Gewährleistung beim Austausch Vorderrad Bremsscheiben

Motor, Getriebe, Elektrik, Reifen usw. bis Bj 2013
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haraldo
Christmas-Opa

Gewährleistung beim Austausch Vorderrad Bremsscheiben

Beitrag von haraldo »

Hallo zusammen,

bei mir wurde im Rahmen der Gewährleistung beide vorderen Bremsscheiben ausgetauscht.

Mein Händler (BMW Bohling & Eisele) hat mir diese auch kostenneutral ausgetauscht.
Will aber jetzt (im nachhinein!) den Werkstattlohn von ca. 118,- Euro von mir bezahlt haben.
Laut Aussage seines "BMW-Vertreter" wäre der Austausch "auch nur aus Kulanz" vorgenommen worden, obwohl hat laut BMW auf die Originalteile eine 2-jährige Gewährleistung besteht (deswegen ja auch Originalteile vom BMW-Vertragshändler;-)

Ist das tatsächlich so, dass die Gewährleistung nur auf Material besteht?
Und Austausch/umbaukosten der Kunde tragen muss?

Kommt mir irgendwie "spanisch" vor, vor allem weil dies alles schon am 04.07.2019 "abgewickelt" wurde!

Vielleicht hat da jemand schon so einen ähnlichen Fall gehabt und kann mir davon berichten, Dankeschön ;-)

ich mal wieder, der Haraldo der
R 100 RT 1984-2003 = 0-154 tsd km
"Fremdgänger aller Marken (2003 - 2014 zuletzt Yam 600er Fazer
R 1100 RT 2014 2016 = 49-93 tsd km
R 1200 RT 2016 2021 = 50-149(190) tsd km
R 1250 RT 2021-2022 = 30-63 tds km
R 1250 RT/Mü 2022-x = 1-z.zt.30 tds km

Je älter (oder besser interessanter;-) ich werde, desto schneller war ich früher :hiding: .....

PS: in meinem alter muss i e bissele flotter fahre, sonst vergess i immer wo i hin wollt :wallb:
fjrdueser

Re: Gewährleistung beim Austausch Vorderrad Bremsscheiben

Beitrag von fjrdueser »

Hallo Haraldo,
ich hatte einen ähnlichen Fall bei meinem BMW PKW mit einer Wasserpumpe. Erst war alles klar und umsonst und dann wurden nach einem halben Jahr aus "Kulanz" 550 euro fällig.
Das ganze ging aus wie das HornbergerSchiessen, ich habe nix bezahlt und mir einen zuverlässigen BMW Händler gesucht und gefunden.

Juristisch zählt das, was bei Beginn der Arbeiten ausgemacht wurde, allerdings wird das kleingedruckte dieses sicher umschiffen wollen.

gruss Hartmut
Viele Grüße Hartmut

1. Oberfrankenstammtisch vom 12.7.2024 bis 14.7.2024
S Koss

Re: Gewährleistung beim Austausch Vorderrad Bremsscheiben

Beitrag von S Koss »

haraldo hat geschrieben: ↑10.03.2020, 16:34 Hallo zusammen,

bei mir wurde im Rahmen der Gewährleistung beide vorderen Bremsscheiben ausgetauscht.

Mein Händler (BMW Bohling & Eisele) hat mir diese auch kostenneutral ausgetauscht.
Will aber jetzt (im nachhinein!) den Werkstattlohn von ca. 118,- Euro von mir bezahlt haben.
Laut Aussage seines "BMW-Vertreter" wäre der Austausch "auch nur aus Kulanz" vorgenommen worden, obwohl hat laut BMW auf die Originalteile eine 2-jährige Gewährleistung besteht (deswegen ja auch Originalteile vom BMW-Vertragshändler;-)

Ist das tatsächlich so, dass die Gewährleistung nur auf Material besteht?
Und Austausch/umbaukosten der Kunde tragen muss?

