Topcase Bremsleuchte
- DO9DA
Topcase Bremsleuchte
moin zusammen, hab mein TC etwas erweitert: Die LED Bremsleuchte ist mit Karosserieklebeband befestigt, und das Kabel unter dem Polster verlegt, das TC ist somit original geblieben. Ein Problem: Das Bremslicht der 12er RT hat die gleichen Lampen wie das SchluĂlicht (b.SchluĂlicht gedimmt) Lösung: ein Microrelais v.Conrad mit entspr.Vorwiederstand.
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- Volli
- BigBike
- Administrator
hallo Stefan,
super Arbeit, sieht gut aus
super Arbeit, sieht gut aus
viele RT-GrĂŒĂe
Ewald
Es lebe die Sommerzeit
Gib mir den Mut Dinge zu Àndern, die ich Àndern kann.
Gib mir Geduld zu ertragen, was ich nicht Àndern kann.
Gib mir die Weisheit das Eine vom anderen unterscheiden zu können.
32.Forentreffen, 31.5. bis 2.6.24, Wendland
Ewald
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Hei VolliVolli hat geschrieben:Hallo Stefan.
Was sagt der TĂV?Oder gibt es da keine Probleme.FĂŒr die Sicherheit ein super Plus.
Der TĂV sagt nichts dazu.
Weil es ganz einfach verboten ist.
VerÀnderung der Lichtbildanlage.
!!!Betriebserlaubnis ist erloschen!!!
!!!Versicherungsschutz aufgehoben.!!!
!!!Leider!!!
Als Sicherheitszugewinn natĂŒrlich eine 1+
Die 1+ wird aber durch die Befestigungsmethode ( Klebeband ) dann nur noch zu einer 4- .
"...wĂŒnsche eine schrott- und gebĂŒhrenfreie Saison"
Matthias
Matthias
- BigBike
- Administrator
servus,
nur mal `ne Frage zwischendurch.
hat die LT nicht serienmĂ€Ăig ein Bremslicht im TC?
Bitte um AufklÀrung .... danke
nur mal `ne Frage zwischendurch.
hat die LT nicht serienmĂ€Ăig ein Bremslicht im TC?
Bitte um AufklÀrung .... danke
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Ewald
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Ewald
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- oldbox
- Volli
Servus Ewald.BigBike hat geschrieben:servus,
nur mal `ne Frage zwischendurch.
hat die LT nicht serienmĂ€Ăig ein Bremslicht im TC?
Bitte um AufklÀrung .... danke
Ein Kollege von mir hat das neuere Modell der LT Bj.1999, soweit ich mich erinnern kann ,hat diese keine zusÀtzliche Bremsleuchte im Topcase.Ob die ganz neuen Modelle jetzt eine haben,????
- Volli
- BigBike
- Administrator
servus..Volli hat geschrieben: Also wohl doch serienmĂ€Ăig.
wenn das zusĂ€tzliche Bremslicht bei der LT sogar serienmĂ€ssig ist, weshalb sollte es dann bei der RT nicht zum. nachtrĂ€glich (mit TĂV-Segen) angebaut werden können!?
viele RT-GrĂŒĂe
Ewald
Es lebe die Sommerzeit
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32.Forentreffen, 31.5. bis 2.6.24, Wendland
Ewald
Es lebe die Sommerzeit
Gib mir den Mut Dinge zu Àndern, die ich Àndern kann.
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- XXX
Hallo zusammen,
der Gerald hat die STVZO sehr treffend benannt.
Da wir jedoch nun schon auch zur EU gehören gelten zusÀtzlich noch die EU-Vorschriften.
Und jetzt wird es etwas komplizierter. Obwohl die EU-vorschriften teilweise noch nicht in der deutschen STVZO ĂŒbernommen worden sind gelten Sie dennoch unter bestimmten UmstĂ€nden.
Sobald das Fahrzeug eine Lichttechnische Ausstattung nach EU-vorgaben verbaut hat, gelten auch die die ErgÀnzung und zusÀtrzliche Anbringung die EU-Richtlinien.
Selbst meine 1100er Baujahr 1996 ist schon nach EU-Richtlinie ausgerĂŒstet. Demnach darf diese Beleuchtung auch gemÀà der Eu-Richtlinie ergĂ€nzt werden (z.B. Nebelscheinwerfer oder RĂŒckstrahler).
Die EU-Richtlinie wurde hier schon in einem FrĂŒheren Beitrag zur Beleuchtung (Zusatzscheinwerfer) mit Libk benannt. Ich kann jedoch den Link spontan nicht finden.
