Bremslicht im Topcase
- Andras
Hallo Zusammen
Ich bin daran einen GIVI TOP zu kaufen (inkl. zusÀtzliches Bremslicht).
Danach habe ich bereits Strom im Top und kann auch ein Licht einbauen, das beim Ăffnen automatisch angeht. Der Vorteil ist, dass ich keine Batterien brauche und auch keine Angst haben muss, dass das Licht automatisch angeht. Die meisten LED Lampen (z.B. Bild oben) werden durch DrĂŒcken auf das GehĂ€use automatisch eingeschaltet, bei vollem Koffer geschieht dies sehr leicht.
Ich bin daran einen GIVI TOP zu kaufen (inkl. zusÀtzliches Bremslicht).
Danach habe ich bereits Strom im Top und kann auch ein Licht einbauen, das beim Ăffnen automatisch angeht. Der Vorteil ist, dass ich keine Batterien brauche und auch keine Angst haben muss, dass das Licht automatisch angeht. Die meisten LED Lampen (z.B. Bild oben) werden durch DrĂŒcken auf das GehĂ€use automatisch eingeschaltet, bei vollem Koffer geschieht dies sehr leicht.
- oRTwin
oRTwin hat geschrieben: ... Es ist aber - soviel ich gehört habe - bei uns in D verboten ...
Servus Ortwin,
du hast richtig gehört. Ist in D nicht erlaubt.
LG Willi
no risk, no fun
no brain, no gain
Viele WutausbrĂŒche wĂ€ren vermeidbar wenn gewisse Menschen einfach lernen wĂŒrden ihre DĂ€mlichkeit unter Kontrolle zu bekommen (Quelle: unbekannt)
no brain, no gain
Viele WutausbrĂŒche wĂ€ren vermeidbar wenn gewisse Menschen einfach lernen wĂŒrden ihre DĂ€mlichkeit unter Kontrolle zu bekommen (Quelle: unbekannt)
- Andras
- BigBike
- Administrator
hallo,
fĂŒr einige (Givi)-TC gibt es sehr als Zubehör die passenden Bremslichter. Leider in D wieder einmal nicht erlaubt .....
Meines Erachtens, ein deutliches Plus an Sicherheit!
fĂŒr einige (Givi)-TC gibt es sehr als Zubehör die passenden Bremslichter. Leider in D wieder einmal nicht erlaubt .....
Meines Erachtens, ein deutliches Plus an Sicherheit!
viele RT-GrĂŒĂe
Ewald
Es lebe die Sommerzeit
Gib mir den Mut Dinge zu Àndern, die ich Àndern kann.
Gib mir Geduld zu ertragen, was ich nicht Àndern kann.
Gib mir die Weisheit das Eine vom anderen unterscheiden zu können.
32.Forentreffen, 31.5. bis 2.6.24, Wendland
Ewald
Es lebe die Sommerzeit
Gib mir den Mut Dinge zu Àndern, die ich Àndern kann.
Gib mir Geduld zu ertragen, was ich nicht Àndern kann.
Gib mir die Weisheit das Eine vom anderen unterscheiden zu können.
32.Forentreffen, 31.5. bis 2.6.24, Wendland
- BeeMWe
Hallo Ewald,BigBike hat geschrieben:hallo,
fĂŒr einige (Givi)-TC gibt es sehr als Zubehör die passenden Bremslichter. Leider in D wieder einmal nicht erlaubt .....
Meines Erachtens, ein deutliches Plus an Sicherheit!
nicht erlaubt o.k..
WĂŒrde man es eintragen lassen können, oder wird es generell nicht geduldet.
- DO9DA
wer sagt denn, daĂ ein Bremslicht zus. auf dem TC verboten ist??? NatĂŒrlich vorausgesetzt, daĂ die LatĂŒchte eine E Nr. hat! Ich bin so zum TĂV gefahren, der Graukittel hat lediglich den Abstand zwischen dem originalen und dem zusĂ€tzlichen gemessen.
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die DateianhÀnge dieses Beitrags anzusehen.
- BeeMWe
..... bĂŒschen gesucht und gefunden:
Richtlinie 97/28/EG der Kommission vom 11. Juni 1997 zur Anpassung der Richtlinie 76/756/EWG
...
