LED-Tagfahrlicht mal anders

Technische Fragen rund ums Motorrad
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RT-Kalle

LED-Tagfahrlicht mal anders

Beitrag von RT-Kalle »

Hallo an alle :hallo:
Ich war mal wieder in der Bucht surfen und da habe ich ein auf den ersten Blick interessantes Angebot gefunden.
Leider darf ich hier keinen Link einstellen. Der Artikel ist aber unter dem Begriff
"LED Tagfahrlicht/Standlicht/Positionslicht Motorrad" zu finden.

Der angegebene Preis (15,90€+1,90€ pro Stück) klingt sehr interessant.

Kennt das jemand von Euch und/oder hat jemand Erfahrung damit?
Gruß mit der linken Hand

Karl
(der mit der Q tanzt)
:R1200RT_-_granitgrau: :BMW_R1100RT_-_blau:

Ich träume nicht, ich (er-)fahre meinen Traum.
Yeti56xxl

Re: LED-Tagfahrlicht mal anders

Beitrag von Yeti56xxl »

Dieses Teil ist auch bei WL im Angebot. ich habe mir ein Exemplar bestellt, um zu testen.
Die Positionslichter im LED-Blinker sind um Einiges besser.
Dieses Teil werde ich zur Beleuchtung des Oelschauglas benutzen! :lol:
AKL44

Re: LED-Tagfahrlicht mal anders

Beitrag von AKL44 »

Ich hab da mal eine grundsätzliche Fage:

In der Richtlinie steht, dass TFL NICHT zusammen mit dem Abblendlich leuchten dürfen . Dies bezieht sich auf Tagfahrleuchten, auch Daytime Running Lights. Dieses betrifft die ECE-87 und ECE-48 Regelung. In diesem Fall dürften die TFL auch nicht so dicht beisammen sein. Konkret: Mindestabstand 600 mm

Dann gibt es noch die TFL Nachrüstung nach ECE-R7 Regelung. Das sind im eigentlichen Rechtssinne Begrenzungs, Umriss oder Standleuchten.
Die können mit Abblendlicht zusammen brennen, müssen beieinschalten aber runter dimmen.
Für diese gibt es auch keinen vorgeschriebenen Abstand. Sie sollen nur am äußeren Rand sein.

Wie verhält sich das vor diesem Hintergrund eigentlich mit den TFL die hier oder in einem anderen Thread genannt sind ?

Gruß
Andi
a fellow

Re: LED-Tagfahrlicht mal anders

Beitrag von a fellow »

Da ja LED und mehr Licht, heller ist besser, gerade das große Thema im Forum ist, und die 1200er Freunde sicher auch etwas vom Kuchen abhaben möchten :

Ich habe bei meiner 1200er als Standlicht andere Leuchtmittel eingebaut - " super hell ".
Es müssen nur die Leuchtmittel gewechselt werden, geht ratzfatz wenn man Hebammenfinger hat.

Hier die Bezeichnung des Leuchtmittels : " 4SMD Standlicht W5W T10 Xenon Canbus "
sie sind incl. Can Bus Widerstände. Also alte Birnchen raus neue rein :P

Ich habe sie bei der Firma lightec 24 für 8,45 € gekauft.
DirkHermes
Webmaster

Re: LED-Tagfahrlicht mal anders

Beitrag von DirkHermes »

Leider sind die im Bereich der StVzo nicht zugelassen.
hubi85120

Re: LED-Tagfahrlicht mal anders

Beitrag von hubi85120 »

RT-Kalle hat geschrieben: "LED Tagfahrlicht/Standlicht/Positionslicht Motorrad" zu finden.
doofe Frage - ist TFL bei Motorrädern inzwischen auch zugelassen? Bisher ging das doch nur abgedimmt als Begrenzungsleuchte, wenn gleichzeitig das Standlicht entfernt wurde
RT-Kalle

Re: LED-Tagfahrlicht mal anders

Beitrag von RT-Kalle »

hubi85120 hat geschrieben:
RT-Kalle hat geschrieben: "LED Tagfahrlicht/Standlicht/Positionslicht Motorrad" zu finden.
doofe Frage - ist TFL bei Motorrädern inzwischen auch zugelassen? Bisher ging das doch nur abgedimmt als Begrenzungsleuchte, wenn gleichzeitig das Standlicht entfernt wurde
@Hubert
zunächst mal: es gibt keine doofen Fragen, sondern nur doofe Antworten! :hallo:

Und Deine Frage stellst du besser an den Hersteller, denn das habe ich gerade gesehen, die von mir angesprochenen Leuchten sind auch von Whitelights. (Gerd, da hast du voll ins Schwarze getroffen :up: )
Offiziell sind es vielleicht auch "nur" Begrenzungsleuchten, werden aber wegen ihrer Leuchtkraft als TFL bei der Kundschaft angesehen.
Es ist ja, wie bei den Blinker-LEDs, angegeben, dass die bisherige Standlichtfunktion deaktiviert werden muß.
Aber wie geschrieben, deine Frage stellst du besser an Torsten von Whitelights.
Gruß mit der linken Hand

Karl
(der mit der Q tanzt)
:R1200RT_-_granitgrau: :BMW_R1100RT_-_blau:

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Wolfgang(RO)

Re: LED-Tagfahrlicht mal anders

Beitrag von Wolfgang(RO) »

Hallo Karl,

ich habe die von Dir genannten letztes Jahr, aber von einem anderen Anbieter, in der Bucht bezogen. Es scheinen die gleichen wie vom Wunderlichen zu sein. Es sind Begrenzungsleuchten und keine TFL.
Habe diese wg. der breiteren Silouette am Zylinderkopfschutz (Alu BMW) mit einem kleinen Winkel angebracht und am Standlicht angeschlossen. Die Standlichtbirnen sind noch am angestammten Platz, was nicht ganz regelkonform ist. Bis jetzt hat niemand Anstoß genommen.
Ich habe es auch mal ohne Standlichtbirnen getestet, was zu keiner Fehleranzeige (defekte Birne) geführt hat. Da ich mir nicht sicher war, ob das auch kontinuierlich klappt, habe ich die Standlichtbirnchen drin gelassen. Die Helligkeit ist deutlich geringer als bei TFL.

Gruß
Wolfgang(RO)
RT-Kalle

Re: LED-Tagfahrlicht mal anders

Beitrag von RT-Kalle »

Hallo Wolfgang,
danke für deine Info. Dann dienen diese Leuchten eher nur der Optik, sofern man sie breit anbaut, und sind keine Alternative für die Blinker-TFLs, die ja auch der verbesserten Optik dienen.
Einen Paradedampfer brauch ich nun wirklich nicht. :roll:
Gruß mit der linken Hand

Karl
(der mit der Q tanzt)
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AKL44

Re: LED-Tagfahrlicht mal anders

Beitrag von AKL44 »

Ich erneuer nochmal meine Frage von oben....TFL an Motorrädern dürfte nach meiner Rechtsauffassung eigentlich gar nicht erlaubt sein

Gruß
Andi
RT-Kalle

Re: LED-Tagfahrlicht mal anders

Beitrag von RT-Kalle »

Andi, wie gesagt, "TFL" steht wahrscheinlich nicht auf der Zulassungsbescheinigung. Da wird vielmehr stehen, dass es sich um Begrenzungsleuchten handelt. Und unter den Begrenzungsleuchten gibt es welche, die dunkler leuchten und andere, die heller leuchten. Letztere leuchten halt so hell, dass man sie als TFL nutzen und ansehen kann, obwohl in der Zulassungsbescheinigung steht, dass es sich um Begrenzungsleuchten handelt. Wie gesagt, das ist meine Vermutung.
Vielleicht kann da unsere Angeberfraktion was näheres zu sagen, was da in den Begleitpapieren steht. :hallo:
Gruß mit der linken Hand

Karl
(der mit der Q tanzt)
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anjo61

Re: LED-Tagfahrlicht mal anders

Beitrag von anjo61 »

AKL44 hat geschrieben:Ich erneuer nochmal meine Frage von oben....TFL an Motorrädern dürfte nach meiner Rechtsauffassung eigentlich gar nicht erlaubt sein

Gruß
Andi

Genau so ist es, haben wir glaube schonmal woanders diskutiert.
Rechtlich legt die StVO klar fest, dass ein Motorrad generell mit Abblendlicht gefahren werden darf (für die ganz genauen: bei dunkelheit darf selbstverständlich auch das Fernlicht genutzt werden. Da die Vorschriften für das TFL so ausgelegt sind, dass das TFL bei Einschalten der Beleuchtung erlischt, macht es am Motorrad keinen Sinn.
Genau genommen kannst du es zwar anbauen, muß aber in jeglicher Konstellation ausgeschaltet bleiben.

