Hallo Zusammen,
ich habe gerade folgenden Artikel auf der Motorrad-Homepage gefunden:
https://www.motorradonline.de/news/reif ... heinigung/
Ich weiß nicht, ob es jemanden hier betrifft - aber ich besitze außer RT noch zwei weitere Motorräder, von denen eins davon betroffen sein könnte.
(den Kommentar von MOTORRAD-Redakteur finde ich allerdings sehr passend)
Gruss
Marvin
Reifen-Unbedenklichkeitsbescheinigung teilweise nicht gültig
Re: Reifen-Unbedenklichkeitsbescheinigung teilweise nicht gültig
Das ist nichts Neues. Ein Reifenhersteller kann die Abweichung von der im Brief spezifizierten Reifengröße nicht für unbedenklich erklären, so etwas muss abgenommen und eingetragen werden.
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