Mit der Richtlinie und der Herstellerspezifikation kann man dann getrost zum TĂŒv fahren und sich diue Teile eintragen lassen. Damit bleibnen dann im Fall des Falles auch keine Fragen offen. Das wusste selbst bei der Polizei keiner. Das Kraftfahrtbundesamt in Bonn ist jedoch sehr hilfsbereit - wars zumindes bei mir.
viele GrĂŒĂe rolf
der Gerald hat die STVZO sehr treffend benannt.
Da wir jedoch nun schon auch zur EU gehören gelten zusÀtzlich noch die EU-Vorschriften.
Und jetzt wird es etwas komplizierter. Obwohl die EU-vorschriften teilweise noch nicht in der deutschen STVZO ĂŒbernommen worden sind gelten Sie dennoch unter bestimmten UmstĂ€nden.
Sobald das Fahrzeug eine Lichttechnische Ausstattung nach EU-vorgaben verbaut hat, gelten auch die die ErgÀnzung und zusÀtrzliche Anbringung die EU-Richtlinien.
Selbst meine 1100er Baujahr 1996 ist schon nach EU-Richtlinie ausgerĂŒstet. Demnach darf diese Beleuchtung auch gemÀà der Eu-Richtlinie ergĂ€nzt werden (z.B. Nebelscheinwerfer oder RĂŒckstrahler).
Die EU-Richtlinie wurde hier schon in einem FrĂŒheren Beitrag zur Beleuchtung (Zusatzscheinwerfer) mit Libk benannt. Ich kann jedoch den Link spontan nicht finden.
Mit der Richtlinie und der Herstellerspezifikation kann man dann getrost zum TĂŒv fahren und sich diue Teile eintragen lassen. Damit bleibnen dann im Fall des Falles auch keine Fragen offen. Das wusste selbst bei der Polizei keiner. Das Kraftfahrtbundesamt in Bonn ist jedoch sehr hilfsbereit - wars zumindes bei mir.
viele GrĂŒĂe rolf
- DO9DA
hallo, zusammen! Also bzgl. TĂV hab ich mir vor dem Einbau Gedanken gemacht: Beim lezten TĂV Termin im vergangenen Okt. hat der Graukittel unter dem Kennzeichen die LED Umrissleuchte gesehen. Dann hat er erst mal einen dicken WĂ€lzer hevorgeholt, um mir dann mitzuteiilen, daĂ der Abstand zum SchluĂlicht klein genug ist. Ich habe daraufhin ihn nach der Bremsleuchte auf dem TC gefragt, dann ist er nochmal lesen gegangen, und hat es dann auch abgenickt! Die Bremsleuchte hat eine E- Nr. und erst mal gut. Allerdings halte ich es fĂŒr möglich, das manche Mitarbeiter der grĂŒn/weiĂen Fraktion diese Bestimmungen (EU-Recht) auch nicht im Kopf haben, das wĂ€re aber dann deren Problem. Auch zB. die Gold Wing hat ein TC Bremslicht!
@Motel: Ich zerbohre doch nicht das 'vergoldete' TC, die Klebepads sind aus dem Karosseriebau, und sind nur mit Föhn lösbar, da werden teils Bleche mit verklebt!
@Motel: Ich zerbohre doch nicht das 'vergoldete' TC, die Klebepads sind aus dem Karosseriebau, und sind nur mit Föhn lösbar, da werden teils Bleche mit verklebt!
- BeeMWe
FĂŒr unermĂŒdliche Leser.
die Richtlinie 97/28/EG.
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/Lex ... 028:DE:NOT
In der STVZO §53 Absatz 2 steht:
"An KraftrÀdern ohne Beiwagen ist nur eine Bremsleuchte zulÀssig."
http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_53.php
Ăbrigens, selbst wenn das Zusatz-Bremslicht nicht zulĂ€ssig sein sollte, kann damit u.U. trotzdem problemlos durch den TĂV kommen. Alles wissen die auch nicht. MĂŒsste man einfach mal ausprobieren.
die Richtlinie 97/28/EG.
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/Lex ... 028:DE:NOT
In der STVZO §53 Absatz 2 steht:
"An KraftrÀdern ohne Beiwagen ist nur eine Bremsleuchte zulÀssig."
http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_53.php
Ăbrigens, selbst wenn das Zusatz-Bremslicht nicht zulĂ€ssig sein sollte, kann damit u.U. trotzdem problemlos durch den TĂV kommen. Alles wissen die auch nicht. MĂŒsste man einfach mal ausprobieren.
