100 kmh Zulassung für Hänger

Technische Fragen rund ums Motorrad
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XXX

Beitrag von XXX »

@all,

hatten wir den LINK schon???
buckbeemer

Beitrag von buckbeemer »

Hallo RT-Freunde,

zu allem Gewichtsübel mit der Zulassung auf 100 km/h kommt beim TÜV auch noch der Reifenfaktor!!! :censored:

Die dürfen nicht älter sein als fünf Jahre!! (Herstellungsdatum auf der Reifenflanke beachten)

Bei mir hat auch nur Ablasten geholfen. :wink:

Bis dann,

Burkhard
BMW RT - die zweitschönste Sache der Welt!!
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r1150rt

Beitrag von r1150rt »

Hallo,

was das technische anbelangt, hat vor allem Frank es ricihtig ausgeführt.
2% darfste noch überladen, das ist oben nicht nicht berücksichtigt.
und ein geamtgewicht von 3,5to (auto und anhänger) darfste auch nicht überschreiten.

ergänzend möchte ich noch mitteilen, dass es in unserem mit deutschallesregelwutwichtigeunprofessionelleunwissendepolitikergemache einen anhänger mit 100km/h zu fahren ein regelrechter schwachsinn ist unter den jetzigen voraussetzungen, wo die bürger veralbert werden.

es darf nämlich nur auf der autobahn 100 gefahren werden, auf der landstrasse nach wie vor nur 80.
die reifen dürfen vor jeder fahrt nicht älter als sechs jahre sein!
und wenn auf der autobahn ein überholverbot für lkw's ansteht, dann biste automatisch mit betroffen durch die zusatzschilder "auto mit anhänger" und somit reihste dich hinter einem 80 fahrenden (an steigungen langsamer) lkw ein und ärgerst dich mit deiner 100km/h-freigabe, die nicht gefahren werden darf.

von dem aufwand und kosten ganz zu schweigen. selbst wenn du schon einen 100km/h-anhänger hast und die formellen voiraussetzungen erfüllst, bekommst du bei der zulassungsstelle nur dann die befähigung, wenn du vorher beim tüv warst und der es geprüft und sein gutachten erstellt hat.

lieber mit normalen hänger 100 fahren und öfters in den rückspiegel schauen und bei tollkollekt &co die geschwindigkeit einhalten. ansonsten sich auf den autobahnen in F oder A bewegen.

grujß herb
RT-Huppi

100 Km/h ??

Beitrag von RT-Huppi »

@ WOLF62 - Michael und alle RT-Freunde....

Hallo...es geht hier doch nur um die 100 Km/h Zulassung des Anhängers oder?
Ob ich dann später mit meinenm PKW und dem Hänger 100 fahren darf spielt doch erst in 2ter Linie eine Rolle.

Die Berechnungsformel 0,3 x Leergewicht PKW ist doch nur für das Ziehen mit 100 Km/h für das Gespann nötig.

Mein PKW darf z.B. 1300 Kg gebremst ziehen..bei einem Leergewicht von 1200 Kg (wenn Gesamtmasse nicht überschritten wird) allerdings nur mit 80 Km/h...ich kann also auch ohne weiteres einen gebremsten Hänger mit 750 /1000 Kg Gesamtgewicht und 100 Km/h Zulassung ziehen..darf dann aber auch nur Max 80 Fahren.

Ob ich 100 fahren kann (darf) hängt also alleine vom Zugfahrzeug ab und nicht vom Hänger... sonst könnte ja kein Hersteller (ohne nach dem Zugfahrzeug zu fragen) seine 100 Km/h Hänger an den Mann bringen, auch STEMA nicht....


Grüsse Gerhard
"Woher soll ich wissen was ich meine,- bevor ich gehört habe was ich sage.."
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