LED Frontblinker
- Bernhard
Re: LED Frontblinker
Hallo, liebe RT-Freunde!
Mich würde schon auch interessieren, wie das WL (Thorsten) sieht.
Es kann doch nicht sein, dass man jedesmal vor der Prüfung Bammel bekommt, ob man Schwierigkeiten bekommt oder nicht.
Oder besser gesagt: ..."hoffentlich bekommt meine Dicke einen netten Prüfer.....".
Bei uns in Austria haben wir es leichter: Ich fahre zu meinem Bordmechaniker, übergebe ihm die Dame, dann - eine Viertelstunde später - hat sie die grün-weiße Plakette drauf. Die Mechaniker sind selbst Biker und befürworten den Sicherheitsvorteil der LED-"Begrenzungslichter" (...ein neues Wort?)...
Ich kann nur sagen: Seit ich diese Dinger dran habe, werde ich von allen anderen Verkehrsteilnehmern viel früher wahrgenommen. Ja, es ist schon so, dass ich mich hinter einem Auto schon denke: "Der wird mich jetzt bestimmt sehen..."......und ---....er fährt zur Seite....
Mögen alle TÜVs für euch gut ausgehen, Jungs, das wünsche ich euch!
So long, Cowboys!
Liebe Grüße aus Tirol
Bernhard
Mich würde schon auch interessieren, wie das WL (Thorsten) sieht.
Es kann doch nicht sein, dass man jedesmal vor der Prüfung Bammel bekommt, ob man Schwierigkeiten bekommt oder nicht.
Oder besser gesagt: ..."hoffentlich bekommt meine Dicke einen netten Prüfer.....".
Bei uns in Austria haben wir es leichter: Ich fahre zu meinem Bordmechaniker, übergebe ihm die Dame, dann - eine Viertelstunde später - hat sie die grün-weiße Plakette drauf. Die Mechaniker sind selbst Biker und befürworten den Sicherheitsvorteil der LED-"Begrenzungslichter" (...ein neues Wort?)...
Ich kann nur sagen: Seit ich diese Dinger dran habe, werde ich von allen anderen Verkehrsteilnehmern viel früher wahrgenommen. Ja, es ist schon so, dass ich mich hinter einem Auto schon denke: "Der wird mich jetzt bestimmt sehen..."......und ---....er fährt zur Seite....
Mögen alle TÜVs für euch gut ausgehen, Jungs, das wünsche ich euch!
So long, Cowboys!
Liebe Grüße aus Tirol
Bernhard
Zuletzt geändert von Bernhard am 05.09.2012, 10:38, insgesamt 1-mal geändert.
- Yeti56xxl
Re: LED Frontblinker
Bei mir hat Dekra geprüft. Der Prüfer war im Bilde, er sagte direkt "klasse Standlicht!". Plakette ohne Probleme erhalten.
Re: LED Frontblinker
Moin allerseits,
zum Thema „Begrenzungsleuchten“ schaut auch einmal zur Information in die Übersicht der geltenden Vorschriften für lichttechnische Einrichtungen (Stand 07.04.2003) unter
http://www.michael-flammer.de/mf_schimm ... echnik.pdf
insbesondere die Ausführungen zu Kraftrad unter Pos. 2.1:
Da heißt es u.a.:
„Begrenzungsleuchten
(Fundstelle: 93/92/EWG; StVZO § 51)
Vorhandensein: nach EG-Rili vorgeschrieben, nach StVZO zulässig,
Anzahl: eine, nach EG-Rili auch zwei,
in der Breite: symmetrisch zur Längsmitte, nach StVZO nur im Scheinwerfer,
in der Höhe: 350...1200 mm; nach StVZO bis 1500 mm.“
-----
In der RICHTLINIE 93/92/EWG DES RATES vom 29. Oktober 1993
über den Anbau der Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen an zweirädrigen oder dreirädrigen
Kraftfahrzeugen (ABl. L 311 vom 14.12.1993, S. 1)
heißt es auszugsweise:
„6.5. Begrenzungsleuchten
6.5.1. Anzahl: eine oder zwei.
6.5.2. Anbauschema: keine besonderen Vorschriften.
6.5.3. Anordnung
6.5.3.1. Inder Breite:
— Eine unabhängige Begrenzungsleuchte darf über oder unter
oder neben einer anderen vorderen Leuchte angebaut sein. Sind
die Leuchten übereinander angeordnet, so muss der Bezugspunkt
der Begrenzungsleuchte auf der Längsmittelebene des
Fahrzeugs liegen; sind die Leuchten nebeneinander angeordnet,
so müssen ihre Bezugspunkte symmetrisch zur
Längsmittelebene des Fahrzeugs liegen.
