Anbringung der CH-Vignette an der RT
Re: Anbringung der CH-Vignette an der RT
Die Vignetten müssen auf einem Bauteil kleben, das nicht ohne Einsatz von Werkzeug abgenommen werden kann. Daher taugen Sitzbank und Koffer nur bedingt, werden aber geduldet.
Ich klebe seit 20 Jahren die CH- und A-Vignette auf den ausgefahrenen Spritzschutz am Hinterrad. Dort sind sie sichtbar, stören aber nicht, und in D kann ich den Spritzschutz einschieben und die Vignetten verschwinden aus dem Sichtbereich.
Grüße,
Holger
Ich klebe seit 20 Jahren die CH- und A-Vignette auf den ausgefahrenen Spritzschutz am Hinterrad. Dort sind sie sichtbar, stören aber nicht, und in D kann ich den Spritzschutz einschieben und die Vignetten verschwinden aus dem Sichtbereich.
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Holger
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Re: Anbringung der CH-Vignette an der RT
Ich habe sie im Deckel des kleinen Staufachs innen angeklebt - jedes neue Jahr über das alte geklebt.
Einmal gab es bei mir eine Kontrolle bei einer AB-Einfahrt... ich Knopf gedrückt... Staufachdeckel hebt sich ... alle mit einem Lächeln zufrieden
Einmal gab es bei mir eine Kontrolle bei einer AB-Einfahrt... ich Knopf gedrückt... Staufachdeckel hebt sich ... alle mit einem Lächeln zufrieden
Gruss aus der Innerschweiz
Hans
2x 2-Zylinder-Boxer: 1250 RT MÜ 2021 Elegance & 2CV-Ente
Meine Motorräder & Ente: www.judweggis.ch
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Re: Anbringung der CH-Vignette an der RT
Das finde ich ist eine super Lösung zur Anbringung der Vignette, würde mich freuen wenn z.B. Österreich das so auch zulassen würde.Swiss-Hans hat geschrieben: ↑23.05.2021, 09:47 Ich habe sie im Deckel des kleinen Staufachs innen angeklebt - jedes neue Jahr über das alte geklebt.
Einmal gab es bei mir eine Kontrolle bei einer AB-Einfahrt... ich Knopf gedrückt... Staufachdeckel hebt sich ... alle mit einem Lächeln zufrieden
Grüße vom RT1250 Tourer Wilfried
Fahre nie schneller als dein Schutzengel fliegt
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Re: Anbringung der CH-Vignette an der RT
Dem kann ich nur beipflichtenRT1200 Tourer hat geschrieben: ↑23.05.2021, 09:53Das finde ich ist eine super Lösung zur Anbringung der Vignette, würde mich freuen wenn z.B. Österreich das so auch zulassen würde.Swiss-Hans hat geschrieben: ↑23.05.2021, 09:47 Ich habe sie im Deckel des kleinen Staufachs innen angeklebt - jedes neue Jahr über das alte geklebt.
Einmal gab es bei mir eine Kontrolle bei einer AB-Einfahrt... ich Knopf gedrückt... Staufachdeckel hebt sich ... alle mit einem Lächeln zufrieden
Gruß vom Bodensee
Bernhard
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Re: Anbringung der CH-Vignette an der RT
Solange Österreich die klebe Vignette akzeptiert wird das nicht erlaubt werden. Weil die Asfinag vermehrt auch den ruhenden Verkehr sprich Parkplätze und Raststätten kontrolliert. Ist bedeutend lukrativer als Kontrollen im laufenden Verkehr. Daher muss die Vignette sichtbar bleiben. Ein Versuch wert wäre allerdings das Fach offen stehen lassen bei der Rast.RT1200 Tourer hat geschrieben: ↑23.05.2021, 09:53
Das finde ich ist eine super Lösung zur Anbringung der Vignette, würde mich freuen wenn z.B. Österreich das so auch zulassen würde.
@ Ich habe sie im Deckel des kleinen Staufachs innen angeklebt - jedes neue Jahr über das alte geklebt.
Zum Hans seiner Variante sei angemerkt dies ist verboten weil damit die Vignette zerstörungsfrei übertragen werden kann.
