LED Frontblinker
Re: LED Frontblinker
Servus Ewald,
passt schon, hät ja sein können dass es doch noch was gibt...
Gruß Heinrich
.
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Gruß Heinrich
.
"Nimm Dir Zeit für Deine Freunde, sonst nimmt die Zeit Dir Deine Freunde (Dr. rer. pol. André Brie)"
Re: LED Frontblinker
Moin, Moin,
habe heute feststellen müssen, dass mein LED Blinker links einen Ausfall von 3 weissen LED´s vorweist. Anruf bei Fa.WL: Bekomme in den nächsten Tagen ein Neuteil zugeschickt! Mein Altteil anschließend in den Karton, mitgelieferte Aufkleber drauf und unfrei zurück an Fa. WL.
So stell ich mir Kundenservice vor.
Gruß aus der Heide
Ralf
habe heute feststellen müssen, dass mein LED Blinker links einen Ausfall von 3 weissen LED´s vorweist. Anruf bei Fa.WL: Bekomme in den nächsten Tagen ein Neuteil zugeschickt! Mein Altteil anschließend in den Karton, mitgelieferte Aufkleber drauf und unfrei zurück an Fa. WL.
So stell ich mir Kundenservice vor.
Gruß aus der Heide
Ralf
4 wheels move your body, 2 wheels move your soul
Kolle Foit und norden Wint, givt een kruusen Büddel un nen lüdden Pint
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Re: LED Frontblinker
heute beim TÃœV....... ich habe es geahnt.....
ist alles hervorragend gelaufen, richtig guten, kompetenten Prüfer erwischt. Nach der Probefahrt kam dann die Erleuchtung im sprichwörtlichen Sinne.
Er: tolle Maschine lässt sich gut fahren, Ich: ja, ja ich weiß Er: mal daraufsitzen zum Lichttest, Standlicht an... Ich: habe keines... Er. Abblendlich an: ok, Fernlicht an ok, Blinker links: Blinker rechts: Er: was ist das denn.... Ich: Tagfahrlicht, Er: ist nicht erlaubt, Ich: warum??
habe doch das Standlicht entfernt, Er: ja drei Standlichter sind nicht erlaubt schon richtig, aber das Tagfahrlicht muss wenn das Abblendlicht eingeschaltet ist ausgehen oder abdunkeln. Ich: habe doch ein E-Prüfzeichen, Er: das ist wurscht ist tzotzdem nicht erlaubt. Dann kam ein Kollege hinzu, Unterhaltung: was machen wir nun? Der Kollege: komm..... passt.......
Ich nun wieder: wo steht das denn mit dem Tagfahrlicht.... Er: bin gleich wieder da, dann kommt er zurück mit einer Kopie des Nachschlagewerkes: Mein TÜV und ich , ne quatsch, "Lichttechnische Einrichtungen an KFZ & deren Anhänger" Kapitel 2.5 "Tagfahrleucheten". Dann haben wir das studiert und ich war bedient.
Ein kleiner Seitenhieb gab's noch mit, "man soll sich halt vorher informieren was erlaubt ist und was nicht"
Plakette gabs trotzdem, aber für mich steht fest die Dinger sind nicht erlaubt. Das Ende vom Lied, die Kiste wird wieder zurückgerüstet und die WhitheLights gehen in die Bucht.
Grüße
Günter
Anbei Ausug aus der Literatur "Lichttechnische Einrichtungen"
ist alles hervorragend gelaufen, richtig guten, kompetenten Prüfer erwischt. Nach der Probefahrt kam dann die Erleuchtung im sprichwörtlichen Sinne.
Er: tolle Maschine lässt sich gut fahren, Ich: ja, ja ich weiß Er: mal daraufsitzen zum Lichttest, Standlicht an... Ich: habe keines... Er. Abblendlich an: ok, Fernlicht an ok, Blinker links: Blinker rechts: Er: was ist das denn.... Ich: Tagfahrlicht, Er: ist nicht erlaubt, Ich: warum??
habe doch das Standlicht entfernt, Er: ja drei Standlichter sind nicht erlaubt schon richtig, aber das Tagfahrlicht muss wenn das Abblendlicht eingeschaltet ist ausgehen oder abdunkeln. Ich: habe doch ein E-Prüfzeichen, Er: das ist wurscht ist tzotzdem nicht erlaubt. Dann kam ein Kollege hinzu, Unterhaltung: was machen wir nun? Der Kollege: komm..... passt.......