— Eine mit einer anderen vorderen Leuchte ineinandergebaute
Begrenzungsleuchte muss so angeordnet sein, dass ihr Bezugspunkt
in der Längsmittelebene des Fahrzeugs liegt.
— Zwei Begrenzungsleuchten, von denen die eine oder beide mit
einer anderen vorderen Leuchte ineinandergebaut sind, müssen
so angeordnet sein, dass ihre Bezugspunkte symmetrisch zur
Längsmittelebene des Fahrzeugs liegen.
6.5.3.2. In der Höhe: mindestens 350 mm und höchstens 1 200 mm über
dem Boden.
6.5.3.3. In Längsrichtung: vorn am Fahrzeug.
6.5.4. Geometrische Sichtbarkeit
Horizontalwinkel: 80º nach rechts und nach links im Falle einer
einzigen Begrenzungsleuchte; 80º nach außen und 45 º nach innen
im Falle zweier Begrenzungsleuchten.
Vertikalwinkel: von der Horizontalen ausgehend 15º nach oben
und nach unten. Der Vertikalwinkel unter der Horizontalen darf
jedoch auf 5º verringert werden, wenn die Leuchte in einer Höhe
von weniger als 750 mm angebracht ist.
6.5.5. Ausrichtung: nach vorn.
Die Leuchte darf die Einschlagbewegungen der Lenkvorrichtung
mitvollziehen.
6.5.6. Zusammenbau mit jeder anderen vorderen Leuchte ist zulässig.
6.5.7. Ineinanderbau mit jeder anderen vorderen Leuchte ist zulässig.
6.5.8. Elektrische Schaltung: keine besonderen Vorschriften.
6.5.9. Einschaltkontrolle: wahlfrei.
Grüne nichtblinkende Kontrollleuchte.
6.5.10. Sonstige Vorschriften: keine.“
zum Thema „Begrenzungsleuchten“ schaut auch einmal zur Information in die Übersicht der geltenden Vorschriften für lichttechnische Einrichtungen (Stand 07.04.2003) unter
http://www.michael-flammer.de/mf_schimm ... echnik.pdf
insbesondere die Ausführungen zu Kraftrad unter Pos. 2.1:
Da heißt es u.a.:
„Begrenzungsleuchten
(Fundstelle: 93/92/EWG; StVZO § 51)
Vorhandensein: nach EG-Rili vorgeschrieben, nach StVZO zulässig,
Anzahl: eine, nach EG-Rili auch zwei,
in der Breite: symmetrisch zur Längsmitte, nach StVZO nur im Scheinwerfer,
in der Höhe: 350...1200 mm; nach StVZO bis 1500 mm.“
-----
In der RICHTLINIE 93/92/EWG DES RATES vom 29. Oktober 1993
über den Anbau der Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen an zweirädrigen oder dreirädrigen
Kraftfahrzeugen (ABl. L 311 vom 14.12.1993, S. 1)
heißt es auszugsweise:
„6.5. Begrenzungsleuchten
6.5.1. Anzahl: eine oder zwei.
6.5.2. Anbauschema: keine besonderen Vorschriften.
6.5.3. Anordnung
6.5.3.1. Inder Breite:
— Eine unabhängige Begrenzungsleuchte darf über oder unter
oder neben einer anderen vorderen Leuchte angebaut sein. Sind
die Leuchten übereinander angeordnet, so muss der Bezugspunkt
der Begrenzungsleuchte auf der Längsmittelebene des
Fahrzeugs liegen; sind die Leuchten nebeneinander angeordnet,
so müssen ihre Bezugspunkte symmetrisch zur
Längsmittelebene des Fahrzeugs liegen.
— Eine mit einer anderen vorderen Leuchte ineinandergebaute
Begrenzungsleuchte muss so angeordnet sein, dass ihr Bezugspunkt
in der Längsmittelebene des Fahrzeugs liegt.
— Zwei Begrenzungsleuchten, von denen die eine oder beide mit
einer anderen vorderen Leuchte ineinandergebaut sind, müssen
so angeordnet sein, dass ihre Bezugspunkte symmetrisch zur
Längsmittelebene des Fahrzeugs liegen.
6.5.3.2. In der Höhe: mindestens 350 mm und höchstens 1 200 mm über
dem Boden.
