Rückrufaktion, Entschädigung, Gutschein

der neue Wasserboxer ab Modelljahr 2014
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RT-Treiber1

Rückrufaktion, Entschädigung, Gutschein

Beitrag von RT-Treiber1 »

Hallo,
hatte auf Anraten eines RT-Freundes Frau Salzmann angeschrieben, da ich gerne Klarheit über die geplante und angekündigte "Kompensationsregelung" erhalten wollte.
Frau Salzmann war sehr freundlich, hat sich für die nicht sofort erfolgte Antwort entschuldigt (Urlaub) und dann auch umgehend schriftlich geantwortet.
Dafür meinen ausdrücklichen Dank an Frau Salzmann. :thanks:

Ich darf vorweg anmerken dass ich mit der Regelung auch durch meinen Händler ASW Wahl in Gießen äussert zufrieden bin ( 1600 GT nagelneu incl Umbau Schacht für Navigator 5 für 6000 km kostenfrei). Was mich gestört hat und stört ist die teil unzulängliche und widersprüchliche Information.
Auf meinen vor ca. 14 Tagen erfolgten Anruf bei BMW München erhielt ich die fernmündliche Antwort "der Gutschein ist auch noch 2015 gültig und kann auch für Serviceleistungen verwendet werden.
In dem Schreiben von Frau Salzmann (Auszug)
Sofern Ihnen dies möglich ist, bitten wir Sie, diesen noch im 1. Quartal 2015 einzulösen. Der Gutschein kann für sämtliche BMW Motorradprodukte eingelöst werden, auch wenn diese zum Beispiel im Rahmen eines Service anfallen
Das liest sich für mich schon ganz anders, von Arbeitsleistung (Service) ist hier nicht mehr die Rede. Da darf ich mich dann mit meinem Freundlichen auseinandersetzen, und der wird seine Freude haben, wenn er zwecks Abrechnung mit BMW erhebliche Mehraufwendungen hat; ist eh schon mehr als sauer auf BMW und deren diesbezügliches Verhalten.
Selbstverständlich können Sei den Gutschein über € 500,00 auch für die Anschlussgarantie verwenden
Den betriebswirtschaftlich, rechtlichen Hintergrund, der es nicht möglich macht die GWL Zeit zu verlängern habe ich verstanden und kann es auch akzeptieren, nur wie es möglich sein soll diesen Gutschein für die Anschlußgarantie, welche für die Betroffenen frühestens Febr. 2016 bei 2 jähriger GWL fällig wird mit einem Gutschein, der 2015 eingelöst werden soll zu begleichen erschließt sich mir nicht.
Alles in Allem für mich eine tolle Regelung seitens BMW als Solche :up: , nur der modus operandi mit widersprüchlichen und nicht zu Ende gedachten, bzw. unklaren Ausführungsvorgaben kann mich nicht befriedigen.
Trotzdem ist und bleibt die Neue R 1200RT LC ein supergeiles Motorrad.
Gruß
Peter
R 1100 RT; R 1200 LT; R1150 RT; R 1200 RT; R 1200 RT/LC
Freiheit bedeutet Dinge zu sagen, die andere nicht hören wollen. George Orwell
Lucky

Re: Rückrufaktion, Entschädigung, Gutschein

Beitrag von Lucky »

RT-Treiber1 hat geschrieben:nur wie es möglich sein soll diesen Gutschein für die Anschlußgarantie, welche für die Betroffenen frühestens Febr. 2016 bei 2 jähriger GWL fällig wird mit einem Gutschein, der 2015 eingelöst werden soll zu begleichen erschließt sich mir nicht.
Mein :D erklärte mir das mal so:

Du kannst sogar schon mit dem Kauf des Motorrades die Anschlußgarantie abschließen. Sie greift dann automatisch am ersten Tag nach Ablauf der 2 Jahre.

Was offen bleibt ist die Frage was mit dem Geld passiert, wenn es das Motorrad aus irgend einem Grund zu dem eintreffenden Zeitpunkt gar nicht mehr gibt.

Ansonsten hat die Anschlußgarantie den netten Beigeschmack das man beim Privatverkauf ein Fahrzeug mit Garantie anbieten kann. Das Umschreiben auf den neuen Besitzer kann jeder beim :D

Also ist es nicht wirklich ein Problem den Gutschein dafür zu nutzen, aber ob es dem Einzelnen etwas bringt muss jeder für sich selbst entscheiden.
RT-Treiber1

Re: Rückrufaktion, Entschädigung, Gutschein

Beitrag von RT-Treiber1 »

Du kannst sogar schon mit dem Kauf des Motorrades die Anschlußgarantie abschließen. Sie greift dann automatisch am ersten Tag nach Ablauf der 2 Jahre.
Danke für den Hinweis Jens, war mir nicht bekannt; aber wie du schon schreibst mit all den Unwägbarkeiten, die man eingeht.
Gruß
Peter
R 1100 RT; R 1200 LT; R1150 RT; R 1200 RT; R 1200 RT/LC
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Kurventreiber

Re: Rückrufaktion, Entschädigung, Gutschein

Beitrag von Kurventreiber »

Also ich werde 'nen Teufel tun jetzt schon 260 Euro investieren, ohne zu wissen ob ich es überhaupt brauche.

Meine letzte MÜ habe ich im 22gsten Monat dem Händler auf dem Hof gestellt (in Zahlung gegeben) und da wäre ich ganz schön blöd, wenn ich vorher schon die Anschlußgarantie abgeschlossen hätte. Kann er ja selber für den Neukunden abschliessen. In dem Fall hätte ich die 260 Euro gleich wegwerfen können.

Wenn ich die für meine LC abschliessen werde, dann garantiert auf den letzten Drücker. Ob ich sie bis dahin noch habe, in Einzelteile zerlege oder wieder irgendwo in Zahlung gebe, das weiß heute doch nicht.
RT-Treiber1

Re: Rückrufaktion, Entschädigung, Gutschein

Beitrag von RT-Treiber1 »

Sehe ich ganz genau so Henryk :hallo:
Gruß
Peter
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Mac RT

Re: Rückrufaktion, Entschädigung, Gutschein

Beitrag von Mac RT »

Gibt es ein offizielles Schreiben von BMW oder einem Eurer Händler, dass der Gutschein auf 2015 verlängert wird?
Mein Händler ist nicht in der Lage mir trotz wiederholter Bitte, jetzt Aufforderung hierzu schriftlich Stellung zu beziehen. :x:

Besten Dank!
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