TÃœV Eintragung Windschild ohne ABE?

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Rawihe

TÃœV Eintragung Windschild ohne ABE?

Beitrag von Rawihe »

Hallo Fans,

hat irgendeiner Ahnung davon ob man für die Eintragung eines Windschilds eine ABE mitbringen muß?
Ein Typschild mit KBA Nummer befindet sich auf der Scheibe.
Elbsegler

Re: TÃœV Eintragung Windschild ohne ABE?

Beitrag von Elbsegler »

Hallo Rainer,

Warum Windschild eintragen? Hast du doch speziell für dein Motorrad gekauft, denke ich mal.
Ich habe noch nie irgendwelche Probleme beim TÜV gehabt wegen eines Windschilds aus dem Zubehörhandel.
KBAnr. ist meines Erachtens vollkommen ausreichend.

Gruß
Ronald :1150:
wenn du mit Wissen nicht beeindrucken kannst, dann verwirre mit Wahnsinn
hardholgi

Re: TÃœV Eintragung Windschild ohne ABE?

Beitrag von hardholgi »

Falls das Windschild mit ABE kommt, diese in Papierform einfach an Bord mitführen. Da muss nichts in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden. Die KBA-Nummer auf dem Teil dient TÜV oder Pozilei dazu, das Windschild mit der mitgeführten ABE vergleichen zu können.

Gruß,
Holger
RT - since 1987
Elbsegler

Re: TÃœV Eintragung Windschild ohne ABE?

Beitrag von Elbsegler »

Hallo Holger,

jupp, das mit der ABE hatte ich glatt vergessen zu erwähnen.
Gruß
Ronald
wenn du mit Wissen nicht beeindrucken kannst, dann verwirre mit Wahnsinn
VoFi

Re: TÃœV Eintragung Windschild ohne ABE?

Beitrag von VoFi »

KBA-Nummer heißt nicht unbedingt, dass das Teil eine ABE hat. Es könnte auch ein Teilegutachten sein. Das zugehörige Gutachten könnte Auskunft geben.

Mit der KBA-Nummer und dem Hersteller der Scheibe lässt sich das Gutachten sicher googlen.

ABE=Keine Eintragung notwendig
Teilegutachten=Änderungsabnahme notwendig
Rawihe

Re: TÃœV Eintragung Windschild ohne ABE?

Beitrag von Rawihe »

Hallo Kollegen,

also, ich habe die ABE erhalten.
Ich kann die Firma Wunderlich nur empfehlen.
Der Service ist super.
Ich möchte allen danken, die mir mit ihren Tips geholfen haben. Danke
Wolfgang(RO)

Re: TÃœV Eintragung Windschild ohne ABE?

Beitrag von Wolfgang(RO) »

Problem ist gelöst, trotzdem:

Ich habe an meiner MÜ ein sehr lange Liste von zusätzlichen Anbauteilen u.a. auch Scheibe.
Keine einziges Anbauteil ist eingetragen, dort wo erforderlich, habe ich eine ABE Bescheinigung der Kfz-Zulassungsbescheinigung hinzugefügt, für den Fall der Fälle.

In 8 Jahren RT und davor 9 Jahren Deauville bin ich nie angehalten oder kontrolliert worden.
(und die Kräder haben nicht nur in der Garage gestanden, sondern ca. 6000km/Jahr).

Wolfgang
VoFi

Re: TÃœV Eintragung Windschild ohne ABE?

Beitrag von VoFi »

Wolfgang(RO) hat geschrieben:Problem ist gelöst, trotzdem:
...
In 8 Jahren RT und davor 9 Jahren Deauville bin ich nie angehalten oder kontrolliert worden.
Ich bin seit 37 Jahren mit führerscheinpflichtigen Fahrzeugen unterwegs und hab noch nie den Führerschein gebraucht. :lol:

Das ist jetzt ein Bisschen wie Apfel und Birnen aber Du ahnst sicher, worauf ich hinaus will. :wink:

Wenn Du für alle Teile einen Zulässigkeitsnachweis (ABE) hast, diese aber nicht mitführst, kostet Dich das im Fall des Falles finanziell maximal 10€. Problematischer finde ich dabei den Zeitverzug. Möglicherweise bleibst Du solange stehen, bis die Zulässigkeit nachgewiesen ist.

Muss jeder für sich selbst entscheiden, ob er das Risiko eingeht.
Dirk_BS

Re: TÃœV Eintragung Windschild ohne ABE?

Beitrag von Dirk_BS »

@ Wolfgang, Aber der TÜV Prüfer wollte doch sicher die ABE mal sehen.

Ich war mit meiner jetzt beim TÜV und die erste Frage , haben sie was verändert und wenn ja bitte die ABE zeigen. Ich habe ein andere Scheibe und Fahrerrasten Tieferlegung. Er hat die Nummern verglichen und alles war gut.

Gruß Dirk
ThomasAC

Re: TÃœV Eintragung Windschild ohne ABE?

Beitrag von ThomasAC »

VoFi hat geschrieben:KBA-Nummer heißt nicht unbedingt, dass das Teil eine ABE hat. Es könnte auch ein Teilegutachten sein. Das zugehörige Gutachten könnte Auskunft geben.

Mit der KBA-Nummer und dem Hersteller der Scheibe lässt sich das Gutachten sicher googlen.

ABE=Keine Eintragung notwendig
Diese Aussage ist so nicht richtig. Eine ABE sagt lediglich aus, das ein bestimmtes Teil von einer zuständigen Stelle geprüft wurde und dann für seinen Bestimmungszweck eine ABE erhalten hat. Allerdings ist nicht jede ABE von der nachträglichen Eintragungspflicht befreit. Bei Zubehörteilen, die Einfluss auf die Sicherheit oder das Umwelt- u. Geräuschverhalten des Fahrzeuges haben kann dennoch eine Eintragung notwendig werden.Dies steht dann in einem unteren Abschnitt der ABE und wird auch gerne mal überlesen. :cop:
VoFi

Re: TÃœV Eintragung Windschild ohne ABE?

Beitrag von VoFi »

ThomasAC hat geschrieben:
VoFi hat geschrieben:KBA-Nummer heißt nicht unbedingt, dass das Teil eine ABE hat. Es könnte auch ein Teilegutachten sein. Das zugehörige Gutachten könnte Auskunft geben.

Mit der KBA-Nummer und dem Hersteller der Scheibe lässt sich das Gutachten sicher googlen.

ABE=Keine Eintragung notwendig
Diese Aussage ist so nicht richtig. Eine ABE sagt lediglich aus, das ein bestimmtes Teil von einer zuständigen Stelle geprüft wurde und dann für seinen Bestimmungszweck eine ABE erhalten hat. Allerdings ist nicht jede ABE von der nachträglichen Eintragungspflicht befreit. Bei Zubehörteilen, die Einfluss auf die Sicherheit oder das Umwelt- u. Geräuschverhalten des Fahrzeuges haben kann dennoch eine Eintragung notwendig werden.Dies steht dann in einem unteren Abschnitt der ABE und wird auch gerne mal überlesen. :cop:
Uuups, stimmt! In der Fahrzeugzuordnungstabelle, Spalte "Auflagen und Hinweise" steht das oft verschlüsselt. Deshalb genau nachlesen!
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