Kommt mir irgendwie "spanisch" vor, vor allem weil dies alles schon am 04.07.2019 "abgewickelt" wurde!

Vielleicht hat da jemand schon so einen ähnlichen Fall gehabt und kann mir davon berichten, Dankeschön ;-)

ich mal wieder, der Haraldo der
Hallo Harald,

bei allen Abwicklungen, die ich bisher unter Garantie oder Gewährleistung hatte, wurde Material und Arbeit gezahlt und die Garantie lief weiter. Das war aber ein Neufahrzeug, für das BMW in der Schweiz 3 Jahre Garantie gewährt. Verschleissteile sind dabei aber normalerweise ausgeschlossen - Bremsscheiben dürften da üblicherweise drunter fallen.

Deine 1200er ist ja nun auch schon einige Jahre alt, mindestens 5-6 Jahre zum Zeitpunkt der Abwicklung. Mit Garantie oder Gewährleistung ist da nichts mehr. Kann eigentlich nur Kulanz sein. Es sei denn, Du hattest neue Bremsscheiben gekauft und montieren lassen und die waren defekt. Dann hast Du natürlich einen gewissen Zeitraum - wie lang, weiss ich nicht genau - Gewährleistung. Ob das im Falle von Ersatzteilen auch die Arbeit betrifft, kann ich nicht sagen.

Sollte es eine Kulanzregelung sein, so hast Du keinen Anspruch darauf; das ist eine freiwilliges Entgegenkommen von BMW/dem Händler/der Werkstatt. Hier in der Schweiz ist es so, dass man auf Reparaturen, die zu 100% auf Kulanz abgewickelt wurden, kein Gewährleistungsanspruch mehr besteht. Den hat man nur, wenn man mindestens 30% der Kosten selber tragen muss.

Wahrscheinlich musst Du da mal in Deine Garantie-/Gewährleistungsbedingungen schauen.
BildViele Grüsse aus dem Wallis
Stefan
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haraldo
Christmas-Opa

Re: Gewährleistung beim Austausch Vorderrad Bremsscheiben

Beitrag von haraldo »

Deine 1200er ist ja nun auch schon einige Jahre alt, mindestens 5-6 Jahre zum Zeitpunkt der Abwicklung. Mit Garantie oder Gewährleistung ist da nichts mehr. Kann eigentlich nur Kulanz sein. Es sei denn, Du hattest neue Bremsscheiben gekauft und montieren lassen und die waren defekt. Dann hast Du natürlich einen gewissen Zeitraum - wie lang, weiss ich nicht genau - Gewährleistung. Ob das im Falle von Ersatzteilen auch die Arbeit betrifft, kann ich nicht sagen.

-> GENAU.....habe NEUE bekommen mit dem Hinweis der Gewährleistung auf 2 Jahre! und dann wurde nach ca.3/4 Jahr selber vom Händler ferstgestelle, dass beide Scheiben ausgetauscht werden MÜSSEN ;-)
Frage: auch Kosten Ein/Ausbau auch auf "Gewährleistung" dann?

Danke ;-)
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S Koss

Re: Gewährleistung beim Austausch Vorderrad Bremsscheiben

Beitrag von S Koss »

haraldo hat geschrieben: ↑10.03.2020, 17:54 ... dass beide Scheiben ausgetauscht werden MÜSSEN ;-)
Aus welchem Grund mussten die denn getauscht werden? Normaler Verschleiss kann es ja kaum sein - Du bremst ja nicht so viel.
Und damit bei einem Herstellungsfehler gibt es doch sowas wie Beweislastumkehr. Nach 6 Monaten (?) muss der Kunde nachweisen, dass der Fehler schon vorhanden war. Hast Du irgend etwas beanstandet, was dann zum erneuten Austausch geführt hat?
Zuletzt geändert von S Koss am 10.03.2020, 18:30, insgesamt 1-mal geändert.
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Stefan
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Mimo