Ich nun wieder: wo steht das denn mit dem Tagfahrlicht.... Er: bin gleich wieder da, dann kommt er zurück mit einer Kopie des Nachschlagewerkes: Mein TÜV und ich , ne quatsch, "Lichttechnische Einrichtungen an KFZ & deren Anhänger" Kapitel 2.5 "Tagfahrleucheten". Dann haben wir das studiert und ich war bedient.
Ein kleiner Seitenhieb gab's noch mit, "man soll sich halt vorher informieren was erlaubt ist und was nicht"
Plakette gabs trotzdem, aber für mich steht fest die Dinger sind nicht erlaubt. Das Ende vom Lied, die Kiste wird wieder zurückgerüstet und die WhitheLights gehen in die Bucht.
Grüße
Günter
Anbei Ausug aus der Literatur "Lichttechnische Einrichtungen"
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jeder ist für das verantwortlich was er tut, und für das, was er nicht tut!
Re: LED Frontblinker
Zitat: Plakette gabs trotzdem ?
Da frage ich mich allerdings, ob das Verbot eindeutig ist.
Ansonsten dürfte die Plakette nicht erteilt werden.
Desweiteren habe ich mich mit der neuen K1600GT beschäftigt.
Die hat ebenfalls serienmäßig 2 Tagfahrlichter.
Bin mir jetzt aber nicht sicher, ob das Abblendlicht abdunkelt.
Kenne es von Audi eher umgekehrt. Wenn das Abblendlicht
eingeschaltet ist, verdunkelt sich das Tagfahrlicht.
Da frage ich mich allerdings, ob das Verbot eindeutig ist.
Ansonsten dürfte die Plakette nicht erteilt werden.
Desweiteren habe ich mich mit der neuen K1600GT beschäftigt.
Die hat ebenfalls serienmäßig 2 Tagfahrlichter.
Bin mir jetzt aber nicht sicher, ob das Abblendlicht abdunkelt.
Kenne es von Audi eher umgekehrt. Wenn das Abblendlicht
eingeschaltet ist, verdunkelt sich das Tagfahrlicht.
Grüße aus dem Bergischen Land,
"Fahren und fahren lassen"
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Re: LED Frontblinker
Hallo,
im ersten Moment bin auch auch auf das Tagfahrlicht hereingefallen, und wollte Günter vorschlagen seine Erfahrung mal an Torsten zu schreiben.
Dann viel mir aber ein das Torsten die LED´s ja nicht als Tagfahrlicht sondern als doppelseitiges Standlicht verkauft. Somit sieht die ganze TÜV Sache schon wieder anders aus ???
im ersten Moment bin auch auch auf das Tagfahrlicht hereingefallen, und wollte Günter vorschlagen seine Erfahrung mal an Torsten zu schreiben.
Dann viel mir aber ein das Torsten die LED´s ja nicht als Tagfahrlicht sondern als doppelseitiges Standlicht verkauft. Somit sieht die ganze TÜV Sache schon wieder anders aus ???
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es Grüßt euch: Joachim
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Re: LED Frontblinker
[quote="Brummer Klaus"]
Bin mir jetzt aber nicht sicher, ob das Abblendlicht abdunkelt.
quote]
Hallo Klaus,
das Tagfahrlich muss ausgehen/abdunkeln, nicht das Abblendlicht.
Aber es ist eigentlich wurscht, es ist in Deutschland Vorschrift das Motorräder grundsätzlich mit Abblendlicht fahren, daher ist gesetzlich gesehen das Tagfahrlicht sowieso nicht erlaubt.
Grüße
Günter
Bin mir jetzt aber nicht sicher, ob das Abblendlicht abdunkelt.
quote]
Hallo Klaus,
das Tagfahrlich muss ausgehen/abdunkeln, nicht das Abblendlicht.
Aber es ist eigentlich wurscht, es ist in Deutschland Vorschrift das Motorräder grundsätzlich mit Abblendlicht fahren, daher ist gesetzlich gesehen das Tagfahrlicht sowieso nicht erlaubt.
