Weiße Blinker vorne R1150RT?

Motor, Getriebe, Elektrik, Reifen usw.
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KULIO

Weiße Blinker vorne R1150RT?

Beitrag von KULIO »

Hallo RT-ler(innen),

hat jemand eine Quelle für weiße vordere Blinkergläser für die R1150RT mit TÜV?
Die meißten Anbieter haben leider auf die TÜV Gutachten verzichtet.

Gruß

KULIO
BigBike
Administrator

Beitrag von BigBike »

hallo Kai-Uwe,

vermutlich wirst Du auch keine mit TÜV-Gutachten oder ähnlichem finden.
Mir ist auch nix entsprechendes bekannt!
viele RT-Grüße :bay:
Ewald

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Es lebe die Sommerzeit



Gib mir den Mut Dinge zu ändern, die ich ändern kann.
Gib mir Geduld zu ertragen, was ich nicht ändern kann.
Gib mir die Weisheit das Eine vom anderen unterscheiden zu können
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32.Forentreffen, 31.5. bis 2.6.24, Wendland
XXX

Beitrag von XXX »

Hallo Kai Uwe,

habe sie dran und der TÃœV hat nichts beanstandet. :D

Wie Ewald schon sagte, du wirst keine finden mit TÃœV.
KULIO

Beitrag von KULIO »

Hallo Ewald,
hallo Eddy,

danke für die Info. Dann wird es bei mir wohl bei den gelben Gläsern bleiben.


Gruß

KULIO
Volli

Beitrag von Volli »

Hallo Kulio.
Die gibt es bei Wunderlich,aber auch ohne TÃœV unter:

http://www.wunderlich.de/

Blinkergläser "clear-flash" (R 850 / 1100 / 1150 RT (vorn, ohne TÜV))
Best.-Nr.: 8600998
Für R 850 / 1100 / 1150 RT (vorn, ohne TÜV)
weiß, Paar mit gelben Birnen 34,95 €

Weiße oder getönte Blinkergläser für die Original-Blinker. Eine kleine Änderung mit durchschlagender Wirkung. Alle BMWs profitieren von dieser Verschönerung, da die Blinker optisch nur noch eine untergeordnete Rolle spielen. Das Fahrzeug wirkt ohne die grell-gelben Blinker insgesamt schlanker und harmonischer.Zitat: Wunderlich :mrgreen:
KULIO

Beitrag von KULIO »

Hallo Volli,

danke für den Tip.
Ich will da aber nix riskieren. Ohne TÃœV Segen lieber nicht.

Gruß

KULIO
Quareo

Beitrag von Quareo »

Hallo Kulio,

notfalls kannst Du da vorm nächsten TÜV-Besuch die Dinger wieder wechseln, wenn Du Dir Sorgen deswegen machst.

Im übrigen glaube ich nicht, dass das dem TÜV -und noch weniger unserer Trachtengruppe- großartig auffällt. Schließlich wird die 1200er als Sonderzubehör BMW-seitig mit den weißen Blinkergläsern ausgeliefert. Sch... auf die 50 ccm... :)

Wenn ich nächstens 35 Ocken übrig haben sollte, werd ich mir beim Wunderlichen die Dinger bestellen. Sieht einfach besser aus.

Groetjes,

Stefan
J.J.

Beitrag von J.J. »

Hallo Jungs
Meiner einer fährt die Dinger jetzt zum 3.mal beim TÜV vor und wurden noch nie beanstandet!!!Übrigens bekommt man die Gläser schon ab 1€,meine habe ich für 12,95€,in der Bucht ersteigert!!! :BMW_R1100RT_-_blau:
RT_FAHRER

Beitrag von RT_FAHRER »

Hallo,

habe auch die weissen Blinkergläser an meiner R1150RT verbaut.

bin auch mit den Gläsern bei der TÜV Hauptuntersuchung vorgefahren keiner von denen hat was gemerkt die dachten sicher das die Original sind.


MfG Peter
Duedy

Beitrag von Duedy »

RT_FAHRER hat geschrieben:Hallo,

habe auch die weissen Blinkergläser an meiner R1150RT verbaut.

bin auch mit den Gläsern bei der TÜV Hauptuntersuchung vorgefahren keiner von denen hat was gemerkt die dachten sicher das die Original sind.


MfG Peter
Hallo,
nachdem ihr alle noch keine Probleme mit No-TÃœV habt, habe ich mir die jetzt auch bestellt.

Sieht man eigentlich die gelbe Glühbirne durch das Glas?

Gruß
Manni
XXX

Beitrag von XXX »

Hallo zusammen,

es muss ja jeder selbst wisse nwas ertut - aber eines solltet ihr noch bedenken.

Ihr geht immer ein gewisses risiko ein. Das Tüv-Siegel nutzt euch garnichts.

Im Fall der Fälle (Unfall) wird ein gutachter beauftragt. Der stellt dann die fehlende Zulassung der Teile fest. Das ist dan in der regel ein gefundenes Fressen für die Versicherung, um sich aus der Verantwortung zu stehlen.