Zuletzt geändert von piri am 23.05.2021, 11:06, insgesamt 1-mal geändert.
Mit Gruss aus dem Werdenberg
Pirmin
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Re: Anbringung der CH-Vignette an der RT
Und wenn's regnet während der Rast, hast du gleich einen Trinkvorrat im Fach.
Gruß mit der linken Hand
Karl
(der mit der Q tanzt)
Ich träume nicht, ich (er-)fahre meinen Traum.
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Re: Anbringung der CH-Vignette an der RT
Verboten? ...wurde bei der Polizeikontrolle nicht beanstandet
Zerstörungsfrei übertragen? ...wie?
Gruss aus der Innerschweiz
Hans
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Re: Anbringung der CH-Vignette an der RT
Aber Kontrolle im abgestellten Verkehr macht doch keinen Sinn ?!? In A geht doch auch eine digitale Vignette, die bestenfalls per Kassenbon belegt wird...???piri hat geschrieben: ↑23.05.2021, 11:00 Solange Österreich die klebe Vignette akzeptiert wird das nicht erlaubt werden. Weil die Asfinag vermehrt auch den ruhenden Verkehr sprich Parkplätze und Raststätten kontrolliert. Ist bedeutend lukrativer als Kontrollen im laufenden Verkehr. Daher muss die Vignette sichtbar bleiben.
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In Grip we trust ! Wünsche allzeit ausreichend Grip für die untere und Grips für die obere Hälfte deiner RT...
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Re: Anbringung der CH-Vignette an der RT
es sei denn, Du parkst mitten auf einer mautpflichtigen Straße....
Beste Grüße aus Nordhessen
Volker
Man muß keine Kuh kaufen, wenn man ein Glas Milch trinken will, wenn man RT fahren will schon!!!
Volker
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Re: Anbringung der CH-Vignette an der RT
Auch von mir vielen Dank für die super Tips, unterm Sitz und Innendeckel!
Ich erweitere die Frage aber gerne mal wieder :-) Es gibt in Frankreich ja Strecken, wo man auch mit dem Motorrad (zumindest zeitweise) eine Umweltplakette (crit d´air) nötig ist. Das Ding muss ja wohl auch irgendwo hin geklebt werden. Ich habe bis jetzt nicht viel gefunden bzw keine Stelle, wo genau "vorgeschrieben" wird, wo das Ding hin zu kleben ist; die Franzosen haben ja auch irgendwo eine Versicherungsplakette, wenn ich mich nicht irre. Da kann man doch nicht alles auf Gabelholmen pappen ... mal abgesehen von der Optik... Weiß jemand, ob man das Ding vielleicht auch irgendwo unter Sitz oder in Innendeckel pappen kann?
Wünsche allen ein schönes langes trockenes Wochenende
LG, Olaf
Ich erweitere die Frage aber gerne mal wieder :-) Es gibt in Frankreich ja Strecken, wo man auch mit dem Motorrad (zumindest zeitweise) eine Umweltplakette (crit d´air) nötig ist. Das Ding muss ja wohl auch irgendwo hin geklebt werden. Ich habe bis jetzt nicht viel gefunden bzw keine Stelle, wo genau "vorgeschrieben" wird, wo das Ding hin zu kleben ist; die Franzosen haben ja auch irgendwo eine Versicherungsplakette, wenn ich mich nicht irre. Da kann man doch nicht alles auf Gabelholmen pappen ... mal abgesehen von der Optik... Weiß jemand, ob man das Ding vielleicht auch irgendwo unter Sitz oder in Innendeckel pappen kann?