Grüße
Günter
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Re: LED Frontblinker
Hallo Joachim,Joey K. hat geschrieben:Hallo,
im ersten Moment bin auch auch auf das Tagfahrlicht hereingefallen, und wollte Günter vorschlagen seine Erfahrung mal an Torsten zu schreiben.
Dann viel mir aber ein das Torsten die LED´s ja nicht als Tagfahrlicht sondern als doppelseitiges Standlicht verkauft. Somit sieht die ganze TÜV Sache schon wieder anders aus ???
wenn wir das schriftlich hätten, wäre das nicht schlecht. Dann bin ich morgen wieder dort um das zu klären.
Grüße
Günter
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Re: LED Frontblinker
Hallo Günter,
schriftlich hab ich das ganze leider nicht auf meinem Schreibtisch liegen, bin mit aber 99,9 % sicher das Torsten die LED´s nicht als Tagfahrlichter verkauft sondern als Begrenzungsleuchten / Standlicht.
Dies ist auch der Grund warum das original Standlicht-Birnchen entfernt werden muß da nur zwei Standlichtbirnen am Motorrad dran sein dürfen.
Das Wort Tagfahrlicht ist eigentlich nur indreckt bei uns entstanden da wir doch alle LED´s in den Blinkern haben wollten.
Vielleicht hast Du hier den Tüv auf eine falsche Fährte geführt mit den Worten.
- Ich hab kein Standlicht
- das sind Tagfahrleuchten.
??????
Ich sehe mal im Keller ob ich noch die Anleitung zu den LED-Blinkern habe, ich glaube das steht auch was von Standlichtern.
schriftlich hab ich das ganze leider nicht auf meinem Schreibtisch liegen, bin mit aber 99,9 % sicher das Torsten die LED´s nicht als Tagfahrlichter verkauft sondern als Begrenzungsleuchten / Standlicht.
Dies ist auch der Grund warum das original Standlicht-Birnchen entfernt werden muß da nur zwei Standlichtbirnen am Motorrad dran sein dürfen.
Das Wort Tagfahrlicht ist eigentlich nur indreckt bei uns entstanden da wir doch alle LED´s in den Blinkern haben wollten.
Vielleicht hast Du hier den Tüv auf eine falsche Fährte geführt mit den Worten.
- Ich hab kein Standlicht
- das sind Tagfahrleuchten.
??????
Ich sehe mal im Keller ob ich noch die Anleitung zu den LED-Blinkern habe, ich glaube das steht auch was von Standlichtern.
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es Grüßt euch: Joachim
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Re: LED Frontblinker
Hab nun mal die Anschlußhinweise aus dem Keller geholt:
in denen steht :
Die LED-Blinker werden im Austausch gegen die Originalblinker im Spiegel montiert.
Die beiden Drähte mit Stecker sind für die reguläre Verbindung des Blinksignals ( braun ist hierbei Masse ) zu verbinden. Das weisse Kabel dient zur Stromversorgung (+) der optionalen Tagfahrlichtfunktion. Dafür ziehen Sie das Kabel durch die Verkleidung unter den Scheinwerfer und verbinden es mit der Plusleitung der Standlichtglühlampe. Die Standlichtglühlampe muß entfernt werden.
steht also doch Tagfahrlichtfunktion in der Anleitung.
Hab aber gerade nach den Tüv-Richlinien für Standlichter nachgesehen, bei denen es an einem Motorrad auch zwei sein dürfen, Nur steht hier etwas dabei das diese sich im Scheinwerfer befinden müßten. Aber auch zuätzliche Maßangaben.
Nun ist es aber doch so das die LED´s Standlicht / Tagfahrlicht bei eingeschalteter Zündung an sind = Tagfahrlicht. Dieser doch aber auch das Standlicht ( Begrenzugslicht ) ersetzen. Zudem sind die LED´s laut Schaltplan wie das Standlicht geschalten.
Zündung ein Standlicht an, sowie auch die LED´s.
Zündung aus Parklicht Standlicht an, und auch hier leichten die LED´s was ein Tagfahrlicht nicht machen würde.
in denen steht :
Die LED-Blinker werden im Austausch gegen die Originalblinker im Spiegel montiert.