- DO9DA
so, hab gerade soeben mit einem DEKRA ING telefoniert, und Ihm alles genau beschrieben, wie zB.den Abstand zum originalen BL(ca.40cm): er hat keinerlei bedenken, im Gegenteil, je weiter das zus.Bremsl. vom Originalen weg ist, umso besser.
In der STVZO §53 Absatz 2 steht:
"An KraftrÀdern ohne Beiwagen ist nur eine Bremsleuchte zulÀssig."
Hier widerspricht die alte STVO dem EU Recht, die 12 RT ist eindeutig nach EU Recht zugelassen!
In der STVZO §53 Absatz 2 steht:
"An KraftrÀdern ohne Beiwagen ist nur eine Bremsleuchte zulÀssig."
Hier widerspricht die alte STVO dem EU Recht, die 12 RT ist eindeutig nach EU Recht zugelassen!
- xxx
- DL4VBJ
Hallo Rolf,Rolf Brock hat geschrieben:Hallo zusammen,
Da wir jedoch nun schon auch zur EU gehören gelten zusÀtzlich noch die EU-Vorschriften.
.......
Sobald das Fahrzeug eine Lichttechnische Ausstattung nach EU-vorgaben verbaut hat, gelten auch die die ErgÀnzung und zusÀtrzliche Anbringung die EU-Richtlinien.
Selbst meine 1100er Baujahr 1996 ist schon nach EU-Richtlinie ausgerĂŒstet. Demnach darf diese Beleuchtung auch gemÀà der Eu-Richtlinie ergĂ€nzt werden (z.B. Nebelscheinwerfer oder RĂŒckstrahler).
..........
Mit der Richtlinie und der Herstellerspezifikation kann man dann getrost zum TĂŒv fahren und sich diue Teile eintragen lassen. Damit bleibnen dann im Fall des Falles auch keine Fragen offen. Das wusste selbst bei der Polizei keiner. Das Kraftfahrtbundesamt in Bonn ist jedoch sehr hilfsbereit - wars zumindes bei mir.
viele GrĂŒĂe rolf
Ich habe diesbezĂŒglich selbst bei BMW MĂŒnchen und auch TĂV seinerzeit eine andere Auskunft erhalten. Es ging damals darum, zusĂ€tzliche Scheinwerfer ( 2 StĂŒck - entweder 2 xNebel oder 2 xFern ) anzubauen. Laut meiner erhaltenen Auskunft sei es abhĂ€ngig, wonach STVZO oder EU Zulassung das Fahrzeug erstmalig zum Verkehr zugelassen worden sei.
Bei meiner RT Bj 05/96 traf keine EU-Zulassung ( recherchiert bei BMW MĂŒnchen zu) so dass ich k e i n e n RĂŒckgriff auf EU-Normen machen dĂŒrfte. Laut ĂŒbereinstimmender Auskunft BMW und TĂV greifen bei mir die Bestimmung der StVZO
- RT-Knight
- DO9DA
Ein nachtrÀgliches Bremsl.ist halt immer nur ein Kompromiss! Daher hab ichs auch nur geklebt! Es gibt von Hella schöne LED Teile, allerdings nicht zum Caritastarif. Vielleicht tausche ich es irgend wann mal.
@rccaptain: Ich habs vor dem Einbau zerlegen mĂŒssen (Kabel war seitlich) beim Zusammenbau hab ich es mit Modellbaukunststoffkleber zusammengeklebt, der löst den Kunststoff etwas an, somit gibts bei Regen kein problem. AnschluĂ ĂŒber eine Chinch Buchse, siehe Bild!
@rccaptain: Ich habs vor dem Einbau zerlegen mĂŒssen (Kabel war seitlich) beim Zusammenbau hab ich es mit Modellbaukunststoffkleber zusammengeklebt, der löst den Kunststoff etwas an, somit gibts bei Regen kein problem. AnschluĂ ĂŒber eine Chinch Buchse, siehe Bild!
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- DO9DA
hab mal bei Hella nachgesehen, da gibts sogar Einbauleuchten! Allerdings mĂŒĂte man das TC zersĂ€gen........grĂŒbel........................
http://b2c.hella.com/b2c_hella/b2c/init ... m=hella_de
Link klappt nicht direkt, siehe Lichtmodule/Heck/Sicherheitsbremsleuchten; nur die Preise...
http://b2c.hella.com/b2c_hella/b2c/init ... m=hella_de
Link klappt nicht direkt, siehe Lichtmodule/Heck/Sicherheitsbremsleuchten; nur die Preise...