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Kommt zum Laub auch noch die Nässe, liegst du schnell mal auf der Fresse
Auf einem Motorrad fragt nie jemand: „Sind wir schon da“
-----------------------------------------------------------------------
R 1250 RT MÜ: 2021 -
R 1200 RT LC: 2019 - 2021
R 1100 RT: 2016 - 2019
K 75 RT: 2014 - 2016
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Re: Anbringung der CH-Vignette an der RT
Somit werden die Österreicher weiterhin bei mir keine Kasse für AB Vignetten machen, ich werde weiterhin ohne Autobahnanteil durch die Alpenrepublik fahren und dabei die schöne Landschaft und sagenhaft viele Kurven genießen.PeJo hat geschrieben: ↑23.05.2021, 11:26Aber Kontrolle im abgestellten Verkehr macht doch keinen Sinn ?!? In A geht doch auch eine digitale Vignette, die bestenfalls per Kassenbon belegt wird...???piri hat geschrieben: ↑23.05.2021, 11:00 Solange Österreich die klebe Vignette akzeptiert wird das nicht erlaubt werden. Weil die Asfinag vermehrt auch den ruhenden Verkehr sprich Parkplätze und Raststätten kontrolliert. Ist bedeutend lukrativer als Kontrollen im laufenden Verkehr. Daher muss die Vignette sichtbar bleiben.
Grüße vom RT1250 Tourer Wilfried
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Re: Anbringung der CH-Vignette an der RT
Hier nochmal mein Weg, die Vignetten mitzuführen:
P.S.: Foto dient nur der Demo. Klar ist diese CH-Vignette kürzlich abgelaufen...
Genügt den Vorschriften, denn der Spritzschutz kann nur mit Werkzeug entfernt werden (25er Torx) P.S.: Foto dient nur der Demo. Klar ist diese CH-Vignette kürzlich abgelaufen...
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Re: Anbringung der CH-Vignette an der RT
Da unten habe ich mein CH-Zeichenhardholgi hat geschrieben: ↑23.05.2021, 13:15 Hier nochmal mein Weg, die Vignetten mitzuführen:
RT_Spritzschutz_hinten_mit_ohne_Vignette.jpg
Genügt den Vorschriften, denn der Spritzschutz kann nur mit Werkzeug entfernt werden (25er Torx)
P.S.: Foto dient nur der Demo. Klar ist diese CH-Vignette kürzlich abgelaufen...
Gruss aus der Innerschweiz
Hans
2x 2-Zylinder-Boxer: 1250 RT MÜ 2021 Elegance & 2CV-Ente
Meine Motorräder & Ente: www.judweggis.ch
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Re: Anbringung der CH-Vignette an der RT
Hallo Hans
Grundsätzlich kannst du dir den CH-Kleber sparen, wenn er nicht die Grösse für den PKW hat. Es ist nur eine Grösse zugelassen.
Grundsätzlich kannst du dir den CH-Kleber sparen, wenn er nicht die Grösse für den PKW hat. Es ist nur eine Grösse zugelassen.
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Es grüsst
Der -Markus mit der ZH-Nummer
in kallistograu
Wer Schreibfehler findet, darf sie behalten
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Re: Anbringung der CH-Vignette an der RT
Diese französische Umweltvignette (z.B. für Großraum Grenoble etc.) habe ich tatsächlich von hinten auf die Scheibe geklebt, da ich hier sehr viel eher von Problemen mit geparkten Maschinen ausgehe...Olaf RT hat geschrieben: ↑23.05.2021, 11:44 Auch von mir vielen Dank für die super Tips, unterm Sitz und Innendeckel!
Ich erweitere die Frage aber gerne mal wieder :-) Es gibt in Frankreich ja Strecken, wo man auch mit dem Motorrad (zumindest zeitweise) eine Umweltplakette (crit d´air) nötig ist. Das Ding muss ja wohl auch irgendwo hin geklebt werden. Ich habe bis jetzt nicht viel gefunden bzw keine Stelle, wo genau "vorgeschrieben" wird, wo das Ding hin zu kleben ist; die Franzosen haben ja auch irgendwo eine Versicherungsplakette, wenn ich mich nicht irre. Da kann man doch nicht alles auf Gabelholmen pappen ... mal abgesehen von der Optik... Weiß jemand, ob man das Ding vielleicht auch irgendwo unter Sitz oder in Innendeckel pappen kann?
LG, Olaf
Das Ding ist ziemlich filigran und für Gabelholm etc. eher nicht geeignet...
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Re: Anbringung der CH-Vignette an der RT
Glück gehabt. Du sagst ja „übereinander geklebt“ somit kannst Du problemlos die Vignette mit der untersten zerstörungsfrei ablösen und an einem andern Fz wieder anbringen, macht vermutlich hier keiner aber wurde anfangs tatsächlich so gemacht und darum ist das verboten. Sie muss immer direkt aufgeklebt werden.Swiss-Hans hat geschrieben: ↑23.05.2021, 11:20
Verboten? ...wurde bei der Polizeikontrolle nicht beanstandet
Zerstörungsfrei übertragen? ...wie?