Die beiden Drähte mit Stecker sind für die reguläre Verbindung des Blinksignals ( braun ist hierbei Masse ) zu verbinden. Das weisse Kabel dient zur Stromversorgung (+) der optionalen Tagfahrlichtfunktion. Dafür ziehen Sie das Kabel durch die Verkleidung unter den Scheinwerfer und verbinden es mit der Plusleitung der Standlichtglühlampe. Die Standlichtglühlampe muß entfernt werden.
steht also doch Tagfahrlichtfunktion in der Anleitung.
Hab aber gerade nach den Tüv-Richlinien für Standlichter nachgesehen, bei denen es an einem Motorrad auch zwei sein dürfen, Nur steht hier etwas dabei das diese sich im Scheinwerfer befinden müßten. Aber auch zuätzliche Maßangaben.
Nun ist es aber doch so das die LED´s Standlicht / Tagfahrlicht bei eingeschalteter Zündung an sind = Tagfahrlicht. Dieser doch aber auch das Standlicht ( Begrenzugslicht ) ersetzen. Zudem sind die LED´s laut Schaltplan wie das Standlicht geschalten.
Zündung ein Standlicht an, sowie auch die LED´s.
Zündung aus Parklicht Standlicht an, und auch hier leichten die LED´s was ein Tagfahrlicht nicht machen würde.
Zuletzt geändert von Joey K. am 04.09.2012, 19:08, insgesamt 2-mal geändert.
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es Grüßt euch: Joachim
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Re: LED Frontblinker
Hallo Joachim,
es kann ja sein, dass ich den TÜV auf eine falsche Fährte geführt habe, doch dann ist das ganze nicht eindeutig. Der Prüfer müsste mich eigentlich dann berichtigen sollte es seiner Meinung nach anders sein, oder?
Grüße
Günter
es kann ja sein, dass ich den TÜV auf eine falsche Fährte geführt habe, doch dann ist das ganze nicht eindeutig. Der Prüfer müsste mich eigentlich dann berichtigen sollte es seiner Meinung nach anders sein, oder?
Grüße
Günter
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Re: LED Frontblinker
GW59 hat geschrieben:Hallo Joachim,
es kann ja sein, dass ich den TÜV auf eine falsche Fährte geführt habe, doch dann ist das ganze nicht eindeutig. Der Prüfer müsste mich eigentlich dann berichtigen sollte es seiner Meinung nach anders sein, oder?
Grüße
Günter
da gebe ich Dir schon Recht, aber irgendwie hat da der Tüv-ler was übersehen:
Wenn mir mal die Aussage des Tüv mit dem Tagfahrlicht gelten lassen.
Dann hätte er Dir aber meiner Meinung auch keine Plakette geben dürfen da Du ja kein Standlicht hast, da das Tagfahrlicht ja normalerweise nur am Tag leuchtet und nicht bei parkendem Motorrad z.B. bei Nacht.
Da aber der Strom vom Standlicht kommt ist es doch auch ein doppelseitiges Standlicht ????
Was ich unterm Strich eigentlich sagen will: Warte mal mit dem Ausbau und klähre dies vielleicht nochmals mit dem TÜV + Torsten ab.
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es Grüßt euch: Joachim
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Re: LED Frontblinker
Hallo Freunde,
ich habe die neueste Generation der LED-Blinker, vor ca. 5 Wochen geliefert bekommen.
Auf dem Beipackzettel steht eindeutig "STANDLICHT". Also nix von Tagfahrlicht. Schaut euch mal den Angebotstext genau an: da steht: "Die Blinker haben zusätzlich eine optionale Standlichtfunktion, die durch sehr stark leuchtende Dioden als Tagfahrlicht anzusehen ist (das reguläre Standlicht ist für diese Funktion zu deaktivieren!). Beim Blinken dimmen die weiss leuchtenden Dioden ab, für bessere Sichtbarkeit des Blinkers."
Unser Standlicht hat einfach ne etwas andere Form, das ändert auch nix daran, dass es sich um Standlicht handelt. Und wenn ihr das Blinkerglas näher anschaut, dann erkennt ihr auch je 2 "E"-Zeichen, eines oben für den Blinker und eines unten für das Standlicht.