6.5.3.3. In Längsrichtung: vorn am Fahrzeug.
6.5.4. Geometrische Sichtbarkeit
Horizontalwinkel: 80º nach rechts und nach links im Falle einer
einzigen Begrenzungsleuchte; 80º nach außen und 45 º nach innen
im Falle zweier Begrenzungsleuchten.
Vertikalwinkel: von der Horizontalen ausgehend 15º nach oben
und nach unten. Der Vertikalwinkel unter der Horizontalen darf
jedoch auf 5º verringert werden, wenn die Leuchte in einer Höhe
von weniger als 750 mm angebracht ist.
6.5.5. Ausrichtung: nach vorn.
Die Leuchte darf die Einschlagbewegungen der Lenkvorrichtung
mitvollziehen.
6.5.6. Zusammenbau mit jeder anderen vorderen Leuchte ist zulässig.
6.5.7. Ineinanderbau mit jeder anderen vorderen Leuchte ist zulässig.
6.5.8. Elektrische Schaltung: keine besonderen Vorschriften.
6.5.9. Einschaltkontrolle: wahlfrei.
Grüne nichtblinkende Kontrollleuchte.
6.5.10. Sonstige Vorschriften: keine.“
Freundliche Grüße
Herbie
Herbie
- Mortimor
Re: LED Frontblinker
Also alles Sch..egal - außer, dass lt. STVzO nur EINE.
Martin
Martin
- Bernhard
Re: LED Frontblinker
Also alles Sch..egal - außer, dass lt. STVzO nur EINE.
Martin
...... hmm...war das jetzt deutsch? .... ups....bin schon weg.
Martin
...... hmm...war das jetzt deutsch? .... ups....bin schon weg.
- andyp2303
Re: LED Frontblinker
sorry Martin,
das hab ich jetzt auch nicht verstanden ............
bin auch weg
das hab ich jetzt auch nicht verstanden ............
bin auch weg
- BMW Gerd
- Herr Hefeweizen
Re: LED Frontblinker
moin herbert,
Stand: 07.04.03, das sagt doch alles oder? da gabs noch kein LED standlicht oder tagfahrlicht. für mich echt schnee von gestern.
interessant wäre eine neue richtlinie, denn jedes neue fahrzeug hat das doch jetzt an bord.
Stand: 07.04.03, das sagt doch alles oder? da gabs noch kein LED standlicht oder tagfahrlicht. für mich echt schnee von gestern.
interessant wäre eine neue richtlinie, denn jedes neue fahrzeug hat das doch jetzt an bord.
- Mortimor
Re: LED Frontblinker
Guten Morgen die Herren (und Damen),
man muss sich dem Forum, in dem man gerade schreibt, im Schreibstil anpassen
Es gibt Foren, da schreibt man nur wirres und unverständliches Kauderwelch, da man dort sonst nicht verstanden wird. Wenn man gleichzeitig in verschiedenen Foren schreibt, kann es passieren, dass man sich im Ton vergreift .
Also formuliere ich noch einmal neu für die Nutzer dieses orthodidaktisch gehobenen Forums:
"Also alles Sch..egal - außer, dass lt. STVzO nur EINE."
soll heißen:
Es ist also lt. obiger Aussage egal, ob ich nach EG-Richtlinie eine oder zwei Begrenzungsleuchten einsetze, aber die STVzO schreibt nach nationalem Recht vor, dass es nur EINE Begrenzungsleuchte sein darf. Diese muss aber nach EG-Richtlinie symetisch angebracht sein (also geht es wohl nur in der Mitte) und im Scheinwerfer integriert sein.
Da nationales Recht vor EG-Recht geht, bleibt es also dabei, dass die Begrenzungsleuchten in Deutschland unzulässig sind.
DAS war der Aussagewert der kurzen Zeile. Und diese war zugegebener Maßen genauso sinnfrei wie alle anderen, denn ohne ein offizielles Papier, auf dem steht, dass DIESE Blinker von WhiteLights nach nationalem Recht für die Nachrüstung an der R1150RT (oder R1100RT) zugelassen sind, können wir noch soviel diskutieren - wir werden zu keinem rechtlich verbindlichen Ergebnis kommen.
Danke
Martin
PS: Dieser Beitrag enthält an gut versteckter Stelle IRONIE und soll niemanden beleidigen oder sonstwie kompromittieren. Der Beitrag beschreibt lediglich die (veränderbare) Meinung des Autors und stellt kein einklagbares Eingeständnis der Unfähigkeit in Bezug auf irgendeine Fähigkeit beteiligter Personen dar.
