Stellungsnahme z. Eintragungspflicht v. Rad-/Reifenkombinationen

Technische Fragen rund ums Motorrad
Antworten
haraldo
Christmas-Opa

Stellungsnahme z. Eintragungspflicht v. Rad-/Reifenkombinationen

Beitrag von haraldo »

Stellungnahme zur Eintragungspflicht von Rad-/Reifenkombinationen

 3. November 2019  Olaf Biethan


Im „Verkehrsblatt“ 15-2019, dem Amtsblatt des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI), wurde am 15. August 2019 eine neue Regelung hinsichtlich der Zulässigkeit von Rad-/Reifenkombinationen an Krafträdern veröffentlicht. Diese besagt, dass wer eine andere Reifengröße fahren möchte, als in den Fahrzeugpapieren eingetragen ist, dies in Zukunft prüfen und eintragen lassen muss.

Mehr Aufwand ohne Nutzen

Bisher war die Nutzung einer anderen Reifengröße in vielen Fällen mit einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des jeweiligen Reifenherstellers möglich. Diese Möglichkeit entfällt zukünftig. Wird dann eine nicht eingetragene Reifengröße verwendet, könnte damit im konkreten Einzelfall die Betriebserlaubnis eines Kraftrades erloschen sein. Eine Begutachtung seitens einer technischen Prüfstelle wird deswegen nach der neuen Vorgabe des Verkehrsministeriums zukünftig zwingend erforderlich. Für diese strengeren Regeln gibt es eine Übergangsphase. Die neue Regelung gilt zunächst für Reifen, die nach dem 31.12.2019 produziert werden. Reifen, die bis zu diesem Stichtag hergestellt wurden, dürfen vorerst auch weiterhin nach der alten Regelung (mit Unbedenklichkeitsbescheinigung) genutzt werden. Trotzdem kann es bei der nächsten Hauptuntersuchung zu Problemen kommen, da das Fahrzeug im Sinne der StVZO nicht völlig regelkonform ist. Ab dem 01.01.2025 gilt die neue Regelung dann für alle Reifen, auch ältere Reifen sind dann nicht mehr einsetzbar.

Der BVDM hält diese neue Regelung für unnötig im Sinne der Verkehrssicherheit und fordert die Beibehaltung der aktuellen Regelungen.

Der Kritik der Verbände IVM, WDK und BRV schließen wir uns an. Der derzeitige Aufwand, den Reifenhersteller betreiben, um die Sicherheit verschiedener Rad-/Reifenkombinationen sicherzustellen, trägt seit vielen Jahrzehnten zur Verkehrssicherheit bei. Als Verbraucherschutzorganisation ist es uns besonders wichtig zu betonen, das eine Änderung der bestehenden Regelung keineswegs mit einer Verringerung des Aufwands für die Hersteller einher ginge und damit die Kosten für die zusätzliche Eintragung nur weiter zu Lasten bei Fahrzeughalter gehen würden.
Link zu „Bike und Business“ zur Info

Es gibt eine Vielzahl von eingetragenen Reifengrößen, besonders bei älteren Motorrädern, die in diesen Dimensionsbezeichnungen nicht mehr produziert werden. Diese werden, teilweise seit Jahrzehnten, mit Unbedenklichkeitsbescheinigungen für andere Reifendimensionen bewegt ohne dass es Sicherheitsprobleme gab. Die neue Regelung verursacht für die Nutzer dieser Fahrzeuge unnötige und nicht gerechtfertigte Kosten ohne eine Verbesserung der Verkehrssicherheit.

:thanks:
R 100 RT 1984-2003 = 0-154 tsd km
"Fremdgänger aller Marken (2003 - 2014 zuletzt Yam 600er Fazer
R 1100 RT 2014 2016 = 49-93 tsd km
R 1200 RT 2016 2021 = 50-149(190) tsd km
R 1250 RT 2021-2022 = 30-63 tds km
R 1250 RT/Mü 2022-x = 1-z.zt.30 tds km

Je älter (oder besser interessanter;-) ich werde, desto schneller war ich früher :hiding: .....