6.7. Bremsleuchte
6.7.1. Anbringung
Einrichtungen der Kategorie S1 oder S2: fĂŒr alle Fahrzeugklassen vorgeschrieben.
Einrichtungen der Kategorie S3: fĂŒr die Fahrzeugklasse M1 vorgeschrieben; bei anderen Fahrzeugklassen zulĂ€ssig.
6.7.2. Anzahl
Zwei Einrichtungen der Kategorie S1 oder S2 und eine der Kategorie S3 bei allen Fahrzeugklassen.
Nur wenn die FahrzeuglĂ€ngsmittelebene nicht durch eine feste Aufbauwand geht, sondern ein oder zwei bewegliche Teile des Fahrzeugs (z. B. TĂŒren) voneinander trennt, und wenn nicht genĂŒgend Platz fĂŒr die Anbringung einer einzigen Einrichtung der Kategorie S3 in der LĂ€ngsmittelebene ĂŒber diesen beweglichen Teilen vorhanden ist, dĂŒrfen zwei Einrichtungen der Kategorie S3 und des Typs "D" angebracht sein, oder darf eine Einrichtung der Kategorie S3 links oder rechts von der LĂ€ngsmittelebene angebracht sein.
6.7.3. Anbauschema
Keine besondere Vorschrift.
6.7.4. Anordnung
6.7.4.1. In Richtung der Breite:
Bei Einrichtungen der Kategorie S1 oder S2: mindestens 600 mm Abstand zwischen beiden Leuchten. Dieser Abstand darf auf 400 mm verringert sein, wenn die Gesamtbreite des Fahrzeugs kleiner als 1 300 mm ist.
Bei Einrichtungen der Kategorie S3: Der Bezugspunkt muĂ in der FahrzeuglĂ€ngsmittelebene liegen. Sind die beiden Einrichtungen der Kategorie S3 jedoch nach den Vorschriften des Absatzes 6.7.2 angebracht, so mĂŒssen sie sich jeweils möglichst nahe der LĂ€ngsmittelebene befinden.
Kann eine Leuchte der Kategorie S3 nach den Vorschriften des Absatzes 6.7.2 neben der LĂ€ngsmittelebene angebracht sein, so darf der Abstand von der LĂ€ngsmittelebene zum Bezugspunkt der Leuchte nicht gröĂer als 150 mm sein.
6.7.4.2. In der Höhe:
Bei Einrichtungen der Kategorie S1 oder S2: ĂŒber dem Boden, mindestens 350 mm, höchstens 1 500 mm (2 100 mm, wenn die Form des Aufbaus die Einhaltung des Wertes 1 500 mm nicht zulĂ€Ăt).
Bei Einrichtungen der Kategorie S3 muĂ die horizontale Ebene, die den unteren Rand der sichtbaren leuchtenden FlĂ€che berĂŒhrt,
entweder höchstens 150 mm unter der horizontalen Ebene liegen, die den unteren Rand der freiliegenden FlĂ€che der Scheibe oder Verglasung des Heckfensters berĂŒhrt,
oder mindestens 850 mm ĂŒber dem Boden liegen.
Die horizontale Ebene, die den unteren Rand der sichtbaren leuchtenden FlĂ€che der Einrichtung der Kategorie S3 berĂŒhrt, muĂ ĂŒber der horizontalen Ebene liegen, die den oberen Rand der sichtbaren leuchtenden FlĂ€che von Einrichtungen der Kategorie S1 oder S2 berĂŒhrt.
6.7.4.3. In LĂ€ngsrichtung:
Bei Einrichtungen der Kategorie S1 oder S2: am Fahrzeugheck.
Bei Einrichtungen der Kategorie S3: keine besondere Vorschrift.
6.7.5. Geometrische Sichtbarkeit
Horizontalwinkel:
Bei Einrichtungen der Kategorie S1 oder S2: 45° nach links und nach rechts von der FahrzeuglÀngsachse;
bei Einrichtungen der Kategorie S3: 10° nach links und nach rechts von der FahrzeuglÀngsachse;
Vertikalwinkel:
Bei Einrichtungen der Kategorie S1 oder S2: 15° ĂŒber und unter der Horizontalen. Der Vertikalwinkel unter der Horizontalen darf jedoch auf 5° verringert sein, wenn die Anbauhöhe der Leuchte kleiner als 750 mm ist;
Bei Einrichtungen der Kategorie S3: 10° ĂŒber und 5° unter der Horizontalen.