Zu den Kontrollen in Ö: Selber gesehen, am Moto auf der Raststätte nicht sichtbar= Bussenzettel.
Mit Gruss aus dem Werdenberg
Pirmin
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Re: Anbringung der CH-Vignette an der RT
Ich nutze in Ö nur die digitale Variante, muß man nur früh genug machen. Ich glaube das waren 14 Tg. vorher wegen dem Rücktrittrecht im Onlineverkauf.piri hat geschrieben: ↑23.05.2021, 21:43
Glück gehabt. Du sagst ja „übereinander geklebt“ somit kannst Du problemlos die Vignette mit der untersten zerstörungsfrei ablösen und an einem andern Fz wieder anbringen, macht vermutlich hier keiner aber wurde anfangs tatsächlich so gemacht und darum ist das verboten. Sie muss immer direkt aufgeklebt werden.
Zu den Kontrollen in Ö: Selber gesehen, am Moto auf der Raststätte nicht sichtbar= Bussenzettel.
Gruß
Heinrich
Jeder Mensch hat das Recht auf eine eigene Meinung.
Es sei denn, er ist männlich und verheiratet!
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Re: Anbringung der CH-Vignette an der RT
Also ich entscheide erst Donnerstags, ob ich Freitag nach Ö reinfahren will, das ist für digital zu kurzfristig. Daher kauf ich am Grenzübergang rasch die Klebevignette und nach 5 min geht‘s weiter. Extrem unkompliziert.
Und zuhause tapeziere ich die Garagentür mit den abgelaufenen Vignettentrophäen. Dual Use.
Und zuhause tapeziere ich die Garagentür mit den abgelaufenen Vignettentrophäen. Dual Use.
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Re: Anbringung der CH-Vignette an der RT
Du kannst in jeder Tanke in Grenznähe an der Kasse eine halb-digitale Vignette (Kassenbon mit Angabe des Kennzeichen) kaufen und sofort losfahren.
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Re: Anbringung der CH-Vignette an der RT
Man kann auch beim Online-Kauf auf das Rücktrittsrecht verzichten, dann gilt sie sofort.Papa Heinrich hat geschrieben: ↑23.05.2021, 23:40 Ich nutze in Ö nur die digitale Variante, muß man nur früh genug machen. Ich glaube das waren 14 Tg. vorher wegen dem Rücktrittrecht im Onlineverkauf.
Gruß
Heinrich
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Re: Anbringung der CH-Vignette an der RT
Hallo Peter, das sind hilfreiche Infos, vielen Dank dafür.
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Re: Anbringung der CH-Vignette an der RT
"In A geht doch auch eine digitale Vignette, die bestenfalls per Kassenbon belegt wird...???" so nicht lieber peter. die dig. vignette ist an das kennzeichen gebunden. du darfst bis zu drei fahrzeuge mit einer vignette bedienen - also bis zu drei gleichwertige fahrzeugklassen (bikes, pkw`s,etc.) pro kennzeichen angemeldet haben (wechselkennzeichen - hab ich auch bei den PKW so). die zur dig. vignette angemeldeten kennzeichen sind bei der asfinag für ganz Ö registriert - also warum sollte man auf autobahnrastplätzen nicht erfolgreich kontrollieren können? zu den autobahnrastplätzen kommst nur über die autobahn.
alle anderen kontrollen laufen über die überkopfkameras. die geklebte vignette muss für behörden augenscheinlich sichtbar sein, weil sonst kontrollen nicht möglich sind (das können die überkopfkameras nicht).
und peter: nein - 14 tage ist nur rücktritt! gültig ist die dig. vignette erst ab dem 18. tag!! wenn du also zu früh einreist zahlst strafe.
aber wie von mir schon beschrieben: wenn du die dig. vignette bei einem österr. autofahrerclub in Ö an der grenze kaufst (siehe oben mit kennzeichenangabe), dann gilt sie ab sofort.
ich kann mir auch nicht vorstellen, dass das für ausländische bürger anders wäre.
aber kannst auch selbst nachsehen: https://www.asfinag.at/, https://www.arboe.at/, https://www.oeamtc.at/thema/maut-vignet ... h-25765729
ah ja, ob für ein bestimmtes fahrzeug eine gültige vignette besteht, kann jeder ohne passwort mit eingabe irgendeines kennzeichens bei
der asfinag überprüfen (also nicht nur für sein eigenes fahrzeug).