(... duck und weg ...)
man muss sich dem Forum, in dem man gerade schreibt, im Schreibstil anpassen
Es gibt Foren, da schreibt man nur wirres und unverständliches Kauderwelch, da man dort sonst nicht verstanden wird. Wenn man gleichzeitig in verschiedenen Foren schreibt, kann es passieren, dass man sich im Ton vergreift .
Also formuliere ich noch einmal neu für die Nutzer dieses orthodidaktisch gehobenen Forums:
"Also alles Sch..egal - außer, dass lt. STVzO nur EINE."
soll heißen:
Es ist also lt. obiger Aussage egal, ob ich nach EG-Richtlinie eine oder zwei Begrenzungsleuchten einsetze, aber die STVzO schreibt nach nationalem Recht vor, dass es nur EINE Begrenzungsleuchte sein darf. Diese muss aber nach EG-Richtlinie symetisch angebracht sein (also geht es wohl nur in der Mitte) und im Scheinwerfer integriert sein.
Da nationales Recht vor EG-Recht geht, bleibt es also dabei, dass die Begrenzungsleuchten in Deutschland unzulässig sind.
DAS war der Aussagewert der kurzen Zeile. Und diese war zugegebener Maßen genauso sinnfrei wie alle anderen, denn ohne ein offizielles Papier, auf dem steht, dass DIESE Blinker von WhiteLights nach nationalem Recht für die Nachrüstung an der R1150RT (oder R1100RT) zugelassen sind, können wir noch soviel diskutieren - wir werden zu keinem rechtlich verbindlichen Ergebnis kommen.
Danke
Martin
PS: Dieser Beitrag enthält an gut versteckter Stelle IRONIE und soll niemanden beleidigen oder sonstwie kompromittieren. Der Beitrag beschreibt lediglich die (veränderbare) Meinung des Autors und stellt kein einklagbares Eingeständnis der Unfähigkeit in Bezug auf irgendeine Fähigkeit beteiligter Personen dar.
(... duck und weg ...)
- BigBike
- Administrator
Re: LED Frontblinker
... na na na, so orthodidaktisch sind wir nun auch wieder nichtMortimor hat geschrieben: Also formuliere ich noch einmal neu für die Nutzer dieses orthodidaktisch gehobenen Forums:
.
.
.
Es wäre schön wenn uns die Fa. WhiteLights mal aufklären würde.
viele RT-Grüße
Ewald
Es lebe die Sommerzeit
Gib mir den Mut Dinge zu ändern, die ich ändern kann.
Gib mir Geduld zu ertragen, was ich nicht ändern kann.
Gib mir die Weisheit das Eine vom anderen unterscheiden zu können.
32.Forentreffen, 31.5. bis 2.6.24, Wendland
Ewald
Es lebe die Sommerzeit
Gib mir den Mut Dinge zu ändern, die ich ändern kann.
Gib mir Geduld zu ertragen, was ich nicht ändern kann.
Gib mir die Weisheit das Eine vom anderen unterscheiden zu können.
32.Forentreffen, 31.5. bis 2.6.24, Wendland
Re: LED Frontblinker
Weisse LED-Frontblinker/Clear LED-turnsignals 99,90 EUR
incl. 19 % UST exkl.Versandkosten
Art.Nr.: WLB-47-L
Artikeldatenblatt drucken
Lieferzeit: sofort
1 Paar weisse LED-Komplettblinker. e-geprüft als Blinker und Standlicht. Complete signals, sold in pairs! For simply exchange! e-marked, road legal.
Quelle:
http://www.whitelights.eu/product_info. ... 1hufs81lg0
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http://www.whitelights.eu/product_info. ... 1hufs81lg0
Re: LED Frontblinker
Genau, also eintragungsfrei montierbar und die Benutzung erlaubt.g2612 hat geschrieben: e-geprüft als Blinker und Standlicht.
Mir hat im März der TÜV-Prüfer gesagt, dass nur Beleuchtungsteile ohne das kleine runde "E" problembehaftet sind.
Auf meinen Blinkergläsern steht je zwei mal das "E4" in erhabener Schrift für den Blinker als auch für das Standlicht. Die Blinker werden mit 4W-LED betrieben und das Standlicht mit 1W-LED. Diese Angaben auch in erhabener Schrift auf dem Glas. Mal ehrlich: kann es sich bei 1W-LED um Tagfahrlicht handeln? Wohl eher nicht!
