Zündspulen defekt - Gewährleistungsfall?

Technische Fragen rund ums Motorrad
Antworten
xxx

Beitrag von xxx »

scanline hat geschrieben: Mal schaun, was er mir schreiben wird. Jedenfalls MUSS er jetzt schriftlich reagieren. Das wird ihn zur disziplin zwingen.
Per Einschreiben, sonst hat er den Brief nie bekommen.

Franz
xxx

Beitrag von xxx »

Wenn mit Rückschein :-)
Fax ist juristisch anerkannt. Sollte eigentlich reichen. Das Faxjournal beweist, dass das Schreiben auf der anderen Seite angekommen ist.
Mal sehen, vllt. schieb ich für 4,40 € Einschreiben + Rückschein nach. Aber vllt. reagiert er ja schon. Bin ich ziemlich heftig angegangen im Schreiben. Natürlich ohne die Form zu verlieren.
xxx

Beitrag von xxx »

Die Laune steigt.
Ich habe gerade eine in Vergessenheit geratene Kundin von mir vom Verbraucherdienst aktiviert. Sie ist schon ganz heiß darauf, ihn in die Mangel zu nehmen.

Bis hierhin aus dem Stehgreif versicherte sie mir schonmal, dass ich zu einer Werkstatt meiner Wahl gehen konnte. Seit August letzten Jahres muss man sich nicht mehr zwingend an den Händler wenden, wenn ein Schadensfall eintritt. Das alte gesetz ist ausgehebelt worden.
Es sollte nur eine anerkannte Fachwerkstatt sein. Die Rechnung ist dann beim Gewährleister einzureichen. Das gilt für die Gwährleistung bei Gebrauchtfahrzeugen die vom Händler an privat verkauft wurden.
Was anderes wäre es gewesen, wenn ich das Mopi gebraucht bei BMW gekauft hätte. Da sehen die Verträge etwas anders aus. Aber das ist ein anderes Thema.

Und wenn der Brüllaffe nicht zahlt, freut sie sich schon, ihm zusätzliche eine Schadensersatzklage auf den Tisch zu legen. Hier hat sie auch schon kreative, mannigfaktige Ideen.

Damit dürfte ich in absehbarer Zeit mit positiven Nachrichten zu rechnen sein.

Dank für den Beistand & Gruß
Mciha

PS: Fax mit anschießendem normalen Brief per Post reicht. Es muss kein Einschreiben mit Rückschein sein.
hubi85120

Beitrag von hubi85120 »

, die Rechnung anteilig zu begleichen,
wieso anteilig? Du verzichtest damit auf den dir gesetzlich zustehenden vollen Ersatz deiner Auslagen für deinen Pannenfall und zeigst ihm zudem dass du rechtsunsicher bist.
Sorry, aber so steuerst du auf einen verlorenen Streitfall zu.

Hast du dich denn zumindest schon mal beim ADAC oder einer Verbraucherberatungsstelle erkundigt?

Wenn ich dir eine Empfehlung geben darf, dann zeige ihm lediglich schriftlich / per Fax den Gewährleistungsfall aufgrund eines akuten Problems / einer Panne / einem Liegenbleiber an (der BMW-Händler wird dir die Notsituation, die dich zum Handeln zwang, sicherlich bestätigen), gib eine Rechnungskopie mit dazu und fordere ihn auf den gesamten Rechnungsbetrag aufgrund seiner Gewährleistungspflicht binnen 14 Tagen zu begleichen. eine Forderung nach Natural- oder Teilersatz als Angebot. lässt den Händler nur auflachen, da er damit sofort weis, dass du dir über deine Rechte gar nicht im Klaren bist und er dich damit an der langen Leine vertrocknen lassen kann.
In der Zwischenzeit Beratung eingeholt und wenn er nicht zahlt, dann die Schiedstelle um Schlichtung angerufen - die Schiedsstelle ist kostenlos und entscheidet bei solch eindeutigen Angelegenheiten schnell und unkompliziert entsprechend der Rechtslage

Nachtrag - sorry, wer lesen kann ist klar im Vorteil. Hatte nicht gesehen, dass das inzwischen weiterging und sich bereits in die korrekte Richtung entwickelt. Kopf hoch, das wird schon
xxx

Beitrag von xxx »

Hallo Hubert,
trotzdem Danke für Deinen Beitrag / Aufrichtungsbemühen :-)

Gruß
Micha
BMW Gerd
Herr Hefeweizen

Beitrag von BMW Gerd »

hi micha,
da schließe ich mich den worten wie oben genannt an.
solchen händlen die mist verkaufen und sich dann der verantwortung entziehen gehört eins zwischen die hörner gehauen :box2: .
da ist so eine rechtschutzversicherung ganz gut. hatte das problen auch schon bei einen auto. hab dem händler dann meine Advo Card gezeigt und schon wurde er urplötzlich handzahm. lief wie am schürchen. da mußt du halt eiskalt sein.
gruß gerd
:R1200RT_-_granitgrau:
gruß aus dem eichsfeld, gerd +sozia sylvia haRTmannBild
Die kürzeste Verbindung zwischen 2 Menschen ist eine RT Bild
CBR 900 RR, R 1200 RT LC
Antworten