Ich denke, das ist eindeutig und jede weitere Diskussion überflüssig.
Also, zuküftige TÜV-Besucher: Das ist Standlicht! Und nehmt das Wort "Tagfahrlicht" vor dem Prüfer nicht in den Mund!
ich habe die neueste Generation der LED-Blinker, vor ca. 5 Wochen geliefert bekommen.
Auf dem Beipackzettel steht eindeutig "STANDLICHT". Also nix von Tagfahrlicht. Schaut euch mal den Angebotstext genau an: da steht: "Die Blinker haben zusätzlich eine optionale Standlichtfunktion, die durch sehr stark leuchtende Dioden als Tagfahrlicht anzusehen ist (das reguläre Standlicht ist für diese Funktion zu deaktivieren!). Beim Blinken dimmen die weiss leuchtenden Dioden ab, für bessere Sichtbarkeit des Blinkers."
Unser Standlicht hat einfach ne etwas andere Form, das ändert auch nix daran, dass es sich um Standlicht handelt. Und wenn ihr das Blinkerglas näher anschaut, dann erkennt ihr auch je 2 "E"-Zeichen, eines oben für den Blinker und eines unten für das Standlicht.
Ich denke, das ist eindeutig und jede weitere Diskussion überflüssig.
Also, zuküftige TÜV-Besucher: Das ist Standlicht! Und nehmt das Wort "Tagfahrlicht" vor dem Prüfer nicht in den Mund!
Gruß mit der linken Hand
Karl
(der mit der Q tanzt)
Ich träume nicht, ich (er-)fahre meinen Traum.
Karl
(der mit der Q tanzt)
Ich träume nicht, ich (er-)fahre meinen Traum.
Re: LED Frontblinker
Hallo Günter,GW59 hat geschrieben: Aber es ist eigentlich wurscht, es ist in Deutschland Vorschrift das Motorräder grundsätzlich mit Abblendlicht fahren, daher ist gesetzlich gesehen das Tagfahrlicht sowieso nicht erlaubt.
dieses würde bedeuten, dass die K1600GT/ GTL mit serienmäßig
nicht erlaubter Beleuchtung verkauft würde.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass sich BMW nicht nach den
gesetzlichen Bestimmungen erkundigt hat.
Bei meinem letzten TÜV Besuch 11/2011 gab es diesbezüglich auch
keinerlei Beanstandung.
Grüße aus dem Bergischen Land,
"Fahren und fahren lassen"
"Fahren und fahren lassen"
Re: LED Frontblinker
Hier
http://www.rt-freunde.de/viewtopic.php?f=7&t=12465
hatte ich ja schon meine Erfahrung mit den LED-Frontblinkern und dem TÃœV gepostet.
Die LED- Einsätze sind für die Prüfer völlig neu, sie glauben, es handele sich um Tagfahrlichter. Sind es aber nicht, da sie bei Weitem nicht so hell sind wie herkömmlich zugelassene Tagfahrlichter.
Die Helligkeit unserer Leuchten würde eher einem abgedunkelten Tagfahrlicht entsprechen. Man sollte auf jeden Fall die Standlichtleuchte entfernen und bei Diskussionen mit dem Prüfer darauf bestehen, dass auch bei Moppeds zwei Standlichter erlaubt sind.
http://www.rt-freunde.de/viewtopic.php?f=7&t=12465
hatte ich ja schon meine Erfahrung mit den LED-Frontblinkern und dem TÃœV gepostet.
Die LED- Einsätze sind für die Prüfer völlig neu, sie glauben, es handele sich um Tagfahrlichter. Sind es aber nicht, da sie bei Weitem nicht so hell sind wie herkömmlich zugelassene Tagfahrlichter.
Die Helligkeit unserer Leuchten würde eher einem abgedunkelten Tagfahrlicht entsprechen. Man sollte auf jeden Fall die Standlichtleuchte entfernen und bei Diskussionen mit dem Prüfer darauf bestehen, dass auch bei Moppeds zwei Standlichter erlaubt sind.
Spaß an der Fortbewegung kann man verdoppeln, wenn man die Zahl der Räder halbiert.