Und die E-Prüfung beinhaltet auch eine Prüfung hinsichtlich der deutschen Rechtskonformität. Ihr wisst ja: die "4" hinter dem "E" steht für "Deutschland".
Gruß mit der linken Hand
Karl
(der mit der Q tanzt)
Ich träume nicht, ich (er-)fahre meinen Traum.
Karl
(der mit der Q tanzt)
Ich träume nicht, ich (er-)fahre meinen Traum.
- TomPlaner
Re: LED Frontblinker
Hallo Leute,
das mit den Blinkern dürfte nun geklärt sein!
Aber: Hab ich das von Martin richtig gelesen: Es darf offiziell nur eine Begrenzungsleuchte geben? Wie bitte begrenze ich denn etwas mit nur einer Leuchte?? Das soll mir der beamte, der den Blödsinn geschrieben hat mal vormachen. Da würd ich mich auf die Präsentation freuen
Grüße
Tom
das mit den Blinkern dürfte nun geklärt sein!
Aber: Hab ich das von Martin richtig gelesen: Es darf offiziell nur eine Begrenzungsleuchte geben? Wie bitte begrenze ich denn etwas mit nur einer Leuchte?? Das soll mir der beamte, der den Blödsinn geschrieben hat mal vormachen. Da würd ich mich auf die Präsentation freuen
Grüße
Tom
- einfachandreas
- Moderator
Re: LED Frontblinker
Hallo Tom,TomPlaner hat geschrieben:Hallo Leute,
das mit den Blinkern dürfte nun geklärt sein!
Aber: Hab ich das von Martin richtig gelesen: Es darf offiziell nur eine Begrenzungsleuchte geben? Wie bitte begrenze ich denn etwas mit nur einer Leuchte?? Das soll mir der beamte, der den Blödsinn geschrieben hat mal vormachen. Da würd ich mich auf die Präsentation freuen
Grüße
Tom
das ist die Begrenzung des Horizontes, der hört ja bekanntlich bei einigen hinter der Nasenspitze auf
Gruß aus Wassenberg
Andreas
Natürlich ist ein Leben ohne RT möglich, es lohnt aber nicht
frei nach Viktor von Bülow
Andreas
Natürlich ist ein Leben ohne RT möglich, es lohnt aber nicht
frei nach Viktor von Bülow
Re: LED Frontblinker
quote="Mortimor"]Guten Morgen die Herren (und Damen),
Da nationales Recht vor EG-Recht geht, bleibt es also dabei, dass die Begrenzungsleuchten in Deutschland unzulässig sind.
[quote]
Martin,
das ist auch meine Auffassung. Die E-Zulassung sagt nur aus dass die Leuchten Baukonform sind. Anbauen und Inbetrieb nehmen ist eine andere Sache.
@ Karl, 4 = Deutschland ist falsch,
E1: Deutschland, E2: Frankreich, E3: Italien, E4: Niederlande, E5: Schweden usw...
Grüße
Günter
Da nationales Recht vor EG-Recht geht, bleibt es also dabei, dass die Begrenzungsleuchten in Deutschland unzulässig sind.
[quote]
Martin,
das ist auch meine Auffassung. Die E-Zulassung sagt nur aus dass die Leuchten Baukonform sind. Anbauen und Inbetrieb nehmen ist eine andere Sache.
@ Karl, 4 = Deutschland ist falsch,
E1: Deutschland, E2: Frankreich, E3: Italien, E4: Niederlande, E5: Schweden usw...
Grüße
Günter
jeder ist für das verantwortlich was er tut, und für das, was er nicht tut!
- khkreis
Re: LED Frontblinker
Servus,
Auszug aus Tüv Süd - Motorradbeleuchtung
Begrenzungsleuchten/Standlicht
Die EG schreibt maximal zwei Begrenzungsleuchten vor, nach StVZO ist eine zulässig. Montage in der Breite: symmetrisch zur Fahrzeug-Längsmitte, nach StVZO nur im Scheinwerfer. In der Höhe: 350 bis 1.200 mm.
Oder im Dekra Lichttechnische Einrichtungen
da wird sogar grafisch dargestellt, wo Begrunzungsleuchten sein dürfen.
Ich interpretiere das so, dass ich entweder eine oder zwei Leuchten haben darf, aber sie müssen im Scheinwerfer sein. Somit wäre ein Standlicht im Blinker nicht zulässig.
Und so am Rande, die 1200 RT hat doch 2 Standlichter, aber eben im Schweinwerfer.