Re: Gewährleistung beim Austausch Vorderrad Bremsscheiben

Beitrag von Mimo »

skoss hat geschrieben: ↑10.03.2020, 18:29
haraldo hat geschrieben: ↑10.03.2020, 17:54 ... dass beide Scheiben ausgetauscht werden MÜSSEN ;-)
Aus welchem Grund mussten die denn getauscht werden? Normaler Verschleiss kann es ja kaum sein - Du bremst ja nicht so viel.
Und damit bei einem Herstellungsfehler gibt es doch sowas wie Beweislastumkehr. Nach 6 Monaten (?) muss der Kunde nachweisen, dass der Fehler schon vorhanden war. Hast Du irgend etwas beanstandet, was dann zum erneuten Austausch geführt hat?
Es gibt da mehrere Möglichkeiten.
Eine Möglichkeit ist, dass die Scheiben von Anfang an rubbelten, beispielsweise durch Verziehen beim Einbau oder weil sie schon einen Schlag haben. So geschehen bei meiner 09/2005 beim BoxerDoc und den EBC-Scheiben, die er normalerweise einbaut.
Die zweite Möglichkeit, jedenfalls bei meiner, ist hausgemachtes Leid: Ich bremse wegen des BKV gleich auf den ersten Metern nach dem Anfahren in der Kandel und im Sand voll. Das ABS blockiert wie es soll und ich hab nach 5.000 km spätestens rubbelnde Scheiben. Bedienfehler, wenn man so will.

Für Haraldo sehe ich, dass er die neuen Scheiben eingebaut bekommen hat und deshalb dieselben in Ordnung waren, zumindest die sechs Monate, für die die gesetzliche Garantie gilt. Drei Monate später rubbeln die Scheiben, sind also noch in der zweijährigen Gewährleistungsfrist. Damit muss Haraldo nachweisen, dass die Scheiben den Fehler von Beginn an hatten. Das dürfte nur mit einem Gutachter gelingen, und nur Sinn machen, wenn ein Bedienfehler, wie oben beschrieben, ausgeschlossen ist.
Ob die Gutachterausgaben und die Lauferei billiger als neue Scheiben sind, vermag ich nicht zu beurteilen. Die vorderen Scheiben baue ich bei mir selber ein.

So wie er es beschreibt, wurden die Scheiben auf Kulanz, also ohne Anerkenntnis eines Rechtsgrundes, gewechselt. Die Teile erstattet also die BMW AG. Der Arbeitslohn liegt beim Händler, wenn nicht in den AGB oder im Vertrag des Händlers etwas anderes vereinbart ist, und wird an den Kunden weitergereicht, wenn BMW denselben nicht erstattet.
Die Zeitspanne zwischen der Reparatur und der geltend gemachten Summe deuten für mich darauf hin, dass der Händler versucht hat, den Arbeitslohn erstattet zu bekommen. Als das nicht gelang, hat er die Rechnung an Haraldo weitergereicht. Das ist eine Händlerentscheidung. Ob das dazu beiträgt, denselben künftig wieder aufzusuchen, ist hier nicht Gegenstand.

Liebe Grüße

Mimo
Liebe Grüße

Mimo
haraldo
Christmas-Opa

Re: Gewährleistung beim Austausch Vorderrad Bremsscheiben

Beitrag von haraldo »

MIMO -> genau so ist es in etwas auch "gelaufen".
Danke für deine gute ausführung/aussage!
Also muss ich tatsächlich in den "sauren" apfel beisen und die 118,- Euro bezahlen.

Tatsächlich haben die bremsen nach und nach angefangen, beim leichten anziehen derselbigen, etwas zu "pulsieren/rubbeln" hat mich aber tatsächlich nicht gestört, da ich tatsächlich vielleicht weniger vorne bremse, mehr hinten, und/oder aber mein bremspunkt immer noch da war wo er in meiner gewohnten handgriff stellung war und vor allem blieb!