- BMW Gerd
- Herr Hefeweizen
Re: LED Frontblinker
bei WL steht in der beschreibung auch eindeutig:
Tüv-und Eintragungsfrei mit E-Prüfzeichen
mein Tüv stützpunkt war erstaunt das die moderne technik bei meinen alten bock einzug gehalten hat und hat dies als sicherheitsvorteil gesehen
anscheinend sind auch nicht alle tüv'er auf dem neuesten stand.
Tüv-und Eintragungsfrei mit E-Prüfzeichen
mein Tüv stützpunkt war erstaunt das die moderne technik bei meinen alten bock einzug gehalten hat und hat dies als sicherheitsvorteil gesehen
anscheinend sind auch nicht alle tüv'er auf dem neuesten stand.
Zuletzt geändert von BMW Gerd am 04.09.2012, 21:16, insgesamt 1-mal geändert.
Re: LED Frontblinker
hallo Peter,flypg hat geschrieben:Hier
http://www.rt-freunde.de/viewtopic.php?f=7&t=12465
hatte ich ja schon meine Erfahrung mit den LED-Frontblinkern und dem TÃœV gepostet.
sie glauben, es handele sich um Tagfahrlichter......
es handelt sich um Tagfahrlichter, nachfolgend Auszug aus den Anschlusshinweisen von Withelights:
.....Das weiße Kabel dient zur Stromversorgung (+) der optionalen Tagfahrlichtfunktion.......
Somit ist diese Option für uns, da wir ja immer mit Licht fahren müssen unnötig...
Grüße
Günter
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Re: LED Frontblinker
Hallo Gerd,BMW Gerd hat geschrieben:bei WL steht in der beschreibung auch eindeutig:
Tüv-und Eintragungsfrei mit E-Prüfzeichen
mei Tüv stützpunkt war erstaunt das die moderne technik bei meinen alten bock einzug gehalten hat und hat dies als sicherheitsvorteil gesehen
anscheinend sind auch nicht alle tüv'er auf dem neuesten stand.
die Gläser schon, doch die Funkion ist so nicht erlaubt.
ließ bitte meine Anlage durch es ist so wie es ist.......
Grüße
Günter
jeder ist für das verantwortlich was er tut, und für das, was er nicht tut!
- BigBike
- Administrator
Re: LED Frontblinker
Hallo,GW59 hat geschrieben:die Gläser schon, doch die Funkion ist so nicht erlaubt.
ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass die Fa. WL LED-Blinker mit "Tfl" oder "Standlicht" auf den Markt bringt ohne sich vorher genau über die Zulassungsmodalitäten in Deutschland kundig zu machen.
Wenn diese Beleuchtungsanlage nicht den TÜV-Bestimmungen entspricht, hätte Günter auch keine neue Plakette erhalten dürfen.
Alleine die Tatsache, dass dem nicht so war, zeugt m.E. davon, dass der TÃœV-Mitarbeiter wenig Ahnung von seinem Job hat.
(Ich war im Juni 12 mit der RT beim TÃœV .... den Mitarbeiter interessierten weder die Blinker, noch das Stand- oder Tagfahrlicht, .... ups, die Abgasmessung erscheinte ihm wichtig)
Torsten von der Fa. WL kann hier mitlesen. Vielleicht meldet er sich und lässt mir eine entsprechende Mitteilung zukommen. Ich stelle sie dann 1:1 hier ein.
viele RT-Grüße
Ewald
Es lebe die Sommerzeit
Gib mir den Mut Dinge zu ändern, die ich ändern kann.
Gib mir Geduld zu ertragen, was ich nicht ändern kann.
Gib mir die Weisheit das Eine vom anderen unterscheiden zu können.
32.Forentreffen, 31.5. bis 2.6.24, Wendland
Ewald
Es lebe die Sommerzeit
Gib mir den Mut Dinge zu ändern, die ich ändern kann.
Gib mir Geduld zu ertragen, was ich nicht ändern kann.
Gib mir die Weisheit das Eine vom anderen unterscheiden zu können.
32.Forentreffen, 31.5. bis 2.6.24, Wendland
Re: LED Frontblinker
Sodele,RT-Kalle hat geschrieben:Hallo Freunde,
ich habe die neueste Generation der LED-Blinker, vor ca. 5 Wochen geliefert bekommen.
