Weiße Blinker vorne R1150RT?
Weiße Blinker vorne R1150RT?
Hallo RT-ler(innen),
hat jemand eine Quelle für weiße vordere Blinkergläser für die R1150RT mit TÜV?
Die meißten Anbieter haben leider auf die TÜV Gutachten verzichtet.
Gruß
KULIO
hat jemand eine Quelle für weiße vordere Blinkergläser für die R1150RT mit TÜV?
Die meißten Anbieter haben leider auf die TÜV Gutachten verzichtet.
Gruß
KULIO
- BigBike
- Administrator
hallo Kai-Uwe,
vermutlich wirst Du auch keine mit TÜV-Gutachten oder ähnlichem finden.
Mir ist auch nix entsprechendes bekannt!
vermutlich wirst Du auch keine mit TÜV-Gutachten oder ähnlichem finden.
Mir ist auch nix entsprechendes bekannt!
viele RT-Grüße
Ewald
Es lebe die Sommerzeit
Gib mir den Mut Dinge zu ändern, die ich ändern kann.
Gib mir Geduld zu ertragen, was ich nicht ändern kann.
Gib mir die Weisheit das Eine vom anderen unterscheiden zu können.
32.Forentreffen, 31.5. bis 2.6.24, Wendland
Ewald
Es lebe die Sommerzeit
Gib mir den Mut Dinge zu ändern, die ich ändern kann.
Gib mir Geduld zu ertragen, was ich nicht ändern kann.
Gib mir die Weisheit das Eine vom anderen unterscheiden zu können.
32.Forentreffen, 31.5. bis 2.6.24, Wendland
- XXX
- Volli
Hallo Kulio.
Die gibt es bei Wunderlich,aber auch ohne TÃœV unter:
http://www.wunderlich.de/
Blinkergläser "clear-flash" (R 850 / 1100 / 1150 RT (vorn, ohne TÜV))
Best.-Nr.: 8600998
Für R 850 / 1100 / 1150 RT (vorn, ohne TÜV)
weiß, Paar mit gelben Birnen 34,95 €
Weiße oder getönte Blinkergläser für die Original-Blinker. Eine kleine Änderung mit durchschlagender Wirkung. Alle BMWs profitieren von dieser Verschönerung, da die Blinker optisch nur noch eine untergeordnete Rolle spielen. Das Fahrzeug wirkt ohne die grell-gelben Blinker insgesamt schlanker und harmonischer.Zitat: Wunderlich
Die gibt es bei Wunderlich,aber auch ohne TÃœV unter:
http://www.wunderlich.de/
Blinkergläser "clear-flash" (R 850 / 1100 / 1150 RT (vorn, ohne TÜV))
Best.-Nr.: 8600998
Für R 850 / 1100 / 1150 RT (vorn, ohne TÜV)
weiß, Paar mit gelben Birnen 34,95 €
Weiße oder getönte Blinkergläser für die Original-Blinker. Eine kleine Änderung mit durchschlagender Wirkung. Alle BMWs profitieren von dieser Verschönerung, da die Blinker optisch nur noch eine untergeordnete Rolle spielen. Das Fahrzeug wirkt ohne die grell-gelben Blinker insgesamt schlanker und harmonischer.Zitat: Wunderlich
- Quareo
Hallo Kulio,
notfalls kannst Du da vorm nächsten TÜV-Besuch die Dinger wieder wechseln, wenn Du Dir Sorgen deswegen machst.
Im übrigen glaube ich nicht, dass das dem TÜV -und noch weniger unserer Trachtengruppe- großartig auffällt. Schließlich wird die 1200er als Sonderzubehör BMW-seitig mit den weißen Blinkergläsern ausgeliefert. Sch... auf die 50 ccm...
Wenn ich nächstens 35 Ocken übrig haben sollte, werd ich mir beim Wunderlichen die Dinger bestellen. Sieht einfach besser aus.
Groetjes,
Stefan
notfalls kannst Du da vorm nächsten TÜV-Besuch die Dinger wieder wechseln, wenn Du Dir Sorgen deswegen machst.
