Krad seitlich mit Reflexfolie bekleben erlaubt?

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wullum

Krad seitlich mit Reflexfolie bekleben erlaubt?

Beitrag von wullum »

Mahlzeit zusammen,

Ich sehe, wie in den Niederlanden wo es offiziös erlaubt (sprich: toleriert) ist, auch hier Black Scotchlite usw. auf Koffern geklebt.

Ist aber hierzulande nicht tatsÀchlich zugelassen, da nicht gelb- bzw. rotreflektierend.
Gelb ist meiner Meinung nach ein bissle hĂ€ĂŸlich, vor allem auf meinen blauen :1200: , ist aber Geschmacksache. Am Kofferhinterseite habe ich schon rotreflektierendes Folie verklebt, da wird keinen Beamten sich drĂŒber beschweren.

Auf EinsatzmotorrĂ€der der Polizei sind seitlich silber/weiß reflektierende Streifen verklebt, ist sogar mit offizielle BMW Artikelnummer beim Freundlichen zu bestellen.

Aber jetzt kommt die wichtige Frage: darf man die silberreflektierende Streifen (mit E-PrĂŒfung, ECE R104, klar) auch als Privatkradfahrer fĂŒhren?

z.B.: https://www.reflexfolie.de/konturmarkie ... egmentiert

Artikel 53(a) StVZO ist da aber nicht eindeutig, nur fĂŒr M1 Fahrzeuge, sprich PKW, ist das nicht zugelassen, aber fĂŒr MotorrĂ€der finde ich nix...

Auf die Interwebs verliert man sich total wenn man auf dieses Thema anfangt zu suchen...

Vielleicht gibt's hier einen freundlichen Polizist der sich zu diesen Thema traut?
Damals, lange her: 2 Japaner, meh... SpÀter 5 BMW, alle mit Spitznamen...
Jetzt: der 6. BMW, der aber noch keinen Spitznamen hat, den 7. BMW wird von meiner Frau gelenkt...
Ralph

Re: Krad seitlich mit Reflexfolie bekleben erlaubt?

Beitrag von Ralph »

Hi

seitlich mit silber reflektierend gibts doch schon :lol:
Polizei.jpg
Die seitlichen retroreflektierenden Kleber sind meines Wissens nach nur fĂŒr LKW zugelassen, nicht am Mopped oder so.

An den Koffern ist es wieder so ne andere Sache, genau wie am Helm oder Kombi, das ist ja nicht das Motorrad selbst.

Im schlimmsten Fall hÀlt man dich an und Du must die Kleber vor Ort wieder abziehen, wobei, so meine Erfahrung, auch die Rennleitung da pragmatisch ist: Wer gesehen wird lebt lÀnger, vorausgesetzt die Anzahl der Klebestreifen hÀlt sich in Grenzen und das Teil strahlt nicht wie ein UFO beim Anleuchten..
Die Herren, die alle zwei Jahre das Mopped umrunden, sind da eher kleinkariert und schreiben auf.

Ich lasse mich hier aber auch gerne von einem "hauptamtlichen Kontrolleur" schlauer machen.
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GrĂŒĂŸe und Grip auf allen RĂ€dern wĂŒnscht

Ralph

Egal wieviel RĂ€der das Ding hat, Hauptsache es macht Spaß!
BigHolgi

Re: Krad seitlich mit Reflexfolie bekleben erlaubt?

Beitrag von BigHolgi »

Moin Wim,

aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass die von der Rennleitung :cop: und die die mam alle zwei Jahre besucht ziemlich prakmatisch sind und so lange man nicht ĂŒbertreibt wird einiges geduldet. Außerdem passt keine andere Farbe wie gelb zu blau.
TschĂŒĂŸ :hallo: und schön gesund bleiben
aus Winsen (Aller)
Holger
:R1200RT_-_granitgrau:

Hercules K50RS (1974), BMW 60/5, Yamaha XS400, Yamaha TR1, MotoGuzzi Mile GT, Yamaha XJ900Classic, Yamaha XV525, Yamaha XJ900Div., BMW R1150RS, BMW R1200RT (heute)
pebo

Re: Krad seitlich mit Reflexfolie bekleben erlaubt?

Beitrag von pebo »

Auf die Koffer kannst du legal kleben. Die gelten als GepÀck.
daKingchen

Re: Krad seitlich mit Reflexfolie bekleben erlaubt?

Beitrag von daKingchen »

pebo hat geschrieben: ↑03.03.2021, 10:40 Auf die Koffer kannst du legal kleben. Die gelten als GepĂ€ck.
Bislang hat mich auch noch Niemand angehalten wegen meiner reflektierenden Koffer.
wullum

Re: Krad seitlich mit Reflexfolie bekleben erlaubt?

