Und weiter kam der Gedanke auf, warum an einen neuen Fahrzeug ein Kugelgelenk/lager der Vorderradaufhängung ausgeschlagen war?
Dies ließ die Frage entstehen, wie es zu solch einer Beschädigung bei einem Neufahrzeug kommen kann.
Muss hier nicht evtl. davon ausgegangen werden, dass bei der Montage des Fahrzeugs unsachgemäße „Kräfte“ in der Form eingewirkt haben, dass es zu einer Beschädigung eines „Neuteiles“ – hier Kugelgelenklager – und möglicherweise anderer, für das Geradeausfahren eines einspurigen Fahrzeugs notwendige Bauteile beschädigt wurden?
Da nach dem Austausch des Lagers der beschriebene Mangel noch fort bestand, war die Überlegung naheliegend, dass evtl. andere Bauteile durch diese nicht vorgesehene „Krafteinwirkung“ bei z. B. der Montage im Werk, in Mitleidenschaft gezogen wurden – und deshalb das Fahrzeug nicht geradeaus fährt. Vielleicht ist das Fahrzeug - wie und wo auch immer - „vom Bock“ gefallen und wurde wieder aufbereitet oder oder oder….
Manuela und ich haben schlecht geschlafen und hatten häufig das Thema.
Jedenfalls wussten wir eins: Ich – als Fahrer - bin nicht damit einverstanden, das Motorrad nur mit ungleichem Krafteinsatz am Lenker geradeaus fahren zu können; hier erwarte ich einen grundsätzlich gleichmäßigen und symmetrischen Kräfteeinsatz. Das war hier NICHT der Fall!
Dann am 31.8. wurde das Motorrad von einem Zitat: „BMW delegierten Außendienst“ getestet. Das Ergebnis sollte am nächsten Tag vorliegen und auf Wunsch des Händlers in einem persönlichen Gespräch mit mir/uns und dem Serviceleiter besprochen werden......
Es kam das Angebot einer Neulieferung, dem wir zugestimmt haben.
Zu jeder Zeit bin ich von den involvierten Mitarbeitern der Fa. Bobrink in Bremerhaven-Nord respektvoll und ernstnehmend behandelt worden. Es wurde nie etwas meiner Schilderungen angezweifelt oder mit abstrusen Theorien erklärt – und damit abgewiegelt o. ä..
Zu erwähnen ist noch, dass ein Leiter des TÜV Nord sich per Mail bei mir meldete und seine Hilfe anbot, er wolle das Motorrad Probefahren und mir dann ein „ungewöhnliches“ LINKSFAHREN (meine Formulierung) auch bescheinigen. Das wäre dann unser Zeuge geworden – so die Überlegungen. Auch Mitarbeiter hier im Umkreis bei DEKRA und einer weiteren Werkstatt waren bemüht und wollten helfen.
Ebenso hat ein Mitglied aus einem anderen Forum damit geholfen, dass er mir LINKS von EU-Richtlinien und Bestimmungen usw… zur Verfügung gestellt hat – und BESSER NOCH: mir auch die entsprechenden Stellen rausgesucht hat, um einmal annähernd eine Vorstellung davon zu bekommen, wo man überhaupt etwas über die Beschaffenheit und Testverfahren von Fahrzeugen findet: - Stichwort "Homologation/Typenzulassungsverfahren/ECE Zulassung"
http://eur-lex.europa.eu/legal-content/ ... 32013R0168
http://eur-lex.europa.eu/legal-content/ ... 68&from=DE
An einigen Stellen habe ich bewusst nur allgemein formuliert. Sollte jemand in eine ähnliche Situation kommen, kann er mich dann telefonisch Kontaktieren.
Durch eine befreundete RA’in konnten wir etwas Sicherheit in Bezug auf den „Rücktritt eines Vertrages“ erlangen – zumindest theoretisch, denn nachher mit allen Konsequenzen (die wir uns schon ausgemalt hatten) durchgezogen..... - geht gewaltig an Geld und Nerven…….
Ich war jedenfalls immer davon überzeugt, dass ich auf ein grundsätzliches Geradeausfahren eines einspurigen Fahrzeugs vertrauen kann und dass ich das in einem „Streitgespräch“ auch deutlich machen könne.
So ist es aber auch gut – neue K – neue Freude – hoffentlich – doch doch ruft Manuela von hinten – OK: Positiv Denken
!! Was passiert eigentlich mit den zum Werk zurĂĽckgehenden Maschinen?
Wo bleiben die?