PS: die beanstandung der vorderbremsscheiben wurde beim KD vom händler nach der end-probefahrt von sich aus vorgenommen und mir dann mitgeteilt dass hier die gewährleistung einspringen würde. deswegen bin ich auch damals davon ausgegangen, dass hier KEINE kosten für mich entstehen würden.
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PS: in meinem alter muss i e bissele flotter fahre, sonst vergess i immer wo i hin wollt :wallb:
Mimo

Re: Gewährleistung beim Austausch Vorderrad Bremsscheiben

Beitrag von Mimo »

Du musst Dich entscheiden.
Entweder streiten oder zahlen.
Dein Risiko ist, dass der Händler einen Bedienfehler geltend macht. Sein Risiko ist, dass der Richter es anders sieht und Dich so stellt, wie vor dem Kauf der Scheiben. Dann zahlt der Händler.
Wenn Du Rechtsschutz hast, kann eine Anfrage beim Anwalt lohnen.
Wenn nicht - ich für mich würde abwägen, was die Lauferei wert ist.
Das macht jeder mit sich aus. Meine Erfahrung ist: Unrecht Gut gedeihet nicht.

Liebe Grüße

Mimo
Liebe Grüße

Mimo
tota

Re: Gewährleistung beim Austausch Vorderrad Bremsscheiben

Beitrag von tota »

Neben den Alternativen streiten oder zahlen gibt es noch die Möglichkeit des Verhandelns. z.B. mit dem Argument dass du dich hier gehörig über den Tisch gezogen fühlst da dein Händler erst nach einem halben Jahr mit den Kosten um die Ecke gekommen ist und dem Hinweis das du - falls der Händler auf der Zahlung besteht - dich dort nicht mehr wohl aufgehoben fühlst und dann auch die Konsequenzen ziehen wirst.
Vielleicht trefft ihr Euch dann ja in der Mitte

Gruß

Thomas
r1150rt

Re: Gewährleistung beim Austausch Vorderrad Bremsscheiben

Beitrag von r1150rt »

.
Was muss Haraldo beweisen? Wenn es doch der Händler festgestellt hat! Besser gehts doch nicht.

Es wurden die Bremsscheiben im Rahmen der Gewährleistung getauscht. Die Aussage ob dann darauf wieder 2 Jahre Gewährleistung sind, lasse ich mal darauf bezogen dahingestellt. (Ist eigentlich nicht so, aber es greift was anderes). Wäre diese Reparatur von Haraldo bezahlt worden, dann trifft das zu. Jetzt stellt der Händler nach einem 3/4 Jahr defekte Bremsscheiben fest.

Vermutlich ist Haraldo aus der 2-jährigen BMW-Gewährleistung zu diesem Zeitpunkt schon raus. Evtl. hat Haraldo eine anschließende Car-Garantie, die aber bei Bremsscheiben nicht greift. Dann kommt u.a. die Kulanzregelung ins Spiel, oder siehe weiter unten.

Seitens BMW gilt, dass Reparaturen auf Kulanz erfolgen, wenn die Wartungen entsprechend Vorgabe durch BMW-Vertragshändler durchgeführt wurden und sich somit lückenlos im Scheckheft wiederfinden. (Wobei diese bei BMW auch festgehalten sind.) Jetzt stellt sich die Frage wie sich die Kulanz zusammensetzt. Die kann von der kompletten Kostenübernahme von Material und Arbeit, von Material ohne Arbeit, von Material in % und Arbeit in %, oder Material in % und ohne Arbeit, sein. Dies wird aber im Vorfeld durch den Händler mit BMW abgestimmt! Niemand will die Katze im Sack. Der Händler ist verpflichtet bei einem Defekt dem Kunden die anfallenden Kosten mitzuteilen, wenn er diese Reparatur durchführen soll - am besten immer schriftlich festhalten.