Beitrag von wullum »

BigHolgi hat geschrieben: ↑02.03.2021, 21:22 Außerdem passt keine andere Farbe wie gelb zu blau.
Das gilt nur wenn man Schwede ist :prost: , bei mir wĂŒrde dann Orange besser passen, obwohl das am Krad total nicht aussieht :mrgreen:

Meine geplanten Silberstreifen an der Verkleidung wĂŒrde auch nur einen einzigen waagerechte 30mm Streifen Ă  la Rennleitung sein. Dient nur fĂŒr den zusĂ€tzlichen Aufmerksamkeit, Sichtbarkeit aus dem All ist nicht geplant.

Das man legal an Koffern u. Co. kleben darf und warum hÀtte ich mir nicht unbedingt selbst entdeckt...
Damals, lange her: 2 Japaner, meh... SpÀter 5 BMW, alle mit Spitznamen...
Jetzt: der 6. BMW, der aber noch keinen Spitznamen hat, den 7. BMW wird von meiner Frau gelenkt...
Papa Heinrich

Re: Krad seitlich mit Reflexfolie bekleben erlaubt?

Beitrag von Papa Heinrich »

daKingchen hat geschrieben: ↑03.03.2021, 11:20
pebo hat geschrieben: ↑03.03.2021, 10:40 Auf die Koffer kannst du legal kleben. Die gelten als GepĂ€ck.
Bislang hat mich auch noch Niemand angehalten wegen meiner reflektierenden Koffer.
Die Koffer sind rein rechtlich Ladung. Es ist was anderes, wenn du Reflextreifen, Folien o.Ă€. fest am Moped anbringst. Da es in diesem Fall als Beleuchtungseinrichtung gilt, muß auf der Folie ein PrĂŒfzeichen sein und seitlich ist nur Orange oder weiß erlaubt. Außerdem musst du das Moped fĂŒr die Anbringung von seitlichen Reflexmarkierungen umbauen, denn es muss als Privatfahrzeug lĂ€nger als 6m und mehr als 8 SitzplĂ€tze haben.

Heinrich
Jeder Mensch hat das Recht auf eine eigene Meinung.
Es sei denn, er ist mÀnnlich und verheiratet!
Papa Heinrich

Re: Krad seitlich mit Reflexfolie bekleben erlaubt?

Beitrag von Papa Heinrich »

Ralph hat geschrieben: ↑02.03.2021, 17:19 Hi

seitlich mit silber reflektierend gibts doch schon :lol:

Polizei.jpg

Die seitlichen retroreflektierenden Kleber sind meines Wissens nach nur fĂŒr LKW zugelassen, nicht am Mopped oder so.

An den Koffern ist es wieder so ne andere Sache, genau wie am Helm oder Kombi, das ist ja nicht das Motorrad selbst.

Im schlimmsten Fall hÀlt man dich an und Du must die Kleber vor Ort wieder abziehen, wobei, so meine Erfahrung, auch die Rennleitung da pragmatisch ist: Wer gesehen wird lebt lÀnger, vorausgesetzt die Anzahl der Klebestreifen hÀlt sich in Grenzen und das Teil strahlt nicht wie ein UFO beim Anleuchten..
Die Herren, die alle zwei Jahre das Mopped umrunden, sind da eher kleinkariert und schreiben auf.

Ich lasse mich hier aber auch gerne von einem "hauptamtlichen Kontrolleur" schlauer machen.
Das mit den PolizeimotorrĂ€dern fĂ€llt unter § 53 StVZO Abs. 10 Satz 4: Kraftfahrzeugen, die nach § 52 Absatz 3 mit Kennleuchten fĂŒr blaues Blinklicht in Form eines Rundumlichts ausgerĂŒstet sind, mit retroreflektierenden Materialien, die den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen

Heinrich
Jeder Mensch hat das Recht auf eine eigene Meinung.
Es sei denn, er ist mÀnnlich und verheiratet!
Manfred Bonn

Re: Krad seitlich mit Reflexfolie bekleben erlaubt?

Beitrag von Manfred Bonn »

Meine RT hat seit dem Wochenende reflektierende Pin Stripes.
Ist dezent bei Tag und auffÀllig bei Nacht.
Meine Fahrzeugdaten, damit man auch weiterhelfen kann:
BMW R1200RT K26 piemontrot-911
EZ 03/2006 (Prod.2005)
RT-Kalle

Re: Krad seitlich mit Reflexfolie bekleben erlaubt?

Beitrag von RT-Kalle »

Soviel ich weiß, sind seitlich nur gelbe RĂŒckstrahler erlaubt.
So war es zumindest einmal.
Aber ich lasse mich gern diesbzgl. eines besseren belehren.
Meine 17er hat vorne an den Gabelrohren gelbe RĂŒckstrahler
und die Systemkoffer an meiner 11er haben auch schon kleine gelbe RĂŒckstahler an der Seite gehabt.
Alles serienmĂ€ĂŸig.
Gruß mit der linken Hand

Karl
(der mit der Q tanzt)
:R1200RT_-_granitgrau: :BMW_R1100RT_-_blau:

Ich trÀume nicht, ich (er-)fahre meinen Traum.
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