Selbst ein Strafverfahren könnte eingeleitet werden, sobald ein anderer Verkehrsteilnehmer behauptet er hätte eure Blinker nicht gesehen und das auf die nicht zu gelassenen Teile zurückgeführt wird.

wie gesagt ich will nicht bange machen aber so sieht leider im groben die Rechtslage aus.

Einzige Hilfe wäre hier eine ausdrückliche Einzelabnahme mit gutachten und eintragung im Brief.

viele Grüße rolf
BigBike
Administrator

Beitrag von BigBike »

servus,

ich habe keine weißen Blinkergläser an der RT, weil sie mir einfach nicht gefallen........aber das ist ein andere Thema.

Dennoch denke ich, daß im Falle eines Unfalles, erst einmal bewiesen werden muß, daß der Unfall z.B. wegen den weißen Blinkergläser nicht verhindert hätte werden können.
Und das dürfte m.E. auch der besten Versicherung schwer fallen.
viele RT-Grüße :bay:
Ewald

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Lutz_K

Beitrag von Lutz_K »

Ich bin nun nicht unbedingt ein Schisser und auch Verkehrsregeln nehme ich manchmal nur als groben anhalt, aber gerade auf dem Motorrad ist mir die Sache mit den Blinkern zu heiß. Wie Rolf schon schreibt, es muß einen nur eine Blitzbirne abschießen und behaupten er habe das Blinken nicht gesehen und schon hat man die sche.....
Ich gehe jede Wette ein, das die Versicherung einen auf dem kompletten Schaden sitzen läßt.
Also bleiben bei mir die gelben drin, selbst wenn auf schwarz die weißen Dinger besonders gut kommen.

Just my 2 cent

Lutz
Gruß

Lutz
BigBike
Administrator

Beitrag von BigBike »

Lutz_K hat geschrieben: Ich gehe jede Wette ein, das die Versicherung einen auf dem kompletten Schaden sitzen läßt.
servus Lutz,

ich bin kein Versicherungsfachmann, Sachverständiger, Oberlehrer oder ähnliches..... :wink: aber so einfach geht das m.E. wohl nicht.

Im Falle der Blinkergläser mit entsprechenden gelben Birnen dürfte dieser Beweis nicht zu erbringen sein.

Evtl weiß ja unser Mod. DL4VBJ mehr dazu!?
Zuletzt geändert von BigBike am 27.02.2008, 20:09, insgesamt 1-mal geändert.
viele RT-Grüße :bay:
Ewald

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a fellow

Beitrag von a fellow »

Hallo Rolf & Lutz,

nun mal nicht so ängstlich. Zu welchem Unfall kommt denn schon ein Sachverständiger.

Für so ein weißes Blinkerglas macht keiner ein Fenster auf.

Also nicht preußischer als a' Preiß !!!!! :v: :up: :bash:


LG Heiko
DL4VBJ

Beitrag von DL4VBJ »

a fellow hat geschrieben:Hallo Rolf & Lutz,

nun mal nicht so ängstlich. Zu welchem Unfall kommt denn schon ein Sachverständiger.

Für so ein weißes Blinkerglas macht keiner ein Fenster auf.

Also nicht preußischer als a' Preiß !!!!! :v: :up: :bash:


LG Heiko
@ Heiko,

da irrst Du Dich aber gewaltig....

Im Saarland gab es die letzten Jahre im Rahmen einer länger angelegten Unfallursachenforschung eine Verfügungslage die besagte, dass bei j e de m Zweitradunfall sofort mit dem beteiligte Sachverständigen Kontakt aufzunehmen war und diese entschieden, ob sie hinzukommen oder nicht.

In der Regel waren die stets mit rausgefahren !
Ilona-Lothar

No Risk, No Fun !!!

Beitrag von Ilona-Lothar »

Hallo , ich hab die Illegalen und werde sie beim nächsten TÜV versuchen eintragen zu lassen. na mal sehen ...



Hallo Manni, zu Deiner Frage ob man die gelben Glühlampen durch das weiße Blinkerglass sieht: JA , sie schimmern etwas durch. Es gibt aber klare Glühlampen mit einer Gasfüllung, die beim Blinken einen gelben Lichtbogen erzeugen. Die sieht man nicht ! Diese Teile sind aber schei... teuer !!



So, nu muste Dich entscheiden ... :hallo:

Gruß Lothar.
Volli

Beitrag von Volli »

Lutz_K hat geschrieben:Ich bin nun nicht unbedingt ein Schisser und auch Verkehrsregeln nehme ich manchmal nur als groben anhalt, aber gerade auf dem Motorrad ist mir die Sache mit den Blinkern zu heiß. Wie Rolf schon schreibt, es muß einen nur eine Blitzbirne abschießen und behaupten er habe das Blinken nicht gesehen und schon hat man die sche.....
Ich gehe jede Wette ein, das die Versicherung einen auf dem kompletten Schaden sitzen läßt.
Also bleiben bei mir die gelben drin, selbst wenn auf schwarz die weißen Dinger besonders gut kommen.