Vor Beginn der Reparatur, egal ob es auf Gewährleistung, Kulanz oder Eigenauftrag erfolgen soll, wird in dem Reparaturauftrag der Umfang und Abwicklung der Reparaturarbeiten festgehalten und vom Kunden unterschrieben. Nach Durchführung der Reparaturarbeiten erhält der Kunde die Rechnung, auf der alle durchgeführten Arbeiten und Material aufgeführt sind und wie diese abgewickelt wurden. Erfolgt hier eine komplette Kostenübernahme, sind bei allen Positionen ein Betrag mit 0 €uro versehen.
Demnach stellt sich als erstes die Frage wie dieser Reparaturauftrag und Rechnung real aussieht, von denen der Kunde immer eine Abschrift zu erhalten hat.

Warum der Austausch der Bremsscheiben hinsichtlich Material und Arbeit aber komplett zu Gunsten von Haraldo erfolgen soll, ergibt sich aus der Produkthaftung. Der Händler hat das mit BMW zu klären und nicht auf den Rücken von Haraldo auszutragen, denn:
1. ist bekannt dass, BMW Teile in der Produktion verbaut und dieselben Teile per ETK zur Verfügung stehen. Treten Defekte an den Produktionsteilen auf, sind diese auch bei den ETK-Teilen vorhanden.
2. die Bremsscheiben wie Haraldo sie hat, weisen zuhauf Defekte auf und werden reihenweise ausgetauscht.
3. bei den Bremsscheiben handelt es sich um ein sicherheitsrelevantes Bauteil. Wenn BMW hier keine Abhilfe schaffen kann, dann wäre das eine Angelegenheit fürs KBA. Und das ist es was BMW gerne meidet, denn ein offizieller Rückruf kommt teurer zu stehen, als diesen intern abzuwickeln.

Was nicht zur Sprache kam, sind die Bremsbeläge. Wurden die beim Wechsel der 1. Bremsscheiben und beim Wechsel der 2. Bremsscheiben mit gewechselt oder nicht? Evtl. gibt es hier weitere Angriffspunkte gegen die Durchführung einer ordnungsgemäßen Mängelbeseitigung.

Haraldo, sollte es bei Dir wie ich beschrieben habe, zutreffen, dann sollte eine Kostenforderung nicht gegeben sein. Wenn der Händler sich auf den BMW-Vertreter beruft, dann ist das zunächst ein Armutszeugnis. Der Händler hätte das vorab alles festlegen/klären müssen. Ich gehe davon aus, dass der BMW-Vertreter, sprich Gebietsleiter, der Hr. Kilb ist, dann kann dies durchaus einvernehmlich und positiv für Dich geklärt werden, evtl. näheres per PN.
______________
Viele Grüße Herb
Mimo

Re: Gewährleistung beim Austausch Vorderrad Bremsscheiben

Beitrag von Mimo »

@Herb
Das Produkthaftungsgesetz greift bei Folgeschäden. Hier geht s um den Arbeitslohn beim Bremsscheibenwechsel. Den hätt ich per se nicht unter Folgeschaden subsumiert.

Schriftlich dürfte es nichts gegeben haben, sonst hätte Haraldo schon damals klare Worte gefunden.

Und die (vertraglich als Garantie vereinbarte) BMW-Gewährleistung halte ich vor dem Hintergrund der bürgerlichrechtlichen bzw. gesetzlichen Garantie über zwei Jahre für hier nicht sachrelevant.

Der Hinweis auf das KBA ist ein ernstzunehmendes Verhandlungsargument.
Die Behauptung, die Bremsscheiben seien generell mängelbehaftet, ist zu beweisen.

Die Idee mit der PIN ist wichtig.