Im übrigen glaube ich nicht, dass das dem TÜV -und noch weniger unserer Trachtengruppe- großartig auffällt. Schließlich wird die 1200er als Sonderzubehör BMW-seitig mit den weißen Blinkergläsern ausgeliefert. Sch... auf die 50 ccm...
Wenn ich nächstens 35 Ocken übrig haben sollte, werd ich mir beim Wunderlichen die Dinger bestellen. Sieht einfach besser aus.
Groetjes,
Stefan
- J.J.
- RT_FAHRER
- Duedy
Hallo,RT_FAHRER hat geschrieben:Hallo,
habe auch die weissen Blinkergläser an meiner R1150RT verbaut.
bin auch mit den Gläsern bei der TÜV Hauptuntersuchung vorgefahren keiner von denen hat was gemerkt die dachten sicher das die Original sind.
MfG Peter
nachdem ihr alle noch keine Probleme mit No-TÃœV habt, habe ich mir die jetzt auch bestellt.
Sieht man eigentlich die gelbe Glühbirne durch das Glas?
Gruß
Manni
- XXX
Hallo zusammen,
es muss ja jeder selbst wisse nwas ertut - aber eines solltet ihr noch bedenken.
Ihr geht immer ein gewisses risiko ein. Das Tüv-Siegel nutzt euch garnichts.
Im Fall der Fälle (Unfall) wird ein gutachter beauftragt. Der stellt dann die fehlende Zulassung der Teile fest. Das ist dan in der regel ein gefundenes Fressen für die Versicherung, um sich aus der Verantwortung zu stehlen.
Selbst ein Strafverfahren könnte eingeleitet werden, sobald ein anderer Verkehrsteilnehmer behauptet er hätte eure Blinker nicht gesehen und das auf die nicht zu gelassenen Teile zurückgeführt wird.
wie gesagt ich will nicht bange machen aber so sieht leider im groben die Rechtslage aus.
Einzige Hilfe wäre hier eine ausdrückliche Einzelabnahme mit gutachten und eintragung im Brief.
viele Grüße rolf
es muss ja jeder selbst wisse nwas ertut - aber eines solltet ihr noch bedenken.
Ihr geht immer ein gewisses risiko ein. Das Tüv-Siegel nutzt euch garnichts.
Im Fall der Fälle (Unfall) wird ein gutachter beauftragt. Der stellt dann die fehlende Zulassung der Teile fest. Das ist dan in der regel ein gefundenes Fressen für die Versicherung, um sich aus der Verantwortung zu stehlen.
Selbst ein Strafverfahren könnte eingeleitet werden, sobald ein anderer Verkehrsteilnehmer behauptet er hätte eure Blinker nicht gesehen und das auf die nicht zu gelassenen Teile zurückgeführt wird.
wie gesagt ich will nicht bange machen aber so sieht leider im groben die Rechtslage aus.
Einzige Hilfe wäre hier eine ausdrückliche Einzelabnahme mit gutachten und eintragung im Brief.
viele Grüße rolf
- BigBike
- Administrator
servus,
ich habe keine weißen Blinkergläser an der RT, weil sie mir einfach nicht gefallen........aber das ist ein andere Thema.
Dennoch denke ich, daß im Falle eines Unfalles, erst einmal bewiesen werden muß, daß der Unfall z.B. wegen den weißen Blinkergläser nicht verhindert hätte werden können.
Und das dürfte m.E. auch der besten Versicherung schwer fallen.
ich habe keine weißen Blinkergläser an der RT, weil sie mir einfach nicht gefallen........aber das ist ein andere Thema.
Dennoch denke ich, daß im Falle eines Unfalles, erst einmal bewiesen werden muß, daß der Unfall z.B. wegen den weißen Blinkergläser nicht verhindert hätte werden können.
Und das dürfte m.E. auch der besten Versicherung schwer fallen.
viele RT-Grüße
Ewald
Es lebe die Sommerzeit
Gib mir den Mut Dinge zu ändern, die ich ändern kann.
Gib mir Geduld zu ertragen, was ich nicht ändern kann.