Just my 2 cent

Lutz
Ich halte es so wie Lutz.
Gehe lieber auf Nummer sicher.Habe dann auch kein Problem damit als Schisser zu gelten.Ich hatte schon meinen Ärger mit einer Versicherung nach einen Vollkaskoschaden.Zwar nicht beim Motorrad sondern Auto,denke aber das es da keinen Unterschied gibt.Damals habe ich erfahren wie sich eine zunächst Zahlungsbereite Vers.verhält,wenn sie meint,die Zahlung doch verhindern zu wollen.Habe dann mit einem Rechtsbeistand viel Druck auf die Versicherung ausüben müssen.Bis diese dann einlenkte,vergingen 2 Mon. obwohl sie wussten das im Unrecht waren.Einen Rechtsstreit wollten sie dann doch nicht und haben bezahlt.Seitdem weiss ich,lieber ohne Alkohol und Risiko ans Steuer,denn die Versicherungen wollen nur unser bestes und das heisst Geld.
murrattuning

Beitrag von murrattuning »

Also ich habe schwarze dran, siehe Album, mit TüV

:BMW_R1100RT_-_blau:
KULIO

Beitrag von KULIO »

Hallo Alex,

wie hast du sie eingetragen bekommen? Gutachten, ABE?

Gruß

KULIO
BigBike
Administrator

Beitrag von BigBike »

murrattuning hat geschrieben:Also ich habe schwarze dran, siehe Album, mit TüV
super, schwarze würden mir auch gefallen :up: .... Einzelabnahme?
viele RT-Grüße :bay:
Ewald

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Es lebe die Sommerzeit



Gib mir den Mut Dinge zu ändern, die ich ändern kann.
Gib mir Geduld zu ertragen, was ich nicht ändern kann.
Gib mir die Weisheit das Eine vom anderen unterscheiden zu können
.


Bild

32.Forentreffen, 31.5. bis 2.6.24, Wendland
DL4VBJ

Beitrag von DL4VBJ »

BigBike hat geschrieben:
Lutz_K hat geschrieben: Ich gehe jede Wette ein, das die Versicherung einen auf dem kompletten Schaden sitzen läßt.
servus Lutz,

ich bin kein Versicherungsfachmann, Sachverständiger, Oberlehrer oder ähnliches..... :wink: aber so einfach geht das m.E. wohl nicht.

Im Falle der Blinkergläser mit entsprechenden gelben Birnen dürfte dieser Beweis nicht zu erbringen sein.

Evtl weiß ja unser Mod. DL4VBJ mehr dazu!?
@ Ewald

Kenne mich im Versicherungsrecht nicht so aus...

Fakt ist natürlich wenn die Veränderung zur erlöschen der Betriebserlaubnis führt, wird es eng....

so weiß ich dass früher ein "frisieren" des Mofas auch zur Auflösung des Versicherungsvertrages führen konnte... da dort im Kleingedruckten stand, Leistungserhöhungen bis max. 7 % darüber Vertrag ade...sofern keine Mitteilung an die Gesellschaft erfolgte....

Also das Frisieren nicht nur Erlöschen der BE, ggfs Fahren ohne Fahrerlaubnis sondern auch noch Verstoß gegen das PflVersG mit sich zog..
BeeMWe

Beitrag von BeeMWe »

Hallo,

ich glaube wenn es zu einem Un-, oder Streitfall käme müßte der Geschädigte nachweisen lassen ob die Schadensursache (nicht geblinkt oder Blinker aus) relevant für das Unfallfolgeereignis wäre.

Würde es der unfallaufnehmende Beamte merken oder er wird darauf hingewiesen, müßte er warscheinlich einen Strafzettel ausstellen.

Hier wäre dann, glaube ich auch, ggf. ein Erlöschen der BE festzustellen.
XXX

Beitrag von XXX »

Hallo zusammen,

ich wollte sicher hier nicht versicherungsrechtliche diskussionen vom Zaum brechen, sondern nur darauf hinweisen dass eine solche möglichkeit besteht - hatten wir übrigens schon ineinem anderen Beitrag.

Zum erlöschen der BE hilft ein blick in die STVZO:

Da steht sinngemäß jegliche veränderung der sicherheitsrelevanten Teile am KFZ benötigen eine Freigabe durch einen zugelassenen Sachverständigen (TÜV/Dekra usw.) . Ist diese nicht vorhanden , so erlischt die BE mit allen daraus entstehenden Folgen.

Dann sind noch beispielhaft die sicherheittechnischen Einrichtungen aufgeführt : Bremsen , Lenkung, Beleuchtung usw.

Deswegen sind im übrigen auch die Lenckanschläge eines Mototrrades im visier der TÜV-Abnahme (war ein anderer Beitrag).

Natürlich gibt es da einen weiten Auslegungsbereich - aber wie heisst es so schön recht haben und recht bekommen ...

viele Grüße Rolf
murrattuning

Beitrag von murrattuning »

Also meine sind schwarz und haben eine E-Nr.

Der Prüfer hat gesagt, das er sie nicht eintragen muss und auch die roten hinten haben eine E-Nr. und sie sind nicht eintragungspflichtig.

Also hat er sie sich angeschaut und für gut befunden.

Gruss, Alex

(Der nicht weiss, woher der Vorbesitzer sie hat) siehe Album
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