auch LED-Scheinwerfer bei Audi. Mit der Bastelei im Blinker kann es natürlich sein, daß das Moped vorgeführt werden muß, ob Ihr brav zurückgebaut habt, aber es gibt immer guten Kaffee auf der Wache.
Mit dem Nebelscheinwerfer ist eine bessere Idee (" oh, Entschuldigung habe ich ganz vergessen auszumachen! " und alle sind zufrieden. Gruß Heiko
kmn

Beitrag von kmn »

hajma hat geschrieben: schaut euch mal den § 49a StVZO :book: an, damit dürfte alles gesagt sein

Abs. 1. ....

Abs. 3. ....
Na denn, wer's versteht.
:? :? :?
XXX

Beitrag von XXX »

Hallo zusammen,

wie bereit viele geschrieben haben ist das bei uns in Deutschland nicht so einfach.

Beide Funktionen in einem Gehäuse haben laut Rückfrage bei einem befreudeten Tüv-Ingenieur keinechancen.

Anders sieht es da mit Teilen aus dem Zubehörhandel aus , die eine ECE-Kennzeichnung haben, darüber würde man wohl zumindest bei uns in NRW diskutieren können.

Der Hakenist, das in der STVZO (Straßenverkehrszulassungsordung) zu den Positionsleuchten sinngemäß steht .... können angebracht werden wenn die Fahrzeugumgrenzungen die Beleuchgtungseinrichtungen in ihren Abmessungen um mehr als 20cm überragen ....

Den paragraphen kann ich gerade nicht finden, aber beim Motorrad wird sich da schwer argumentieren lassen.

Ich habe hinten auf den Koffern Zusatzblinker montiert, diese funktionieren aber nur mit den Blinkern und leuchten nicht ständig.

Sobald meine Dicke aus der Werkstatt kommt (Freitag) stelle ich hier mal ein Bild ein. Und wenn ich zum TÃœV fahre nehme ich die koffer ab.

viele Grüße rolf
peternrw

Beitrag von peternrw »

@Rolf, Und wenn ich zum TÃœV fahre nehme ich die koffer ab.

Feigling :roll:
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