Auf dem Beipackzettel steht eindeutig "STANDLICHT". Also nix von Tagfahrlicht. Schaut euch mal den Angebotstext genau an: da steht: "Die Blinker haben zusätzlich eine optionale Standlichtfunktion, die durch sehr stark leuchtende Dioden als Tagfahrlicht anzusehen ist (das reguläre Standlicht ist für diese Funktion zu deaktivieren!). Beim Blinken dimmen die weiss leuchtenden Dioden ab, für bessere Sichtbarkeit des Blinkers."
Unser Standlicht hat einfach ne etwas andere Form, das ändert auch nix daran, dass es sich um Standlicht handelt. Und wenn ihr das Blinkerglas näher anschaut, dann erkennt ihr auch je 2 "E"-Zeichen, eines oben für den Blinker und eines unten für das Standlicht.
Ich denke, das ist eindeutig und jede weitere Diskussion überflüssig.
Also, zuküftige TÜV-Besucher: Das ist Standlicht! Und nehmt das Wort "Tagfahrlicht" vor dem Prüfer nicht in den Mund!
anbei num mein Beipackzettel von WitheLights. Was stimmt denn nun?? TFL oder Standlicht. Hier hätte ich gerne eine Klärung von Thorsten sollte er mitlesen.
Günter
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- BigBike
- Administrator
Re: LED Frontblinker
..... eine Antwort von Torsten wäre sicher für uns alle von Nutzen.GW59 hat geschrieben: Was stimmt denn nun?? TFL oder Standlicht. Hier hätte ich gerne eine Klärung von Thorsten sollte er
Servus Günter,
notfalls kannst das Tfl oder Standlicht abklemmen u. nur die LED-Blinker nutzen
viele RT-Grüße
Ewald
Es lebe die Sommerzeit
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Gib mir Geduld zu ertragen, was ich nicht ändern kann.
Gib mir die Weisheit das Eine vom anderen unterscheiden zu können.
32.Forentreffen, 31.5. bis 2.6.24, Wendland
Ewald
Es lebe die Sommerzeit
Gib mir den Mut Dinge zu ändern, die ich ändern kann.
Gib mir Geduld zu ertragen, was ich nicht ändern kann.
Gib mir die Weisheit das Eine vom anderen unterscheiden zu können.
32.Forentreffen, 31.5. bis 2.6.24, Wendland
Re: LED Frontblinker
Mag sein, dass es bei den ersten ausgelieferten Blinkern anders hieß, aber
ich zitiere jetzt mal meinen Beipackzettel:
"...Das weisse Kabel dient zur Stromversorgung (+) der optionalen Standlichtfunktion. Dafür ziehen Sie das Kabel durch die Verkleidung unter den Scheinwerferund verbinden es mit der Plusleitung der Standlichtglühlampe. die Standlichtglühlampe muss entfernt werden!"
Ich denke, das ist wohl eindeutig genug. Auf dem gesamten Zettel steht nix von "Tagfahrlicht"!
ich zitiere jetzt mal meinen Beipackzettel:
"...Das weisse Kabel dient zur Stromversorgung (+) der optionalen Standlichtfunktion. Dafür ziehen Sie das Kabel durch die Verkleidung unter den Scheinwerferund verbinden es mit der Plusleitung der Standlichtglühlampe. die Standlichtglühlampe muss entfernt werden!"
Ich denke, das ist wohl eindeutig genug. Auf dem gesamten Zettel steht nix von "Tagfahrlicht"!
Gruß mit der linken Hand
Karl
(der mit der Q tanzt)
Ich träume nicht, ich (er-)fahre meinen Traum.
Karl
(der mit der Q tanzt)
Ich träume nicht, ich (er-)fahre meinen Traum.
Re: LED Frontblinker
Ewald,BigBike hat geschrieben:Hallo,GW59 hat geschrieben:die Gläser schon, doch die Funkion ist so nicht erlaubt.
ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass die Fa. WL LED-Blinker mit "Tfl" oder "Standlicht" auf den Markt bringt ohne sich vorher genau über die Zulassungsmodalitäten in Deutschland kundig zu machen.