6.7.6. Ausrichtung
Nach hinten.
6.7.7. Elektrische Schaltung
Muà aufleuchten, wenn die Betriebsbremse betÀtigt wird. Die Bremsleuchten brauchen nicht aufzuleuchten, wenn die Einrichtung, mit der der Motor angelassen und/oder abgestellt wird, sich in einer Stellung befindet, in der der Motorbetrieb nicht möglich ist.
Die Bremsleuchten können durch BetÀtigen eines Retarders oder einer Àhnlichen Einrichtung eingeschaltet werden.
6.7.8. Kontrolleinrichtung
ZulÀssig; falls vorhanden, nur als Funktionskontrolleuchte in Form einer nichtblinkenden Warnleuchte, die bei einer Funktionsstörung bei den Bremsleuchten aufleuchtet.
6.7.9. Sonstige Vorschriften
6.7.9.1. Die Einrichtung der Kategorie S3 darf nicht mit einer anderen Leuchte ineinandergebaut sein.
6.7.9.2. Die Einrichtung der Kategorie S3 kann auĂen oder innen am Fahrzeug angebracht sein.
Wenn sie innen angebracht ist,
6.7.9.2.1. darf das ausgestrahlte Licht den FahrzeugfĂŒhrer nicht ĂŒber die RĂŒckspiegel und/oder andere FlĂ€chen des Fahrzeugs (z. B. die Heckscheibe) stören;
Richtlinie 97/28/EG der Kommission vom 11. Juni 1997 zur Anpassung der Richtlinie 76/756/EWG
...
6.7. Bremsleuchte
6.7.1. Anbringung
Einrichtungen der Kategorie S1 oder S2: fĂŒr alle Fahrzeugklassen vorgeschrieben.
Einrichtungen der Kategorie S3: fĂŒr die Fahrzeugklasse M1 vorgeschrieben; bei anderen Fahrzeugklassen zulĂ€ssig.
6.7.2. Anzahl
Zwei Einrichtungen der Kategorie S1 oder S2 und eine der Kategorie S3 bei allen Fahrzeugklassen.
Nur wenn die FahrzeuglĂ€ngsmittelebene nicht durch eine feste Aufbauwand geht, sondern ein oder zwei bewegliche Teile des Fahrzeugs (z. B. TĂŒren) voneinander trennt, und wenn nicht genĂŒgend Platz fĂŒr die Anbringung einer einzigen Einrichtung der Kategorie S3 in der LĂ€ngsmittelebene ĂŒber diesen beweglichen Teilen vorhanden ist, dĂŒrfen zwei Einrichtungen der Kategorie S3 und des Typs "D" angebracht sein, oder darf eine Einrichtung der Kategorie S3 links oder rechts von der LĂ€ngsmittelebene angebracht sein.
6.7.3. Anbauschema
Keine besondere Vorschrift.
6.7.4. Anordnung
6.7.4.1. In Richtung der Breite:
Bei Einrichtungen der Kategorie S1 oder S2: mindestens 600 mm Abstand zwischen beiden Leuchten. Dieser Abstand darf auf 400 mm verringert sein, wenn die Gesamtbreite des Fahrzeugs kleiner als 1 300 mm ist.
Bei Einrichtungen der Kategorie S3: Der Bezugspunkt muĂ in der FahrzeuglĂ€ngsmittelebene liegen. Sind die beiden Einrichtungen der Kategorie S3 jedoch nach den Vorschriften des Absatzes 6.7.2 angebracht, so mĂŒssen sie sich jeweils möglichst nahe der LĂ€ngsmittelebene befinden.
Kann eine Leuchte der Kategorie S3 nach den Vorschriften des Absatzes 6.7.2 neben der LĂ€ngsmittelebene angebracht sein, so darf der Abstand von der LĂ€ngsmittelebene zum Bezugspunkt der Leuchte nicht gröĂer als 150 mm sein.
