Werksgarantie

Motor, Getriebe, Elektrik, Reifen usw. bis Bj 2013
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bmw cruiser

Werksgarantie

Beitrag von bmw cruiser »

Hallo!
Meine RT 1200 hat jetzt 16.200 km auf den Tacho. Nach dem Inspektionsheft steht nunmehr die 20.000 km-Inspektion an.
Ich möchte aber vorher noch mit der Maschine in den Urlaub fahren und habe nun Bedenken, dass ich die 20.000 km überschreite. Habe bereits einen Termin beim Freundlichen gemacht (nach meinem Urlaub).
Gehe ich ein Risiko ein (Garantie), wenn ich die Grenze überschreite?
Wer hat Erfahrung, Kenntnisse oder eine Meinung dazu?
Hinzu kommt, dass die Wartezeit für eine Inspektion bei meinem Freundlichen inzwischen 5 - 6 Wochen beträgt.

Mit freundlichen Grüßen von Wolfgang
xxx

Beitrag von xxx »

also bei unserem Händler gibts da keine Problem wenn man das vorher abspricht, ich habe auch schon mal 2000km überzogen.
Wenn Du z.B. mit 16000Km die 20000er machen läßt kannst Du ja auch 14000Km bis zur 30000er Inspi fahren.
xxx

Beitrag von xxx »

Hallo Wolfgang,

ich stand dieses Jahr vor einer ähnlichen Entscheidung. Auf dem Tacho knapp 17.000 km und eine ca. 5.000 km Tour vor der Brust. Mein Freundlicher sagte dann zu mir das 10% vor oder nach der Laufleistung sowieso im Limit liegt und ich sollte bis 19.000 erst die Tour fahren und ansonsten vor der Tour zur Inspektion kommen. Ich fuhr dann bei 18.700 km doch vorher zur Inspektion und die Tour wurde sogar 5.700 km. Das wäre im Nachhinein heftig gewesen. Stell dir vor unterwegs passiert etwas und dann heißt es "hätten sie die Inspektion gemacht..."
Wenn du aber 3.800 km vor der Inspektion bist und deine Tour unter 5.000 km bleibt würde ich mit ruhigem Gewissen nach der Tour zur Inspektion fahren.
Mischa
Mod im Ruhestand

Beitrag von Mischa »

Hallo Wolfgang,

wie ich bisher gesagt bekommen habe, liegt wohl das Toleranzfeld bei bis zu 1.000 km. Da Du ja bereits einen Termin unmittelbar nach Deinem Urlaub vereinbart hast, sehe ich ein Ãœberziehen noch weniger kritisch. Du kannst Dich aber mit Deinem :) noch einmal abstimmen.
Viele Grüße
Thomas


Da es sehr förderlich für die Gesundheit ist, habe ich beschlossen, glücklich zu sein! ( Voltaire )
xxxx

Beitrag von xxxx »

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Zuletzt geändert von xxxx am 02.07.2010, 16:07, insgesamt 2-mal geändert.
oRTwin

Beitrag von oRTwin »

Moin Michael,
rtcaptain hat geschrieben:... Wichtig in dem Zusammenhang dürfte für den fall eines Falles ein schriftlicher Aktenvermerk sein. Sonst erinnert man sich vielleicht nicht unbedingt an die Ansprache
... da spricht aber der Beamte ..... *grins*


Ich gebe Dir aber vollständig recht, die voraussichtliche Überziehung sollte schriftlich
dokumentiert werden (oder zumindest in Anwesenheit eines Zeugen besprochen sein) ,
sodass es sich später alle Parteien "daran erinnern".

Bedenke aber, dass im Falle eines Falles dann der Händler der "Vertragspartner" ist und
nicht mehr der Hersteller, da die "erweiterte Garantie" vom Händler ausgesprochen und gewährt wurde.

Fazit:
ich würde vorher die Inspektion machen lassen ...
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