Wenn diese Beleuchtungsanlage nicht den TÜV-Bestimmungen entspricht, hätte Günter auch keine neue Plakette erhalten dürfen.
Alleine die Tatsache, dass dem nicht so war, zeugt m.E. davon, dass der TÃœV-Mitarbeiter wenig Ahnung von seinem Job hat.
(Ich war im Juni 12 mit der RT beim TÃœV .... den Mitarbeiter interessierten weder die Blinker, noch das Stand- oder Tagfahrlicht, .... ups, die Abgasmessung erscheinte ihm wichtig)
Torsten von der Fa. WL kann hier mitlesen. Vielleicht meldet er sich und lässt mir eine entsprechende Mitteilung zukommen. Ich stelle sie dann 1:1 hier ein.
ich will jetzt hier kein Fass ggen die Fa. WitheLights aufmachen, doch ich kann behaupten dass wir in Aschaffenburg ein fähigen TÜV haben.
Dass ich die Plakette erhalten habe liegt am Prüfer, dem stimme ich zu, ich wurde aber auch auf eventuelle Schwierigkeiten bei einer Kontrolle hingewiesen.
In wie weit der Prüfer hier ein Auge zugedrückt hat kann ich nicht beurteilen.
Alleine die abweichenden Beschreibungen, siehe oben, machen mich nachdenklich. Aber das wird sich sicher klären lassen.
Dass ich natürlich sofort auf der Matte stehen werden sollte die Aussage und die Dokumetation in der TÜV Lektüre nicht richtig sein ist auch klar. Aber solange muss ich die Füße still halten und mich über meine neue blaue Plakette freuen.
Grüße
Günter
jeder ist für das verantwortlich was er tut, und für das, was er nicht tut!
Re: LED Frontblinker
mmmmm..... kriege ich dann was von der Kohle zurückBigBike hat geschrieben:..... eine Antwort von Torsten wäre sicher für uns alle von Nutzen.GW59 hat geschrieben: Was stimmt denn nun?? TFL oder Standlicht. Hier hätte ich gerne eine Klärung von Thorsten sollte er
Servus Günter,
notfalls kannst das Tfl oder Standlicht abklemmen u. nur die LED-Blinker nutzen
Günter
jeder ist für das verantwortlich was er tut, und für das, was er nicht tut!
Re: LED Frontblinker
Karl,
wenn ich deinen Zettel hätte, wäre ich morgen wieder dort um das zu klären, mit meinem geht das leider nicht
Stop, da steht aber auch nichts von einem Herstellernamen, sofern ist zu da auch wieder kein Bezug vorhanden.
Günter
wenn ich deinen Zettel hätte, wäre ich morgen wieder dort um das zu klären, mit meinem geht das leider nicht
Stop, da steht aber auch nichts von einem Herstellernamen, sofern ist zu da auch wieder kein Bezug vorhanden.
Günter
jeder ist für das verantwortlich was er tut, und für das, was er nicht tut!
- BigBike
- Administrator
Re: LED Frontblinker
Servus Günter,GW59 hat geschrieben: ich will jetzt hier kein Fass ggen die Fa. WitheLights aufmachen,
das hat nix mit einer schlechten Stimmung gegen die Fa. WitheLights zu tun. Alleine die Tatsache, dass ein Kunde beim TÜV mit diesem Produkt Schwierigkeiten hatte, ist m.E. Anlass genug die Geschichte ein für allemal zu klären.
Ich denke, das ist auch im Interesse von Torsten.
viele RT-Grüße
Ewald
Es lebe die Sommerzeit
Gib mir den Mut Dinge zu ändern, die ich ändern kann.
Gib mir Geduld zu ertragen, was ich nicht ändern kann.
Gib mir die Weisheit das Eine vom anderen unterscheiden zu können.
32.Forentreffen, 31.5. bis 2.6.24, Wendland
Ewald
Es lebe die Sommerzeit
Gib mir den Mut Dinge zu ändern, die ich ändern kann.
Gib mir Geduld zu ertragen, was ich nicht ändern kann.
Gib mir die Weisheit das Eine vom anderen unterscheiden zu können.
32.Forentreffen, 31.5. bis 2.6.24, Wendland