Ach ja, E4 ist doch nicht Deutschland, E4 ist Niederlande. E1 - Deutschland, E12 - Österreich.
Auszug aus Tüv Süd - Motorradbeleuchtung
Begrenzungsleuchten/Standlicht
Die EG schreibt maximal zwei Begrenzungsleuchten vor, nach StVZO ist eine zulässig. Montage in der Breite: symmetrisch zur Fahrzeug-Längsmitte, nach StVZO nur im Scheinwerfer. In der Höhe: 350 bis 1.200 mm.
Oder im Dekra Lichttechnische Einrichtungen
da wird sogar grafisch dargestellt, wo Begrunzungsleuchten sein dürfen.
Ich interpretiere das so, dass ich entweder eine oder zwei Leuchten haben darf, aber sie müssen im Scheinwerfer sein. Somit wäre ein Standlicht im Blinker nicht zulässig.
Und so am Rande, die 1200 RT hat doch 2 Standlichter, aber eben im Schweinwerfer.
Ach ja, E4 ist doch nicht Deutschland, E4 ist Niederlande. E1 - Deutschland, E12 - Österreich.
Re: LED Frontblinker
Tom, das muss der nicht.TomPlaner hat geschrieben:Hallo Leute,
das mit den Blinkern dürfte nun geklärt sein!
Aber: Hab ich das von Martin richtig gelesen: Es darf offiziell nur eine Begrenzungsleuchte geben? Wie bitte begrenze ich denn etwas mit nur einer Leuchte?? Das soll mir der beamte, der den Blödsinn geschrieben hat mal vormachen. Da würd ich mich auf die Präsentation freuen
Grüße
Tom
Es ist nur eine erlaubt, fertig. Du kannst bei deinem Auto ja rechts und links wählen. Dann brennt auch nur eine......
Günter
jeder ist für das verantwortlich was er tut, und für das, was er nicht tut!
Re: LED Frontblinker
Sollte also jemand der LED-Fraktion aufgrund dieser Thematik "kalte Füsse" bekommen, bitte ich um Angebote per PN.
Vielen Dank
Erst Zündung einschalten, dann starten und losfahren ... Bremsen nicht vergessen ;-)
Grüße aus Witten - haRTmut ...
Grüße aus Witten - haRTmut ...
Re: LED Frontblinker
Oh shit, da ist mir wohl ein eklatanter Fehler passiert.
Günter + Karlheinz, ihr habt natürlich recht. "1" ist Deutschland. Da hab ich jetzt wohl holländische Leuchten.
Und Hartmut: Meine bekommst du nicht! Dann würde ich dich ja vollsten Bewußtseins ins offene Messer unserer deutschen Reglementierungswut rennen lassen. Und wenn dann noch was passiert, bin ich vielleicht auch noch dran. Nee, nee, mein Gutster, mit mir nicht!
Aber jetzt wäre doch mal Zeit, dass Torsten sich äußert, irgendwie.
Mir tut langsam der Kopf weh vor lauter gegen die Bretterwand schlagen. (Ich meine das: )
Günter + Karlheinz, ihr habt natürlich recht. "1" ist Deutschland. Da hab ich jetzt wohl holländische Leuchten.
Und Hartmut: Meine bekommst du nicht! Dann würde ich dich ja vollsten Bewußtseins ins offene Messer unserer deutschen Reglementierungswut rennen lassen. Und wenn dann noch was passiert, bin ich vielleicht auch noch dran. Nee, nee, mein Gutster, mit mir nicht!
Aber jetzt wäre doch mal Zeit, dass Torsten sich äußert, irgendwie.
Mir tut langsam der Kopf weh vor lauter gegen die Bretterwand schlagen. (Ich meine das: )
Gruß mit der linken Hand
Karl
(der mit der Q tanzt)
Ich träume nicht, ich (er-)fahre meinen Traum.
Karl
(der mit der Q tanzt)
Ich träume nicht, ich (er-)fahre meinen Traum.
- Robsco
Re: LED Frontblinker
Hat schon mal wer bei WL angerufen bzgl. der offenen Fragen.??
Re: LED Frontblinker
mir sind letztens ein paar wild beleuchtete "Goldschwingen" im Rudel entgegen gekommen!
Oh Mann! .... ob die alle 2 Jahre alle Lichter(chen) abbauen um eine Plakette zu kriegen? .................. und die beleuchteten Tannenbäume & Co in den LKW Kabinen erst .................