Gib mir die Weisheit das Eine vom anderen unterscheiden zu können.
32.Forentreffen, 31.5. bis 2.6.24, Wendland
Ewald
Es lebe die Sommerzeit
Gib mir den Mut Dinge zu ändern, die ich ändern kann.
Gib mir Geduld zu ertragen, was ich nicht ändern kann.
Gib mir die Weisheit das Eine vom anderen unterscheiden zu können.
32.Forentreffen, 31.5. bis 2.6.24, Wendland
Ich bin nun nicht unbedingt ein Schisser und auch Verkehrsregeln nehme ich manchmal nur als groben anhalt, aber gerade auf dem Motorrad ist mir die Sache mit den Blinkern zu heiß. Wie Rolf schon schreibt, es muß einen nur eine Blitzbirne abschießen und behaupten er habe das Blinken nicht gesehen und schon hat man die sche.....
Ich gehe jede Wette ein, das die Versicherung einen auf dem kompletten Schaden sitzen läßt.
Also bleiben bei mir die gelben drin, selbst wenn auf schwarz die weißen Dinger besonders gut kommen.
Just my 2 cent
Lutz
Ich gehe jede Wette ein, das die Versicherung einen auf dem kompletten Schaden sitzen läßt.
Also bleiben bei mir die gelben drin, selbst wenn auf schwarz die weißen Dinger besonders gut kommen.
Just my 2 cent
Lutz
Gruß
Lutz
Lutz
- BigBike
- Administrator
servus Lutz,Lutz_K hat geschrieben: Ich gehe jede Wette ein, das die Versicherung einen auf dem kompletten Schaden sitzen läßt.
ich bin kein Versicherungsfachmann, Sachverständiger, Oberlehrer oder ähnliches..... aber so einfach geht das m.E. wohl nicht.
Im Falle der Blinkergläser mit entsprechenden gelben Birnen dürfte dieser Beweis nicht zu erbringen sein.
Evtl weiß ja unser Mod. DL4VBJ mehr dazu!?
Zuletzt geändert von BigBike am 27.02.2008, 20:09, insgesamt 1-mal geändert.
viele RT-Grüße
Ewald
Es lebe die Sommerzeit
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Gib mir Geduld zu ertragen, was ich nicht ändern kann.
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Ewald
Es lebe die Sommerzeit
Gib mir den Mut Dinge zu ändern, die ich ändern kann.
Gib mir Geduld zu ertragen, was ich nicht ändern kann.
Gib mir die Weisheit das Eine vom anderen unterscheiden zu können.
32.Forentreffen, 31.5. bis 2.6.24, Wendland
- a fellow
- DL4VBJ
@ Heiko,a fellow hat geschrieben:Hallo Rolf & Lutz,
nun mal nicht so ängstlich. Zu welchem Unfall kommt denn schon ein Sachverständiger.
Für so ein weißes Blinkerglas macht keiner ein Fenster auf.
Also nicht preußischer als a' Preiß !!!!!
LG Heiko
da irrst Du Dich aber gewaltig....
Im Saarland gab es die letzten Jahre im Rahmen einer länger angelegten Unfallursachenforschung eine Verfügungslage die besagte, dass bei j e de m Zweitradunfall sofort mit dem beteiligte Sachverständigen Kontakt aufzunehmen war und diese entschieden, ob sie hinzukommen oder nicht.
In der Regel waren die stets mit rausgefahren !
- Ilona-Lothar
No Risk, No Fun !!!
Hallo , ich hab die Illegalen und werde sie beim nächsten TÜV versuchen eintragen zu lassen. na mal sehen ...
Hallo Manni, zu Deiner Frage ob man die gelben Glühlampen durch das weiße Blinkerglass sieht: JA , sie schimmern etwas durch. Es gibt aber klare Glühlampen mit einer Gasfüllung, die beim Blinken einen gelben Lichtbogen erzeugen. Die sieht man nicht ! Diese Teile sind aber schei... teuer !!
So, nu muste Dich entscheiden ...
Gruß Lothar.