Bleibt noch die ebenfalls unsinnige Variante, TFL mit Funktion als Begrenzungsleuchten (dimmen bei Einschalten der Beleuchtung. In dem Fall könnten die TFL mit eingeschaltetem Licht als Stand-/Begrenzungsleuchten geschaltet werden.
Die eigentliche Funktion als TFL könnte aber auch nicht genutzt werden. Das Original-Standlicht müßte in diesem Fall abgeklemmt werden.

Also egal wie man es dreht, es macht keinen Sinn, solange die gesetzliche Regelung so starr ist. Der ADAC hatte ja schonmal die Diskussion über die Freigabe des TFL für Motorräder begonnen, da es bei richtiger Montage einen deutlichen Sicherheitsgewinn für Zweiräder bringt. Da heute viele PKW mit Licht oder TFL unterwegs sind, geht die Lichtpflicht für Motorräder (bei deren Einführung es noch keine TFL gab) inzwischen am ursprünglich gut gedachten Zweck vorbei.

Bleibt zu hoffen, dass sich die Vorschriften hier bald ändern. Bei der Breite der Überholspur im Baustellen auf BAB ging es ja auch ziemlich schnell mit der Umsetzung.

Gruß Andreas
Grüße aus der Lutherstadt Wittenberg
hubi85120

Re: LED-Tagfahrlicht mal anders

Beitrag von hubi85120 »

anjo61 hat geschrieben: Rechtlich legt die StVO klar fest, dass ein Motorrad generell mit Abblendlicht gefahren werden darf
Klugscheissermodus an :mrgreen:

"mit Abblendlicht gefahren werden muss"

wenn ich mich recht erinnere dann ist da diesbezüglich irgendwann um 2003/2004 die StVO geändert worden und Abblendlich für Motorräder auch am Tag in D Pflicht geworden

Nebenbei - lediglich bei PKW und 2-spurigen NFZ ist die Liste der erlaubten Beleuchtungseinrichtungen um TFL erweitert worden - für Motorräder sind die R87-Leuchten ausgeschlossen

Klugscheissermodus off :hallo:
hubi85120

Re: LED-Tagfahrlicht mal anders

Beitrag von hubi85120 »

zu 1. gibt es nicht - es muss nur unter einer einzigen Streuscheibe sein

zu 2. an der Kennzeichnung - Standlicht hat allgemeine E-Kennzeichnung; TFL hat eine R87-Kennzeichnung

zu 3. gibt es nicht, aber in der StVZO steht zu Kradbeleuchtungen - entweder in Achsmitte ein Standlicht oder seitlich symetrisch 2 Begrenzungsleuchten
RT-Kalle

Re: LED-Tagfahrlicht mal anders

Beitrag von RT-Kalle »

Tja, das sind sind ja mal eindeutige Aussagen, was die Vorschriften hergeben.
Wie sieht es nun mit mit den LED-Blinkern von Whitelights aus. Welche Kennzeichnung haben die? "R87" oder "E"?
Da ich zumindest noch nicht zur Angeberfraktion gehöre, wieiß ich auch nicht, was da auf den Papieren steht, die evtl. im Lieferumfang der Blinker mitkommen. Bisher wurde auch nur immer hier im Forum von "TFL" gesprochen in diesem Zusammenhang. Hier noch mal ein Auszug zur Angebotsbeschreibung (ich hoffe , es ist erlaubt):

Zitat Anfang: "Die Blinker haben zusätzlich eine optionale Standlichtfunktion, die durch sehr stark leuchtende Dioden als Tagfahrlicht anzusehen ist (das reguläre Standlicht ist für diese Funktion zu deaktivieren!). Beim Blinken dimmen die weiss leuchtenden Dioden ab, für bessere Sichtbarkeit des Blinkers." Zitat Ende

Da steht doch eindeutig "Standlichtfunktion", und weiters "als Tagfahrlicht anzusehen". Es ist also rechtlich ein Standlicht (mit Hinweis zur Standlichtdeaktivierung). Dass es sich um ein TFL handelt, schwirrt doch nur in unseren Köpfen rum, was durch die Angebotsbeschreibung "...die durch sehr stark leuchtende Dioden als Tagfahrlicht anzusehen ist." noch geschürt wird.