Ich finde die WL Lösung sowohl optisch als auch Funktional super für meine Q, fühle mich besser von anderen Verkehrsteilnehmern wahrgenommen und mach mir weiter keinen Kopf was in "veralteten" deutschen Richtlinien steht!
P.S. ... Die Glühbirne wurde mir auch von der EU weggenommen ............ es lebe die LED!
Oh Mann! .... ob die alle 2 Jahre alle Lichter(chen) abbauen um eine Plakette zu kriegen? .................. und die beleuchteten Tannenbäume & Co in den LKW Kabinen erst .................
Ich finde die WL Lösung sowohl optisch als auch Funktional super für meine Q, fühle mich besser von anderen Verkehrsteilnehmern wahrgenommen und mach mir weiter keinen Kopf was in "veralteten" deutschen Richtlinien steht!
P.S. ... Die Glühbirne wurde mir auch von der EU weggenommen ............ es lebe die LED!
Herzliche RT-Grüße aus Witten an der Ruhr
Dirk FolkeRTs
"Vier Räder bewegen den Körper - zwei bewegen die Seele"
Dirk FolkeRTs
"Vier Räder bewegen den Körper - zwei bewegen die Seele"
Re: LED Frontblinker
Also,ich war mit meiner Q ja im letzten April beim Tüv.
Da hat mich der Prüfer bezüglich der Standlichter nur draufhingewiesen das ich die orginale Standlichtbirne nicht wieder anschließen dürfte denn drei Standlichter wären in Deutschland nicht erlaubt.
Da hat mich der Prüfer bezüglich der Standlichter nur draufhingewiesen das ich die orginale Standlichtbirne nicht wieder anschließen dürfte denn drei Standlichter wären in Deutschland nicht erlaubt.
Schöne Grüße aus dem Münsterland
Friedel
CX500 (Güllepumpe),XJ900,R100RT,R1150RT,R1200RT MÜ,R1250RT
Friedel
CX500 (Güllepumpe),XJ900,R100RT,R1150RT,R1200RT MÜ,R1250RT
Re: LED Frontblinker
Prüfer sind auch nur Menschen. Der eine Reitet auf den §en herum der andere lieber auf der Q. Bei meinem letzen Letzten Besuch beim TÜV meinte der Prüfer zu den Blinker nur das es ein plus an Sicherheit ist und klasse ausschaut.
BMW R 1150 Richtig Toll
Re: LED Frontblinker
Hallo RT-Freunde,
neues von den Withelight's. Es geht mir hier um die Rechtssicherheit, wenn im Falle eines Falles..... Das mir hier 3 Punkte und 120 EUR verordnet werden können ist erstmal egal. Auch interessiert es mich nicht ob ein Prüfer die Lichter gut oder schlecht findet. Wenn's ernst wird interessiert das keinen.
Ich schreibe hier nur von meiner RT, Zulassung 09/2004.
Zuerst habe ich mal geklärt nach welcher Zulassungsverordung die RT zugelassen wurde. Das habe ich über meine Freundlichen und BMW München in Erfahrung gebracht.
Zulassung nach EG-Verordnung, somit sind schon einmal die Begrenzungsleuchten zulässig. Nun stellt sich die Frage was sind das denn eigentlich für Leuchten?
Der Hersteller WitheLights nimmt keine Stellung hierzu, da werden die Leuchten sowohl als auch tituliert. Hier ist sich Hersteller nicht der Prospekthaftung bewusst.
Weiterhin ist überhaupt nicht beschrieben in welcher Stärke die Lampen leuchten. Welche Dokumentation sollen wir denn dem TÜV vorlegen? Das Käseblatt vom Hersteller? Wo steht das was über die Leuchtkraft in Lumen (lm) oder candela (cd) Volt und ggf. Anzahl der Led's? So gehts nicht!
Meiner Meinung nach wird hier versucht einen schnelle Mark zu machen wie so oft .
Aber jetzt gehts erst richtig los, nach der Regelung Nr. 53 Einheitliche Bedingungen..... 6.3.7 darf der Fahrtrichtungsanzeiger mit keiner andern Leuchte kombiniert sein. Was nun
Es fragt sich welche Zulassungszeichen stehen nun auf dem Glas? Die für den Blinker und für das Standlicht, oder nur für den Blinker? leider kann ich dieses erst nach meinen Arbeitstag prüfen. Auch hier wäre es sinnvoll das unter Withelights aus dem Netz zu holen... na ja.