6.7.4.2. In der Höhe:
Bei Einrichtungen der Kategorie S1 oder S2: ĂŒber dem Boden, mindestens 350 mm, höchstens 1 500 mm (2 100 mm, wenn die Form des Aufbaus die Einhaltung des Wertes 1 500 mm nicht zulĂ€Ăt).
Bei Einrichtungen der Kategorie S3 muĂ die horizontale Ebene, die den unteren Rand der sichtbaren leuchtenden FlĂ€che berĂŒhrt,
entweder höchstens 150 mm unter der horizontalen Ebene liegen, die den unteren Rand der freiliegenden FlĂ€che der Scheibe oder Verglasung des Heckfensters berĂŒhrt,
oder mindestens 850 mm ĂŒber dem Boden liegen.
Die horizontale Ebene, die den unteren Rand der sichtbaren leuchtenden FlĂ€che der Einrichtung der Kategorie S3 berĂŒhrt, muĂ ĂŒber der horizontalen Ebene liegen, die den oberen Rand der sichtbaren leuchtenden FlĂ€che von Einrichtungen der Kategorie S1 oder S2 berĂŒhrt.
6.7.4.3. In LĂ€ngsrichtung:
Bei Einrichtungen der Kategorie S1 oder S2: am Fahrzeugheck.
Bei Einrichtungen der Kategorie S3: keine besondere Vorschrift.
6.7.5. Geometrische Sichtbarkeit
Horizontalwinkel:
Bei Einrichtungen der Kategorie S1 oder S2: 45° nach links und nach rechts von der FahrzeuglÀngsachse;
bei Einrichtungen der Kategorie S3: 10° nach links und nach rechts von der FahrzeuglÀngsachse;
Vertikalwinkel:
Bei Einrichtungen der Kategorie S1 oder S2: 15° ĂŒber und unter der Horizontalen. Der Vertikalwinkel unter der Horizontalen darf jedoch auf 5° verringert sein, wenn die Anbauhöhe der Leuchte kleiner als 750 mm ist;
Bei Einrichtungen der Kategorie S3: 10° ĂŒber und 5° unter der Horizontalen.
6.7.6. Ausrichtung
Nach hinten.
6.7.7. Elektrische Schaltung
Muà aufleuchten, wenn die Betriebsbremse betÀtigt wird. Die Bremsleuchten brauchen nicht aufzuleuchten, wenn die Einrichtung, mit der der Motor angelassen und/oder abgestellt wird, sich in einer Stellung befindet, in der der Motorbetrieb nicht möglich ist.
Die Bremsleuchten können durch BetÀtigen eines Retarders oder einer Àhnlichen Einrichtung eingeschaltet werden.
6.7.8. Kontrolleinrichtung
ZulÀssig; falls vorhanden, nur als Funktionskontrolleuchte in Form einer nichtblinkenden Warnleuchte, die bei einer Funktionsstörung bei den Bremsleuchten aufleuchtet.
6.7.9. Sonstige Vorschriften
6.7.9.1. Die Einrichtung der Kategorie S3 darf nicht mit einer anderen Leuchte ineinandergebaut sein.
6.7.9.2. Die Einrichtung der Kategorie S3 kann auĂen oder innen am Fahrzeug angebracht sein.
Wenn sie innen angebracht ist,
6.7.9.2.1. darf das ausgestrahlte Licht den FahrzeugfĂŒhrer nicht ĂŒber die RĂŒckspiegel und/oder andere FlĂ€chen des Fahrzeugs (z. B. die Heckscheibe) stören;
- BeeMWe
der "d-tĂŒv" rĂ€t folgendes:
..... ein zusÀtzliches Bremslicht ist nur dann möglich, wenn das "GefÀhrt" nicht mehr als 3 Bremslichter hat.
Beispiel KFZ: 2 Bremslichter lins und rechts + ein Zusatz-Bremslicht = o.k.
..... (deshalb bekommen auch die Zusatzbremslichter der 1. Generation (2 Bremslichter in der Heckscheibe) keine Zulassung.