LG
robert
alle anderen kontrollen laufen über die überkopfkameras. die geklebte vignette muss für behörden augenscheinlich sichtbar sein, weil sonst kontrollen nicht möglich sind (das können die überkopfkameras nicht).
und peter: nein - 14 tage ist nur rücktritt! gültig ist die dig. vignette erst ab dem 18. tag!! wenn du also zu früh einreist zahlst strafe.
aber wie von mir schon beschrieben: wenn du die dig. vignette bei einem österr. autofahrerclub in Ö an der grenze kaufst (siehe oben mit kennzeichenangabe), dann gilt sie ab sofort.
ich kann mir auch nicht vorstellen, dass das für ausländische bürger anders wäre.
aber kannst auch selbst nachsehen: https://www.asfinag.at/, https://www.arboe.at/, https://www.oeamtc.at/thema/maut-vignet ... h-25765729
ah ja, ob für ein bestimmtes fahrzeug eine gültige vignette besteht, kann jeder ohne passwort mit eingabe irgendeines kennzeichens bei
der asfinag überprüfen (also nicht nur für sein eigenes fahrzeug).
LG
robert
Re: Anbringung der CH-Vignette an der RT
Moin!
Mal für Deutschland. Wurde von einem Mitarbeiter des Ordnungsamtes angemacht,
dass auch ein Mopped eine Parkscheibe benötigt! War das nur einer der meinte er
müsse mal einen mit Mopped anmachen oder ist das rechtlich verankert!
Gruß Frank
Mal für Deutschland. Wurde von einem Mitarbeiter des Ordnungsamtes angemacht,
dass auch ein Mopped eine Parkscheibe benötigt! War das nur einer der meinte er
müsse mal einen mit Mopped anmachen oder ist das rechtlich verankert!
Gruß Frank
Re: Anbringung der CH-Vignette an der RT
Ja klar, das hatte ich ja auch weiter unten geschrieben: an der Kasse unter Angabe des Kennzeichen und dann mit Bon.
Stimmt, Rücktritt vom Rücktritt ist ausgeschlossen...obro hat geschrieben: ↑24.05.2021, 20:17 und peter: nein - 14 tage ist nur rücktritt! gültig ist die dig. vignette erst ab dem 18. tag!! wenn du also zu früh einreist zahlst strafe.
aber wie von mir schon beschrieben: wenn du die dig. vignette bei einem österr. autofahrerclub in Ö an der grenze kaufst (siehe oben mit kennzeichenangabe), dann gilt sie ab sofort.
ich kann mir auch nicht vorstellen, dass das für ausländische bürger anders wäre.
Sonderbar, ich meine mich deutlich zu erinnern, dass ich das vor einigen Jahren noch machen konnte. Aber nun ja, heute geht's wohl nimmer... Schade...
Also ich hab die dig. Vignette bislang einmal an der Tanke gekauft (mit Kennzeichen) und das war dann super easy... und ohne Klebe-Vignette! Die nerven mich im Auto schon genug...
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Re: Anbringung der CH-Vignette an der RT
Ist doch eigentlich klar, oder? Wenn du auf einem legalen Parkplatz mit eingeschränkter Parkdauer stehst, brauchst du natürlich eine Parkscheibe, auch wenn sie am Moped komisch aussieht. Aber wie soll es sonst gehen mit der Überprüfung der Parkdauer ??? Und die ist ja bei Moped nicht mal eben außer Kraft gesetzt.
Wenn du sowieso auf dem Bürgersteig oder sonst wo stehst, gibt es natürlich keine eingeschränkter Parkdauer, weil es sowieso in den meisten Fällen nicht legal ist und bestenfalls geduldet wird. Aber das ist wieder ein ganz anders Thema...
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