Liebe Grüsse

Mimo
Liebe Grüße

Mimo
haraldo
Christmas-Opa

Re: Gewährleistung beim Austausch Vorderrad Bremsscheiben

Beitrag von haraldo »

hallo zusammen,

ich bin begeistert, aus welcher richtung hier die gedanken ins "rechtliche" licht gerückt werden, Dankeschön vorab und mal versuchen dies vor ort mit meinem händler anzusprechen ;-)
DANKE!
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R 1100 RT 2014 2016 = 49-93 tsd km
R 1200 RT 2016 2021 = 50-149(190) tsd km
R 1250 RT 2021-2022 = 30-63 tds km
R 1250 RT/Mü 2022-x = 1-z.zt.30 tds km

Je älter (oder besser interessanter;-) ich werde, desto schneller war ich früher :hiding: .....

PS: in meinem alter muss i e bissele flotter fahre, sonst vergess i immer wo i hin wollt :wallb:
r1150rt

Re: Gewährleistung beim Austausch Vorderrad Bremsscheiben

Beitrag von r1150rt »

Mimo hat geschrieben: ↑10.03.2020, 22:36 @Herb
Das Produkthaftungsgesetz greift bei Folgeschäden. Hier geht s um den Arbeitslohn beim Bremsscheibenwechsel. Den hätt ich per se nicht unter Folgeschaden subsumiert.

Sehe ich durchaus als Folgeschaden. Fahr mit dem Moped zum TÜV und der untersagt Dir die Weiterfahrt, weil keine ordnungsgemäße Funktion der sicherheitsrelavanten Bremse gegeben ist. - Verzug der Scheibe ausserhalb der vorgegebenen Toleranz. (Analog auch die derzeitige Undichtigkeit der Hayes-Bremssättel.) Hier liegt ein versteckter Mangel vor, es entsteht Schadensersatzanspruch auf Mängelfrei was Material und Arbeit beinhaltet. Zumal BMW keine echte Abhilfe schafft und den Kunden sehr oft als Einzelfall deklariert.

Schriftlich dürfte es nichts gegeben haben, sonst hätte Haraldo schon damals klare Worte gefunden.

Dann entspricht das keiner ordnungsgemäßen kaufmännischen Vorgehensweise. Allerdings hat der Händler ein Problem des Nachweises, denn er kann nichts in Rechnung stellen, was nicht beauftragt wurde.

Und die (vertraglich als Garantie vereinbarte) BMW-Gewährleistung halte ich vor dem Hintergrund der bürgerlichrechtlichen bzw. gesetzlichen Garantie über zwei Jahre für hier nicht sachrelevant.

Trifft ja nur zu, wenn eine Beauftragung und Bezahlung durch den Kunden erfolgt (siehe oben) oder der Hersteller/Händler weist dies extra aus.

Der Hinweis auf das KBA ist ein ernstzunehmendes Verhandlungsargument.
Die Behauptung, die Bremsscheiben seien generell mängelbehaftet, ist zu beweisen.

Das ist problemlos möglich und betrifft mehrere BMW-Modelle und sind bei BMW auch alle statistisch gelistet.

Die Idee mit der PIN ist wichtig.

PN, sollte Haraldo nicht klar kommen und es notwendig sein, sich mit dem Gebietsleiter in Verbindung zu setzen, um evtl. Hilfestellung zu geben.

Liebe Grüsse

Mimo
______________
Viele Grüße Herb
haraldo
Christmas-Opa

Re: Gewährleistung beim Austausch Vorderrad Bremsscheiben

Beitrag von haraldo »

Jungs -> ihr seid "SPITZE" ;-)
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R 1200 RT 2016 2021 = 50-149(190) tsd km
R 1250 RT 2021-2022 = 30-63 tds km
R 1250 RT/Mü 2022-x = 1-z.zt.30 tds km

Je älter (oder besser interessanter;-) ich werde, desto schneller war ich früher :hiding: .....

PS: in meinem alter muss i e bissele flotter fahre, sonst vergess i immer wo i hin wollt :wallb:
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