Hallo Manni, zu Deiner Frage ob man die gelben Glühlampen durch das weiße Blinkerglass sieht: JA , sie schimmern etwas durch. Es gibt aber klare Glühlampen mit einer Gasfüllung, die beim Blinken einen gelben Lichtbogen erzeugen. Die sieht man nicht ! Diese Teile sind aber schei... teuer !!
So, nu muste Dich entscheiden ...
Gruß Lothar.
- Volli
Ich halte es so wie Lutz.Lutz_K hat geschrieben:Ich bin nun nicht unbedingt ein Schisser und auch Verkehrsregeln nehme ich manchmal nur als groben anhalt, aber gerade auf dem Motorrad ist mir die Sache mit den Blinkern zu heiß. Wie Rolf schon schreibt, es muß einen nur eine Blitzbirne abschießen und behaupten er habe das Blinken nicht gesehen und schon hat man die sche.....
Ich gehe jede Wette ein, das die Versicherung einen auf dem kompletten Schaden sitzen läßt.
Also bleiben bei mir die gelben drin, selbst wenn auf schwarz die weißen Dinger besonders gut kommen.
Just my 2 cent
Lutz
Gehe lieber auf Nummer sicher.Habe dann auch kein Problem damit als Schisser zu gelten.Ich hatte schon meinen Ärger mit einer Versicherung nach einen Vollkaskoschaden.Zwar nicht beim Motorrad sondern Auto,denke aber das es da keinen Unterschied gibt.Damals habe ich erfahren wie sich eine zunächst Zahlungsbereite Vers.verhält,wenn sie meint,die Zahlung doch verhindern zu wollen.Habe dann mit einem Rechtsbeistand viel Druck auf die Versicherung ausüben müssen.Bis diese dann einlenkte,vergingen 2 Mon. obwohl sie wussten das im Unrecht waren.Einen Rechtsstreit wollten sie dann doch nicht und haben bezahlt.Seitdem weiss ich,lieber ohne Alkohol und Risiko ans Steuer,denn die Versicherungen wollen nur unser bestes und das heisst Geld.
- BigBike
- Administrator
super, schwarze würden mir auch gefallen .... Einzelabnahme?murrattuning hat geschrieben:Also ich habe schwarze dran, siehe Album, mit TüV
viele RT-Grüße
Ewald
Es lebe die Sommerzeit
Gib mir den Mut Dinge zu ändern, die ich ändern kann.
Gib mir Geduld zu ertragen, was ich nicht ändern kann.
Gib mir die Weisheit das Eine vom anderen unterscheiden zu können.
32.Forentreffen, 31.5. bis 2.6.24, Wendland
Ewald
Es lebe die Sommerzeit
Gib mir den Mut Dinge zu ändern, die ich ändern kann.
Gib mir Geduld zu ertragen, was ich nicht ändern kann.
Gib mir die Weisheit das Eine vom anderen unterscheiden zu können.
32.Forentreffen, 31.5. bis 2.6.24, Wendland
- DL4VBJ
@ EwaldBigBike hat geschrieben:servus Lutz,Lutz_K hat geschrieben: Ich gehe jede Wette ein, das die Versicherung einen auf dem kompletten Schaden sitzen läßt.
ich bin kein Versicherungsfachmann, Sachverständiger, Oberlehrer oder ähnliches..... aber so einfach geht das m.E. wohl nicht.
Im Falle der Blinkergläser mit entsprechenden gelben Birnen dürfte dieser Beweis nicht zu erbringen sein.
Evtl weiß ja unser Mod. DL4VBJ mehr dazu!?
Kenne mich im Versicherungsrecht nicht so aus...
Fakt ist natürlich wenn die Veränderung zur erlöschen der Betriebserlaubnis führt, wird es eng....
so weiß ich dass früher ein "frisieren" des Mofas auch zur Auflösung des Versicherungsvertrages führen konnte... da dort im Kleingedruckten stand, Leistungserhöhungen bis max. 7 % darüber Vertrag ade...sofern keine Mitteilung an die Gesellschaft erfolgte....