Anders sieht es da schon bei den von mir eingangs erwähnten Leuchten aus. Diese werden als "Universal LED-Standlicht / Tagfahrlicht, 12V, E-gepr." angeboten. Jetzt ist aber vor dem Hintergrund von Hubert's Ausführungen klar, dass der Hinweis "TFL" hier nur Augenwischerei bedeutet. Der Hinweis auf die E-Prüfung macht unzweifelhaft klar, dass es sich hier auch um ein Stand-/Begrenzungslicht handelt. Zumal auch hier der Hinweis auf die Deaktivierung des normalen Standlichts nicht fehlt.

Was sagt mir jetzt das Ganze im rechtlichen Sinn?: Es gibt für Motorräder kein TFL!
Die ganze TFL-Diskussion kommt doch nur immer auf, weil wir meinen, man könnte es wirkungstechnisch mit TFL vergleichen und somit sei es "TFL". "TFL" schreibt sich ja auch kürzer und ist schneller hingekritzelt als "Standlicht" oder "Begrenzungsleuchte".

Klingt das einleuchtend oder habe ich etwas misverstanden/vergessen/falsch aufgefasst?
Gruß mit der linken Hand

Karl
(der mit der Q tanzt)
:R1200RT_-_granitgrau: :BMW_R1100RT_-_blau:

Ich träume nicht, ich (er-)fahre meinen Traum.
AKL44

Re: LED-Tagfahrlicht mal anders

Beitrag von AKL44 »

RT-Kalle hat geschrieben:Tja, das sind sind ja mal eindeutige Aussagen, was die Vorschriften hergeben.
Wie sieht es nun mit mit den LED-Blinkern von Whitelights aus. Welche Kennzeichnung haben die? "R87" oder "E"?
Da ich zumindest noch nicht zur Angeberfraktion gehöre, wieiß ich auch nicht, was da auf den Papieren steht, die evtl. im Lieferumfang der Blinker mitkommen. Bisher wurde auch nur immer hier im Forum von "TFL" gesprochen in diesem Zusammenhang. Hier noch mal ein Auszug zur Angebotsbeschreibung (ich hoffe , es ist erlaubt):

Zitat Anfang: "Die Blinker haben zusätzlich eine optionale Standlichtfunktion, die durch sehr stark leuchtende Dioden als Tagfahrlicht anzusehen ist (das reguläre Standlicht ist für diese Funktion zu deaktivieren!). Beim Blinken dimmen die weiss leuchtenden Dioden ab, für bessere Sichtbarkeit des Blinkers." Zitat Ende

Da steht doch eindeutig "Standlichtfunktion", und weiters "als Tagfahrlicht anzusehen". Es ist also rechtlich ein Standlicht (mit Hinweis zur Standlichtdeaktivierung). Dass es sich um ein TFL handelt, schwirrt doch nur in unseren Köpfen rum, was durch die Angebotsbeschreibung "...die durch sehr stark leuchtende Dioden als Tagfahrlicht anzusehen ist." noch geschürt wird.

Anders sieht es da schon bei den von mir eingangs erwähnten Leuchten aus. Diese werden als "Universal LED-Standlicht / Tagfahrlicht, 12V, E-gepr." angeboten. Jetzt ist aber vor dem Hintergrund von Hubert's Ausführungen klar, dass der Hinweis "TFL" hier nur Augenwischerei bedeutet. Der Hinweis auf die E-Prüfung macht unzweifelhaft klar, dass es sich hier auch um ein Stand-/Begrenzungslicht handelt. Zumal auch hier der Hinweis auf die Deaktivierung des normalen Standlichts nicht fehlt.

Was sagt mir jetzt das Ganze im rechtlichen Sinn?: Es gibt für Motorräder kein TFL!
Die ganze TFL-Diskussion kommt doch nur immer auf, weil wir meinen, man könnte es wirkungstechnisch mit TFL vergleichen und somit sei es "TFL". "TFL" schreibt sich ja auch kürzer und ist schneller hingekritzelt als "Standlicht" oder "Begrenzungsleuchte".

Klingt das einleuchtend oder habe ich etwas misverstanden/vergessen/falsch aufgefasst?


so versteh ich das auch.