Soweit vorerst. Jetzt liegt es an uns Nutzer WitheLights ein wenig zu puschen. Wie schon Eingangs erwähnt, wird uns ein gegnerischer Anwalt, der was vom Fach versteht auseinander nehmen. Ich möchte das dann nicht sein....
Grüße
Günter
neues von den Withelight's. Es geht mir hier um die Rechtssicherheit, wenn im Falle eines Falles..... Das mir hier 3 Punkte und 120 EUR verordnet werden können ist erstmal egal. Auch interessiert es mich nicht ob ein Prüfer die Lichter gut oder schlecht findet. Wenn's ernst wird interessiert das keinen.
Ich schreibe hier nur von meiner RT, Zulassung 09/2004.
Zuerst habe ich mal geklärt nach welcher Zulassungsverordung die RT zugelassen wurde. Das habe ich über meine Freundlichen und BMW München in Erfahrung gebracht.
Zulassung nach EG-Verordnung, somit sind schon einmal die Begrenzungsleuchten zulässig. Nun stellt sich die Frage was sind das denn eigentlich für Leuchten?
Der Hersteller WitheLights nimmt keine Stellung hierzu, da werden die Leuchten sowohl als auch tituliert. Hier ist sich Hersteller nicht der Prospekthaftung bewusst.
Weiterhin ist überhaupt nicht beschrieben in welcher Stärke die Lampen leuchten. Welche Dokumentation sollen wir denn dem TÜV vorlegen? Das Käseblatt vom Hersteller? Wo steht das was über die Leuchtkraft in Lumen (lm) oder candela (cd) Volt und ggf. Anzahl der Led's? So gehts nicht!
Meiner Meinung nach wird hier versucht einen schnelle Mark zu machen wie so oft .
Aber jetzt gehts erst richtig los, nach der Regelung Nr. 53 Einheitliche Bedingungen..... 6.3.7 darf der Fahrtrichtungsanzeiger mit keiner andern Leuchte kombiniert sein. Was nun
Es fragt sich welche Zulassungszeichen stehen nun auf dem Glas? Die für den Blinker und für das Standlicht, oder nur für den Blinker? leider kann ich dieses erst nach meinen Arbeitstag prüfen. Auch hier wäre es sinnvoll das unter Withelights aus dem Netz zu holen... na ja.
Soweit vorerst. Jetzt liegt es an uns Nutzer WitheLights ein wenig zu puschen. Wie schon Eingangs erwähnt, wird uns ein gegnerischer Anwalt, der was vom Fach versteht auseinander nehmen. Ich möchte das dann nicht sein....
Grüße
Günter
jeder ist für das verantwortlich was er tut, und für das, was er nicht tut!
- BMW Gerd
- Herr Hefeweizen
Re: LED Frontblinker
wenn du dir die datierungen anschaust, würdest du sehen, das das schnee von gestern ist. kennst du einen pkw bj. 99-01 der led kombischeinwerfer hatte? ich nicht und bei denen ist genau so kombiniert worden mit tagfahrlicht und blinker in einem. bloß da hat sich noch keiner mit den modalitäten auseinandergesetzt. alle standen vor ihrer neuen karre und sagten: man sieht das geil aus aber keinen hat's bisher interessiert ob diese scheinwerfer zugelassen sind oder? also geilt euch doch hier nicht so auf oder baut in eure pkw's wieder karbidlampen einGW59 hat geschrieben:Aber jetzt gehts erst richtig los, nach der Regelung Nr. 53 Einheitliche Bedingungen..... 6.3.7 darf der Fahrtrichtungsanzeiger mit keiner andern Leuchte kombiniert sein. Was nun
echt ich find das langsam lächerlich.
Zuletzt geändert von BMW Gerd am 10.09.2012, 16:39, insgesamt 1-mal geändert.
Re: LED Frontblinker
Hallo,
hab mal soeben mit WL telefoniert, welche mir sofort und zuvorkommend eine Bestätigung der Abnahme per Mail zukommen lassen haben, welche ich laut schriftlicher Genemigung laut WL auch hier im gesicherten Bereich der RT-Freunde posten darf:
Sorry muß die Bilder noch etwas kleiner machen.
hab mal soeben mit WL telefoniert, welche mir sofort und zuvorkommend eine Bestätigung der Abnahme per Mail zukommen lassen haben, welche ich laut schriftlicher Genemigung laut WL auch hier im gesicherten Bereich der RT-Freunde posten darf:
Sorry muß die Bilder noch etwas kleiner machen.
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es Grüßt euch: Joachim
es Grüßt euch: Joachim