Jetzt geht sie weg.

der neue Wasserboxer ab Modelljahr 2014
Antworten
Ludger

Re: Jetzt geht sie weg.

Beitrag von Ludger »

Danke Klaus,
nein, vollständig erholt is wohl nicht.
Das Schlüsselbein ist falsch zusammengewachsen und der Oberarm will nicht mehr ganz hoch. Wird auch nicht mehr.
Das Bein ist fast wieder normal.
Wenn ich wenigstens mit der R+V Versicherung durch wäre ...
Die behaupten nach wie vor, ich hätte 1/3 Mitschuld.
Das letzte Schreiben dazu war die Bombe:
"Nach neuerlicher Prüfung halten wir an der Haftungsquote fest. Die Stelle war ungeeignet zum Überholen, durch eine lange Gerade auch gut einsehbar."

Ich habe jetzt Klage eingereicht. Leider musste ich mit 2.400,- an Gebühren in Vorkasse gehen, habe ich aber gemacht.
Schau'n wir mal ...
Fröhlicher Bikergruß von Ludger
BigBike
Administrator

Re: Jetzt geht sie weg.

Beitrag von BigBike »

Hallo Ludger,

recht haben und Recht bekommen ist leider nicht das selbe.
Ich befürchte du bleibst auf Grund einer Mitschuld auf einem Teil der Kosten sitzen. :(
viele RT-Grüße :bay:
Ewald

Bild

Es lebe die Sommerzeit



Gib mir den Mut Dinge zu ändern, die ich ändern kann.
Gib mir Geduld zu ertragen, was ich nicht ändern kann.
Gib mir die Weisheit das Eine vom anderen unterscheiden zu können
.


Bild

32.Forentreffen, 31.5. bis 2.6.24, Wendland
anjo61

Re: Jetzt geht sie weg.

Beitrag von anjo61 »

Ludger hat geschrieben: ↑28.03.2024, 19:05 Die Stelle war ungeeignet zum Überholen, durch eine lange Gerade auch gut einsehbar."
Soll das jemand verstehen? Was denn nun?
Ungeeignet zum Ãœberholen oder gut einsehbar?
Aus meiner Sicht widerspricht sich das doch schon selbst.

Gruß Andreas
Grüße aus der Lutherstadt Wittenberg
UU80

Re: Jetzt geht sie weg.

Beitrag von UU80 »

Ludger hat geschrieben: ↑26.08.2022, 10:16 Bei Zülpich auf einer Landstraße fuhr ein langsamer PKW, so das ich, der ich vorweg fuhr, zum Überholen angesetzt habe.
Als ich auf der linken Spur war, setzt der PKW ebenfalls den Blinker und zog gleichzeitig bis über den Mittelstreifen. :roll:
Da habe ich eine Vollbremsung gemacht, um nicht in den Abbieger zu krachen.
Aufgrund dieser Schilderung verstehe ich nicht, warum der Autofahrer bei der Unfallaufnahme nicht als Beteiligter aufgenommen wurde. Er hat ganz klar eine, wenn nicht sogar die Ursache gesetzt. Aufgenommen wurde ein Auffahrunfall zwischen zwei Motorrädern. Nach meinem Verständnis und einiger Erfahrung bei der Unfallaufnahme müsste es in diesem Rechtsstreit um die Versicherung des Abbiegers und des Auffahrenden gehen, wer prozentual was bezahlt. Jetzt liegt der Unfall aber schon länger zurück, das macht die Sache nicht einfacher.
Grüße, Uli

Neben der RT gibt es noch die R 1100 S und eine Royal Enfield Classic 500.
Ludger

Re: Jetzt geht sie weg.

Beitrag von Ludger »

Ja, irgendwie ist der Autofahrer mit schuld, er hätte vorher in den Spiegel sehen müssen, dann blinken und dann erst rüber ziehen,
Als er mich im Rückspiegel gesehen hat, hat er aber das Abbiegevorhaben sofort abgebrochen und ich habe es ja auch geschafft zu bremsen (12er RT sei danke!).
Die Polizei sagt, mein Kollege sei schuld - aus der Nummer kommt man schlecht raus.

Was die Versicherung gemeint hat, ich hätte die Abbiegeabsicht erkennen müssen, da links ein Wirtschaftsweg war.
Den Weg hatte ich ehrlich gesagt nicht wahrgenommen, keine Beschilderung, hohes Korn und außen durchgezogene Linien auf der Landstraße.
Ich könnte jetzt ein Foto oder Video hier einstellen, im Grunde ist das aber unnötig,
da ich den Wagen nicht berührt habe und bei Erkennen des Abbiegevorhabens so handeln musste.

Nach meiner Meinung und auch nach meinem Anwalt ist meine einzige Schuld, dass ich zur falschen Zeit am falschen Ort war bzw. ein Fahrzeug betrieben habe = 10 %!
Mein Kollege hat weniger gut reagiert und es nicht geschafft zu bremsen.
Die Klage ist am Landgericht Bonn angenommen worden - ich werde berichten.
Vielen Dank für die Anteilnahme
Fröhlicher Bikergruß von Ludger
Antworten