Wer fährt damit?
Hmmmmmm
Und weiter kam der Gedanke auf, warum an einen neuen Fahrzeug ein Kugelgelenk/lager der Vorderradaufhängung ausgeschlagen war?
Dies ließ die Frage entstehen, wie es zu solch einer Beschädigung bei einem Neufahrzeug kommen kann.
Muss hier nicht evtl. davon ausgegangen werden, dass bei der Montage des Fahrzeugs unsachgemäße „Kräfte“ in der Form eingewirkt haben, dass es zu einer Beschädigung eines „Neuteiles“ – hier Kugelgelenklager – und möglicherweise anderer, für das Geradeausfahren eines einspurigen Fahrzeugs notwendige Bauteile beschädigt wurden?
Da nach dem Austausch des Lagers der beschriebene Mangel noch fort bestand, war die Überlegung naheliegend, dass evtl. andere Bauteile durch diese nicht vorgesehene „Krafteinwirkung“ bei z. B. der Montage im Werk, in Mitleidenschaft gezogen wurden – und deshalb das Fahrzeug nicht geradeaus fährt. Vielleicht ist das Fahrzeug - wie und wo auch immer - „vom Bock“ gefallen und wurde wieder aufbereitet oder oder oder….
Manuela und ich haben schlecht geschlafen und hatten häufig das Thema.
Jedenfalls wussten wir eins: Ich – als Fahrer - bin nicht damit einverstanden, das Motorrad nur mit ungleichem Krafteinsatz am Lenker geradeaus fahren zu können; hier erwarte ich einen grundsätzlich gleichmäßigen und symmetrischen Kräfteeinsatz. Das war hier NICHT der Fall!
Dann am 31.8. wurde das Motorrad von einem Zitat: „BMW delegierten Außendienst“ getestet. Das Ergebnis sollte am nächsten Tag vorliegen und auf Wunsch des Händlers in einem persönlichen Gespräch mit mir/uns und dem Serviceleiter besprochen werden......
Es kam das Angebot einer Neulieferung, dem wir zugestimmt haben.
Zu jeder Zeit bin ich von den involvierten Mitarbeitern der Fa. Bobrink in Bremerhaven-Nord respektvoll und ernstnehmend behandelt worden. Es wurde nie etwas meiner Schilderungen angezweifelt oder mit abstrusen Theorien erklärt – und damit abgewiegelt o. ä..
Zu erwähnen ist noch, dass ein Leiter des TÜV Nord sich per Mail bei mir meldete und seine Hilfe anbot, er wolle das Motorrad Probefahren und mir dann ein „ungewöhnliches“ LINKSFAHREN (meine Formulierung) auch bescheinigen. Das wäre dann unser Zeuge geworden – so die Überlegungen. Auch Mitarbeiter hier im Umkreis bei DEKRA und einer weiteren Werkstatt waren bemüht und wollten helfen.
Ebenso hat ein Mitglied aus einem anderen Forum damit geholfen, dass er mir LINKS von EU-Richtlinien und Bestimmungen usw… zur Verfügung gestellt hat – und BESSER NOCH: mir auch die entsprechenden Stellen rausgesucht hat, um einmal annähernd eine Vorstellung davon zu bekommen, wo man überhaupt etwas über die Beschaffenheit und Testverfahren von Fahrzeugen findet: - Stichwort "Homologation/Typenzulassungsverfahren/ECE Zulassung"
http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=celex%3A32013R0168
http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32013R0168&from=DE
An einigen Stellen habe ich bewusst nur allgemein formuliert. Sollte jemand in eine ähnliche Situation kommen, kann er mich dann telefonisch Kontaktieren.
Durch eine befreundete RA’in konnten wir etwas Sicherheit in Bezug auf den „Rücktritt eines Vertrages“ erlangen – zumindest theoretisch, denn nachher mit allen Konsequenzen (die wir uns schon ausgemalt hatten) durchgezogen..... - geht gewaltig an Geld und Nerven…….
Ich war jedenfalls immer davon überzeugt, dass ich auf ein grundsätzliches Geradeausfahren eines einspurigen Fahrzeugs vertrauen kann und dass ich das in einem „Streitgespräch“ auch deutlich machen könne.
So ist es aber auch gut – neue K – neue Freude – hoffentlich – doch doch ruft Manuela von hinten – OK: Positiv Denken
!! Was passiert eigentlich mit den zum Werk zurĂĽckgehenden Maschinen?
Wo bleiben die?
Wer fährt damit?
Hmmmmmm