Also das Frisieren nicht nur Erlöschen der BE, ggfs Fahren ohne Fahrerlaubnis sondern auch noch Verstoß gegen das PflVersG mit sich zog..
- BeeMWe
Hallo,
ich glaube wenn es zu einem Un-, oder Streitfall käme müßte der Geschädigte nachweisen lassen ob die Schadensursache (nicht geblinkt oder Blinker aus) relevant für das Unfallfolgeereignis wäre.
Würde es der unfallaufnehmende Beamte merken oder er wird darauf hingewiesen, müßte er warscheinlich einen Strafzettel ausstellen.
Hier wäre dann, glaube ich auch, ggf. ein Erlöschen der BE festzustellen.
ich glaube wenn es zu einem Un-, oder Streitfall käme müßte der Geschädigte nachweisen lassen ob die Schadensursache (nicht geblinkt oder Blinker aus) relevant für das Unfallfolgeereignis wäre.
Würde es der unfallaufnehmende Beamte merken oder er wird darauf hingewiesen, müßte er warscheinlich einen Strafzettel ausstellen.
Hier wäre dann, glaube ich auch, ggf. ein Erlöschen der BE festzustellen.
- XXX
Hallo zusammen,
ich wollte sicher hier nicht versicherungsrechtliche diskussionen vom Zaum brechen, sondern nur darauf hinweisen dass eine solche möglichkeit besteht - hatten wir übrigens schon ineinem anderen Beitrag.
Zum erlöschen der BE hilft ein blick in die STVZO:
Da steht sinngemäß jegliche veränderung der sicherheitsrelevanten Teile am KFZ benötigen eine Freigabe durch einen zugelassenen Sachverständigen (TÜV/Dekra usw.) . Ist diese nicht vorhanden , so erlischt die BE mit allen daraus entstehenden Folgen.
Dann sind noch beispielhaft die sicherheittechnischen Einrichtungen aufgeführt : Bremsen , Lenkung, Beleuchtung usw.
Deswegen sind im übrigen auch die Lenckanschläge eines Mototrrades im visier der TÜV-Abnahme (war ein anderer Beitrag).
Natürlich gibt es da einen weiten Auslegungsbereich - aber wie heisst es so schön recht haben und recht bekommen ...
viele Grüße Rolf
ich wollte sicher hier nicht versicherungsrechtliche diskussionen vom Zaum brechen, sondern nur darauf hinweisen dass eine solche möglichkeit besteht - hatten wir übrigens schon ineinem anderen Beitrag.
Zum erlöschen der BE hilft ein blick in die STVZO:
Da steht sinngemäß jegliche veränderung der sicherheitsrelevanten Teile am KFZ benötigen eine Freigabe durch einen zugelassenen Sachverständigen (TÜV/Dekra usw.) . Ist diese nicht vorhanden , so erlischt die BE mit allen daraus entstehenden Folgen.
Dann sind noch beispielhaft die sicherheittechnischen Einrichtungen aufgeführt : Bremsen , Lenkung, Beleuchtung usw.
Deswegen sind im übrigen auch die Lenckanschläge eines Mototrrades im visier der TÜV-Abnahme (war ein anderer Beitrag).
Natürlich gibt es da einen weiten Auslegungsbereich - aber wie heisst es so schön recht haben und recht bekommen ...
viele Grüße Rolf
- murrattuning
Also meine sind schwarz und haben eine E-Nr.
Der Prüfer hat gesagt, das er sie nicht eintragen muss und auch die roten hinten haben eine E-Nr. und sie sind nicht eintragungspflichtig.
Also hat er sie sich angeschaut und für gut befunden.
Gruss, Alex
(Der nicht weiss, woher der Vorbesitzer sie hat) siehe Album
Der Prüfer hat gesagt, das er sie nicht eintragen muss und auch die roten hinten haben eine E-Nr. und sie sind nicht eintragungspflichtig.
Also hat er sie sich angeschaut und für gut befunden.
Gruss, Alex
(Der nicht weiss, woher der Vorbesitzer sie hat) siehe Album