Anbringung der CH-Vignette an der RT

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Ivocel

Re: Anbringung der CH-Vignette an der RT

Beitrag von Ivocel »

Die digitale Vignette kann auch beim ADAC für Österreich erworben werden.
Wenn man die in einer ADAC Geschäftsstelle kauft (mache ich immer), dann ist die ab dem Tag gültig, den du angibst.... theoretisch auch sofort :)
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maRTiz

Re: Anbringung der CH-Vignette an der RT

Beitrag von maRTiz »

Eigentlich geht es hierbei nicht mehr um die CH-Vignette. Offenbar ist die Vignette unserer Nachbarn sogar noch komplizierter. :lol:

Ich habe mich bei der ASFINAG als Firmenkunde registrieren lassen. Somit ist die digitale Vignette in Österreich auch per sofort gültig. Der mit dem Rücktrittsrecht kann ich nicht so recht nachvollziehen.
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Papa Heinrich

Re: Anbringung der CH-Vignette an der RT

Beitrag von Papa Heinrich »

Celica10 hat geschrieben: ↑25.05.2021, 15:01 Der mit dem Rücktrittsrecht kann ich nicht so recht nachvollziehen.
Das nennt sich bei uns in Deutschland Fernabsatzgesetz (Das Fernabsatzgesetz ist nach § 312b BGB (früher § 1 Abs. I FernAbsG) anwendbar auf Verträge über die Lieferung von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen, die zwischen Unternehmer und Verbraucher unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln abgeschlossen wurden). Danach habe ich ein 14-tägiges Rückgaberecht auf Online gekaufte Waren und Dienstleistungen (auch auf telefonisch abgeschlossene Verkäufe). Somit könnte ich sonst heute die Vignette digital kaufen, damit fahren und dann innerhalb der 14 Tagefrist das Geschäft widerrufen. Daher wird die Vignette erst nach Ablauf der Widerrufsfrist gültig. Wenn ich sie beim ADAC o.ä. vor Ort kaufe, ist es kein Geschäft nach dem o.a. Gesetz.

Heinrich
Jeder Mensch hat das Recht auf eine eigene Meinung.
Es sei denn, er ist männlich und verheiratet!
maRTiz

Re: Anbringung der CH-Vignette an der RT

Beitrag von maRTiz »

Hallo Heinrich

Besten Dank für deine Erläuterungen. Dass diese Regelung für die Vignette auch nötig ist, muss ich nicht verstehen. Aber wie heisst's so schön: Andere Länder, andere Sitten. :P
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PeJo

Re: Anbringung der CH-Vignette an der RT

Beitrag von PeJo »

Celica10 hat geschrieben: ↑26.05.2021, 07:07 Hallo Heinrich
Besten Dank für deine Erläuterungen. Dass diese Regelung für die Vignette auch nötig ist, muss ich nicht verstehen. Aber wie heisst's so schön: Andere Länder, andere Sitten. :P
Heinrich hat es doch erklärt: du könntest sonst die Vignette kaufen, dann 14 Tage damit herumfahren und dann den Kauf doch wieder rückgängig machen, was ja schon irgendwie unsinnig wäre...
.
In Grip we trust ! Wünsche allzeit ausreichend Grip für die untere und Grips für die obere Hälfte deiner RT...
.
maRTiz

Re: Anbringung der CH-Vignette an der RT

Beitrag von maRTiz »

Das habe ich schon verstanden.
Aber ob es nun eine digitale Vignette oder sonst ein Ticket ist, sind diese Dinger vom Umtausch ausgeschlossen. Zumindest mal in der Schweiz. Ich gebe doch bei der digitalen Bestellung auf, in welchem Zeitraum ich nach Österreich fahre. Sollte ich dann verhindert sein, ist es mein Problem. Und zudem wären die verlorenen Euros überschaubar.
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obro

Re: Anbringung der CH-Vignette an der RT

Beitrag von obro »

lieber markus, wie immer man dazu steht . . . das nennt sich konsumentenrechte.
in einigen belangen gibts die eh nimmer - da hat man dann "sein" problem.
LG
robert
maRTiz

Re: Anbringung der CH-Vignette an der RT

Beitrag von maRTiz »

Hallo Freunde

Hat nicht direkt mit der CH-Vignette zu tun. Ist jedoch eine Empfehlung für die Schweiz Bereisenden, dies zu lesen.

https://www.20min.ch/story/polizei-kont ... 9842237806

Ein Töffli ist übrigens bei uns in der Schweiz ein Mofa. :P Maximal erlaubte Höchstgeschwindigkeit 30km/h
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Der 🇨🇭-Markus mit der ZH-Nummer

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Michi

Re: Anbringung der CH-Vignette an der RT

Beitrag von Michi »

skoss hat geschrieben: ↑20.05.2021, 12:53 Ich hatte sie nicht am Sitz, sondern fahrzeugfesten Teilen unter dem Sitz. Dort wurde es nie kontrolliert.
Ich hatte sie auch schon auf der Innenseite des Radiofachdeckels; auch dort wurde nie kontrolliert.
Bei der LC und der R1250er bin ich dazu übergegangen, sie am Gabelholm zu befestigen; auch noch nie kontrolliert.
An der R1100 habe ich mir eine Aluplatte am Wechselrahmen des Kennzeichens gefertigt, auf der die Vignette unterhalb des Kennzeichen Platz findet. Das ist zwar im Graubereich, da das Kennzeichen zwischen beiden R1100ern gewechselt wird - aber halt auch nur zwischen diesen beiden. Und schliesslich zahle ich auch nur einmal Steuer und Versicherung für die beiden. Bei der einzigen bisherigen Kontrolle gezielt wegen Vignette, in die ich bisher geraten bin. wurde das nicht beanstandet.
Hallo Stefan

Sorry, dass ich Spassbremse spiele: Der Trick mit dem Wechselrahmen ist keine Grauzone, sondern klar illegal... In der CH muss man pro Fahrzeug (auch Anhänger) eine Vignette haben. Selbst das Umkleben, wenn man ein neues Auto (oder auch nur eine neue Scheibe) hat, ist nicht zulässig. Es spielt auch keine Rolle, ob das Fahrzeug ein Wechselschild hat (gibt's wahrscheinlich sowieso nur in CH).

Gruss, Michi
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