PS: in meinem alter muss i e bissele flotter fahre, sonst vergess i immer wo i hin wollt :wallb:
Sigi

Re: Stellungsnahme z. Eintragungspflicht v. Rad-/Reifenkombinationen

Beitrag von Sigi »

Hallo,

das heißt aber, wenn ich die Kombination 120/70 vorn und 180/55 hinten fahre - so wie es in der Zulassungsbescheinigung steht - ist alles okay, oder? Nur so für einen RT-Fahrer, dessen Motorrad Baujahr 2008 ist.
Viele Grüße aus Bonn, der Stadt mit Herz
Sigi (der mit einem "g")
zertifizierter Tourguide - vpa Verkehrsfachschule

Der Eifelräuber

18. Eifelstammtisch vom 5. – 7. Juli 2024

http://eifelsuechtig.hpage.de/

http://stadtsoldaten-meckenheim.de/
flypg

Re: Stellungsnahme z. Eintragungspflicht v. Rad-/Reifenkombinationen

Beitrag von flypg »

Wenn ich das jetzt richtig verstehe:
hat das was mit unseren RT-Reifen zu tun?
Es wird doch keiner eine andere Reifengröße aufziehen wollen.
Der einzige Reifen der bei der RT nicht ganz Konform wäre, ist der Conti road attak, der hat ein klein wenig mehr Rollumfang.
Fällt nicht auf, ist aber messbar.
Spaß an der Fortbewegung kann man verdoppeln, wenn man die Zahl der Räder halbiert.
dlohnier

Re: Stellungsnahme z. Eintragungspflicht v. Rad-/Reifenkombinationen

Beitrag von dlohnier »

flypg hat geschrieben: 04.11.2019, 15:34 Wenn ich das jetzt richtig verstehe:
hat das was mit unseren RT-Reifen zu tun?
Es wird doch keiner eine andere Reifengröße aufziehen wollen.
Der einzige Reifen der bei der RT nicht ganz Konform wäre, ist der Conti road attak, der hat ein klein wenig mehr Rollumfang.
Fällt nicht auf, ist aber messbar.
Das betrifft Oldies (vielleocht auch schon eine 80 RT)
Gruß, Reinhold
sjauer

Re: Stellungsnahme z. Eintragungspflicht v. Rad-/Reifenkombinationen

Beitrag von sjauer »

Sigi hat geschrieben: 04.11.2019, 15:33 Hallo,

das heißt aber, wenn ich die Kombination 120/70 vorn und 180/55 hinten fahre - so wie es in der Zulassungsbescheinigung steht - ist alles okay, oder? Nur so für einen RT-Fahrer, dessen Motorrad Baujahr 2008 ist.
fast - du musst den Rest auch einhalten: Typ ("R") Radialreifen, Geschwingkeit vorne und hinten über 240 km/h ("Z") bis 270 km/h ("W"), Last vorne "58" (236 KG) und hinten "73" (365 KG).
Da technisch keine andere Größe als 17 Zoll montiert werden kann, ist meine ich klar :mrgreen:

Hast du also Reifen mit den Spezifikationen 120/70 ZR 17 58W vorne und 180/55 ZR 17 W73 hinten, sollte es passen. So steht das auch in den Papieren - es kommt sogar noch "M/C" für "Motorcycle" dazu - wobei das aus meiner Sicht nicht nötig wäre - die geraden Breiteangaben sind immer Motorradreifen, PKW haben ungerade Breitenangaben (155, 185, 205, 215, 225.....).
Die Freigabe vom Reifenhersteller benötigen wir trotzdem.
Sigi

Re: Stellungsnahme z. Eintragungspflicht v. Rad-/Reifenkombinationen

Beitrag von Sigi »

Jau Stefan,

genau so steht es in den Papieren und in der Unbedenklichkeitsbescheinigung des Reifenherstellers. Und diese Kombination ist auch ans Mopped "drangeschraubt". Also für den Fahrer eines Motorrades von der Stange bleibt die Lage locker entspannt, wenn ich mich nicht irre.
Viele Grüße aus Bonn, der Stadt mit Herz
Sigi (der mit einem "g")
zertifizierter Tourguide - vpa Verkehrsfachschule

Der Eifelräuber

18. Eifelstammtisch vom 5. – 7. Juli 2024

http://eifelsuechtig.hpage.de/

http://stadtsoldaten-meckenheim.de/
sjauer

Re: Stellungsnahme z. Eintragungspflicht v. Rad-/Reifenkombinationen

Beitrag von sjauer »

Hes Sigi,
so ist es. Da darf sogar ein Avon Trailrider drauf - der ist lt Hersteller 188 mm breit ...
Antworten