Zulassung bekommen jedoch Zusatz-Bremslichter, die aus EINEM Bremslicht bestehen - in vielen KFZ heute Standard.
Die meisten Grossroller haben Werkseitig 2 getrennte Bremslichter, hat also nur noch die Möglichkeit fĂŒr EIN weiteres Bremslicht. damit wĂ€re der givi-koffer aus dem Rennen, weil er aus 2 zusĂ€tzlichen Bremsleuchten besteht.
Mit der "nur einen Bremsleuchte" von "hella" wĂ€re die "Deutsche-TĂV-welt" wieder in Ordnung.
..... in einem sind wir uns sicher alle einig: die Zusatzbremsleuchte schafft mehr Sicherheit, nur wir mĂŒssen uns halt in "D" leider nach der "Gesetzesdecke" strecken.
..... ein zusÀtzliches Bremslicht ist nur dann möglich, wenn das "GefÀhrt" nicht mehr als 3 Bremslichter hat.
Beispiel KFZ: 2 Bremslichter lins und rechts + ein Zusatz-Bremslicht = o.k.
..... (deshalb bekommen auch die Zusatzbremslichter der 1. Generation (2 Bremslichter in der Heckscheibe) keine Zulassung.
Zulassung bekommen jedoch Zusatz-Bremslichter, die aus EINEM Bremslicht bestehen - in vielen KFZ heute Standard.
Die meisten Grossroller haben Werkseitig 2 getrennte Bremslichter, hat also nur noch die Möglichkeit fĂŒr EIN weiteres Bremslicht. damit wĂ€re der givi-koffer aus dem Rennen, weil er aus 2 zusĂ€tzlichen Bremsleuchten besteht.
Mit der "nur einen Bremsleuchte" von "hella" wĂ€re die "Deutsche-TĂV-welt" wieder in Ordnung.
..... in einem sind wir uns sicher alle einig: die Zusatzbremsleuchte schafft mehr Sicherheit, nur wir mĂŒssen uns halt in "D" leider nach der "Gesetzesdecke" strecken.
- Easy
- BeeMWe
..... gestern auf der RĂŒckfahrt vom Rhein, da war ein Kombi vor mir stĂ€nig am bremsen, der hatte oben die komplette Heckscheibe, geschĂ€tzt ca. 1,3 m - 1,5 m langes Bremslich drin, auch noch ca. 10 - 15 cm in der Höhe.
..... nerviger Zeitgenosse.
..... da braucht man sich dann nicht zu wundern wenn der TĂV da immer sensibler wird.
..... wenn da ein normales Bremslicht, wie ja sehr oft auch bei MotorrÀdern in Sichthöhe verbaut ist, scheint das ja sehr sinnvoll zu sein.
..... aber, wie sagte mein alter Lehrer immer "es gibt solche und solche", vor denen muĂ man sich in acht nehmen.
..... nerviger Zeitgenosse.
..... da braucht man sich dann nicht zu wundern wenn der TĂV da immer sensibler wird.
..... wenn da ein normales Bremslicht, wie ja sehr oft auch bei MotorrÀdern in Sichthöhe verbaut ist, scheint das ja sehr sinnvoll zu sein.
..... aber, wie sagte mein alter Lehrer immer "es gibt solche und solche", vor denen muĂ man sich in acht nehmen.
- wolfi52
- xxxxx
Das Topcase ist aus Sicht des TĂV's Ladung
und an Ladung ist bis auf die Beleuchtung bei mehr als 1 Meter ĂŒberstehender Ladung
keine Beleuchtung zugelassen.
Nicht alles was auf deutschen StraĂen rumfĂ€hrt oder durch die Hauptuntersuchung geht, ist auch tatsĂ€chlich zugelassen.
Eintragen kann man zusÀtzliche Bremsleuchten nicht.
und an Ladung ist bis auf die Beleuchtung bei mehr als 1 Meter ĂŒberstehender Ladung
keine Beleuchtung zugelassen.
Nicht alles was auf deutschen StraĂen rumfĂ€hrt oder durch die Hauptuntersuchung geht, ist auch tatsĂ€chlich zugelassen.
Eintragen kann man zusÀtzliche Bremsleuchten nicht.
- wolfi52
- xxxxx