Bleibt noch eine Fage: Standlicht muss eigentlich unter denselben Reflektor wie das Abblendlich.....das istja in diesem Fall auch nicht. Dann bleibt nur noch die Definition als Positionsleuchte, dann müssteaber das Standlicht eigentlich nicht abgeklemmt werden....Fragen über Fragen

Gruß
Andi
Siggi

Re: LED-Tagfahrlicht mal anders

Beitrag von Siggi »

Hallo
Im Anschlußhinweis gilt es Tagfahrlicht.
K640_LED Blinker.JPG
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
BMW R 1150 Richtig Toll
Bild
RT-Kalle

Re: LED-Tagfahrlicht mal anders

Beitrag von RT-Kalle »

Das steht in klarem Widerspruch zum Angebotstext. Ich kann mir jedoch nicht vorstellen, dass die Montagehinweise Bestandteil der rechtlichen E-Prüfung war.
Dennoch: Der Frustpegel in mir steigt. :cry:

Kann man eigentlich davon ausgehen, dass bei Vorliegen einer E-Kennzeichnung es sich rechtlich gesehen um ein Standlicht handelt und man getrost alles anderweitig geschriebene in Angebotstext und Montagehinweisen vernachlässigen kann?
Gruß mit der linken Hand

Karl
(der mit der Q tanzt)
:R1200RT_-_granitgrau: :BMW_R1100RT_-_blau:

Ich träume nicht, ich (er-)fahre meinen Traum.
ChristianAchberger

Re: LED-Tagfahrlicht mal anders

Beitrag von ChristianAchberger »

RT´ler, was ist denn los?

Da gibt einer einen Tipp zum Pimpen seiner und vielleicht unserer RT´s.
Jeder weiß, dass die LED´s rechtlich umstritten sind. Es fährt ja auch (jeder)
über 50 km/h in der Stadt.
Was als Thread rauskommt, ist eine überflüssige Sammlung von Bedenken!
Jeder wird für sich entscheiden -- niemand braucht Kommentare zur Straßenverkehrsordnung!
Ich werden auf IMOT mir so was besorgen.
Soweit und viele Grüße
Christian
AKL44

Re: LED-Tagfahrlicht mal anders

Beitrag von AKL44 »

ChristianAchberger hat geschrieben:RT´ler, was ist denn los?

Da gibt einer einen Tipp zum Pimpen seiner und vielleicht unserer RT´s.
Jeder weiß, dass die LED´s rechtlich umstritten sind. Es fährt ja auch (jeder)
über 50 km/h in der Stadt.
Was als Thread rauskommt, ist eine überflüssige Sammlung von Bedenken!
Jeder wird für sich entscheiden -- niemand braucht Kommentare zur Straßenverkehrsordnung!
Ich werden auf IMOT mir so was besorgen.
Soweit und viele Grüße
Christian

Mal ganz ehrlich....das war jetzt der erste überflüssige Kommentar....

Ein Austausch von Meinungen ist soweit ich weiß, der eigentliche Sinn von Foren.


Gruß
Andi
ChristianAchberger

Re: LED-Tagfahrlicht mal anders

Beitrag von ChristianAchberger »

Wo sind die Erfahrungen -- außer bei denen, die es ausprobiert haben?
Die anderen haben Bedenken und keine Erfahrungen!

Christian
AKL44

Re: LED-Tagfahrlicht mal anders

Beitrag von AKL44 »

ChristianAchberger hat geschrieben:Wo sind die Erfahrungen -- außer bei denen, die es ausprobiert haben?
Die anderen haben Bedenken und keine Erfahrungen!

Christian

Und die Bedenken habe ich deswegen, weil das so, wie es bisher geschildert wird, nicht den Zulassungsvorschriften entsprechen kann. Du kannst das selbstverständlich einfach anbauen und fertig. Ich hätte aber gerne vorher ein paar Meinungen hinsichtlich der Gesetzeskonformität eingeholt.
Wolfgang(RO)

Re: LED-Tagfahrlicht mal anders

Beitrag von Wolfgang(RO) »

Die diskutierten TRI-LED haben eine E-Zulassung als Standlicht und werden von anderen Anbieter auch präzise so angeboten, siehe auch
Paaschburg & Wunderlich oder in der Bucht suchen nach "TRI-LED Standlicht".
Da für Motorräder nur 1 bzw. 2 symetrische Standlichter zugelassen sind, bin ich mit den nicht entfernten Original-Standlichtern jetzt nicht mehr konform (ich hab ja 4).
Aber, die haben alle eine Zulassung und stellen keine Gefährdung des Strassenverkehrs da, was bei nicht zugelassenen wie z.B. Xenon-Einsätzen schnell der Fall ist und da hört die Toleranz bei TÜV und Grünen meist auf.

Jetzt habe ich mich mal trotz Kälte in die Garage begeben, nachgeschaut und Fotos gemacht.

Wolfgang(RO)
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